Das Gerichtsurteil gegen das Innenministerium zu meinem Fall freut mich natürlich, obwohl ich mich keinen Moment der Illusion hingebe, die Blamage könnte die Amtszeit der Ministerin auch nur um eine Stunde verkürzen.
Der 5. Februar war ein klarer, sonniger Tag. Markus und ich waren im Rheingau und Rheinhessen unterwegs, schauten uns Rüdesheim und Bingen an, besuchten das Kloster Eberbach und das Schloss Johannisberg, hielten kurz in Assmannshausen, fuhren mit der Rheinfähre von Lorch nach Niederheimbach und von Niederheimbach nach Lorch. Wir staunten über die vielen Burgen und Schlösser zu beiden Seiten des Rheins und freuten uns schon auf ein saftig geschmortes Schulterstück vom Weideochsen im „Restaurant zum Krug“ in Hattenheim.
Aber es kam noch besser. Sie können es hier, hier und hier nachlesen. Kurz zur Vorgeschichte:
Anfang September 2020 rief der damalige Innenminister Seehofer einen „Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit (UEM)“ ins Leben, der „Empfehlungen für den Kampf gegen Muslimfeindlichkeit“ erarbeiten sollte. Drei Jahre später war es so weit. Der „Unabhängige Expertenkreis Muslimfeindlichkeit" (UEM) stellte seinen Abschlussbericht „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz" vor, ein 400-Seiten-Konvolut, das Staatssekretärin Juliane Seifert für die andernorts unabkömmliche Innenministerin Nancy Faeser entgegennahm, die das Innenministerium von Seehofer geerbt hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich der Expertenkreis von zwölf auf neun Experten verkleinert.
Die Unschuldsvermutung ist eine Zumutung
Wer den Bericht geschrieben hatte oder an der Verschriftlichung beteiligt war, blieb ungesagt. Bis vor einigen Tagen konnte man ihn online einsehen. Inzwischen ist „diese Seite leider nicht auffindbar“, was daher kommt, dass sie vom Bundesministerium des Inneren und für Heimat offline genommen wurde – ohne jede Erklärung.
Das freut mich natürlich, obwohl ich mich keinen Moment der Illusion hingebe, die Blamage könnte die Amtszeit der Ministerin auch nur um eine Stunde verkürzen. Dabei ist sie selbst längst ein Fall für den Verfassungsschutz. Sie hat einen „Phänomenbereich“ erfunden, die „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“, eine Un-Tat, die man in keinem Strafgesetzbuch findet, außer vielleicht in dem von Weißrussland. Sie rät, beim Demonstrieren zu Hause zu bleiben – „Man kann seine Meinung auch kundtun, ohne sich gleichzeitig an vielen Orten zu versammeln“ – und sie hat einen Behördenchef beamtenrechtlich exekutiert, den Böhmermann, der kleine Erich vom Lerchenberg, grundlos denunziert hatte. Für eine gelernte Juristin wie Nancy Faeser stellt die Unschuldsvermutung eine echte Zumutung dar.
Heute, am 6. Februar, werden Markus und ich wieder im Rheingau unterwegs sein. Am Rand von Rüdesheim steht eine schöne alte Kirche, die Abtei St. Hildegard. Dort werden wir eine Fürbitte für Nancy Faeser sprechen. Und eine Kerze für sie anzünden.
Lesen Sie zu diesem Thema auch von Joachim Steinhöfel: Broder siegt über Faeser