Ja, wir wissen, wie es ausging, H@rr Milgram, 30% werden mehr oder weniger verschont. Vielleicht reicht das ja :]
*Die Frage ist nur, ob sich ein Arzt findet, der bereit wäre, eine solche Maßnahme zu „vollstrecken“.* Och, Herr Broder, da muss man gar keine Sorge haben, wie hier viele Mitforisten bereits schrieben. Ob die Polizei bei der Vollstreckung mitspielen würde, fragt schon gar niemand mehr. Muss man auch nicht, ich finde es nur bemerkenswert. Und das Beste ist: Nacht-und-Nebelaktionen wären nicht nötig. 64% der Bevölkerung sind für eine allgemeine Impfpflicht (Stichprobe und genaue Fragestellung kenne ich allerdings nicht). Läuft ...
Mein Gott, es braucht doch keine Zwangsvollstrecker! Das geht doch viel geschmeidiger. Schmerzende Buß- und Zwangsgelder, die Verarmung androhen, erhöhen die Impf,,bereitschaft”. Die Menschen holen sich dann ganz ,,freiwillig” und mit Unterschrift die Spritze ab. Diese Verbrecher wissen schon, wie es geht.
Promotion, Habilitation, Rehabilitation, Resozialisierung. Für viele eine Wortfolge, für manche ein Lebenslauf und bei letzteren ist letzteres oft das schwerste.
Das gesprochene Wort ist Schall und Rauch! – Das geschriebene manchmal auch. Der sogenannte Nürnberger Kodex ist eine zentrale, aktuell heute angewandte ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer Experimente am Menschen. Er gehört seit seiner Formulierung in der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess (1946/47) insbesondere zu den medizinethischen Grundsätzen in der Medizinerausbildung. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.
Keine Ethik der Welt kommt um die Tatsache herum, daß die Erreichung “guter” Zwecke in zahlreichen Fällen daran gebunden ist, daß man sittlich bedenkliche oder mindestens gefährliche Mittel und die Möglichkeit oder auch die Wahrscheinlichkeit übler Nebenerfolge mit in den Kauf nimmt, und keine Ethik der Welt kann ergeben: wann und in welchem Umfang der ethisch gute Zweck die ethisch gefährlichen Mittel und Nebenerfolge “heiligt”. Max Weber (1864 - 1920)
Hm. Wenn ich jetzt sage, an der Endlösung der Impffrage wird fleißig gearbeitet, wird mein Kommentar dann durchgelassen? Ich warte mal ab.
...dann müßten allerdings die Notwehrparagraphen (StGB + BGB) entsprechend novelliert werden (dies dürfte für die Kopfnicker im Bundestag jedoch keine Hürde sein), damit die Unterwerfung an den “Weltstaat” nicht gefährdet werden kann.
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