Rainer Grell / 06.10.2018 / 10:00 / 8 / Seite ausdrucken

Der Rechtsbruch hat viele Gesichter (6): Die Dublin-III-Verordnung

„Die in ihrer Semantik nicht leicht verdauliche Dublin-III-Verordnung“, hat der Bonner Professor für Öffentliches Recht Klaus Ferdinand Gärditz dieses EU-Gesetz sehr feinsinnig charakterisiert.

„In der Flüchtlingsdebatte überschlagen sich die Ereignisse“, schrieb die FAZ am 18. August 2018. „Den Auftakt machte die Kanzlerin, die in Spanien eine Wahrheit entdeckte, die man im Berliner Kanzleramt lange nicht gefunden hatte. Merkel bezeichnete die derzeitigen europäischen Asylregeln als ‚nicht funktionsfähig‘. Das sogenannte Dublin-System sieht vor, dass in der Regel jener Staat für einen Flüchtling zuständig ist, in dem er zuerst den Boden der EU betritt. ‚Nach der Theorie‘ dürfe deshalb nie ein Flüchtling in Deutschland ankommen, so die deutsche Regierungschefin. Das entspreche aber ‚nicht der Realität‘. Mit anderen Worten: Das europäische Asylrecht wird seit Jahren unzureichend durchgesetzt, offiziell bestätigt von der Kanzlerin. Man reibt sich die Augen.“

Juristen sprechen in einem solchen Zusammenhang seit Georg Jellinek (1851-1911) gerne von der „normativen Kraft des Faktischen“. In seiner Allgemeinen Staatsrechtslehre (3. Aufl. 7. Neudruck, 1960) schreibt Jellinek (Seite 353), als hätte er unsere heutige Situation vor Augen:

„Von dem falschen Dogma der Geschlossenheit des Rechtssystems erfüllt, übersieht die Jurisprudenz in der Regel, daß die Rechtsgeschichte zugleich auch eine Geschichte der Rechtsbrüche und der rechtsleeren Räume innerhalb der Rechtsordnungen und neben ihnen ist, und vermag daher nur vermittelst einer an Unrichtigkeit den kühnsten naturrechtlichen Spekulationen vergleichbaren Fiktion den Schein durchgängiger Rechtskontinuität zu wahren.“

Wenn man statt „rechtsleere“ „rechtsfreie“ (No-Go-Areas) setzt, befindet man sich mitten in der Gegenwart.

Nun darf man die Worte der Kanzlerin nicht unbedingt auf die Goldwaage legen, da ihre Rhetorik nicht minder schwer verdaulich ist als die Semantik der Dublin-III-Verordnung, wie ich an anderer Stelle (und hier) ausgeführt habe. Doch auch auf ihrer dreitägigen Afrika-Tour sprach sie von „illegaler Migration“, die es einzudämmen gelte. Wenn Kanzlerinnen-Worte überhaupt einen Sinn haben, kann sie damit nur eine Migration gemeint haben, die gegen alle Rechtsregeln erfolgt. Leider ist nicht erkennbar, welche Konsequenzen Merkel aus ihrer neuen Erkenntnis ziehen will. Dass 2015 sich nicht wiederholen darf, hat sie ja schon einige Zeit vorher auf dem 29. CDU-Parteitag in Essen am 6. Dezember 2016 verkündet. Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen, dass außer „Fluchtursachen bekämpfen“ uns wieder einmal nur „Formeln des Nichts“ erreichen werden.

Die schon lange missachteten Regeln

Dass Italien und Griechenland schon lange vor dem „Schicksalstag“ des 4. September 2015 die Dublin-Regeln missachtet haben, indem sie Flüchtlinge ohne Registrierung nach Deutschland „durchwinkten“, kann für die Bundesrepublik schwerlich eine Entschuldigung sein. Vielmehr wirkt sich diese Praxis eher insofern erschwerend aus, als die Situation vom September 2015 keineswegs unvorhersehbar war, wie zuweilen behauptet wird (mit Video). Aber über welche Regeln reden wir in diesem Zusammenhang eigentlic?

