Vorbildlicher Akt richterlicher Souveränität: Lockdown gecrashed

Ein soeben veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichtes Weimar vom 11. Januar 2021 bestätigt in beeindruckender Argumentationstiefe die Vermutung, dass die „Lockdowns“, die unser aller Leben seit Monaten einfrieren, mit unserem Grundgesetz schlechterdings nicht in Einklang zu bringen sind.

Bei dieser Entscheidung handelt es sich auch nicht „nur“ um ein unbedeutendes amtsgerichtliches Urteil. Die gerichtliche Verteidigung eines Menschen, der wegen „Corona-Verstößen“ mit einem Bußgeld bedacht wird, beginnt nämlich stets just dort: vor Amtsgerichten. Jeder, der einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen Corona-Auflagen zugestellt erhält, ist gut beraten, sich mit diesem Urteil aus Weimar auseinanderzusetzen (6 OWi-523 Js 202518/20).

Dem Urteil war eine Geburtstagsfeier vorangegangen, zu der sich 8 Menschen aus 7 Haushalten am 24. April 2020 in einem Hinterhof versammelt hatten. Die Polizei sah in diesem Fest einen Verstoß gegen die „Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“. Minutiös legt das Amtsgericht Weimar nicht nur der örtlichen Polizei nun dar, warum der Betroffene dieses Bußgeldverfahrens freizusprechen war: Die Landesverordnung ist verfassungswidrig und nichtig.

Vernichtende Kritik an der gesetzgeberischen Leistung

Das Gericht stützt seine gleichsam vernichtende Kritik an der gesetzgeberischen Leistung gleich auf mehrere einschneidende Gesichtspunkte. In formeller Hinsicht genügt die Verordnung nicht den Ermächtigungsvoraussetzungen des Grundgesetzes. Im Einzelnen wird erläutert, warum der Gesetzgeber selbst (und nicht der Verordnungsgeber) über die allgemeinen Kontaktverbote hätte entscheiden müssen. Der Gesetzgeber hat darüber hinaus auch nicht beschrieben, mit welchen genauen Maßnahmen welches Ziel erreicht werden sollte, und er hat sich keine zureichenden Gedanken darüber gemacht, was ein Verordnungsgeber mit der ihm erteilten Ermächtigung künftig alles anstellen werde. Da der Gesetzgeber die exzessiven Eingriffe in bürgerliche Grundrechte zudem nicht einmal hinreichend beschrieben hat, steht das allgemeine Kontaktverbot schon formal auf keiner belastbaren Rechtsgrundlage.

Zusätzlich erfreulich an dem Urteil des Amtsgerichtes Weimar ist, dass die Unzulänglichkeit der ursprünglichen Ermächtigung aus § 28 des Infektionsschutzgesetzes vom 27. März 2020 mit vielerlei Rechtsprechungsnachweisen plausibilisiert wird. Der Kenner sieht daran: Die Auffassung des Gerichtes steht mitnichten alleine, auch andere Gerichte sahen und sehen es ebenso. Das Urteil bleibt bei dieser rechtlichen Darstellung per 28. November 2020 indes nicht stehen. Es erläutert darüber hinaus, dass auch die nachgeschobene weitere Ermächtigungsgrundlage im späteren § 28a des Infektionsschutzgesetzes ein allgemeines Kontaktverbot gar nicht legitimieren kann. Dieser Begründungsteil des Urteiles ist für jedermann von Bedeutung, der mit Bußgeldern auf Basis der rechtlichen Regelung nach dem 18. November 2020 belegt worden ist. Anders gesagt: Das Urteil weist argumentativ vorsorglich auch tragfähig in die Zukunft.

Im Weiteren erläutert das Gericht überzeugend, warum es allen deutschen Gesetzgebern tatsächlich schon am 28. März 2020 unmöglich war, ihre Aktivitäten auf eine unübersichtliche Faktenlage oder gar auf „unvorhergesehene Entwicklungen“ zu stützen. Es beeindruckt besonders ein Kernsatz des Urteiles:

Es gab keine ‚epidemische Lage von nationaler Tragweite‘, wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab dem 28.03.2020 festgestellt hat.

