Claudio Casula / 28.03.2024 / 11:57 / Foto: Hannes Grobe / 33 / Seite ausdrucken

Kein deutscher Pass für Antisemiten? Lächerlich!

Mit seltsamen Fragen zu Israel und Judentum im Einbürgerungstest gibt Nancy Faeser vor, Antisemiten herausfiltern und ihnen den deutschen Pass verweigern zu können. Ein ridiküles Vorhaben.

Der deutsche Pass ist begehrt. Sogar Clan-Chef Issa Remmo will jetzt einen, schon, damit man ihn dann nicht eines Tages in den Libanon abschieben kann, wo er ursprünglich herkommt. Da ist es doch praktisch, dass gerade beschlossen wurde, den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft zu erleichtern. Schon nach fünf Jahren kann ein Immigrant Deutscher werden, und er muss dafür nicht einmal mehr seinen alten Pass abgeben.

Zeitgleich erfahren wir, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser unter dem Eindruck zunehmender juden- und israelfeindlicher Bekundungen vor allem von Muslimen im Gefolge der Hamas-Massaker vom 7. Oktober sowie des steilen Anstiegs antisemitischer Straftaten und generell der unter Muslimen noch stärker als unter „Bio-Deutschen“ verbreiteten Abneigung gegen Juden und den jüdischen Staat zur Bedingung machen will, dass ein Anwärter auf die deutsche Staatsbürgerschaft sich „zur deutschen Verantwortung gegenüber Israel bekennen“ muss. Dem Spiegel sagte sie, Antisemitismus, Rassismus und andere Formen der Menschenverachtung schlössen eine Einbürgerung aus. Was uns zu der Frage führt, wie Nancy Faeser solche fiesen Einstellungen durch Fragenstellerei zu detektieren gedenkt.

Löwe, Adler, Bär, Pferd

Dazu werfen wir zunächst einen stichprobenartigen Blick in den mitunter befremdlich anmutenden Fragenkatalog, anhand dessen festgestellt werden soll, ob der antragstellende Ausländer „über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt“, und der hier auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge einsehbar ist. Er umfasst insgesamt 310 Fragen (300 deutschlandweite Fragen, 10 Länder-Fragen pro Bundesland) nach dem Multiple-Choice-Muster, zum Beispiel Frage 204

„Wie wurden die Bundesrepublik Deutschland und die DDR zu einem Staat?" A) Die Bundesrepublik hat die DDR besetzt. B) Die heutigen östlichen fünf Bundesländer sind der Bundesrepublik Deutschland beigetreten. C) Die westlichen Bundesländer sind der DDR beigetreten. D) Die DDR hat die Bundesrepublik Deutschland besetzt.

Eine wahrhaft tückische Frage! De jure stimmt natürlich B, kritische Geister argwöhnen inzwischen jedoch, dass die Wirklichkeit nach Antwort C riecht.

Aufgabe 29 („Welches Tier ist das Wappentier der Bundesrepublik Deutschland?“) bietet als Antwortmöglichkeiten Löwe, Adler, Bär und Pferd – warum der Lemming hier nicht aufgeführt ist, bleibt rätselhaft.

Aufgabe 4 geht schon eher ans Eingemachte: „Welches Recht gehört zu den Grundrechten in Deutschland?“ Waffenbesitz, Faustrecht, Meinungsfreiheit, Selbstjustiz. Dann muss der Prüfling schweren Herzens „Meinungsfreiheit“ ankreuzen, denn er hat sich ja auf den Text vorbereiten können. Außerdem muss die Frage durchaus nicht dabei sein, denn selbstverständlich muss er nicht alle 310 Fragen beantworten, sondern nur 33 davon. Und von diesen wiederum auch nur 17 korrekt – zur Not kann er raten, wie der Kandidat bei Günther Jauchs „Wer wird Millionär?“. Und selbst wenn er durchfällt, bekommt er eine zweite Chance.

Koran oder Grundgesetz?

