Da wir im letzten Teil von Provisorium gesprochen haben, möchte ich noch den Solidaritätszuschlag erwähnen, liebevoll auch „Soli“ genannt. Er wurde zunächst durch das Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) vom 24. Juni 1991 eingeführt. Das Gesetz ist von erfrischender Kürze (nur fünf Paragraphen) und galt nur „für die Veranlagungszeiträume 1991 und 1992“. Wer darin nach dem Zweck dieser Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftssteuer (das ist die Einkommensteuer von juristischen Personen) sucht, der sucht vergeblich. Zur Begründung heißt es in der Gesetzesvorlage der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: „Vor dem Hintergrund der jüngsten Veränderungen in der Weltlage (Entwicklungen im Mittleren Osten [Kuwait, Irak], in Südost- und Osteuropa [Ostblock und UdSSR] und in den neuen Bundesländern [Wiedervereinigung]), die die Bundesrepublik Deutschland verstärkt in die Pflicht nehmen, müssen zur Finanzierung der zusätzlichen Aufgaben die Haushaltseinnahmen des Bundes verbessert werden.“
1993 und 1994 wurde mangels gesetzlicher Grundlage kein Solidaritätszuschlag erhoben.
Durch das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolzG 1995) wurde erneut ein Soli eingeführt, dieses Mal unbefristet, und zwar als Artikel 31 des „Gesetz(es) über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms – FKPG – )“ vom 23. Juni 1993. Diese Regelung gilt bis heute.
In der Gesetzesbegründung heißt es:
„Die wichtigste wirtschafts- und finanzpolitische Aufgabe in Deutschland besteht heute in der Anpassung von Staat und Wirtschaft an die veränderten Bedingungen und Aufgaben nach Herstellung der Einheit. Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms wird ein Konzept vorgelegt, durch das die notwendige Anpassung im staatlichen Bereich vollzogen wird. Dabei geht es vor allem um
- die dauerhafte Finanzierung des Aufholprozesses in Ost-Deutschland,
- die Bewältigung der Erblastschulden der sozialistischen Herrschaft in der ehemaligen DDR,
- die gerechte Verteilung der daraus resultierenden Finanzierungslasten auf die öffentlichen Haushalte und
- die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte als Grundlage einer gesunden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.“
Jahrzehntelanges Aufholen
Nun kann man durchaus die Frage stellen, ob 28 Jahre nach Herstellung der Einheit der „Aufholprozess in Ost-Deutschland“ nicht beendet ist, ja ob nicht die neuen Bundesländer vielleicht sogar besser dastehen als zumindest Teile der alten. Hierzu stellte die Bundesregierung am 30.09.2015 in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE fest:
„25 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung ist die Entwicklung der ostdeutschen Wirtschaft und des Arbeitsmarktes erfolgreich. Der Aufholprozess der vergangenen Jahrzehnte ist insgesamt beeindruckend, wenngleich noch nicht abgeschlossen.“
Sie überging dabei allerdings, dass der Soli keiner festen Zweckbindung unterliegt (anders als der „Solidarpakt“) und keineswegs ausschließlich für den Aufholprozess in Ostdeutschland eingesetzt wird (sonst wäre dieser vielleicht schon abgeschlossen).
Rechtstechnisch kann man daher in diesem Zusammenhang nicht von einem Rechtsbruch reden. Politisch drängt sich der Eindruck jedoch durchaus auf, wenn Geld, das für einen bestimmten Zweck gedacht war, mittlerweile für einen anderen verwendet wird und Regierung und Parlament sich hartnäckig weigern, daran etwas zu ändern. Aber wie heißt es so treffend: „Nichts hält länger als ein Provisorium“. Oder in der Version von Henry Miller („Wendekreis des Krebses“): „Aber auf dieser Erde ist, wie die Franzosen zu sagen pflegen, nichts dauerhaft – nur das Provisorium.“
Dagegen sieht das Gesetz über die Errichtung eines Fonds „Deutsche Einheit“ in § 11 Satz 1 vor: „Mit Ablauf des Jahres 2019 wird der Fonds aufgelöst.“ Warten wir mal ab, ob es dabei bleibt (in Baden-Württemberg gab es mal ein Gesetz [§ 25 Kreisreformgesetz vom 26. Juli 1971], durch das die vier Regierungspräsidien zum 1. Januar 1977 aufgelöst wurden. Bevor die Regelung in Kraft trat, wurde sie jedoch wieder aufgehoben. Heute haben die Regierungspräsidien mehr Kompetenzen denn je.
Wird fortgesetzt. Im nächsten Teil geht es um den Atomausstieg.
Teil 1: Das Grundgesetz
Teil 3: Der Atomausstieg
Teil 4: Rettung und Rente
Teil 5: Die „Flüchtlingskrise”

Der Soli "dient der Bewältigung der Erblastschulden der sozialistischen Herrschaft in der ehemaligen DDR, ". Also dem Sozialismus, auf den gerade alle linksgrün Gestrickten wieder abfahren.