EURODAC

Die einschlägige Regelung heißt mit vollem Namen „Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Neufassung)“ und findet sich im Amtsblatt der Europäischen Union L 180/1 vom 29.6.2013. Ich nehme es keinem übel, den bei der Lektüre dieses Titels leichter Schwindel befällt (mir ging es beim ersten Mal so). Doch es hilft nichts: Da müssen wir durch. Schließlich handelt es sich bei der EU-Verordnung um unmittelbar geltendes Recht, das keiner Umsetzung durch die Mitgliedstaaten bedarf (Artikel 288 AEUV - Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union).

Die Verordnungsgeber, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION führen einleitend 54 Gründe für den Erlass dieser Verordnung an. Dabei geht es unter anderem um den „Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens“.

Als Aufgabe von EURODAC wird in Artikel 1 Absatz 1 definiert:

„Es wird ein System mit der Bezeichnung ‚Eurodac‘ eingerichtet, dessen Aufgabe es ist, nach Maßgabe der vorliegenden Verordnung die Bestimmung des Mitgliedstaats, der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 [= Dublin III] für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, zu unterstützen und allgemein die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 unter den in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen zu erleichtern.“

Artikel 9 Absatz 1 Satz 1 bestimmt: „Jeder Mitgliedstaat nimmt jeder Person, die internationalen Schutz beantragt und mindestens 14 Jahre alt ist, umgehend den Abdruck aller Finger ab und übermittelt die Fingerabdruckdaten zusammen mit den in Artikel 11 Buchstaben b bis g der vorliegenden Verordnung aufgeführten Daten so bald wie möglich, spätestens aber 72 Stunden nach Antragstellung gemäß Artikel 20 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 an das Zentralsystem.“ Dadurch soll verhindert werden, dass ein „Asylbewerber“ in mehreren Mitgliedstaaten einen „Asylantrag“ stellen kann.

Nach Artikel 3 Absatz 5 wird das „Verfahren zur Erfassung von Fingerabdruckdaten ... gemäß der nationalen Praxis des betreffenden Mitgliedstaats und unter Beachtung der in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes verankerten  Schutzklauseln festgelegt und angewandt.“ Diese Regelung ist in § 49 des Aufenthaltsgesetzes getroffen.

„Für die erforderlichen Maßnahmen nach den §§ 48, 48a und 49 Absatz 2 bis 9 sind die Ausländerbehörden, die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden und die Polizeien der Länder zuständig“, § 71 Absatz 4 Satz 1 Aufenthaltsgesetz.

Diese rechtlichen Vorgaben haben die zuständigen Behörden nach dem 4. September 2015 monatelang missachtet. Letztlich geht das aber auf das Konto der Bundeskanzlerin und ihres damaligen Innenministers Thomas de Maizière, die sich nicht dazu durchringen konnten, den ursprünglichen Ausnahmezustand nach wenigen Tagen zu beenden.

Wäre dieser Rechtsbruch unterblieben, wären uns eventuell einige Straftaten so genannter Asylbewerber erspart geblieben.

Verletzung des Amtseids

Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag diesen Eid (Artikel 64 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 56 GG):

"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Diesen Eid hat die Bundeskanzlerin allein schon dadurch verletzt, dass sie durch die zugelassene ungebremste illegale Einwanderung die öffentlichen Haushalte in zweistelliger Milliardenhöhe belastet und außerdem den Sozialstaat einer Zerreißprobe aussetzt, die über kurz oder lang zu dessen Zusammenbruch führen muss.

Allerdings bleibt die Verletzung – im Gegensatz zum strafrechtlichen Meineid – ohne rechtliche Konsequenzen. 

