Ich kann schreiben, was ich will, die Realität holt mich immer wieder ein. Da schrieb ich auf der Achse vor knapp einem Jahr über mögliche Auswirkungen der DSGVO und „Begleitzetteln über Nebenwirkungen“, und dann werde ich nach nur 12 Monaten eingeholt. Aber der Reihe nach:
Stellen Sie sich vor, Sie laufen abends auf der Straße und Ihnen kommt „Einmann“ entgegen. Er hält Ihnen ein Messer und eine Zahlungsaufforderung entgegen. Sie mögen ihm bitte 5.001 Euronien zahlen, da er ansonsten leider das Messer zum Einsatz bringen muss. Er meine das auch keinesfalls persönlich, aber Sie hätten leider mehr als 20 Wohnungen und er hätte keine, und das sei doch sehr ungerecht. Im Sinne der Umverteilung von oben nach unten, im Sinne des sozialen Friedens und der Herstellung der Gerechtigkeit sei es quasi seine bürgerliche Pflicht, von Ihnen die verhältnismäßig geringen 5.001 Yuros einzutreiben. Quasi als seine persönliche „Aktion gegen Armut und soziale Ungerechtigkeit“. Käme Ihnen das seltsam vor? Surreal? Unmöglich?
Nun, dann stellen Sie sich jetzt Folgendes vor: Sie haben einen kleinen Betrieb. Meinetwegen ein Autohaus. In Donaueschingen. Es ist Mittwoch, der 13. März. Von ihren acht Mitarbeitern sind zwei auf einem Seminar, einer ist krank und einer ist im Urlaub. Das alles zahlen übrigens Sie, so als Arbeitgeber und Ausbeuter und Bonze und ... (hier sozialistische Beschimpfung Ihrer Wahl einsetzen). Sie hatten heute einen Kunden, der eine Probefahrt gemacht hat. Sie waschen das neue Auto und stellen es einfach vor dem Showroom ab, da sie es ja schlecht nass in den Showroom stellen können – wegfahren werden sie den, wenn er trocken ist.
Vor ihrer Werkstatt, die durch einen verblichenen Strich vom Verkaufsareal getrennt ist, steht ebenfalls ein Neuwagen, den sie nach der Endkontrolle am Morgen aus der Werkstatt gefahren haben und den Sie noch nicht weggestellt haben. Haben Sie das abgespeichert? Gut. Sehen Sie hier bisher irgendwo eine gesetzeswidrige Handlung? Haben Sie jemanden ermordet oder, schlimmer, Ihre „Demokratieabgabe“ nicht gezahlt oder den Müll nicht ordentlich getrennt? Nein, alles in Ordnung.
Das ist leider alles verboten
Ihre Rumpfmannschaft läuft geschäftig durch die Gegend, in der Ecke steht ein Stapel mit Kundenreifen, die Sie für diese lagern, die Vögel summen und die Bienen singen und Sie holen sich einen Kakao vom Autohaus-Automaten (ich liebe Kakao aus dem Autohaus-Automaten, hatte ich das schon mal erwähnt?). Der Tag und mit ihm hoffentlich viele Kunden (soweit das in Donaueschingen mit seinen 22.500 Einwohnern möglich ist) kann kommen.
Dieser Tag wird Sie 5.001 Euro kosten. Denn was Sie nicht wissen – die Deutsche Umwelthilfe (kurz DUH) ist früher als Sie aufgestanden und schon bei Ihnen auf dem Grundstück. Da stellt sie nun voller Entsetzen mit Hilfe von „Testkäufern“ fest (früher nannte man solche Leute „Schnüffler“, aber heute heißt es ja auch „aus dem Ruder gelaufene Youtuber-Treffen“, wenn Migranten aus der Unterschicht gemeinsam „Stress suchen wegen Ehre und so“), dass in Ihrem Betrieb einiges im Argen liegt, was nicht hilfreich für die Umwelt ist. Weswegen die Umwelthilfe jetzt der Umwelt hilft und Ihnen eine Zahlungsaufforderung über 5.001 Euro schickt. Die sollen Sie als Konventionalstrafe an die der Umwelt helfende hilfreiche Deutsche Umwelthilfe schicken. Und das bitte zackig.
Was haben Sie aber verbrochen? Nun, Sie Verbrecher haben gegen die „Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung“ verstoßen. Das sind diese lustigen Schilder, die man auch auf Waschmaschinen oder Kühlschränken findet und die angeblich angeben, wie viel Energie ein angeblicher Gegenstand angeblich verbraucht. Wenn Sie ihn benutzen. Wenn Sie ihn nicht benutzen, wird es sogar noch weniger. Mit dem Verbrauch. Sowohl der Wagen vor dem Showroom als auch der vor der Werkstatt stehen entweder zu weit von so einem derartigen Aufklärungsschild entfernt oder haben erst gar kein solch wichtiges Kennzeichen. Und der Stapel mit den Kundenreifen ist nicht als „Stapel mit den Kundenreifen“ gekennzeichnet, und deswegen hat der unbekannte Umwelthelfer von der Umwelthilfe schriftlich angemahnt, dass da ebenfalls keine „Energieverbrauchskennzeichen nach Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung“ an den Reifen hängen. Denn das erste, das sich ein potenzieller Käufer von Kundenreifen fragen würde, wenn er nicht wüsste, dass das unverkäufliche Kundenreifen sind, ist, wie es mit dem Energieverbrauch speziell jener Reifen aussähe, und wenn er das nicht auf Anhieb sehen könnte, müsste er einen Verkäufer fragen. Und das ist leider verboten.
Da kann die Umwelthilfe jetzt auch nichts dafür, schließlich wurden die Gesetze in Brüssel gemacht und die Deutsche Umwelthilfe macht ja auch nur ihren Job und hilft der Umwelt. Die meint das ja auch nicht persönlich. Wie das Diebe und Räuber auch nicht tun. Einer muss den Job ja schließlich machen. Außerdem ist Toyota bei der DUH als Sponsor abgesprungen und wer hilft schon gerne kostenlos der Umwelt? Von irgendwas müssen die ja auch leben. Wie Diebe und Räuber auch. Das muss man verstehen. Und falls Sie jetzt denken: „Hey, das ist doch bescheuert, frei erfunden, das gibt es ja wohl nicht“, dann haben Sie leider unrecht. Nun gibt es ja Bestrebungen, der DUH die Gemeinnützigkeit zu entziehen. So weit würde ich nicht gehen. Es würde mir genügen, ihr nur das „-nützig“ zu entziehen. Das wäre auch viel ehrlicher.