Redaktion / 01.09.2021 / 15:23 / Foto: NZDF / 36 / Seite ausdrucken

Wenn der Chef fragt: „Sind Sie eigentlich schon geimpft?” 

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) beurteilt die Zulässigkeit der Frage des Arbeitgebers nach dem Impfstatus des Arbeitnehmers. Das Fazit lautet, dass ein solches Fragerecht nur in Ausnahmefällen besteht. KRiStA schildert die Situation von Arbeitnehmern so:

„Sind Sie eigentlich schon geimpft?““ 

Eine solche Frage hätte bis Anfang 2020 vermutlich ein unverständiges Lächeln hervorgerufen. Fragen nach dem Gesundheitsstatus von Menschen wurden von den meisten Menschen als übergriffig, zumindest aber unangemessen empfunden. Nicht nur im Privatleben, erst recht im Beruf war man gut beraten, gesundheitliche Dinge zu umschiffen. Im Privaten war es der Respekt dem Gesprächspartner gegenüber, im Berufsumfeld schwebte auch der Datenschutz wie ein Damoklesschwert über dem Fragesteller. Kurzum: Es gehörte sich nicht.

Nach eineinhalb Jahren Corona-Pandemie wurde auch dieser Grundsatz auf links“ gedreht. Der Impfstatus ist für viele Menschen zu einer Art Ritterschlag geworden, ein Ausdruck gelebter Solidarität. Und als erhoffter Fahrschein zurück in die Freiheit. 

Neben dieser Mehrheit der Impfbefürworter gibt es aber auch eine Vielzahl von Menschen, die einer Impfung skeptisch bis ablehnend gegenüberstehen. Und für diese Menschen beginnt mit der Frage nach dem Impfstatus nichts weniger als ein gesellschaftlicher Eierlauf, befeuert durch öffentliche Akteure, die eine Pandemie der Ungeimpften ausrufen. 

Schon im Privaten kann der fehlende Impfschutz zu einer Spaltung und Stigmatisierung führen. Zu einer Wahrnehmung des Einzelnen als unsolidarisch gegenüber der Breite der Bevölkerung. Schlechthin existenzbedrohend kann eine solche Frage im Berufsleben werden. 

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte erhält regelmäßig eine Vielzahl von Fragen rund um diesen Themenkreis. Die Bandbreite reicht von „Darf mein Arbeitgeber mich nach dem Impfstatus fragen?“ über „Darf mein Arbeitgeber mir ohne Impfnachweis das Betreten der Kantine verweigern?“ bis hin zu „Darf mein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern, wenn ich ungeimpft bin und an Corona erkranke?““


KRiStA-Mitglied Roland Stöbe hat sich mit diesen Fragestellungen intensiv auseinandergesetzt und kommt zu dem Ergebnis, dass ein solches Fragerecht nur in seltenen Ausnahmefällen besteht. Sein Expertenpapier steht ab sofort hier auf der Internetseite von KRiStA sowie auf dessen Telegram-Kanal zum Abruf für Interessierte und Betroffene bereit.

Das Fazit lautet:

Bis auf einzelne Ausnahmefälle dürfte ein Fragerecht des Arbeitgebers nach dem Impfstatus seiner Mitarbeiter nicht bestehen. Dennoch: Der durch den Dammbruch der Einschränkungen in der sozialen Teilhabe beabsichtigte Impfdruck wird im Arbeitsleben seine Fortsetzung erfahren. Die Macht des Faktischen wird es richten. Wenige dürften bei Übergriffigkeiten dem Druck im Arbeitsleben standhalten.

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Leserpost

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J. Harms / 01.09.2021

Es fehlt nur noch: Wann hatten Sie das letzte Mal GV? Mit wem? Wo und wann? Welche Sexualpraktiken haben Sie angewandt? Haben Sie ein Kondom benutzt? Bringen Sie beim nächsten Mal das benutzte Präservativ zwecks Gentest und Datenabgleich mit…

Nico Schmidt / 01.09.2021

Liebe Achse, ich darf als Chef noch nicht einmal erfragen, welche Krankheit mein Mitarbeiter hat. Das ist arbeitsrechtlich und nach DSGVO verboten, aber ob er geimpft ist, dass darf ich also erfragen. Wo sind wir bloß gelandet? MFG Nico Schmidt

Paul Greenwood / 01.09.2021

Ich möchte wissen ob die MA im Restaurant alle HIV -ve sind Ich möchte wissen ob Politiker Drogentests wöchentlich machen und ob Spahn HIV -ve ist Ich finde Drogentests bei Traders in den Banken, Politikern, Journalisten und Anwälten und Richtern Pflichtsieg sein sollte Ich würde auch gerne wissen wieviele Polizisten drogenabhängig sind und wieviele Wetten Ich habe soviel Berechtigte Fragen zu stellen

Frank Mertes / 01.09.2021

Wenn ich gefragt werde, ob ich geimpft bin, kann ich guten Gewissens sagen: Ja. (Gegen Tetanus, Polio, Masern).

Volker Kleinophorst / 01.09.2021

Kann nahezu jeder Deutsche mit Ja antworten, solange die Frage nicht konkreter wird. Sogar ein Natürlich wäre drin..

Harald Unger / 01.09.2021

Antwort: “Corona ist eine Krankheit, die ich nicht habe, mit der ich jemand anstecken kann, der dagegen geimpft ist.”

G. Hamsinger / 01.09.2021

“Impfdruck wird im Arbeitsleben seine Fortsetzung erfahren”. Das ist bereits so. Vorhin habe ich im Radio zufällig teilweise ein Interview mit dem Mitarbeiter oder Leiter eines Impfzentrums mitgehört. Ein Zuhörer berichtete, er sei Busfahrer und ungeimpft, und zwar weil eine Verwandte nach ihrer Impfung zwei Wochen mit Herzproblemen auf der Intensivstation lag. Jetzt würde er vor der Kündigung stehen. Das sei Zwang, keine Freiwilligkeit. Sah der Impfer auch so und fand das nicht richtig, aber das hilft ihm auch nicht weiter. Willkommen im besten Deutschland, das wir je hatten. Von diesen unverschämten Lügereien hätte selbst Goebbels noch was lernen können.

Albrecht Frenzel / 01.09.2021

Wikipedia zum Stichwort „Brunnenvergiftung“: Als Vorwurf ist Brunnenvergiftung auch ein altes Stereotyp zur Verleumdung bestimmter Volksgruppen. Sie wurde den Juden im Mittelalter besonders während der Verbreitung der Pest (1347–1350) zugeschrieben und löste europaweit Judenverfolgungen und Pogrome mit hunderttausenden Todesopfern an ihnen aus. Der Vorwurf war der klassische Fall einer antijudaistischen Verschwörungstheorie. # Die Schikanen gegen Ungeimpfte haben also durchaus Parallelen in der Geschichte. Hoffen wir, dass es nicht in Pogromen, wie im Mittelalter endet, sollten massenhaft Geimpfte durch ADE zu Schaden oder ums Leben kommen. Man tut also gut daran, den Impfstatus zu verheimlichen, oder notfalls auch zu lügen.

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