Wir überspringen Aufgabe 10 („Was ist mit dem Grundgesetz vereinbar?“ Prügelstrafe / Folter / Todesstrafe / Geldstrafe) und halten bei der figelinschen (norddt. für heikel, knifflig) Aufgabe 16 inne: „Wann ist die Meinungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt?“ Vorsicht! Die Antwort „bei Kritik am Staat“ ist falsch, die Pläne von Faeser und Haldenwang wurden hier offensichtlich noch nicht berücksichtigt.

Der Begriff Einbürgerungstest wurde zunächst vor allem für den in Baden-Württemberg zum 1. Januar 2006 eingeführten „Gesprächsleitfaden für Einbürgerungsbehörden“ verwendet. Mit dem wollte man die Einstellung insbesondere von Muslimen zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung überprüfen. Da laut einer Studie des Zentralinstituts Islam-Archiv-Deutschland ein Fünftel der in Deutschland lebenden Muslime das Grundgesetz für unvereinbar mit dem Koran halten würden, zweifelte das Innenministerium die Ernsthaftigkeit des Bekenntnisses zum Grundgesetz von muslimischen Einwanderungsbewerbern schon damals an.

Die Zweifel dürften seither eher gewachsen sein. Also was soll denn nun garantieren, dass kein Antisemit in den Genuss der deutschen Staatsbürgerschaft kommt? Fragen zum Holocaust, zum Existenzrecht Israels sowie zum jüdischen Leben in Deutschland, heißt es. Das wüsste man zwar gern genauer, aber für Spiegel-Artikel gibt man ja kein Geld aus. Da überwinden wir schon eher unseren Ekel und sehen bei t-online nach. Dort bleibt man zwar vage, aber das hier ist immer noch besser als nichts:

„Dem ,Spiegel‘ liegen die neuen Fragen bereits vor. Es geht etwa darum, wie ein jüdisches Gebetshaus heißt, wann der Staat Israel gegründet wurde und woraus sich die besondere Verantwortung Deutschlands für Israel begründet. Ebenfalls soll abgefragt werden, wie hierzulande Holocaustleugnung bestraft wird und wer bei den rund 40 jüdischen Makkabi-Sportvereinen Mitglied werden darf.“

Wer darf wohl bei Makkabi kicken?

Gehen wir das mal der Reihe nach durch. Welchen Sinn hat die Frage, wie ein jüdisches Gebetshaus heißt? Abgesehen davon, dass bei den theoretischen Antwortmöglichkeiten Tempel, Synagoge, Schul, Beit Knesset der Deutsche in spe ohnehin ins Schleudern käme. Und was ist der Grund für die besondere Verantwortung Deutschlands für Israel, die sich gerade in den Äußerungen der Außenministerin Annalena Baerbock wieder einmal so trefflich manifestiert?

Sicher der Holocaust, den so mancher Muslim allerdings, wenn er ihn nicht leugnet, doch gern wahlweise herunterspielt, als gerechte Strafe an den Juden deutet oder Hitler im Vergleich zu Netanyahu deutlich besser abschneiden lässt. Auch dieser Bewerber kann locker „Holocaust“ ankreuzen, genauer dürfte man es nicht wissen wollen. Zudem wird mit Spannung erwartet, welche drei alternativen Antwortmöglichkeiten genannt werden.

„Ebenfalls soll abgefragt werden, wie hierzulande Holocaustleugnung bestraft wird“: Na, bei öffentlicher Leugnung des Holocaust oder seiner Folgen drohen nach Paragraf 130 („Volksverhetzung“) des Strafgesetzbuches Tätern bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe. Honi soit qui mal y pense. 

Und damit zur letzten und merkwürdigsten Aufgabe: „Wer darf bei den rund 40 jüdischen Makkabi-Sportvereinen Mitglied werden?“ Ist das eine Fangfrage? „Die Juden!“ wird der Prüfling rufen, dabei ist bei Makkabi, hier nachzulesen, „jede und jeder, unabhängig von Religionszugehörigkeit, Nationalität oder Hautfarbe, willkommen. Aber: Gespielt wird mit dem Magen David, dem Davidstern, auf der Brust.“ Es ist kaum anzunehmen, dass ein Einbürgerung begehrender Palästinenser, Syrer oder Libanese gesteigertes Interesse daran hat, ein Trikot zu tragen, auf dem der Davidstern prangt, im Gegenteil pflegen solche Zeitgenossen Makkabi-Spieler eher zu attackieren, aber welchen Sinn sollte diese irre Frage sonst haben? 

