Redaktion / 01.09.2021 / 15:23 / Foto: NZDF / 36 / Seite ausdrucken

Wenn der Chef fragt: „Sind Sie eigentlich schon geimpft?” 

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) beurteilt die Zulässigkeit der Frage des Arbeitgebers nach dem Impfstatus des Arbeitnehmers. Das Fazit lautet, dass ein solches Fragerecht nur in Ausnahmefällen besteht. KRiStA schildert die Situation von Arbeitnehmern so:

„Sind Sie eigentlich schon geimpft?““ 

Eine solche Frage hätte bis Anfang 2020 vermutlich ein unverständiges Lächeln hervorgerufen. Fragen nach dem Gesundheitsstatus von Menschen wurden von den meisten Menschen als übergriffig, zumindest aber unangemessen empfunden. Nicht nur im Privatleben, erst recht im Beruf war man gut beraten, gesundheitliche Dinge zu umschiffen. Im Privaten war es der Respekt dem Gesprächspartner gegenüber, im Berufsumfeld schwebte auch der Datenschutz wie ein Damoklesschwert über dem Fragesteller. Kurzum: Es gehörte sich nicht.

Nach eineinhalb Jahren Corona-Pandemie wurde auch dieser Grundsatz auf links“ gedreht. Der Impfstatus ist für viele Menschen zu einer Art Ritterschlag geworden, ein Ausdruck gelebter Solidarität. Und als erhoffter Fahrschein zurück in die Freiheit. 

Neben dieser Mehrheit der Impfbefürworter gibt es aber auch eine Vielzahl von Menschen, die einer Impfung skeptisch bis ablehnend gegenüberstehen. Und für diese Menschen beginnt mit der Frage nach dem Impfstatus nichts weniger als ein gesellschaftlicher Eierlauf, befeuert durch öffentliche Akteure, die eine Pandemie der Ungeimpften ausrufen. 

Schon im Privaten kann der fehlende Impfschutz zu einer Spaltung und Stigmatisierung führen. Zu einer Wahrnehmung des Einzelnen als unsolidarisch gegenüber der Breite der Bevölkerung. Schlechthin existenzbedrohend kann eine solche Frage im Berufsleben werden. 

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte erhält regelmäßig eine Vielzahl von Fragen rund um diesen Themenkreis. Die Bandbreite reicht von „Darf mein Arbeitgeber mich nach dem Impfstatus fragen?“ über „Darf mein Arbeitgeber mir ohne Impfnachweis das Betreten der Kantine verweigern?“ bis hin zu „Darf mein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern, wenn ich ungeimpft bin und an Corona erkranke?““


KRiStA-Mitglied Roland Stöbe hat sich mit diesen Fragestellungen intensiv auseinandergesetzt und kommt zu dem Ergebnis, dass ein solches Fragerecht nur in seltenen Ausnahmefällen besteht. Sein Expertenpapier steht ab sofort hier auf der Internetseite von KRiStA sowie auf dessen Telegram-Kanal zum Abruf für Interessierte und Betroffene bereit.

Das Fazit lautet:

Bis auf einzelne Ausnahmefälle dürfte ein Fragerecht des Arbeitgebers nach dem Impfstatus seiner Mitarbeiter nicht bestehen. Dennoch: Der durch den Dammbruch der Einschränkungen in der sozialen Teilhabe beabsichtigte Impfdruck wird im Arbeitsleben seine Fortsetzung erfahren. Die Macht des Faktischen wird es richten. Wenige dürften bei Übergriffigkeiten dem Druck im Arbeitsleben standhalten.

