Claudio Casula / 28.03.2024 / 11:57 / Foto: Hannes Grobe / 33 / Seite ausdrucken

Kein deutscher Pass für Antisemiten? Lächerlich!

Mit seltsamen Fragen zu Israel und Judentum im Einbürgerungstest gibt Nancy Faeser vor, Antisemiten herausfiltern und ihnen den deutschen Pass verweigern zu können. Ein ridiküles Vorhaben.

Der deutsche Pass ist begehrt. Sogar Clan-Chef Issa Remmo will jetzt einen, schon, damit man ihn dann nicht eines Tages in den Libanon abschieben kann, wo er ursprünglich herkommt. Da ist es doch praktisch, dass gerade beschlossen wurde, den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft zu erleichtern. Schon nach fünf Jahren kann ein Immigrant Deutscher werden, und er muss dafür nicht einmal mehr seinen alten Pass abgeben.

Zeitgleich erfahren wir, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser unter dem Eindruck zunehmender juden- und israelfeindlicher Bekundungen vor allem von Muslimen im Gefolge der Hamas-Massaker vom 7. Oktober sowie des steilen Anstiegs antisemitischer Straftaten und generell der unter Muslimen noch stärker als unter „Bio-Deutschen“ verbreiteten Abneigung gegen Juden und den jüdischen Staat zur Bedingung machen will, dass ein Anwärter auf die deutsche Staatsbürgerschaft sich „zur deutschen Verantwortung gegenüber Israel bekennen“ muss. Dem Spiegel sagte sie, Antisemitismus, Rassismus und andere Formen der Menschenverachtung schlössen eine Einbürgerung aus. Was uns zu der Frage führt, wie Nancy Faeser solche fiesen Einstellungen durch Fragenstellerei zu detektieren gedenkt.

Löwe, Adler, Bär, Pferd

Dazu werfen wir zunächst einen stichprobenartigen Blick in den mitunter befremdlich anmutenden Fragenkatalog, anhand dessen festgestellt werden soll, ob der antragstellende Ausländer „über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt“, und der hier auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge einsehbar ist. Er umfasst insgesamt 310 Fragen (300 deutschlandweite Fragen, 10 Länder-Fragen pro Bundesland) nach dem Multiple-Choice-Muster, zum Beispiel Frage 204

„Wie wurden die Bundesrepublik Deutschland und die DDR zu einem Staat?" A) Die Bundesrepublik hat die DDR besetzt. B) Die heutigen östlichen fünf Bundesländer sind der Bundesrepublik Deutschland beigetreten. C) Die westlichen Bundesländer sind der DDR beigetreten. D) Die DDR hat die Bundesrepublik Deutschland besetzt.

Eine wahrhaft tückische Frage! De jure stimmt natürlich B, kritische Geister argwöhnen inzwischen jedoch, dass die Wirklichkeit nach Antwort C riecht.

Aufgabe 29 („Welches Tier ist das Wappentier der Bundesrepublik Deutschland?“) bietet als Antwortmöglichkeiten Löwe, Adler, Bär und Pferd – warum der Lemming hier nicht aufgeführt ist, bleibt rätselhaft.

Aufgabe 4 geht schon eher ans Eingemachte: „Welches Recht gehört zu den Grundrechten in Deutschland?“ Waffenbesitz, Faustrecht, Meinungsfreiheit, Selbstjustiz. Dann muss der Prüfling schweren Herzens „Meinungsfreiheit“ ankreuzen, denn er hat sich ja auf den Text vorbereiten können. Außerdem muss die Frage durchaus nicht dabei sein, denn selbstverständlich muss er nicht alle 310 Fragen beantworten, sondern nur 33 davon. Und von diesen wiederum auch nur 17 korrekt – zur Not kann er raten, wie der Kandidat bei Günther Jauchs „Wer wird Millionär?“. Und selbst wenn er durchfällt, bekommt er eine zweite Chance.

Koran oder Grundgesetz?

Wir überspringen Aufgabe 10 („Was ist mit dem Grundgesetz vereinbar?“ Prügelstrafe / Folter / Todesstrafe / Geldstrafe) und halten bei der figelinschen (norddt. für heikel, knifflig) Aufgabe 16 inne: „Wann ist die Meinungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt?“ Vorsicht! Die Antwort „bei Kritik am Staat“ ist falsch, die Pläne von Faeser und Haldenwang wurden hier offensichtlich noch nicht berücksichtigt.

