Redaktion / 01.09.2021 / 15:23 / Foto: NZDF / 36 / Seite ausdrucken

Wenn der Chef fragt: „Sind Sie eigentlich schon geimpft?” 

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) beurteilt die Zulässigkeit der Frage des Arbeitgebers nach dem Impfstatus des Arbeitnehmers. Das Fazit lautet, dass ein solches Fragerecht nur in Ausnahmefällen besteht. KRiStA schildert die Situation von Arbeitnehmern so:

„Sind Sie eigentlich schon geimpft?““ 

Eine solche Frage hätte bis Anfang 2020 vermutlich ein unverständiges Lächeln hervorgerufen. Fragen nach dem Gesundheitsstatus von Menschen wurden von den meisten Menschen als übergriffig, zumindest aber unangemessen empfunden. Nicht nur im Privatleben, erst recht im Beruf war man gut beraten, gesundheitliche Dinge zu umschiffen. Im Privaten war es der Respekt dem Gesprächspartner gegenüber, im Berufsumfeld schwebte auch der Datenschutz wie ein Damoklesschwert über dem Fragesteller. Kurzum: Es gehörte sich nicht.

Nach eineinhalb Jahren Corona-Pandemie wurde auch dieser Grundsatz auf links“ gedreht. Der Impfstatus ist für viele Menschen zu einer Art Ritterschlag geworden, ein Ausdruck gelebter Solidarität. Und als erhoffter Fahrschein zurück in die Freiheit. 

Neben dieser Mehrheit der Impfbefürworter gibt es aber auch eine Vielzahl von Menschen, die einer Impfung skeptisch bis ablehnend gegenüberstehen. Und für diese Menschen beginnt mit der Frage nach dem Impfstatus nichts weniger als ein gesellschaftlicher Eierlauf, befeuert durch öffentliche Akteure, die eine Pandemie der Ungeimpften ausrufen. 

Schon im Privaten kann der fehlende Impfschutz zu einer Spaltung und Stigmatisierung führen. Zu einer Wahrnehmung des Einzelnen als unsolidarisch gegenüber der Breite der Bevölkerung. Schlechthin existenzbedrohend kann eine solche Frage im Berufsleben werden. 

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte erhält regelmäßig eine Vielzahl von Fragen rund um diesen Themenkreis. Die Bandbreite reicht von „Darf mein Arbeitgeber mich nach dem Impfstatus fragen?“ über „Darf mein Arbeitgeber mir ohne Impfnachweis das Betreten der Kantine verweigern?“ bis hin zu „Darf mein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern, wenn ich ungeimpft bin und an Corona erkranke?““


KRiStA-Mitglied Roland Stöbe hat sich mit diesen Fragestellungen intensiv auseinandergesetzt und kommt zu dem Ergebnis, dass ein solches Fragerecht nur in seltenen Ausnahmefällen besteht. Sein Expertenpapier steht ab sofort hier auf der Internetseite von KRiStA sowie auf dessen Telegram-Kanal zum Abruf für Interessierte und Betroffene bereit.

Das Fazit lautet:

Bis auf einzelne Ausnahmefälle dürfte ein Fragerecht des Arbeitgebers nach dem Impfstatus seiner Mitarbeiter nicht bestehen. Dennoch: Der durch den Dammbruch der Einschränkungen in der sozialen Teilhabe beabsichtigte Impfdruck wird im Arbeitsleben seine Fortsetzung erfahren. Die Macht des Faktischen wird es richten. Wenige dürften bei Übergriffigkeiten dem Druck im Arbeitsleben standhalten.

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Leserpost

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Hans Kloss / 01.09.2021

“Der Impfstatus ist für viele Menschen zu einer Art Ritterschlag geworden, ein Ausdruck gelebter Solidarität.” - mit Doofen solidarisiere mich nicht.

Henri brunner / 01.09.2021

Wenn der Chef mich das SO fragt, würde ich auf der Stelle künden.

S. Marek / 01.09.2021

Wir, die zu “impfenden” stehen, außer einer kleiner Minderheit, zu passiv und zu gutgläubig der ununterbrochener Politik, Medien und der korrupten Ärzteschaft Propaganda gegenüber.  Die enorme Geschwindigkeit mit der dieses weltweite “Versuchskaninchen” Programm abläuft hat nur ein Ziel, so schnell wie möglich mindestens 80% der Bevölkerungen mit der Spritze zu behandeln um all den schweren möglichen Nebenwirkungen, inkl. Todt, mit Sicht- und füllbar wachsender Fallzahlen der Behandelten für alle und dem der Maße der Bevölkerung somit erkennbarer Folgen zuvor zu kommen.  STEHT   AUF   IHR   VON   DER   SCHLANGE   HYPNOTISIERTEN   so lange Ihr Euch noch währen könnt und es noch nicht ZU   SPÄT   für Euch SELBST   und   für Eure   KINDER   ist !!!  Auch Gewalt ist opportun   wenn   nicht   mal   die Judikative   frei und unabhängig   von   politischen   Repressionen agieren darf !

H.Störk / 01.09.2021

“Sind Sie geimpft?” - “Ja, sicher, zuletzt gegen Tetanus.”

Frank Reichardt / 01.09.2021

Also, ich kann diese Frage jederzeit guten Gewissens bejahen, denn ich bin geimpft: Gegen Masern, Diphtherie, Keuchhusten, Tetanus, Pocken, Grippe… Aber ganz im Ernst: Es geht den Arbeitgeber NICHTS an! Deswegen steht auch bei einer AU- Bescheinigung auf dem Abschnitt für den Arbeitgeber nicht drauf, weshalb ich “krank geschrieben” bin. Das DARF der nämlich nicht fragen und SOLL er nicht wissen, damit mir daraus keine Nachteile entstehen! Es gilt trotz aller Rechtsbrüche in diesem Land m.E. immer noch die ärztliche Schweigepflicht.

Wolfgang Fischer / 01.09.2021

Ich bin jetzt 57 und es ist mir scheiss egal, ob mein Boss auf meine Mitarbeit weiter wert legt, oder nicht. Ich geb nicht nur keine Auskunft sondern kündige dann auch gleich meine Loyalität. Geh ich halt wo anders hin. Im Moment herrscht ja Fachkräftemangel…..nur Impflemminge gibt es reichlich.

H. Krautner / 01.09.2021

Schönes Geschwätz, darüber zu diskutieren, ob man dem Chef Auskunft geben „muss“, wenn er nach dem Covid 19-Impfstatus fragt. In der realen Arbeitswelt wird kaum ein Mitarbeiter dem Chef sagen: „Das geht Sie nichts an, denn das ist ausschließlich meine private Sache“.  Außerdem, wer verschweigt denn schon, wenn er Covid 19 geimpft ist. Keine Antwort auf eine solche Frage des Chefs ist also in der Regel doch eine Antwort.

Sirius Bellt / 01.09.2021

Ich lasse aus diesem Grund meine Ehrenämter ruhen. Es wird einfach vorausgesetzt, dass man geimpft ist.

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