@Manfred Lang- Das klingt ein bisschen nach Pressesprecher von Rupert Scholz. Ihre Argumente können nicht mehr für einen über 80jährigen gelten, der dem Betrieb lange gedient hat. In diesem Fall wäre der Austritt wirksamer (und konsequenter) als das blosse Lamento!
Ich hätte mir die Frage gewünscht, inwieweit Rechtsbrüche der Bundeskanzlerin bzw. der Bundesregierung geahndet werden können. Desweiteren hätte ich mir die Frage gewünscht, welche Verbindlichkeit ein Amtseid (ich denke dabei an ‘...Schaden vom deutschen Volk abwenden…”) hat und wie auf die laufenden Brüche der Bundeskanzlerin reagiert werden kann. Ein Eid sollte keine Floskel sein.
Zur “Strafe” hat man die Moschee zugemacht, in der der Imam lehrte und dann bei facebook unter Hinweiß der Karikaturen den Namen und die Adresse des dann enthaupteten Lehrers veröffentlicht hat. Welch eine Strafe! Es wird also immer noch in Watte gepackt und inszeniert
Zur Politik die gewisse Spielräume im Hinblick des Verfassungsschutzes bräuchte: Dazu sage ich NEIN. Die Verfassung ist klar umrissen und kein Kaugummi mit Spielraum für ihre Verletzung. Die Frage ob sie verletzt wurde muss eindeutig klärbar sein. Ich darf diese im Podcast gemachte Aussage der gegenteiligen Grundhaltung eines Derschowitz, auch angesehener Rechtsprofessor, gegenüberstellen. Dieser stellte anlässlich der sich auf die Verfassung berufenden medialen Anschuldigungen gegen D. Trump fest: “ ..elastic criminal laws should not be stretched to cover Mr. Trump’s exercise of his constitutionally authorized power” (Zitat von lawfareblog). Die Ausführungen von Prof. Derschowitz verstand ich nach Lektüre eines seiner Bücher so, dass selbst wenn die medialen Anschuldigungen betr. Russland Affaire gestimmt hätten, das Handeln D.Trumps von der amerikanischen Verfassung voll gedeckt sah. Dabei warnt er eindringlich, Dinge (auch noch medial )zu kriminalisieren die keinerlei Rechtsverstöße sind. Also, Fragen wo die Politik endigt und das Recht bzw. die Verfassung beginnt lassen sich in den USA anscheinend noch glasklar durch Derschowitz und Co. entscheiden ohne dass hierfür im Gegensatz zu Deutschland die Verfassung eines Gummizuges bedürfe um Politikern oder auch Medien die Möglichkeit zu geben darüber hinaus oder hineinzuwachsen. ERSTERES durch Öffnen der Landesgrenzen für Alle die kommen wollen, oder auch Schließen der Austrittspforte einer ÖR “Staatskirche” .LETZTERES. indem man medial oder gar vom berufspolitischen Rednerpult als “Unrecht” erklärt was rechtlich keines ist, Dies geschieht nicht nur bei den von Linken unterwanderten Demokraten in den USA sondern auch hier indem eine alte DDR Elite das Volk wie einst einer medialen Gehirnwäsche unterzieht die jenseits allen Rechts jene kriminalisiert die nur ihre freie Meinung äußerten um so die Vorarbeit zu leisten das Grundrecht auf Freie Meinungsäußerung aus der Verfassung zu streichen.
Verfassungsbruch konstatieren - an sich das Schlimmste, was eine demokratische Partei anrichten kann - und dennoch Parteimitglied bleiben. Politische Intelligenz sieht für mich anders aus. Von diesem ernüchternden Befund abgesehen wieder ein hervorragendes Interview. Dank an Herrn Müller-Ullrich.
Solche hochkarätigen Gespräche bekommt auf den 9 Mrd schweren Kanälen von ARD über DRadio bis ZDF definitiv nicht geliefert. Interessanter Gast. Herr Scholz scheint noch recht fit im Kopf zu sein. Man fragt sich, warum er 2002 gegen seinen Willen (Wikipedia) für den Bundestag nicht wieder aufgestellt worden ist. Vielen Sachen würde ich ihm zustimmen. Das EU Parlament halte ich für überflüssig und zu teuer. Bei Volksabstimmungen sehe ich die Sache anders. Aber Rupert Scholz wollte ja sogar den Parlamentsvorbehalt für Auslandseinsätze abschaffen. Da sieht man, wo der Hase in dem Bezug läuft…
Auch ich verstehe es nicht. Wenn unsere liebe Kanzlerin sich nicht verfassungskonform verhält und auch Gesetze bricht, dass niemand sie zur Rechenschaft zieht. Vielleicht kann das mal ein Thema bei indubio werden. Und ich würde gerne erfahren warum Brüssel Ungarn so auf den „Kieker“ hat
PS: In einer Demokratie entspricht die Regierung einem “Prokuristen” der weitgehende Vollmachten zwar hat, aber der jederzeit kündbar sein muß z.B. dann wenn er seine Vollmachten hernach eigenständig einfach erweitert und den Eigentümer zu entrechten sucht, oder auch den Kontrakt durch Veruntreuung von Geldern verletzt. Wenn “soziologische” “traditionelle” Gründe angeführt werden, dem Zahlenden d. direkte Mitspracherecht vor allem bei “Vertragsverletzungen” , zu verweigern, dahingehend, was mit seinem Gelde und seinem völkerrechtlichen Anspruch geschieht, dann erwarte ich hier eine nähere Begründung, Es gibt für alles ein “Erstes Mal” jenseits der “Tradition” und das gilt auch für die Volksabstimmung d. Schweizer, die irgendwann in ihrer Geschichte darauf jenseits aller “Traditionen” bestanden. Das Menschenrecht, dem Mißbrauch per Plebiszit Einhalt zu gebieten, bedarf weder einer “Naturbegabungen” noch “Tradition” , sondern einzig des freien Willen, den jeder hat, für seine Grundrechte und Werte einzustehen und notfalls dafür zu kämpfen wie es die Schweizer und auch andere im Laufe ihrer Geschichte taten. Es wäre mir kein einziger nepotischer, an seinem Stuhle klebender Machthaber bekannt der seinen Unterdrückten auf dem Tablett das Plebiszit servieren würde, ihn abzuwählen. Dabei gilt, je unbeliebter der Herrscher(in) bei den Bürgern, umso begehrter das Plebiszit, und um so unwahrscheinlicher dessen Gewährung. Denn, die von ihm/ihr selbst geschriebenen Gesetze stehen in ihrer ganzen Komplexität dem entgegen. Und, jeder weiß, in Deutschland verdichtet sich die in 15 Jahren gewachsene Komplexität fast täglich. Nur der nachfolgende gut eingearbeitete und “eingeweihte” Günstling des Machthabers wird* wird ihr gerecht um so die Kontinuität zu gewähren und sicherzustellen, dass wir uns nicht in den Maschen d. “Plebiszit” verheddern
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