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Susanne Weis / 01.09.2021

Das Fazit beim Überfliegen des Krista-Artikels ist, was mir mein gesunder Menschenverstand auch schon gesagt hat: Solange in der Arbeitsstelle keine Impfpflicht per Gesetz oder Verordnung besteht, hat der Arbeitgeber natürlich keinen Anspruch auf diese Information. Und ich denke bzw. hoffe, dass die meisten Arbeitgeber und Firmen tatsächlich auch nicht scharf darauf sind, dass eine Impfpflicht kommt und sie das bei ihren Mitarbeitern kontrollieren müssen, mit allen zu erwartenden Auseinandersetzungen und vielleicht Kündigungen, die sie aussprechen müssen. Dennoch wird es wohl leider auch etliche Chefs geben, die persönlich derart überzeugte Corona- und Impfjünger sind, dass ihnen eine Impfpflicht und Kontrolle des Impfstatus sehr recht wäre. Bei ‘Talk im Hangar’ war neulich so ein fanatischer österreichischer Restaurantbesitzer, der seine durchgeimpfte Belegschaft auch noch trotzdem zu regelmäßigen Tests nötigt und der auch keine ungeimpften Gäste in sein Restaurant lässt. Da läuft es einem nur noch kalt den Rücken runter. +++Ich selbst musste mich auch bereits voriges Jahr sehr heftig gegen die Chefsekretärin in meiner Firma wehren, die in übereifriger Eigeninitiative die heiß erwartete Impfung (durch unseren Betriebsarzt) schon mal vororganisieren wollte. Zu diesem Zweck nötigte sie alle Mitarbeiter, ein Formular auszufüllen, mit Name, Geb.datum, Adresse, ‘Covid bereits gehabt’, Erkrankungen, die eine bevorzugte Impfung rechtfertigen, ankreuzen: ‘Ich will mich impfen lassen’, ...nicht impfen lassen, ...nicht HIER impfen lassen.’ Sie wollte also diese sensiblen persönlichen Daten der Mitarbeiter einfach mal so, auch noch schriftlich!, sammeln und eine Liste erstellen, obwohl sie überhaupt nicht dazu befugt ist. Es war richtig schwer, sich dagegen zu wehren, da sie nicht locker ließ, aber sie hat von mir keine Auskunft erhalten. Natürlich war klar, dass alle, die keine Auskunft geben (keine Ahnung, wieviele das voriges Jahr noch waren), die Nicht-Impfer sind.

lutzgerke / 01.09.2021

@ Wolfgang Schönfeldt Ich habe doch noch eine Idee. Dienst nach Vorschrift! Wenn der Arbeitgeber auf einer Testung besteht, berufen Sie sich aufs Arztrecht!! Will er Sie testen oder fragt nach einer Impfung, machen Sie Dienst nach Vorschrift, gehen zum Arzt, lassen sich auf Corona untersuchen und holen sich einen Krankenschein! Und wenn er jeden Tag darauf besteht, gehen Sie jeden Tag zum Arzt. Sie können dem Arbeitgeber sogar Recht geben. Aber die Mittel müssen in Ihrer Hand bleiben!

S. Marek / 01.09.2021

@ Fred Burig, @H.Milde:”...#ERBSENZÄHLER MARCEL BARZ “PANDEMIE IN ROHDATEN” ... Danke für diese Info!  Da ist alles zusammengefaßt und verifizierbar erklärt, was man wissen sollte zu den verlogenen Zahlenspielen der Regierung und ihrer Helfershelfer! Also an alle gleichgesinnten “Achgut Foristen” - unbedingt anschauen und weiterverbreiten! MfG

lutzgerke / 01.09.2021

@ Wolfgang Schönfeldt Anstalten des öffentlichen Rechts haben Vorbildfunktion. Auch ein Ministerium darf das Arztrecht nicht per Erlaß ausser Kraft setzen. Testungen, Gesundheitszustand und Impfstatus fallen unter das Arztrecht. Das Gefühl, das etwas nicht richtig läuft, hat seinen Grund in einem Gesetzesbruch. Das Ministerium überschreitet seine Kompetenz. / Der erste, der dagegen ins Feld zieht, wird untermutet Unterstützung finden.