Ermöglichung der illegalen Einreise

„Die unerlaubte Einreise und der unerlaubte Aufenthalt im Bundesgebiet sind nach § 95 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) strafbar, weil diese Taten die ‚Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen‘ (vgl. § 1 AufenthG) als Grundlage des gesamten deutschen Aufenthaltsrechts unterlaufen und vereiteln. Wer sich in Deutschland ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel aufhält, ist zudem ausreisepflichtig und hat das Bundesgebiet zu verlassen (§ 50 Abs. 1, 2 AufenthG).“ Diese zutreffenden Ausführungen liest man in einem „Artikel“ (ohne Datumsangabe) auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

Wenn man noch die Unterüberschrift dazu nimmt „Seit Jahren entwickelt sich insbesondere Deutschland zu einem wesentlichen Zielland irregulärer Migration in Europa“, liest sich das wie eine Anklage gegen die Bundeskanzlerin und ihren seinerzeitigen Innenminister Thomas des Maizière.

In der Tat sind denn auch nach einem Bericht der „Welt“ vom 30. August 2017 „1000 Strafanzeigen gegen Merkel seit Beginn der Flüchtlingskrise“ bei der Bundesanwaltschaft eingegangen – allerdings alle wegen „Hochverrats“, „weil die Flüchtlingspolitik die verfassungsmäßige Ordnung gefährde“, wie einem FOCUS-Beitrag vom 29. Oktober 2015 zu entnehmen ist. So hatte die Bundesanwaltschaft leichtes Spiel, die Anzeigen als „haltlos“ zu bezeichnen und kein Verfahren einzuleiten. Denn der entsprechende § 81 des Strafgesetzbuchs (StGB) lautet:

„(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

1.     den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder

2.       die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.“

Nun kann man der Kanzlerin im Zusammenhang mit der „Flüchtlingskrise“ einiges vorwerfen, aber nicht „Gewalt oder Drohung mit Gewalt“, so dass Strafanzeigen wegen „Hochverrats“ in der Tat haltlos sind.

Der Strafrechtler Holm Putzke (Uni Passau, CSU) weist aber auf folgendes hin:

„Solange Ausländer sich strafbar machen, wenn sie unerlaubt in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, ist die Strafbarkeit auch bei all jenen gegeben, die dazu Hilfe leisten. Dazu gehören Zugführer, die wissentlich Flüchtlinge über die Grenze transportieren, aber auch die deutsche Bundeskanzlerin, die mit ihrem Verhalten jedenfalls ab dem 5. September 2015 die unerlaubte Einreise aktiv gefördert hat und es aktuell unterlässt, sie zu unterbinden.“

Und zwar als Beihilfe gemäß § 27 Absatz 1 StGB zum Einschleusen von Ausländern nach § 96 Aufenthaltsgesetz: „Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.“

Oder unmittelbar nach § 96 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b.

Beim „Einschleusen von Ausländern“ nach § 96 Aufenthaltsgesetz handelt es sich um ein so genanntes Offizialdelikt, dessen Verfolgung weder eine Strafanzeige noch ein Strafantrag voraussetzt. Entsprechendes gilt für die Beihilfe.

Begünstigung nach § 257 Absatz 1 StGB scheidet dagegen aus, da man den Verantwortlichen schwerlich vorwerfen kann, den Schleusern in der Absicht Hilfe geleistet zu haben, ihnen „die Vorteile der Tat zu sichern“.

„Der Rechtsbruch-Mythos und wie man ihn widerlegt“

Um der Wahrheit die Ehre zu geben, muss erwähnt werden, dass es natürlich auch Gegenstimmen gibt. Hier hat sich besonders Prof. Dr. Daniel Thym hervorgetan, der an der Uni Konstanz einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht innehat.