Zur Begründung dieses vorbildlichen Aktes richterlicher Souveränität zur verfassungsrechtlich gewünschten Kontrollfunktion der Dritten Gewalt erläutert die Entscheidung in tatsächlicher Hinsicht, wie sich die Entwicklung der Neuerkrankungen bereits ab dem 18. März 2020 statistisch dokumentiert dargestellt hatte. Zugleich wird in dem Urteil mit Belegstellen aus Veröffentlichungen des Robert-Koch-Institutes erklärt, dass die Reproduktionszahl R schon am 21. März 2020 unter den Wert von 1 gefallen war. Dem Amtsgericht zugänglich waren auch (wie jedermann, der über einen Internetanschluss verfügt) die Abrechnungsdaten der Initiative Qualitätsmedizin sowie die Sterbestatistik des Statistischen Bundesamtes. Mit anderen Worten: Aus allgemein zugänglichen Quellen war bereits zum Zeitpunkt der parlamentarischen Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zum 28.03.2020 erkennbar, dass eine solche Lage tatsächlich überhaupt nicht bestand.

Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde

Die Thüringer Verordnung ist nach den weiteren Entscheidungsgründen des Urteiles aber nicht nur formell rechtswidrig, sondern auch materiell verfassungswidrig. Sie verstößt gegen die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde:

Es gehört zu den grundlegenden Freiheiten des Menschen in einer freien Gesellschaft, dass er selbst bestimmen kann, mit welchen Menschen (deren Bereitschaft vorausgesetzt) und unter welchen Umständen er in Kontakt tritt. Die freie Begegnung der Menschen untereinander zu den unterschiedlichsten Zwecken ist die elementare Basis der Gesellschaft. … Mit dem Kontaktverbot greift der Staat … die Grundlage der Gesellschaft an, indem er physische Distanz … erzwingt. Kaum jemand konnte sich noch im Januar 2020 in Deutschland vorstellen, dass es ihm durch den Staat unter Androhung eines Bußgeldes untersagt werden könnte, seine Eltern zu sich nach Hause einzuladen, sofern er nicht für die Zeit ihrer Anwesenheit die übrigen Mitglieder seiner Familie aus dem Haus schickt. Kaum jemand konnte sich vorstellen, dass es drei Freunden verboten sein könnte, zusammen auf einer Parkbank zu sitzen. Noch nie zuvor ist der Staat auf den Gedanken verfallen, zu solchen Maßnahmen zur Bekämpfung einer Epidemie zu greifen. Selbst in der Risikoanalyse ‚Pandemie durch Virus Modi-SARS (BT-Drs. 17/12051), die immerhin ein Szenario mit 7,5 Millionen Toten beschrieb, wird allgemeines Kontaktverbot (ebenso wie Ausgangssperren und die weitgehende Stilllegung des öffentlichen Lebens) nicht in Erwägung gezogen.

Mit dem allgemeinen Kontaktverbot werde daher schlichtweg ein Tabu verletzt. Jeder Bürger werde nun „als potenzieller Gefährder der Gesundheit Dritter“ behandelt. Dies sei mit dem Schutz der Menschenwürde in dieser Generalität schlechterdings nicht in Einklang zu bringen. Die wechselnden gesetzgeberischen Legitimationsversuche, mal die Reproduktionszahl R unter einen Wert von 1 bringen zu wollen, mal die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu erhalten, mal den Anstieg der Neuinfektionen zu bremsen, mal die Infektionen zu minimieren, mal einen „Wellenbrecher-Lockdown“ anzustreben oder was immer im Laufe der Zeit genannt wurde, lassen sich allesamt nicht mit dem verfassungsmäßigen Verhältnismäßigkeitsprinzip in Einklang bringen. Für den Gesetzgeber war die Zwecklosigkeit einer allgemeinen Kontaktverbotsanordnung nämlich konsequent unübersehbar.

Allgemeines Kontaktverbot: Verfassungswidrig und nichtig

Zuletzt thematisiert das Amtsgericht Weimar sogar noch das, was in der erkennbaren Berichterstattung über gesetzgeberische Erwägungen bislang überhaupt keine ernsthafte Berücksichtigung gefunden hat: die sogenannten „Kollateralschäden“, die sich überall zeigen. Alleine die faktische Sprengung des deutschen Staatshaushaltes beeindruckt, für sich gesehen. Der deutsche „Corona-Schutzschild“ vom 27. März 2020 hat ein Volumen von 1.173 Milliarden Euro. Der letzte Bundeshaushalt des Jahres 2019 hatte vergleichsweise nur ein Volumen von 356,4 Milliarden Euro. Ohne es auszusprechen, stellt das Amtsgericht somit die Frage in den Raum, inwieweit eine vermeintliche epidemische Lage von nationaler Tragweite überhaupt legitimieren könnte, den gesamten Staatshaushalt der Bundesrepublik Deutschland zu sprengen.

