Neulich kam ich an einem Autohaus vorbei, und weil ich gerade etwas Zeit hatte, dachte ich, ich schau mal rein. Edles Interieur umfing mich und drüben, auf dem Podest, stand es: das neue Thilomobil. Ein Traum in nachtschwarz und violett, je nach Lichteinfall. Breit, sportlich und doch dezent, Cabriolet mit hellbraunen Ledersitzen und was soll ich sagen? Es war Liebe auf dem ersten Blick.
Ich bin nicht der Typ, der erst 10.000 Testhefte liest, um dann eine „rationale Kaufentscheidung“ zu fällen. Ich will mich verlieben. Und wenn ich verliebt bin und ich nicht gerade nebenbei noch „für hier oder zum Mitnehmen?“ fragen muss, um mir das neue Thilomobil zu leisten, dann schlage ich zu. So war das wenigstens in der Vergangenheit. Ich bin ein Mann und möchte zu meinem Auto gerne ein semi-erotisches Verhältnis haben.
Probefahren hielt ich für unnötig, denn ich gehe davon aus, dass ein Neufahrzeug durchaus in der Lage ist, sich auf einer Straße zu bewegen und das Umgehen mit Lenkrad und Pedalen und Schalthebel ist mir sehr vertraut. Ich bin schon Autos gefahren und das relativ unfallfrei.
Also habe ich mich zu dem Verkäufer an den Tisch gesetzt, mir einen warmen Kakao bringen lassen (ich liebe warmen Autohaus-Kakao aus dem Automaten), auf das Auto gedeutet und gesagt: „Kaufe ich. Vertrag machen. Jetzt!“
Der Verkäufer sah mich direkt an: „Ja, das ist ein schönes Stück. Unser Flaggschiff. Und Sie wären der erste, der hier in der Stadt einen hat!“ Nun, wenn ich noch in irgendeinem Zweifel gewesen wäre – Alpha-Tester für automobile Flaggschiffe ist genau mein Ding. Ich hasse es, ständig Doubletten meines Fahrzeugs im Straßenverkehr zu begegnen. Ich komme noch aus einer Zeit, in der man Autos am Design und nicht nur noch am Firmenemblem unterscheiden konnte.
„Haben Sie Herzprobleme?“
Der Verkäufer fertigte den Vertrag und kurz, bevor er ihn mir zur Unterschrift über den Tisch schob, hob er noch einmal an: „Die neue Autoverkaufsrichtlinie verpflichtet mich, Sie über einige Dinge zu informieren und unser Gespräch zu protokollieren. Ich hoffe, das geht in Ordnung.“ Das ging in Ordnung, denn ich wollte ja den Vertrag unterschreiben und die Mühle möglichst schnell mitnehmen.
„Ihr Alter bräuchte ich als Erstes!“ sagte er und ich nannte es ihm. Herr Markmüller, so hieß der Verkäufer, legte seine Stirn in Falten. „Sie haben gesehen, dass das ein Cabriolet ist?“, fragte er. „Ich bin nicht blind.“, antwortete ich wahrheitsgemäß. „Sie sind über 50 Jahre alt. Ein Cabriolet kann dazu führen, dass Sie bei schneller Fahrt Fahrtwind bekommen. Dieser kann Verspannungen und Rückenschmerzen verursachen. Ich weise Sie darauf hin, dass in diesem Fall keine Regressansprüche gegen den Hersteller oder uns bestehen“, führte Herr Markmüller aus.
„Haben Sie Herzprobleme?“, fragte er weiter. „Nein, bisher nicht!“, gab ich überrascht zurück, „bin ich hier beim Arzt oder im Autohaus?“ „Entschuldigung, aber nach der neuen Verbraucherschutzrichtlinie für den Kfz-Handel muss ich das fragen. Dieses Fahrzeug hat eine Beschleunigung von 6,5 Sekunden auf 100 km/h. Personen mit Herzkrankheiten wird dringend von diesem Fahrzeug abgeraten, da dies zu Herzstörungen, schlimmstenfalls sogar zum Infarkt und damit zum Tod führen kann“, erklärte er mir.
„Hören Sie“, sagte ich, „ich will das verdammte Auto kaufen. Ich bin erwachsen und weder senil noch debil.“ „Meinen Sie, mir macht das Spaß? Ich tu hier nur meine Pflicht“, gab er trotzig zurück. „Ich muss das Formular ausfüllen. Haben Sie bereits Erfahrungen im Betrieb eines Kraftfahrzeugs? Wenn ja, wie lange?“, fuhr er fort. „Ich habe den Führerschein seit 1984, da waren Sie noch nicht einmal ein Funkeln im Auge Ihres Vaters und ich komme aus einer Zeit, in der man Falk-Pläne auf dem Lenkradkreuz auseinander- und wieder irgendwie zusammengefaltet hat!“, giftete ich ihn an, „also ja, verdammt, ich habe Erfahrung im Betrieb eines Kraftfahrzeugs!“
Herrn Markmüller standen die Tränen in den Augen. „Sie sind sich bewusst, dass der Betrieb eines Fahrzeugs laufende Kosten verursacht, als da zum Beispiel wären: Kosten für Steuer, Versicherung, Benzin, Schmiermittel, Scheibenwaschflüssigkeit, Inspektion, Service und Verschleißteile, wie beispielsweise Bremsen und Reifen? Diese Kosten können sich bei diesem Fahrzeug je nach Laufleistung bis zu 6.000 Euro im Jahr aufsummieren. Sind Sie in der Lage, diese Kosten zu bestreiten und wenn ja, aus welchen Quellen finanzieren Sie diese?“, fragte er mit einem leisen Schluchzen.