@Wolfgang: Die Produktiveren unter uns zahlen mehr Soli und das soll auch erst mal so bleiben. Warum soll das in Ordnung sein. Der Grund ist einfach und übrigens der Gleiche warum es eine progressive Einkommenssteuer gibt. Bei den Produktiveren ist für den Staat einfach mehr zu holen.
Der "Soli" ist ein schönes Beispiel für das Abkassieren der Bürger seitens der politischen "Raubritter", die vor den Wahlen immer den Willen zur überfälligen Reform des Steuerrechts im allgemeinen bekunden, danach alles beim Alten lassen. Und daß diese "Volksvertreter" nicht bereits sind, auf Teile von des "Königs Staatschatz" zu verzichten, zeigte der Erfinder der Schwarzen Null, der heute als Bundestags-präsident noch politische Präsenz zeigen darf, daß er im Falle der Abschaffung des Soli einen entsprechenden Aufschlag auf die Einkommenssteuer ins Gespräch brachte. Die Vertreter dieser Republik sind in Bezug auf das Abkassieren der Bürger und Aufstocken ihrer Alimentierung unersättlich. So vergrault man auch den letzten loyalen Staatsbürger, außerhalb der Kreise der diversen Empfänger staatlicher Alimentierung.
Diese Serie ist einfach toll. Nur das Bild, ja, das Bild würde ich anders machen. Wie wäre es mit folgender Karrikatur: Eine Justitia die nur auf EINEM Auge blind ist? Auf dem Zweiten ein Monokel....... Daneben der Schriftzug, groß und deutlich: MIT DEM ZWEITEN SIEHT MAN BESSER........ Zur Waage: Warum eigentlich sollen die Teller der Justitia leer bleiben? Jeder braucht was zu essen und diese Justitia ist da keine Ausnahme.... Also, auf dem zweiten Teller scheint genügend Platz für einen Fernseher dessen Koch gerade mit einer virtuellen Speise aufwartet und der Zuschauerin von der Mattscheibe aus, die Teller füllt..... (Trennung zwischen Guter Stube und Mattscheibe wäre auf der Karrikatur aufgehoben... ) Darunter der Dank der Dame für die " Grundversorgung" des Fernsehkochs: Es spuckt der Bäcker in die Hände, es spuckt die Köchin ins Ragout, es spuckt der Lausbub an die Wände, in meinem Herzen spukst nur Du! (1) Nun zum 1. Teller der federleicht hoch über dem Teller mit dem "Zweiten" schwebt. Da säße ein winziger Journalist, der sich bei näherer Betrachtung als jener entpuppt der beim Erdogan Besuch vor den Augen der deutschen Kanzlerin aus dem Saal flog..... dazu eine klitzekleine Sprechblase, in der man gerade noch lesen kann: JE SUIS CHARLIE# (1)aus Stangl-Taller
Wo bitteschön handelt es sich bei der beschriebenen Situation um einen RECHTSbruch? Ein Gesetz auch dann noch beizubehalten, wenn die Missstände, die es bekämpfen sollte, weggefallen sind, ist kein Rechtsbruch, sondern bestenfalls ein WORTbruch der Politiker.
Seht euch mal die Schaumweinsteuer an, ingendwann noch von Willem II achtzehnhundertlangsam temporär eingeführt. Hat Kriege überlebt und wird immenoch erhoben. Ist eigentlich irgendwann mal eine Steuer abgeschafft worden?
Vorausgesetzt die Regierungen wollten das „Aufholprozess in Ost-Deutschland“ wirklich, ist dieses zusammen geschwurbelte Argument hochgradig unsinnig. „25 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung ist die Entwicklung der ostdeutschen Wirtschaft und des Arbeitsmarktes erfolgreich. Der Aufholprozess der vergangenen Jahrzehnte ist insgesamt beeindruckend, wenngleich noch nicht abgeschlossen.“ Der einzige Gradmesser wäre der prozentuale Anteil den die Ostbevölkerung am Gesamtsoli zahlt. Leider habe ich keine aktuellen Zahlen gefunden. Ältere Zahlen (2011) besagen, ca. 20 % Ostbevölkerung, sowie ich, zahlten ca. 9 Prozent am Soli Gesamtaufkommen. Angesichts des Länderfinanzausgleichs war und ist der Soli nur ein politisch verbrämtes Argument, um weitere Steuergelder zu erpressen und hätte schon lange abgeschafft gehört. Wie gerne gedenke ich dagegen noch der guten, alten Zeit unter dem Kaiser, wenn ich mit jedem Picolöchen noch heut gleichzeitig die Schaumweinsteuer zur Stärkung der kaiserlichen Kriegsmarine entrichte. Oder stärkt man damit heute die Antifa und finanziert eine Genderprofessur? Wäre ich jetzt nicht so dafür und würde auch mein Wahlverhalten seit 2013 nicht weiter beeinflussen!