In der gesamthaften Konsequenz jenes Urteiles liegt die Erkenntnis, dass ein allgemeines Kontaktverbot weit über den 24. April 2020 hinaus verfassungswidrig und also nichtig ist. In Anbetracht der argumentativen Gewalt des Urteiles darf also zu erwarten stehen, dass die Bußgeldrichter dieses Landes sich jener Rechtserkenntnis weithin anschließen. Etwas anderes ordnungsgerecht juristisch zu begründen, dürfte schwierig bis unmöglich sein.

Lesen und hören Sie zum gleichen Thema: 

Lesen und hören Sie zum gleichen Thema: 

Urteile lesen statt Richter mobben

Weimarer Corona-Urteil – Stufe 2 der Rakete gezündet

Vorbildlicher Akt richterlicher Souveränität: Lockdown gecrashed

Indubio Folge 92 – Verfassungs-Beschwerde

Die Justiz und Corona: Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte gegründet

WHO beendet Epidemische Lage von Nationaler Tragweite

Foto: Brady Holt CC BY 3.0 via Wikimedia Commons

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Jan Otto / 21.01.2021

Was aber ist nun die Konsequenz aus den ganzen Feststellungen? Was sind die praktischen Folgen? Gibt es keine oder habe ich die übersehen?

Michael Dost / 21.01.2021

EIner Selbstherrscherin wird es egal sein, ob irgendwo ein Richter ein für Ihre uckermärlische Gewaltigkeit irrelevantes Urteil fällt. Sie wird es nicht einmal für nötig erachten, diese Petitesse rückgängig zu machen, über die sowieso niemand etwas erfahren wird, wenn wir es nicht aktiv teilen. Die lockdown-Fortsetzung mit ihren Verschärfungen wird laut Frau Merel ja ohnehin nur mit dem Totschlagwort “Vorsorge” gegenüber einem Mutanten mit nur vermuteten Eigenschaften und nicht mehr mit der aktuellen Lage beründet. Die Voraussetzungen des Infektionsschutzgesetzes sind somt auch den Buchstaben nach nicht mehr gegeben. Es droht keine “dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit” (IfSG § 5), sondern es wird eine soclhe für die Zukunft vermutet, und zwar mit nicht sicher bezifferbarer Wahrscheinlichkeit. Vorsorge (z.B. die Sicherung lebenswichtiger Ressourcen, die wissenschaftliche Analyse von Infeltionswegen und - orten) ist eine gute Sache, die von den versagenden Staatseliten im Pandemieverlauf hinreichend vernachlässigt wurde, die Feststellung einer “....Lage….” mit ihren unverhältnismäßigen Folgen für die Grundrechte jedoch kann und darf nicht auf Ungewissheiten begründet werden, sondern nur auf definiertes Wissen. Die nicht qualifizierte Vermutung einer Bedrohung ist bereits dann begründet, wenn von der blanken Möglichkeit der gefährlichen Mutation eines vorhandenen Virus auszugehen wäre. Etws derartiges “droht” bekanntlich grundsätzlich immer, da Viren ständig mutieren und es stets irgendwelche Mutationen unbekannter Eigenschaft irgendwo da draußen gibt, auch wenn “die Wissenschaft” noch gar nicts von ihnen weiß!

Mathias Rudek / 21.01.2021

Das ist ein Hammer, das schlägt natürlich richtig ins Kontor. Ich habe es auch schon bei Tichy gelesen. Wenn jetzt auch andere den Mut haben, dann ist das schon mal ein wichtiger Anfang, danach setzt sich die Lawine in Bewegung.

Walter Barth / 21.01.2021

Mal gespannt ob sich der mutige Richter ebenso vor eier “höheren Instanz” rechtfertigen muss für sein Urteil - so ähnlich wie die portugiesischen Richter im Herbst, als die die PCR-Tests nicht als Diagnose akzeptierten. Merkel hat ja auch schon eine Wahl in Thüringen rückgängig gemacht. Es würde mich nicht wundern, wenn der Richter nun analog dem Gesundheitsamtsleiter in Bayern nun strafversetzt würde.

Frank Müller / 21.01.2021

Dem Richter wünsche ich alles, alles Gute. Es ist schwer wenn nicht gar unmöglich in der heutigen Zeit gegen den Strom zu schwimmen. Ich Gedenke konkret der Berliner Richterin Kirsten Heisig die, unter mehr oder weniger geklärten Umständen, ums Leben kam. Ihr Buch, Das Ende der Geduld, auch über Berliner Intensivtäter und Maßnahmen gegen sie hat die Republik kurzeitig erschüttert…. Lesenswert, für diejenigen die es noch nicht kennen sollten.