Der Begriff Einbürgerungstest wurde zunächst vor allem für den in Baden-Württemberg zum 1. Januar 2006 eingeführten „Gesprächsleitfaden für Einbürgerungsbehörden“ verwendet. Mit dem wollte man die Einstellung insbesondere von Muslimen zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung überprüfen. Da laut einer Studie des Zentralinstituts Islam-Archiv-Deutschland ein Fünftel der in Deutschland lebenden Muslime das Grundgesetz für unvereinbar mit dem Koran halten würden, zweifelte das Innenministerium die Ernsthaftigkeit des Bekenntnisses zum Grundgesetz von muslimischen Einwanderungsbewerbern schon damals an.

Die Zweifel dürften seither eher gewachsen sein. Also was soll denn nun garantieren, dass kein Antisemit in den Genuss der deutschen Staatsbürgerschaft kommt? Fragen zum Holocaust, zum Existenzrecht Israels sowie zum jüdischen Leben in Deutschland, heißt es. Das wüsste man zwar gern genauer, aber für Spiegel-Artikel gibt man ja kein Geld aus. Da überwinden wir schon eher unseren Ekel und sehen bei t-online nach. Dort bleibt man zwar vage, aber das hier ist immer noch besser als nichts:

„Dem ,Spiegel‘ liegen die neuen Fragen bereits vor. Es geht etwa darum, wie ein jüdisches Gebetshaus heißt, wann der Staat Israel gegründet wurde und woraus sich die besondere Verantwortung Deutschlands für Israel begründet. Ebenfalls soll abgefragt werden, wie hierzulande Holocaustleugnung bestraft wird und wer bei den rund 40 jüdischen Makkabi-Sportvereinen Mitglied werden darf.“

Wer darf wohl bei Makkabi kicken?

Gehen wir das mal der Reihe nach durch. Welchen Sinn hat die Frage, wie ein jüdisches Gebetshaus heißt? Abgesehen davon, dass bei den theoretischen Antwortmöglichkeiten Tempel, Synagoge, Schul, Beit Knesset der Deutsche in spe ohnehin ins Schleudern käme. Und was ist der Grund für die besondere Verantwortung Deutschlands für Israel, die sich gerade in den Äußerungen der Außenministerin Annalena Baerbock wieder einmal so trefflich manifestiert?

Sicher der Holocaust, den so mancher Muslim allerdings, wenn er ihn nicht leugnet, doch gern wahlweise herunterspielt, als gerechte Strafe an den Juden deutet oder Hitler im Vergleich zu Netanyahu deutlich besser abschneiden lässt. Auch dieser Bewerber kann locker „Holocaust“ ankreuzen, genauer dürfte man es nicht wissen wollen. Zudem wird mit Spannung erwartet, welche drei alternativen Antwortmöglichkeiten genannt werden.

„Ebenfalls soll abgefragt werden, wie hierzulande Holocaustleugnung bestraft wird“: Na, bei öffentlicher Leugnung des Holocaust oder seiner Folgen drohen nach Paragraf 130 („Volksverhetzung“) des Strafgesetzbuches Tätern bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe. Honi soit qui mal y pense. 

Und damit zur letzten und merkwürdigsten Aufgabe: „Wer darf bei den rund 40 jüdischen Makkabi-Sportvereinen Mitglied werden?“ Ist das eine Fangfrage? „Die Juden!“ wird der Prüfling rufen, dabei ist bei Makkabi, hier nachzulesen, „jede und jeder, unabhängig von Religionszugehörigkeit, Nationalität oder Hautfarbe, willkommen. Aber: Gespielt wird mit dem Magen David, dem Davidstern, auf der Brust.“ Es ist kaum anzunehmen, dass ein Einbürgerung begehrender Palästinenser, Syrer oder Libanese gesteigertes Interesse daran hat, ein Trikot zu tragen, auf dem der Davidstern prangt, im Gegenteil pflegen solche Zeitgenossen Makkabi-Spieler eher zu attackieren, aber welchen Sinn sollte diese irre Frage sonst haben? 

Wertlose Abfragerei, eine Nebelkerze

Die Ankündigung deutet nicht darauf hin, dass man dem Bewerber wirklich ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels abringen will. Wann der moderne Staat Israel gegründet wurde, weiß jeder Araber: 1948, denn die Niederlage der arabischen Invasoren im anschließenden Krieg und ihre Folgen werden noch heute als „Nakba“ betrauert. Die stupide Abfrage von bloßem Wissen über Juden und Israel, das man sich beizeiten aneignen kann, sagt rein gar nichts aus. Ein Islamist, der einen Brandanschlag auf ein jüdisches Gebetshaus in Bochum oder Berlin plant, braucht den Begriff Synagoge nicht, es sei denn, er muss nach dem Weg dorthin fragen. Die Frage müsste also eher lauten: Was ist in Deutschland verboten? A) Ramadan-Beleuchtung, B) Muezzin-Ruf, C) Allahu-akbar-Rufe bei einer Demo, oder D) Anschlag mit Molotow-Cocktails auf eine Synagoge.