Wertlose Abfragerei, eine Nebelkerze

Die Ankündigung deutet nicht darauf hin, dass man dem Bewerber wirklich ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels abringen will. Wann der moderne Staat Israel gegründet wurde, weiß jeder Araber: 1948, denn die Niederlage der arabischen Invasoren im anschließenden Krieg und ihre Folgen werden noch heute als „Nakba“ betrauert. Die stupide Abfrage von bloßem Wissen über Juden und Israel, das man sich beizeiten aneignen kann, sagt rein gar nichts aus. Ein Islamist, der einen Brandanschlag auf ein jüdisches Gebetshaus in Bochum oder Berlin plant, braucht den Begriff Synagoge nicht, es sei denn, er muss nach dem Weg dorthin fragen. Die Frage müsste also eher lauten: Was ist in Deutschland verboten? A) Ramadan-Beleuchtung, B) Muezzin-Ruf, C) Allahu-akbar-Rufe bei einer Demo, oder D) Anschlag mit Molotow-Cocktails auf eine Synagoge.

Vielleicht wird ja auch noch die Frage aus dem Hut gezaubert, ob der Prüfling ein Gefilte-Fisch-Rezept kennt, man weiß es nicht. Seine möglicherweise rabiat antisemitische Gesinnung wird jedenfalls mit derartigen Fragen nicht herausgefiltert. Und täte man es doch, dann darf er im Sinne der Taqiyya hier auch mal lügen. Guten Gewissens.

Beim Faeserschen Vorhaben handelt es sich um nichts anderes als um eine weitere Nebelkerze. Ein Juden und Israel hassender Muslim muss sich garantiert keine Sorgen machen, dass sein Begehr nach dem deutschen Pass deswegen abgeschmettert werden könnte. Es soll nur so aussehen, als täte die Politik etwas, schließlich hat sie versprochen, jüdisches Leben im Lande zu schützen. Aber grau ist alle Theorie, „entscheidend is aufm Platz“.

Claudio Casula arbeitet als Autor, Redakteur und Lektor bei der Achse des Guten.

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Leserpost

netiquette:

L. Luhmann / 28.03.2024

@“Jochen Lindt / 28.03.2024 -(...) Der deutsche Rechtsstaat hat die Lernfähigkeit einer Eintagsfliege.(...)”—- Dieser Staat weiß ganz genau, was er tut. Und genau deswegen ist es jetzt hier so, wie es ist! Entschuldigen Sie diese Zersetzerbande vom WEF doch nicht!

Hans Bendix / 28.03.2024

Nun, als Plinius 112 n. Chr. römischer Statthalter in Bithynien (heute östlich von Istambul) war, fragre er bei seinem Freund, Kaiser Trajan in Rom, nach, wie er mit den Christen, also Anhängern einer verbotenen Religion, verfahren solle. Um zu ermitteln, wer überhaupt Christ war, habe er die Verdächtigen vor einer Statue des Kaisers Weihrauch opfern lassen. Wer dies getan habe, den habe er entlassen, weil der sicher kein Christ sei. Die Methode, Muselmanen vor einem aufgestellten Davidsstern Weihrauch opfern zu lassen, wäre wohl zielführender als die Fragebögen der bekloppten Nancy.

Talman Rahmenschneider / 28.03.2024

“Wer darf bei den rund 40 jüdischen Makkabi-Sportvereinen Mitglied werden?“  Richtige bullshit-Frage. Sie müsste lauten: “Würden Sie bei einem der 40 jüdischen Makkabi-Sortvereine Mitglied werden?” Folgefrage: Falls nein, warum nicht? Nächste Frage: “Würden Sie Ihr Kind eine Klassenfahrt nach Israel mitmachen lassen?” Nächste Frage: “Würden Sie in einem jüdischen Restaurant essen gehen?” Nächste Frage: “Trinken Sie gelegentlich Kaffee bei Starbucks?” Nächste Frage: “Wer hat Nineleeven organisiert?” Unter den Auswahlmöglichkeiten sollte auch der Mossad sein. usw

Dietmar Richard Wagner / 28.03.2024

Aufgabe 29 („Welches Tier ist das Wappentier der Bundesrepublik Deutschland?“) bietet leider nicht als Antwortmöglichkeit: Schlafschaf. Die Antworten auf die im Lügel zitierten Fragen (Gebetshaus, Staatsgründung, Verantwortung) beantwortet ein echter Antisemit doch sofort korrekt. Also sind diese als Detektor feindlicher Gesinnung ungeeignet.