"Das geht Sie einen Scheißdreck an!“
Ich musste auf ihn wie ein Vulkan vor der Explosion gewirkt haben: „Sind Sie noch zu retten? Das geht Sie einen Scheißdreck an!“ Herr Markmüller schnäuzte sich in ein Papiertaschentuch. „Ich muss wegen der Verbraucherrichtlinie sicher gehen, dass Sie für dieses Fahrzeug geeignet sind. In der Vergangenheit haben wir Fahrzeuge an Personen verkauft, die diese nicht beherrschten. Deswegen ja diese Richtlinie, wir sind verpflichtet, Sie vor dem Kauf zu informieren“, wimmerte er hinter dem Taschentuch hervor, „sonst darf ich es Ihnen nicht verkaufen! Verbraucherschutz, Herr Schneider, Verbraucherschutz!“
Ich streckte die Beine aus und verschränkte die Arme vor der Brust. „Weiter!“, befahl ich ihm mit finsterer Miene. Herr Markmüller schnuffelte. „Ihnen ist bekannt, dass das Nichtbefolgen von Verkehrsregeln durch Sie oder andere Verkehrsteilnehmer zu leichten, mittelschweren und schwersten eigenen und fremden Verletzungen bis hin zum Tode führen kann“, konstatierte er mehr, als dass er fragte, „ferner weise ich Sie als Autoverkäufer darauf hin, dass das Nichtbefolgen von Verkehrsregeln zu empfindlichen Geld- oder sogar Haftstrafen führen kann, insbesondere bei Verstößen gegen die StVZO, die SVO, das BGB und das Grundgesetz!“ „Wie kann man mit einem Auto gegen das Grundgesetz verstoßen?“, wollte ich wissen. „Wenn Sie damit gezielt in Menschen anderer Hautfarbe, anderer religiöser oder sexueller Ausrichtung oder weiterer gruppenbezogener Merkmale fahren“, gab Herr Markmüller sachlich zurück.
„Weiter!“ „Der Betrieb eines Kraftfahrzeugs kann umweltschädlich sein, ich weise Sie darauf hin, dass der Betrieb dieses Fahrzeugs endliche Ressourcen verbraucht und Sie damit den Planeten schädigen“, dozierte er und machte ein weiteres Häkchen auf seiner Liste. „Außerdem besteht die Gefahr, dass Sie mit diesem Fahrzeug Sozialneid wecken. Für die Folgen dieses gesellschaftlichen Ungleichgewichtes tragen Sie alleine die Verantwortung!“ „Das hoffe ich doch sehr“, brummelte ich zurück, „wie viele Fragen sind das denn noch?“
„Keine mehr“, entgegnete Herr Markmüller, „aber ich habe schlechte Nachrichten für Sie. Die automatische Auswertung hat ergeben, dass Sie für das Fahrzeug ungeeignet sind. Ich darf es Ihnen nicht verkaufen. Sie sind für den da geeignet…“, sagte er und deutete auf einen Kleinwagen in hässlichem Kackbraun, „…der da geht! Hat nicht allzu viel PS, ist billig und hat zehn Ökosiegel gewonnen.“ „Und wenn ich jenen Boliden dort trotzdem will?“, fragte ich verwundert und innerlich kurz vorm Explodieren.
Herr Markmüller sah mich traurig an und wieder füllten sich seine Augen. Er schüttelte den Kopf. „Geht nicht. Sie sind ungeeignet für das Fahrzeug“, erwiderte er leise und verschränkte die Arme. „Der da…, der geht...“, sagte er in Richtung des automobilen ökoversiegelten Auswurfs nickend. Ich sprang entgeistert auf: „Haben Sie den Wagen überhaupt schon jemals verkauft?“ „Nein, bisher war noch kein geeigneter Kunde da. Weder hier, noch bundesweit“, gab er zurück, „dabei würde ich ihn selbst so gerne einmal fahren sehen…“ Er legte den Kopf in den Nacken und starrte durch die Glaskuppel. „So gerne…“ wisperte er wie aus weiter Ferne.
Ich drehte mich um und verließ das Gebäude. Ich war traurig und enttäuscht. In solchen Fällen tröste ich mich gerne mit etwas Essen. In der Nähe gab es einen Bratwurststand. Ich marschierte auf diesen zu und warf dem Bratwurstmann ein grummelndes „Zwei Bratwürste mit Ketchup!“ zu. Doch statt mir die Würste zu geben, zog der Bratwurstmann ein Formular unter der Kasse hervor. „Sorry“, sagte er, „…aber ich muss das fragen: Welche Erfahrung haben Sie bisher mit Nahrung im Allgemeinen und Bratwürsten im Besonderen?“
Man hat mir später in der Gerichtsverhandlung erklärt, dass die Narben in seinem Gesicht, das ich ihm auf seinen Grill gedrückt habe, fast folgenlos verheilen werden…