„Bis heute hält sich hartnäckig die Meinung, dass eine „illegale Masseneinwanderung“ nach Deutschland stattfinde und an den Grenzen die „rechtsstaatliche Ordnung“ zusammengebrochen sei, exemplarisch bei der sogenannten „Erklärung 2018“, die unter anderem Vera Lengsfeld, Thilo Sarrazin und Uwe Tellkamp unterzeichneten. Hierbei bezieht sich der Vorwurf vom andauernden Rechtsbruch keineswegs nur auf die Situation im Winter 2015/16, als über die Westbalkanroute bis zu zehntausend Personen pro Tag nach Deutschland einreisten – auch in der Gegenwart soll eine fortwährende Illegalität herrschen.“

Im Vordergrund steht dabei die hochkomplexe und umstrittene Frage, inwieweit die nationalen Vorschriften hinter das vorrangige Unionsrecht zurücktreten müssen.

Außerdem geht es um die Auslegung der „in ihrer Semantik nicht leicht verdauliche(n)“ Dublin-III-Regeln.

Nachdem die Bundeskanzlerin und das Bundesinnenministerium selbst von illegaler Migration gesprochen haben, dürfte Thym freilich auf verlorenem Posten kämpfen. Klärung durch einen „Untersuchungsausschuss Merkel“, den die AfD und auch die FDP angekündigt haben, dürfte allerdings nicht zu erwarten sein, weil die jeweiligen Protagonisten hier wieder einmal den Mund zu voll genommen haben.

Fazit

Rechtsbrüche der „politischen Eliten“ sind seit der Wiedervereinigung derart gehäuft aufgetreten [die vorliegende Darstellung ist keineswegs vollständig], dass das Gerede vom „Rechtsstaat“, dessen ganze Härte diesen oder jenen treffen sollte und von der „Wiedergewinnung von Vertrauen“ in die Politik von den Bürgern und Wählern nicht mehr ernst genommen werden kann und offenbar auch überwiegend nicht mehr ernst genommen wird. Wenn der Bundesinnenminister die Migration als „Mutter aller politischen Probleme“ bezeichnet, hat er damit vermutlich in weit höherem Maße Recht, als er selbst ahnt. Wenn er hinzufügt „Das sage ich seit drei Jahren“, muss er sich allerdings fragen lassen, wie er diese Zeit politisch genutzt hat.

Welche Konsequenzen sich aus dieser hochexplosiven Situation ergeben, lässt sich kaum absehen. Vieles deutet aber darauf hin, dass der Protest gegen diese Missstände sich nicht auf friedliche Formen beschränken wird. Unverzügliches Gegensteuern ist daher das Gebot der Stunde. Aber wer sollte das leisten? Die Reaktion der Bundeskanzlerin zeigt jedenfalls, dass sie den Ernst der Lage (immer noch) nicht begriffen hat: „Ich sag' das anders“, sagte Merkel am Donnerstag [6. September 2018] im RTL-Sommerinterview. „Ich sage, die Migrationsfrage stellt uns vor Herausforderungen. Und dabei gibt es auch Probleme.“ Es gebe aber auch Erfolge. (Alle Zitate laut „Tagesspiegel“) Das größte Problem ist dabei die Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzende selbst. Aber sich das selbst einzugestehen, wäre einfach zu viel verlangt.

 

Teil 1: Das Grundgesetz

Teil 2: Der Solidaritätszuschlag

Teil 3: Der Atomausstieg

Teil 4: Rettung und Rente

Teil 5: Die „Flüchtlingskrise”

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Leserpost

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Arne Brandt / 06.10.2018

Fairerweise muss man dazubemerken, dass Angela Merkel immer wieder von illegaler Einwanderung gesprochen hat - und es unsere Zeitungen sind, die diese Formulierung geradezu systematisch aus ihrer Berichterstattung entfernt haben. Versuchen sie mal, bei der Welt einen Kommentar zu schreiben, der die Formulierung “illegale Einwanderer” enthält - oder gar kritisiert, dass die Bezeichnung “Flüchtlinge” schlicht nicht zutreffend ist. Dieser Kommentar wird nicht durchkommen, selbst wenn er noch so höflich geschrieben ist. Gleiches gilt für Kommentare mit den Worten “IS”, “Anschlag” oder jegliche Thematisierung von Vorurteilen, Abwertung oder Drohungen gegenüber Europäern.

