Nachtrag 1: @ Frau Birkhild Jaspert-Gärtner: Wäre eine tolle Sache eine Abschrift des Volltextes verfügbar zu haben, auch für weitere Klagen. Die SCHULDFRAGE ist aber an eine ganze andere Adresse, nämlich der in Berlin handelnden und deren Lakaien zu richten. Weiß nicht, wo das Problem für einen tatsächlich guten Juristen liegen sollte, ADORO und Gefolge die objektive und subjektive Schuld nachzuweisen, schuldiger kann man doch kaum sein, und Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht!
Das Urteil eines Richters, der danach -und alle Vorgesetzten werden dies einstimmig bestätigen- wohl plötzlich den dringenden Wunsch geäußert hat, im Keller des Gerichts Akten abstauben zu dürfen. Und die Erfüllung dieses lang herbeigesehnten Wunsches konnte man ihm doch nicht verweigern; ...oder ?
AG Weimar: „Es gab keine ‚epidemische Lage von nationaler Tragweite‘, wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab dem 28.03.2020 festgestellt hat.“ Hier könnten Juristen sich darüber streiten, ob diese Feststellung einer konkreten Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht bedurft hätte. Ich würde das ja gerne verneinen, da dieser temporären Feststellung der Normencharakter fehlt. Rein formal handelt es sich jedoch um einen Bestandteil des Infektionsschutzgesetzes, welches nicht von der einfachen Gerichtsbarkeit außer Kraft gesetzt werden kann. Das gilt insbesondere für die sonstigen im Urteil festgestellten Verfassungswidrigkeiten. Ich bin schon sehr gespannt, wie die Sache weitergehen wird.
@Dr. R. Möller: heute Morgen im Bus, alleine, nur der Busfahrer, werde angeblafft nach 5 min Fahrt Brille beschlagen, Maske aufsetzen! Was machen Sie? Maske im Auto? @Frau Jaspert-Gärtner: Ihr Beitrag ist sehr erfreulich!
So bedeutsam dieses Urteil auch ist, es hat keine Nachahmungswirkung auf andere Länder, es ist nicht allgemeingültig. Nur auf den Kläger und auf Weimar selbst ist es anwendbar. “Wie das Gericht weiter mitteilte, darf bei Rechtsverordnungen, die nicht vom Bundestag oder von einem Landtag beschlossen wurden, jedes Gericht selbst über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden.“ Die Süddeutsche beeilt sich auch gleich, festzustellen: “Inzwischen ist die Infektionslage in Thüringen deutlich dramatischer als im Frühjahr vor einem Jahr und der Freistaat gilt als bundesweit am heftigsten von der Pandemie betroffenes Bundesland. Die Corona-Verordnung vom 18. April 2020 ist inzwischen durch andere Verordnungen des Landes ersetzt worden.“
Das ist unverzeihlich, das muss rückgängig gemacht werden.
@R.Bunkus: Kann man sich Milliarden Euro vorstellen? Ganz einfach. Legen Sie 500€-Scheine aufeinander in einen Stapel. Wenn der Stapel die Höhe von 234 km erreicht, dann sind es ziemlich genau die o.g. 1174 Mlrd €uro. Das ist ungefähr 27 x Everest.
Sehr geehrter Herr Gebauer, wie verhält es sich entgegen der Anordnung des verfassungsrechtlich mindestens fragwürdigen Corona-Kabinetts zur FFP2-Maskenpflicht in ÖPNV / Geschäften zu den tatsächlichen Auflagen, wie z.B. ausgeführt “In der »Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) und der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) zur Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel« heißt es: »In den „Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.« Selbst das RKI äußert sich quasi gegen die allgemeine Nutzung dieser Masken “Tragen von FFP2-Masken durch geschultes und qualifiziertes Personal im medizinischen Bereich im Rahmen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben, wenn patientennahe Tätigkeiten mit erhöhtem Übertragungsrisiko durch Aerosolproduktion, z.B. eine Intubation, durchgeführt werden.« Weiter sind zeitliche Begrenzungen der Tragezeit vorgeschrieben “bei gesunden Menschen begrenzt i.d.R. 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause” -wo bitte schön wäte ein Masken befreiter Freiraum zu nutzen, analog zur “Raucherzone”? Und im Arbeitsleben sind Vorsorgeuntersuchungen wegen der Risiken durch den erhöhten Atemwiderstand der Masken vorgeschrieben. Das soll im staatlich angeordneten Tragezwang für die Allgemeinheit alles nicht gelten? Oder sind die uns regierungsamtlich Betreuenden zu doof, diese Regeln zu kennen oder jemanden in den hoch bezahlten Ministerialtruppen zu haben, der sie kennt? Das ist für mich staatlich angeordnete Körperverletzung. Und wer beim Tragen der Teile, so er dies -UNTER VORBEHALT- akzeptiert, gesundheitliche Probleme bekommt, sollte gegen die Anordnenden STRAFANZEIGE erstatten. Dazu sollte sich jeder so seine Gedanken machen, Phantasie walten lassen, wie er mit dem Problem umgeht.
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