Henryk M. Broder / 04.12.2019 / 06:20 / Foto: achgut.com / 107 / Seite ausdrucken

Der Zentralrat der Juden verweigert die Zusammenarbeit

Der Zentralrat der Juden hat am Montag ein Statement zu der Asche-Aktion des Zentrums für politische Schönheit abgegeben und darin erklärt, es wäre "zu begrüßen" gewesen, wenn "der Rat eines Rabbiners hinzugezogen würde, um wenigstens dann noch einen möglichst respektvollen und halachisch richtigen Umgang mit der Asche zu gewährleisten". Zu diesem Zeitpunkt war dem ZRdJ möglicherweise die pathologische Dimension der ruchlosen Aktion nicht bewusst gewessen.

Deswegen legte der ZR gestern eine weitere Erklärung nach. Darin hieß es:

Die Mitglieder der Initiative „Zentrum für politische Schönheit“ verbreiten gegenüber den Medien die Behauptung, das weitere Vorgehen der Aktion der Gedenksäule finde in enger Abstimmung mit dem Zentralrat der Juden statt. Das entspricht nicht der Wahrheit. Das Künstlerkollektiv hatte um ein Gespräch gebeten, was aber noch nicht stattgefunden hat. In diesem Gespräch wollten sie ihre Aktion näher erläutern. Der Zentralrat der Juden hatte bereits deutlich gemacht, dass die Aktion nicht mit den jüdischen Religionsgesetzen vereinbar ist, wenn es sich tatsächlich um menschliche Asche handelt, wie es die Aktivisten zunächst selbst behauptet hatten. Die Vorgehensweise des „Zentrums für politische Schönheit“ ist mehr als unseriös und dient offensichtlich ausschließlich dazu, Aufmerksamkeit zu erregen. Das geplante Telefonat wurde daher von unserer Seite abgesagt.

Das war schon einen Zacken klarer, wenn auch die Bezeichnung "unseriös" für eine an Nekrophilie grenzende Aktion etwas unterkühlt klang. Jetzt können die Kostümnazis um Gruppenführer Ruch zusehen, wo sie den Koscher-Stempel herbekommen. Vielleicht erklärt sich die "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost" dazu bereit. Professor Verleger, übernehmen Sie! 

 

Von Henryk M. Broder erschien am 8. November 2019 das Buch „Wer, wenn nicht ich – Henryk M. Broder“. Der Autor befasst sich darin mit „Deutschen, Deppen, Dichtern und Denkern auf dem Egotrip“. Das Buch kann im Achgut.com-Shop bestellt werden.

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Jan Kandziora / 04.12.2019

Ich hatte bisher immer angenommen, Kunst solle die verstören, die es sich bequem eingerichtet haben. Haben es Juden zu bequem? — Herr Ruch ist ein lächerlicher Schablonenmaler, kein Künstler.

Detlef Rogge / 04.12.2019

Mal sehen, was aus dem Grabstein Papens wird. Der soll sich ja „in der Gewalt“ der Aktionskünstler befinden. Von Papen, Hitlers nützlicher Idiot, hatte wie alle seinerzeit nicht die geringste Vorstellung davon, wohin die Reise einmal gehen sollte. Ex post weiß man immer alles besser.

S.Niemeyer / 04.12.2019

Die ZPS-Täter geilen sich auf an ihrer monströsen Aktion. Das ist wörtlich gemeint, und ich bitte um Nachsicht für die Wortwahl. Genauso monströs finde ich die Claqueure wie z.B. Lea Rosh und Tagesspiegel, sowie die Ermöglicher im Regierungsviertel. Zur Hölle mit ihnen!

Gabriele Klein / 04.12.2019

@Dr. Buitoni: Ganz genau diese Reaktion die Sie zeitigen sehe ich als das Ziel einer perfiden AGITPROP Strategie . Wäre ich Zentralrat der Juden würde ich dieses niederträchtige Spiel als ein sogenanntes “Doublebinding” (1)erleben wo man verliert ganz egal wofür man sich entscheidet. Steht man gegen diese Aktion auf, dürfte man sich den Angriffen gewisser “Rechtschaffener” aussetzen die es mit ihrer “Aktion gegen Antisemitismus” doch nur gut meinten. D.h. aus so manchem naiven Gutmenschen könnte dann ein Antisemit werden. ....Steht man nicht dagegen auf, macht man sich schuldig gegenüber Verstorbenen, ihren Angehörigen und zeitigt den Zorn jener, die Rechte von Verstorbenen verteidigen. Dies sind übrigens nicht nur Juden und die Rechte sind nicht nur Bräuche von Minoritäten sondern waren schon immer in der deutschen Rechtsprechung (zumindest der der BRD ) verankert (noch).  Die gleiche fiese AGITPROP Doublebind würde ich am Werke sehen wenn z.B. eine Regierung einen Juden, oder Jüdin zum Staatsspitzel bestellen würde . Wer immer ein Problem mit so einem Spitzel haben könnte, riskiert, als “Antisemit” niedergeschrien zu werden von jenen die den Spitzel verteidigen….. Wer jüdisch ist oder das Judentum liebt wird sich sowas natürlich nicht wünschen…. nur, wenn man den Mund hält, wird man auch als Antisemit niedergeschrien dies von jenen, die am Spitzel Anstoß nehmen….... Mein letztes Beispiel für ein klassisches Doublebinding ist die damalige Bitte eines Journalisten an Donald Trump, Frau Dr. Merkel doch die Hand zu reichen.  Auch hier könnte es sich um eine gezielte perfide Manipulation handeln um AGITPROP Schlagzeilen gegen H. Trump zu erzielen, ganz egal was er bei diesem “Doublebinding” macht. Solche Dinge lassen sich sehr leicht inszenieren mit großer Propaganda Wirkung…..Ich glaube daher nicht dass sie sich dem Zufall verdanken (1) siehe Bateson