Gabriele Klein / 06.10.2018

Diesen Amtseid sehe ich auch durch die Demokratieversicherung mit Hilfe von “Quetschgeldern” verletzt. Gerade deshalb weil eine Steuer die auf Bundesebene gehört geschickt auf die Länderebene abgewiegelt wurde…. auf die man von nun an verweisen kann bei Beschwerden.  Weiterhin hat so ein Quetschgeld den Vorteil dass es ehe man dies kassiert noch versteuert werden kann im Gegensatz zu einer Zahlung die bereits als Steuer definiert ist. Was mich brennend interessieren würde im Zusammenhang mit dem Rechtsbruch ist das Handeln der Minister die den Rundfunkvertrag abschlossen.  In meinen Augen, hätte dieser NUR einen Vertrag der ausschließlich freiwillige Zahlungen der Rundfunknehmer regelt auf Staatsebene abschließen dürfen.  Alles andere ist in meinen Augen ein Handeln ohne Auftrag, Wo sonst eigentlich hat ein   Politiker das Recht Verträge abzuschließen, die die ganze Wählerschaft ob sie gewählt hat oder nicht, privatrechtlich zum Bezug von irgendwas verpflichten?  Ein Gesetz gibt es ja hierzu nicht, das wäre die Bundesebene.  Daher sehe ich eigentlich den Minister für den mir entstehenden Schaden haftbar. Ich sehe hier ein Handeln ohne Auftrag. Den Auftrag zu so einem Vertrag konnte NUR jeder einzelne Wähler individuell und für sich geben. Er kann niemals durch die Wahl zum Minister bzw. dieses Amt an sich gerechtfertigt werden. Was ist das für ein Recht wo jene die einen Minister NICHT gewählt hatten auf Grund seiner Wahl nach dem Mehrheitsprinzip durch den Minister zum Kauf von was auch immer mit Hilfe eines Staatsvertrages verpflichtet werden? Ich sehe hier einen klaren Mißbrauch des Amts und des Staatsvertrages. Hoffe sie setzen die Serie fort. Allein das Thema Quetschgeld gibt Stoff für ein Buch das weit über das hinaus geht was bereits geschrieben wurde…

Jens Breitenbach / 06.10.2018

Das Dublin-Abkommen macht deutlich, dass der Rechtsbruch nicht auf Deutschland beschränkt ist, sondern flächendeckend in Europa stattfindet - sei es in Griechenland, weil dies aufgrund erzwungener kaputt gesparter Infrastruktur und verweigerter Hilfeleistung der Nordeuropäer schlechthin dazu nicht in der Lage gewesen ist, oder weil Ungarn und Österreich sich einfach geweigert haben, das Dublin-Verfahren für diejenigen Flüchtlinge, die über ihr Territorium eingereist sind, zu übernehmen (wozu sie verpflichtet sind). Von alledem geht bestenfalls das Austeritätsdiktat gegenüber Griechenland auf die Kappe der Bundesregierung.

Wolfgang Kaufmann / 06.10.2018

„Wenn Kanzlerinnen-Worte überhaupt einen Sinn haben“ — Dies ist der grundlegende Irrtum. In der nachaufklärerischen Gesellschaft geht es nicht um richtig oder falsch, um Ja oder Nein. Es geht um rosa Wortwolken für missionsschwangere Bauchdenker und leichtgläubige Senioren. Es geht um das wohlige Gefühl, dass die Welt in Ordnung ist und dass „wir“ zu den Guten gehören. Zu Risiken und Nebenwirkungen dieser Droge fragen Sie Ihren Psychiater.