Gabriele Klein / 28.03.2024

“....braucht den Begriff Synagoge nicht, es sei denn, er muss nach dem Weg dorthin fragen….”. So könnte es in der Tat sein, Ich sehe in diesen Fragen gekoppelt mit fehlender Grenzkontrolle eine Gefahr fuer juedische Einrichtungen.  Makkabi inklusive.  Also wenn ich ein Makkabi Mitglied wäre würde ich keinen Freund in jenen erkennen die eine Testfrage bei einem Einwanderungstest stellen die sich   als Einladung zur Unterwanderung u. Provokation dieser Einrichtung entpuppen könnte nach dem Motto: Du sagst ja, zu jenem nicht-jüdischen Bewerber, (der u.U. aus rein medialen u. provokativen Gründen Zutritt begehrt) und riskierst ein Selbstmordattentat oder Du sagst nein und könntest dann medial als “Rassist"gejagt werden.Letztlilch gehts um das Grundrecht der Religions- Vereinsfreiheit u. auch Privatsphäre die ich bedroht sehe. Erst heute las ich in der internationalen Presse dass IS Anhänger in Schweden Zutritt zu den Kirchen aus strategischen Gründen suchten.  Es handelte sich im besagten Fall laut einem arabischen Pastor um Selbsteingeständnisse von Täuflingen die zugaben dass sie ursprünglich aus rein strategischen Gründen ihre “spirituelle” Reise in die Kirchen begannen die sie jedoch dann am Ende nicht im Sinne des IS beendigten.  Selbst bei ehrlicher Bekehrungsabsicht sehe ich hier eine ziemliche Gefahr da dieser Personenkreis in Folge entsprechend bedroht u. angegangen werden könnte samt der Gemeinde in der sie sich bewegen. Besagte Sorge der Unterwanderung, Bedrohung, scheint jene die diese Testfragen schreiben nicht umzutreiben. (1)Aber zurück zum Einbürgerungstest an sich: Wie sehen eigentlich die Fragen zum Thema LGBTQ in diesem Test aus? Das wuerde mich brennend interessieren. (1) Dieses Bild erinnert mich wieder an jenen Hysteriker der seiner verhassten Tante in “Sorge” und “Liebe” genau das schenkt was sie nicht mag oder gar verletzt…

Jochen Lindt / 28.03.2024

Mohammed Atta kriegte Bafög und wir können froh sein, dass dieser ideale Moslem nicht bereits eingebürgert war am 11.9.2001.  Seitdem hat sich die Zahl der Moslems , in D vervielfacht. Der deutsche Rechtsstaat hat die Lernfähigkeit einer Eintagsfliege. Die Träume der Attentäter von 9/11 sind zumindest in D voll in Erfüllung gegangen, möglicherweise sogar in ganz Europa.

Wilfried Cremer / 28.03.2024

hi, man könnte die Bewerber auch gelochte runde Hölzchen stapeln lassen. (Tori, daher kommt der Ausdruck töricht.)

Hans-Joachim Gille / 28.03.2024

Natürlich hat die DDR die BRD besetzt, zumindest, wenn man die Frage vom Ergebnis her beantwortet. Ich würde auch mit 2 oder 3 Davidssternen auf dem Trikot spielen, solange ich mich nicht beschneiden lassen muß & meine Mannschaft gewinnt. Ich hab auch schon mal mit einem Mossad-Offizier zu Thailand am Strand Bier im größeren Maßstab konsumiert. Und der hatte es nicht nötig gehabt,  mir bei Meinungsverschiedenheiten die Offensichtlichkeitsklausel des Deutschen Grundgesetzes um die Ohren zu schlagen. Lieber mit Israelischen Muttis in Haifa am Strand als auf einer Deutschen Grünen-Demo.

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