Vielleicht wird ja auch noch die Frage aus dem Hut gezaubert, ob der Prüfling ein Gefilte-Fisch-Rezept kennt, man weiß es nicht. Seine möglicherweise rabiat antisemitische Gesinnung wird jedenfalls mit derartigen Fragen nicht herausgefiltert. Und täte man es doch, dann darf er im Sinne der Taqiyya hier auch mal lügen. Guten Gewissens.

Beim Faeserschen Vorhaben handelt es sich um nichts anderes als um eine weitere Nebelkerze. Ein Juden und Israel hassender Muslim muss sich garantiert keine Sorgen machen, dass sein Begehr nach dem deutschen Pass deswegen abgeschmettert werden könnte. Es soll nur so aussehen, als täte die Politik etwas, schließlich hat sie versprochen, jüdisches Leben im Lande zu schützen. Aber grau ist alle Theorie, „entscheidend is aufm Platz“.

Claudio Casula arbeitet als Autor, Redakteur und Lektor bei der Achse des Guten.

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Leserpost

netiquette:

finn waidjuk / 28.03.2024

@M. Friedland. Dann könnte also jemand, der wegen Mordes oder mehrfacher Vergewaltigung aus Deutschland nicht abgeschoben werden kann, wegen falscher Angaben bei seiner Einbürgerung abgeschoben werden. Mann, das wäre ja eine tolle Sache! Da hat man sich in Berlin doch tatsächlich mal richtig was gedacht!

L. Luhmann / 28.03.2024

“Dem Spiegel sagte sie, Antisemitismus*, Rassismus und andere Formen der Menschenverachtung schlössen eine Einbürgerung aus.” - Und ich sage: Judenhass lässt sich auch durch explizite Nichterwähnung ausdrücken.—-> Wiki:“Der Sammelbegriff „Semiten“ als Bezeichnung einer Völkerfamilie gilt als ungenau und überholt, insbesondere auch aufgrund seiner Verwendung als Ethnophaulismus in rassistischen Kontexten. (...) In verschiedenen pseudowissenschaftlichen Rassentheorien wurden die Juden als „Semiten“ bezeichnet, weil die Hebräer ein semitisches Volk seien. Um die Judenfeindlichkeit „wissenschaftlich“ (und nicht mehr nur religiös) zu untermauern, wurden die „Semiten“ zu einer „minderwertigen Rasse“ erklärt, die zu keiner eigenständigen Kultur imstande sei. (...) Gegen Ende der NS-Zeit wurde die Selbstbezeichnung „Antisemiten“ – auch in Hinblick auf arabische Verbündete – abgeschafft und z. B. durch „Judengegner“ ersetzt. Schon Dühring wollte im 19. Jahrhundert den Antisemitismus lieber als „Antihebraismus“ verstanden wissen. (...)”—-*Weil das Wort “Antisemitismus” Juden in einen Topf mit ihren erklärten Todfeinden wirft, lachen sich die Araber krumm und schief.

susanne antalic / 28.03.2024

Kein deutscher Pass für Antisemiten? Da müsste die Mehrheit der Regierung den deutschen Pass abgeben müssen.

Robert Weihmann / 28.03.2024

Die Fragen sind ja lächerlich einfach. Dazu wird noch eine hohe Fehlerquote zum Bestehen toleriert. Und vermutlich gibt es die Fragebögen auch in anderen Sprachen, so dass das nicht mal als Deutschtest durchgeht. Unsere Staatsbürgerschaft soll verschenkt werden, das ist das Ziel.

Peter Faethe / 28.03.2024

Satirikern droht Arbeitslosigkeit.

Burkhart Berthold / 28.03.2024

“Jetzt hilft nur noch Placebo forte!”

Heiko Winkler / 28.03.2024

Nun ja. Tatsächlich haben sich die “demokratischen” Parteien in der Hoffnung der schwindenden Wählergunst zu entkommen, dem Islam bereits unterworfen. Ihre intellektuelle Leistungsfähigkeit ist dabei derart limitiert, dass sie wirklich wirklich fest davon überzeugt sind, etwas gutes für die Integration getan zu haben. Integration ist allerdings eine Einbahnstraße. Man will oder man will nicht in dem Land leben, in welches man eingereist ist. Nun sind sie halt da. Der Drops ist gelutscht. Vielleicht macht sich jemand den Spaß die Geldleistungen zu stoppen. Das könnte der Autoreifenindustrie wieder auf die Beine helfen.

Vera Kolitzki / 28.03.2024

Staaten und Politik sind Auslaufmodelle. Damit ist dieses angebliche Druckmittel keines.

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