Dr. R. Möller / 21.01.2021

Und was ändert das ? Ihr tragt doch weiterhin die Masken. All die Autoren und Kommentatoren folgen treu der Obrigkeit. Jeder blamiert sich auf seine Weise. Wenn genügend Menschen den Mut hätten den „Gesslerhut“ abzusetzen und gegen die Bußgelder zu klagen kollabierte das Systhem. Aber auch alle sie sich hier so echauffieren kaufen die Bahnsteigkarte. Beschämend.

Otto Nagel / 21.01.2021

Wie konnte es soweit kommen ?  Eindeutiges Versagen des Genossen Haldenwang als Chef der Stasi 2.0 ! Da konnte sich doch unter seinen Augen eine staatsfeindliche Gruppierung von Nazi-Richtern in Thüringen bilden, bestimmt auch in blauen Roben. Was lehrt uns das ?  Wir brauchen mehr “informelleMitarbeiter” auch im Staatsapparat, um solche Handlungen von vornherein unmöglich zu machen.-

R Bunkus / 21.01.2021

Sollte sich auf Basis dieser Entscheidung eine Weimarer Republik gründen, sehe ich definitiv frohen Mutes in die Zukunft. Zu “Der deutsche „Corona-Schutzschild“ vom 27. März 2020 hat ein Volumen von 1.173 Milliarden Euro. Der letzte Bundeshaushalt des Jahres 2019 hatte vergleichsweise nur ein Volumen von 356,4 Milliarden Euro. ” - Dazu gibt es ein neues Narrativ. Der Staat gibt weniger aus als gedacht. Das soll wohl heißen, er gibt nur 1173 Milliarden statt 1174 Milliarden aus. Wer kann schon Milliarden zählen, geschweige denn sich vorstellen.

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Carlos A. Gebauer, Gastautor / 21.06.2022 / 14:00 / 7

Lobrede zur Preisverleihung an die Achse des Guten

Am 17. Juni 2022 verlieh die Friedrich A. von Hayek-Gesellschaft in Potsdam der Achse des Guten den Netzwerkpreis 2022. Hier die Laudatio von Carlos A.…/ mehr

Carlos A. Gebauer, Gastautor / 30.05.2022 / 06:15 / 128

Hilfe für das Management des Unwissens

Ein Verfassungsgericht muss den Bürgern Rechtssicherheit durch eigene Prinzipientreue geben. Wo reale Entscheidungsgrundlagen fehlen, da kommen staatliche Eingriffe in menschen- und bürgerrechtlich geschützte Sphären nicht als legitim…/ mehr

Carlos A. Gebauer, Gastautor / 17.03.2022 / 16:00 / 31

Beweise, bitte! Das A und O für Corona-Prozesse

Wer in Sachen-Corona einen Gerichtsprozess ansteuert, muss damit rechnen, dass auch Richter nicht immun gegen Mythen der öffentlichen Meinung sind. Es ist deshalb immens wichtig,…/ mehr

Carlos A. Gebauer, Gastautor / 09.09.2021 / 16:00 / 125

Kurze Rede an die wohlstands-verwahrlosten Luxuskinder

Eine Generation, die nicht mehr weiß, was körperliche Arbeit ist, bekämpft den Motor und setzt auf Muskelkraft. Es ist die Generation Zentralheizung, die glaubt, Wärme…/ mehr

Carlos A. Gebauer, Gastautor / 01.09.2021 / 11:00 / 115

Nur Richter dürfen Quarantäne anordnen

Ohne Beteiligung eines Richters bleibt diese Freiheitsentziehung rechtswidrig. Wer dazu schweigt, wo er reden könnte und auch reden sollte, der gibt sich selbst den Anschein,…/ mehr

Carlos A. Gebauer, Gastautor / 03.08.2021 / 06:15 / 123

Darf man Deutsche ohne Test aussperren?

Frage von Achgut.com: Ist es überhaupt verfassungsrechtlich zulässig, die Einreise eines deutschen Staatsbürgers in sein Heimatland von seinem Impf- oder Gesundheitsstatus abhängig zu machen? Hat nicht…/ mehr

Carlos A. Gebauer, Gastautor / 28.05.2021 / 06:00 / 103

Die unerträgliche Schweigsamkeit des Gerichts

Seit Monaten erlebt die Bundesrepublik Deutschland die schwerwiegendsten Verkürzungen von Menschen- und Bürgerrechten seit ihrer Gründung vor 72 Jahren. Nicht nur die materiellen, sondern insbesondere auch…/ mehr

Carlos A. Gebauer, Gastautor / 23.04.2021 / 06:00 / 87

Unsere Verfassungs–Beschwerde gegen das Infektionsschutz–Gesetz

Gemeinsam mit Florian Post (MdB SPD) und drei weiteren Beschwerdeführern habe ich gestern gegen das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com