Ich befürchte,daß diese Frau Recht bekommt
Ich spiele mal den advocatus diaboli: Was Roth gesagt hat, ist eine polemische, aber laut Gericht „substanzarme“ Meinungsäußerung. Grenzwertig, doch im politischen Meinungskampf wohl noch zulässig (vielleicht mit Ausnahme des “Geschäftsmodells”, weil das als Tatsachenbehauptung gewertet werden könnte). Da kann und soll man politisch-publizistisch dagegen halten (was Tichy und Broder ja auch tun), aber juristisch dürfte Roths Aussage kaum angreifbar sein. Zumal ja auch die Justiz vielfach dem Zeitgeist folgt und linksgrün entscheidet. Den nunmehr abgelehnten Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung hätte man sich sparen können, evtl. auch sollen. „Achse“ und „TE“ treten doch sonst dafür ein, Meinungsfreiheit möglichst weiträumig zu fassen (hat Broder nicht mal dafür plädiert, sogar Holocaust-Leugnung straffrei zu stellen?). Insgesamt gilt: Wer austeilt, muss auch einstecken können. Gegenschläge sind möglich und erlaubt. Im übrigen richten Roth & Genoss*Innen sich immer wieder selbst. Da braucht’s keine Gerichtsentscheidungen.
Das Geschäftsmodell der Grünen war schon immer das Schüren von Ängsten für die es keinen realen Grund gab und gibt. Erst die Atomkraft jetzt noch haltloser das Klima. Neu hinzugekommen sind Hass und Hetze, vor allem gegen diejenigen die vor realen Gefahren warnen. Nachdem bei den Grünen aber Hass und Hetze als neues Geschäftsmodell so erfolgreich war, möchten sie nicht, dass andere es kopieren. Vermutlich hat sich Frau Roth deshalb beklagt. Frau Roth hat sich auch schon bitterlich darüber beklagt, dass andere mit dem schüren von Ängsten erfolgreich waren. Frau Roth will doch eigentlich nur Markenschutz für sich und die Grünen.
Ach Herr Broder, Sie und Herr Tichy sollten doch über diesen Dingen stehen. Ich prognostiziere, dass Tichy diesen Rechtsstreit nicht gewinnen wird. Ob Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung, die mittlerweile linksgewaschenen Gerichte werden diese Streitfrage entscheiden, wie der Mainstream oder die Politik das erwartet. In ellenlangen Urteilen wird dies dann begründet werden. Jedenfalls die einfältige Claudia ist solche Aufmerksamkeit nicht wert…
Geschäftsmodell “Glucke” - Ich möchte nicht behaupten zu wissen, was das Geschäftsmodell von Frau Roth ist. Aber ich habe den Eindruck, vielmehr das Gefühl - und die Schilderung von persönlichen Eindrücken und Gefühlen sind gewiss legal, i.e. nicht justiziabel - daß Frau so ziemlich frei von Talenten ist, die im Allgemeinen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit befähigen. Ich habe ebenso den Eindruck und das Gefühl, daß Frau Roth ein Gespür dafür hat, wo man Kohle abgreifen kann, ohne dafür selbst etwas können und tun zu müssen. Meines Eindrucks und Gefühls zufolge hat Frau Roth indes das Talent - und dies scheint das einzige ihr gegebene zu sein - daß sie sich, einer Glucke gleich, auf die vermeintliche oder tatsächliche Ressourcenquelle zu setzen und diese zu bestimmen vermag, womit sie zu Lasten anderer versorgt ist und zugleich den Eindruck vermittelt, daß sie sich um andere sorgt. Dieses Geschäftsmodell begann bei Ton Steine Scherben, führte über Bundestagsmandat und Parteivorsitz sowie einer Liaison mit einem Architekten hin zur Vize-Präsidentin des Bundestags. Abschließend möchte ich noch einmal betont haben, daß meine Schilderung von Frau Roths Geschäftsmodell keine Behauptung von Tatsachen, sondern die Schilderung meiner Eindrücke und Gefühle, kurz meiner Empathie darstellt.
Nun scheint ja auch die Justiz von der Melonenpartei durch den Gang durch die Institutionen, iS Mao´s” langen Marsch” wirksam infiltriert zu sein. Aber vielleicht gibt´s ja auch noch ein paar aufrechte Juristen? Masel tov.
Ich finde die Begründung des Richters wenig schmeichelhaft für Frau Roth, nämlich dass ihre Äußerung eine „substanzarme Meinungsäußerung” sei! Schnodder die Schnuck, wer hört der Dame denn noch zu? Reine intellektuelle Zeitverschwendung, da gibt es nichts zu finden, meint der Richter! Aber auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn! Vielleicht hatte sie einen Stichwortgeber/ Ghostwriter, wie gut bezahlte Leute das oft haben! Bei Herrn Augstein klang es ja ganz ähnlich, warum sollten Ghostwriter nicht voneinander ghostwritern? Aber wie der Herr Richter urteilte: alles substanzarm!
Bei Tichys Einblick war ja zu lesen, dass Gericht begründet die Ablehnung der einstweiligen Verfügung gegenüber Frau Roth mit einer auf diesen Sachverhalt bezogenen “substanzarmen” Meinungsäußerung seitens der Bundestags-Vizepräsidentin. Immerhin: Zumindest ich konnte bisher noch in keiner der Aussagen dieser Frau auch nur einen Hauch von Substanz erkennen bzw. entdecken. Schön, wenn zumindest das Gericht dies in diesem Falle einmal anders sieht…
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