Karla Kuhn / 06.10.2018

“Rechtsbrüche der „politischen Eliten“ sind seit der Wiedervereinigung derart gehäuft aufgetreten [die vorliegende Darstellung ist keineswegs vollständig], dass das Gerede vom „Rechtsstaat“, dessen ganze Härte diesen oder jenen treffen sollte und von der „Wiedergewinnung von Vertrauen“ in die Politik von den Bürgern und Wählern nicht mehr ernst genommen werden kann und offenbar auch überwiegend nicht mehr ernst genommen wird. Wenn der Bundesinnenminister die Migration als „Mutter aller politischen Probleme“ bezeichnet, hat er damit vermutlich in weit höherem Maße Recht, als er selbst ahnt. Wenn er hinzufügt „Das sage ich seit drei Jahren“, muss er sich allerdings fragen lassen, wie er diese Zeit politisch genutzt hat.”  Der RECHTSBRUCH hat viele Gesichter, danke für ihre Mühe, die vielen Rechtsbrüche aufzulisten.  Für mich hat der Rechtsbruch kein Gesicht mehr, er ist zu einer FRATZE verkommen !! Das schreibe ich mit großem Bedauern.  Aus diesen Rechtsbrüchen ist doch erst die Politikverdrossenheit entstanden, nie gab es vor 2015 SO VIEL Kritik an der POLITIK und an der JUSTIZ. Der einzige Weg daraus wäre für JEDEN einzelnen Bürger dieses Landes, sein WAHLVERHALTEN umgehend zu überdenken !! Daß ich meinen Optimismus noch nicht ganz verloren habe, liegt an meiner DDR Vergangenheit und der “Erfahrung” mit der verbrecherischen STAATSICHERHEIT mit ihren gewissenlosen DENUNZIANTEN   UND, daß das am Ende doch noch vernichtet werde konnte, Die Wiedergeburt dieses Irrsinns, haben wir einer, bzw. einigen ehemaligen LINIENTREUEN mit zu verdanken, so sehe ich das !!

Wilfried Cremer / 06.10.2018

Je weniger das Naturrecht zählt, desto schwerer wiegt der positive Rechtsanteil. Die Balance ist futsch. Die alten Voraussetzungen sind wegrationalisiert worden.

Klaus-Dieter Ohström / 06.10.2018

” Rechtsbrüche der “politischen Eliten” (ein hochtrabendes Wort bei diesem Personal) sind seit der Wiedervereinigung ....gehäuft aufgetreten” Dieser Ansicht neige ich schon seit Jahren zu. Mit der Wiedervereinigung sind ja auch die aufsichtsführenden und urdemokratischern Staaten - das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie die Vereinigten Staaten von Amerika - von ihrer Aufgabe einer demokratischen Kontrolle entbunden worden. Frankreich zähle ich nicht zu diesem Kreis, denn dort bevorzugt man seit eh und jeh eine Demodiktatur (wie Merkel sie auch bei uns unangefochten durch den Deutschen Bundestag) praktiziert. Wer den Ausdruck Demodiktatur nicht kennt sollte mal “Nick Knatterton” lesen (Ältere wissen was ich meine) Dort sagt er in einer Folge “Adenauer meint, wir leben in einer Demodiktatur - das Volk wählt und ich mache was ich will” Trotz allem Gelaber der “politischen Eliten” hat sich in Deutschland eine demokratische Grundhaltung noch nie durchsetzen können. Da sind 45 Jahre “Reeducation” für die Katz gewesen.

Frank Holdergrün / 06.10.2018

Vielen Dank für diese eindrucksvolle Zusammenstellung von Rechtsbrüchen, die einem den Schlaf und den Atem raubt. Darauf trinke ich jetzt und höre von The Dubliners: Whiskey in the Jar! Es bleibt wohl dabei: “Recht wird im Himmel belohnt, Unrecht schon auf der Erde. (Sigmar Schollak)

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