Dr. Petra Funk-Rüffert / 01.09.2021

Ich danke der Redaktion Achse des Guten für ihre täglichen fundierten Berichte. Im Meer der staatstreuen Regierungspropaganda, sind Sie eine seltene Perle. Als Rechtsanwältin und Arbeitsrechtlerin lese ich natürlich mit Interesse, wie Juristenkollegen und v.a. Arbeitsrechtler die aktuelle Lage in Bezug auf unser Arbeitsrecht beurteilen. Mein Dank gilt auch Herrn Stöbe für die differenzierte rechtliche Beurteilung der Frage zur Zulässigkeit des Fragerechts von Arbeitgebern zum Impfstatus ihrer Arbeitnehmer. Leider erlebe ich in meiner täglichen Praxis viel zu wenige Kollegen und Richter, die sich auch mit den weiteren wichtigen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Coronawahnsinn juristisch kritisch auseinandersetzen. Maskenzwang und faktische Testpflicht für Arbeitnehmer als Verstoß gegen die körperliche Unversehrtheit, rechtswidriger Freiheitsentzug durch Beschränkung von Kontakten, verfassungswidrige Verbote von Versammlungen und weitere unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe. In diesen denkwürdigen Zeiten sind eigentlich neben Ärzten, die die medizinische Lage wissenschafltich fundiert zu beurteilen haben, Juristen mit Rückgrat und Mut gefragt, die Aufklärungsarbeit leisten und unsere wild agierenden, machtvollkommenen Politiker in die Schranken weisen. Aber wenn selbst das Bundesverfassungsgericht seiner Wächterfunktion bezüglich unseres Grundgesetzes nicht mehr nachkommt, was dürfen wir da noch erwarten? Ich fürchte, nichts Gutes!

Silke Müller-Marek / 01.09.2021

Auf die Frage, ob ich geimpft bin (seltsamerweise kommen Gespräche immer irgendwann zu diesem Punkt), antworte ich immer direkt, dass ich das nicht bin und auch, dass ich mich niemals impfen lassen werde. Dann mein Zusatz obendrauf: Diese Giftplörre kommt nicht in mich rein. Zack, auf die 12. Klare Ansage! Keine “Umwege” von wegen:  Ja ich bin geimpft, meine damit aber Masern oder Tetanus. Meistens kommt dann der saublöde Satz zurück: Das muss jeder für sich selbst entscheiden, was für mich übersetzt heißt, du hast sie nicht alle. EGAL! Ich habe keinen Diskussionsbedarf und bin nur MIR SELBST Rechenschaft schuldig, sonst niemandem!

lutzgerke / 01.09.2021

Der Corona-Dampfer fährt auf Sicht. Genau wie die Titanic. Die hat auch laut geheult und dann ist sie doch auf einen Eisberg gelaufen. Zum Untergang gab’s Musik. Zwei Möglichkeiten, um die Frage zu neutralisieren: Erstens: In der ARD kam eine Gesundheitssendung, in ein Arzt den chinesischen Impfstoff Coronavac von Sinovac empfholen hat. Man hat sich informiert und auch eine Empfehlung in der Ärztezeitung gefunden, der Stoff hat so gut wie keine Nebenwirkungen. Der geimpfte Chef wird vielleicht ein bißchen mißmutig werden, aber man ist halt Allergiker und muß sich vorsehen.  Zweitens: Wer keinen Allergiker-Ausweis hat, besorgt sich einen. Allergien sind eine Epidemie, Erdnüsse, Lösunsmittel, Gummi, Metalle, Kaliumsalze, und einige allergieauslösende Stoffe werden als Bindemittel für die Impfstoffe benutzt, außer Erdnüsse. Ich widerhole mich, macht nichts. Man kann natürlich auch auf Kollisionskurs gehen: Wer Angst hat, kann sich ja impfen lassen. Der ist ja geschützt?

J. Harms / 01.09.2021

um es nach 30 Jahren Gewerkschaftsmitgliedschaft die ich nun gekündigt habe zu sagen und zu fragen: WO SEIT IHR? HÄTTE SICH DAS EIN HERR BUNDESKANZLER KOHL ERLAUBT… GENERALSTREIK WÄRE DIE ANTWORT GEWESEN!!! WILLKOMMEN IN DER DDR 2.0. Und ich bin 2 x geimpft und kein Verschwörungstheoretiker….

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