@Gudrun Meyer Das mit den weißen Männern stimmt so nicht. Bill Cosby ist auch wegen Mißbrauch verurteilt worden und saß ein. Sein Urteil wurde, siehe oben, auch kassiert.
@Gudrun Meyer - #“Me too” war nie als Verteidigung sexuell verletzter Frauen gedacht, sondern arbeitete strikt die intersektionell-linke Speisekarte ab..# Danke Gudrun für die gute und klare Analyse!
Gudrun Meyer - chapeau!
“Me too” war nie als Verteidigung sexuell verletzter Frauen gedacht, sondern arbeitete strikt die intersektionell-linke Speisekarte ab: Weiße Männer besitzen eine ausschließliche Täter-Identität, weiße Frauen können Opfer weißer Männer, aber sonst niemandes Opfer sein. Als ein dt. Richter 2023 einen überführten und geständigen, afghanischen Vergewaltiger auf Bewährung freisetzte, weil der Täter ja so gut in Deutschland angekommen und das Opfer als weiße Kartoffel eine mehrfache, identitäre Täterin war, störten sich vermutlich “Rächzfeministinnen” daran, nicht aber woke “junge Feministinnen”. Schließlich sprach nur ein Opferpunkt für das tatsächliche Opfer, aber der Täter konnte als Muslim, “Geflüchteter”, Krimineller und “Opfer des strukturellen Rassismus” weit mehr Opferpunkte geltend machen. Muslime und/oder PoC sind so eindeutig identitäre Opfer, dass es dort kaum Unterschiede zwischen männlichen und weiblichen Opferquotienten gibt. Sofern sie die irre Ideologie kritisieren und den vor-woken, westlichen Werten zustimmen, sind sie irgendwie weiß und natürlich rächz, Macht 2 gewichtige Täterpunkte. Transsexuelle, Queere und “Non-Binäre” sind ziemlich unabhängig von ihren Geschlechtschromosomen und Hautfarben mit einem enormen Opferquotienten ausgestattet. Nicht-queere, weiße Schwule stehen jedoch an Täterschaft den weißen, heterosexuellen Männern nahe. In der intersektionell-linken-Welt ist völlig irrelevant, was Weinstein getan hat, was nicht und was eigentlich nachweisbar ist oder nicht. Relevant ist dort folgende Rechnung: Harvey Weinstein ist weiß und ein Mann, also ein Täter. Als Jude hat er einerseits einen Opferpunkt, aber andererseits ein Dutzend Täterpunkte. Und wenn “mee too” den Bach runtergeht, heißt das leider nicht, dass eine sachliche Verhandlung von Vergewaltigungsfällen aufkäme oder gar die intersektionell-linke Ideologie als Ganzes erledigt wäre. Mit “mee too” fällt nur eine einzige von vielen Stützen eines modischen Wahnsystems.
Noch ein paar Jahre, und man wird die Asche seiner auf dem Scheiterhaufen verbrannten Gebeine ausgraben und in St. Patricks zur letzten Ruhe legen, unmittelbar vor oder nach der Heiligsprechung. Als Wunder dürfte der Umstand gelten, dass keine der von ihm (mutmaßlich) vergewaltigten Frauen schwanger geworden ist. Als Schutzpatron aller Machtmissbräuchlich*innen wird seine Ikone zum Erbitten der befleckten Empfängnisverhütung im Schrein der Traumfabrik stehen. Bis es soweit ist, wird Kerkerhaft angeordnet.
Zu “MeToo” dürfte alles gesagt sein. Aber: wenn ein erwiesenermassen Schuldiger - nicht nur in diesem Fall - aufgrund von Verfahrensfehlern seiner Bestrafung entgeht, ist dies skandalös und eine pure Verhöhnung jeden rechtstaatlichen Empfindens.
Ostküste. Stern. Alles klar.
Warten wir ab. Im uebrigen, zugegebermassen ohne hinreichende Kenntnisse des US - Rechtes, fbd ich nicht nur das Verfahren selbst, sondern auch die rechtliche Bewertung der angeblichen Taten und das Strafmaß ” erstaunlich”. Schon die Terminologie ” Verbrechen”, eine Vergewaltigung lag weder vor, noch wurde sie ” irrtümlich” bestraft, ist angesichts der Taten im Belaestigungsbereich interessant. 23 Jahre fuer derartige Belästigungen lassen den Schluss zu, dass es hier um ein rein polit/ ideologisches Verfahren ging, in dem die bestimmende Meute befriedigt werden musste. Wir kennen es auch in Sch’land. 23 Jahre sind m. W. auch in den USA eher fuer Mord oder Totschlag ( hier wohl Mord 2. Grades) ueblich. Eine “Rechtsordnung” , die fuer Straftaten gegen das Leben eine niedrigere Strafe als fuer sexuelle Belästigung vorsieht, ist bezogen auf die Rechtsgutordnung und der Bewertung der Rechtsgueter” interessant”. Zufaellig laufen hier der Hegemon und der Vasall in die gleiche Richtung. Richtig ist, dass zudem nicht mehr die Tat, sondern der Taeter ( allein) entscheidet. Bestraft wurden hier nicht die Taten des Herrn W., sondern sein “So sein”, vermutlich auch seine “Erscheinung”. Fuer ” richtige” Juristen eine spannende Entwicklung, allgemein ein Grund allerhoechster “Beunruhigung” .
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