Gereon Stupp / 04.12.2019

@Roger Wegert Es spielt schlicht keine Rolle. Auch ich gehe nicht davon aus, daß sie tatsächlich sterbliche Reste ermordeter Juden verwenden, woher sollten die kommen nach > 70 Jahren? Aber sie behaupten es, und damit sind sie so zu stellen als wäre es so. Und was schlimm ist, das sind erst die Anfänge. Wer wird ihnen in den Arm fallen?

P. F. Hilker / 04.12.2019

Die Standpunkte von Schuster, Knobloch und Co finde ich ohnehin sehr merkwürdig. Der Antisemitismus soll in der Mitte der Gesellschaft angekommen sein, wird ständig postuliert. Wie bitte? In was für einer Mitte denn? Auf halben Wege zwischen Flensburg und Oberstdorf? Wer bestimmt denn die Mitte der Gesellschaft in diesem Land?Also ich würde eher sagen, dass der Antisemitismus in absoluten Randgruppen zu verorten ist und in Teilen von Hinzugezogenen.

Andreas Rühl / 04.12.2019

Dieser Vorfall sollte übrigens Wasser auf die Mühlen derjenigen sein, die das “schrankenlos” gewährte Grundrecht der Kunstfreiheit durch eine exaktere Bestimmung seines Schutzbereiches begrenzen wollen und nicht jeden Fall über “praktische Konkordanz” lösen wollen, wenn Kunstfreiheit und andere, grundrechtlich geschützte Rechtsgüter “aneinander geraten”. Dann würden derartige Aktionen nämlich sich nicht auf “Kunstfreiheit” berufen können. Hier gilt es Farbe zu bekennen und zu definieren, was Kunst ist - und damit, was sie nicht ist. Bei der Gelegenheit könnte man ebenso mit der Religionsfreiheit verfahren, was dem Bemühen gewisser “Religionen”, eine 2. Rechtsordnung in unserem Land durch die Hintertür einzuführen, einen Riegel vorschieben könnte. Aber bislang gilt zu diesen Komplexen immer noch die Rechtsprechung des BVerfG aus den siebziger und achziger Jahren, damals sicherlich in einem “guten” freiheitlichen Sinn so entschieden. Doch, wie heisst es im Faust: “Aus Vernunft wird Unsinn, aus Wohltat Plage”. Hier ist eine konservative Wende, eine Rückbesinnung auf Gewachsenes, Bewährtes und Selbstverständliches dringend vonnöten. Eine so verstandene “Kunst” kann - jenseits jeder Geschmacksfrage oder unbeachtet ihres “Nutzens” - niemals ernstlich Rechte anderer verletzen. So wenig , wie der Gebrauch einer richtig verstandenen Religion- und Gewissensfreiheit in einen Konflikt mit den Grundrechten anderer geraten kann. Kunst, die das Andenken Verstorbener verunglimpft, kann es dann nämlich nicht geben: Das “Künstliche” der Kunst, ihr “so als ob”-Charakter, ihre Deutbarkeit und Interpretationsbedürftigkeit schließen das aus. Diesen “Aktivisten” geht es nicht um “Kunst”, sondern um Politik, um Meinungskampf, um Propaganda, mithin das Gegenteil der Zwei- und Mehrdeutigkeit. Das übrigens ist der Unterschied zu Schlingensief, der in der Tat vor allem ein Künstler war, widersprüchlich, mehrdeutig, sogar als Mensch ein Kunstobjekt.

Sven Stemmer / 04.12.2019

Antisemit ist, wer Antisemitisches tut. Allein an dieser Stelle teile ich nicht die Sicht Hannah Arendts, für die sich die Tat mit dem Hass auf Juden verbinden muss. Gleichgültigkeit reicht völlig. Die Instrumentalisierung der Opfer widersprich darüber hinaus dem Imperativ Menschen nicht zum Mittel zu degradieren. In jedem Fall dürfte die Schändung jüdischer Gräber eine antisemitische Handlung sein. Die Störung der Totenruhe dürfte einer solchen Schändung entsprechen. Zudem ist es eine Straftat nach Paragraph 168 Stgb. (zu deren Durchführung sich u.a. das ZPS zusammengetan hat) Daraus ergibt sich für mich, dass Philipp Ruch ein Antisemit ist, der einer antisemitischen kriminellen Vereinigung vorsteht, die sich ZPS nennt.

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