So bedeutsam dieses Urteil auch ist, es hat keine Nachahmungswirkung auf andere Länder, es ist nicht allgemeingültig. Nur auf den Kläger und auf Weimar selbst ist es anwendbar. “Wie das Gericht weiter mitteilte, darf bei Rechtsverordnungen, die nicht vom Bundestag oder von einem Landtag beschlossen wurden, jedes Gericht selbst über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden.“ Die Süddeutsche beeilt sich auch gleich, festzustellen: “Inzwischen ist die Infektionslage in Thüringen deutlich dramatischer als im Frühjahr vor einem Jahr und der Freistaat gilt als bundesweit am heftigsten von der Pandemie betroffenes Bundesland. Die Corona-Verordnung vom 18. April 2020 ist inzwischen durch andere Verordnungen des Landes ersetzt worden.“
Das ist unverzeihlich, das muss rückgängig gemacht werden.
@R.Bunkus: Kann man sich Milliarden Euro vorstellen? Ganz einfach. Legen Sie 500€-Scheine aufeinander in einen Stapel. Wenn der Stapel die Höhe von 234 km erreicht, dann sind es ziemlich genau die o.g. 1174 Mlrd €uro. Das ist ungefähr 27 x Everest.
Sehr geehrter Herr Gebauer, wie verhält es sich entgegen der Anordnung des verfassungsrechtlich mindestens fragwürdigen Corona-Kabinetts zur FFP2-Maskenpflicht in ÖPNV / Geschäften zu den tatsächlichen Auflagen, wie z.B. ausgeführt “In der »Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) und der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) zur Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel« heißt es: »In den „Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.« Selbst das RKI äußert sich quasi gegen die allgemeine Nutzung dieser Masken “Tragen von FFP2-Masken durch geschultes und qualifiziertes Personal im medizinischen Bereich im Rahmen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben, wenn patientennahe Tätigkeiten mit erhöhtem Übertragungsrisiko durch Aerosolproduktion, z.B. eine Intubation, durchgeführt werden.« Weiter sind zeitliche Begrenzungen der Tragezeit vorgeschrieben “bei gesunden Menschen begrenzt i.d.R. 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause” -wo bitte schön wäte ein Masken befreiter Freiraum zu nutzen, analog zur “Raucherzone”? Und im Arbeitsleben sind Vorsorgeuntersuchungen wegen der Risiken durch den erhöhten Atemwiderstand der Masken vorgeschrieben. Das soll im staatlich angeordneten Tragezwang für die Allgemeinheit alles nicht gelten? Oder sind die uns regierungsamtlich Betreuenden zu doof, diese Regeln zu kennen oder jemanden in den hoch bezahlten Ministerialtruppen zu haben, der sie kennt? Das ist für mich staatlich angeordnete Körperverletzung. Und wer beim Tragen der Teile, so er dies -UNTER VORBEHALT- akzeptiert, gesundheitliche Probleme bekommt, sollte gegen die Anordnenden STRAFANZEIGE erstatten. Dazu sollte sich jeder so seine Gedanken machen, Phantasie walten lassen, wie er mit dem Problem umgeht.
@Jaspert-Gaertner, Birkhild. Toller Beitrag. Was ich dann allerdings nicht verstehe, dass Sie nicht klagen. Sie als Juristin sind versiert, wohingegen ich als Lieschen Müller schon gar nicht wüsste, wie ich beginnen sollte. Und kennen Sie nicht noch mehr Kollegen die Ihrer Meinung sind? Worauf warten Sie dann noch? Chapeau für dieses Urteil, hoffentlich wird es nicht kassiert.
wenn ich das richtig verstehe, besteht fuer den Klaeger Grund zur Freude. Die Partei interessiert es nicht und sobald es vor den Parteisoldaten in Robe landet, ist es dann auch formal geheilt. Die Verfassung gilt schon lange nicht mehr und der Verfassungsschutz schuetzt die Partei.
Ich befürchte, dass das Urteil niemand interessieren wird. Die Regierung unter absolutem Schutz der Medien wird es wahrscheinlich nicht ernst nehmen. Das Parlament hat sich freiwillig selbst entleibt. Wer soll also das Urteil umsetzen?
@Rafael Rasenberger: Der Link ist natürlich sofort mit der Bitte um Weiterleitung an alle Freunde und Bekannte raus. Ich bin auf Grund eigener Betroffenheit gespannt, wie das weitergeht. Gewundert habe ich mich schon lange, dass bisher vier Widersprüche von meinem Anwalt gegen terrorbezogene Bußgeldbescheide (einer von Mai 2020) wie vom Winde verweht sind. Anfang Januar dann noch eine “Begegnung der anderen Art”: weit außerhalb meines Freiganggeheges wurde ich von zwei Polizisten gestoppt und gefragt, ob ich einen triftigen Grund für dieses Verbrechen angeben könnte. Ich antwortete: ja, ich habe einen triftigen Grund. Die Polizistin wollte wissen, welchen. Diese und weitere Angaben zum Tathergang verweigerte ich. Daraufhin durfte ich unbehelligt weiterfahren mit dem freundlichen Hinweis: gute Fahrt. Natürlich hat mir mein Anwalt diese Verfahrensweise geraten. Ich schließe aus Allem, dass sich sowohl Gerichte als auch Polizeibeamte ihrer “Sache” sehr unsicher sind. Es ist von Seiten der Terroristen blanke Angstmache (wie beim Virus selbst), in der allerdings berechtigten Hoffnung, dass sich die Schafe brav schlagen lassen. Wer es akzeptiert, wird bestraft. Also wehrt Euch.
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