Claudio Casula / 19.05.2022 / 15:00 / Foto: Pixabay / 51 / Seite ausdrucken

Wahlrechtsreform: Weniger Abgeordnete, weniger Demokratie

Vertreter der Ampel-Parteien haben ihre Vorschläge zu einer Reform des Wahlrechts vorgelegt. Nur böse Zungen werden von einer Verschlimmbesserung sprechen.

Im Alten Rom war der altehrwürdige Senat die wichtigste Institution, besonders in der Zeit der Republik. Seine Mitglieder, die Senatoren, waren durchweg bedeutende und im Reich allgemein anerkannte Männer. Unter Lucius Cornelius Sulla Felix, 79 v. Chr. nach Diktatur verreist, umfasste er 600 Mitglieder. Jahrzehnte später vergrößerte ihn Julius Cäsar auf 900 bis 1.000, bevor der erste römische Kaiser Augustus ihn wieder auf 600 stutzte, „um die Exklusivität zu erhöhen“, wie es heißt. Klasse statt Masse. Immerhin bestimmten diese Männer über das Schicksal eines Reiches, das zur Zeit des Augustus bereits mehr als dreieinhalb Millionen Quadratkilometer umfasste.

Die deutlich kleinere Bundesrepublik des Jahres 2022 n.Chr. leistet sich das nach der Volksrepublik China mit ihren etwa 3.000 Abgeordneten im Nationalen Volkskongress (bei 1,3 Milliarden Einwohnern) zweitgrößte Parlament weltweit; statt der ursprünglich vorgesehenen 598 Mitglieder umfasst es inzwischen 736, wobei die Quantität allgemein in reziprokem Verhältnis zur Qualität der Abgeordneten steht. 

Der Bundestag, in den letzten Wahlperioden durch zahlreiche Überhang- und Ausgleichsmandate immer weiter angeschwollen, ist also viel zu groß, da ist man sich weitgehend einig. Aufgeblähte Fraktionen, Arbeitsgruppen und Ausschüsse erschweren die Abläufe und machen die parlamentarische Arbeit schwerfälliger. Dann muss die Platzfrage gelöst werden. Und nicht zuletzt sind da die Kosten. Abgeordnete und Mitarbeiter, die Verwaltung des Bundestags, die Öffentlichkeitsarbeit, Mieten und Dienstleistungen sowie sonstige Personalkosten für Beamte und Mitarbeiter kosten den deutschen Steuerzahler fast eine Milliarde Euro pro Jahr. Detailliert schildert das die NZZ in diesem lesenswerten Artikel.

Ersatzstimme, Listenstimme, Personenstimme

Wie die Tagesschau berichtet, sollen, um den Bundestag künftig deutlich zu verkleinern, einem Vorschlag aus den Ampelfraktionen zufolge die Überhangmandate und damit auch die Ausgleichsmandate abgeschafft werden. Die 138 Mandate, die der Bundestag derzeit größer als vorgesehen ist, sind sämtlich Überhang- und Ausgleichsmandate. Diese Überhangmandate entstehen dadurch, dass einzelne Parteien mehr Wahlkreise gewinnen, als es ihrem Zweitstimmenanteil entspricht. Dafür erhalten die anderen Fraktionen dann Ausgleichsmandate, damit das Verhältnis wieder stimmt. Hier also muss der Hebel angesetzt werden.

Drei Abgeordnete der Ampelparteien – Sebastian Hartmann (SPD), Till Steffen (Grüne) und Konstantin Kuhle (FDP) – haben den Reformplan vorgestellt. Er soll schon heute zur Diskussion in die Wahlrechtskommission des Bundestags eingebracht werden. Falls das Gesetzgebungsverfahren bereits nach der Sommerpause startet, könnte die Reform bereits bei der kommenden Bundestagswahl zum Tragen kommen.

Wie soll das im Einzelnen funktionieren? Der SPIEGEL schreibt:

„Nach der Reform würde nicht mehr jeder Kandidat, der in seinem Wahlkreis nach Erststimmen siegt, sicher in den Bundestag einziehen. Eine weitere Neuerung in dem Vorschlag ist, eine Ersatzstimme einzuführen. Mit ihr sollen Wählerinnen und Wähler ihre Zweitpräferenz für einen Direktkandidaten ausdrücken. Das soll verhindern, dass es Wahlkreise gibt, die über keinen Abgeordneten im Bundestag verfügen.“

Der Grundsatz des Verhältniswahlrechts soll dabei gewahrt bleiben. Ebenso die personengebundene Komponente, bestimmte Kandidaten sollen weiter über eine Erststimme in den Bundestag gewählt werden können. Bei gleichzeitigem Wegfall der Überhangs- und Ausgleichsmandate muss also ein neuer Mechanismus greifen: über die neu einzuführende Ersatzstimme, wenn das Mandat nicht mehr an den nach Erststimmen erstplatzierten Wahlkreiskandidaten fallen kann. Gewinnt eine Partei nach dem Zweitstimmenanteil weniger Mandate als ihre Direktkandidaten Wahlkreise holen, muss der Kandidat, der den geringsten Stimmenanteil bekommen hat, auf sein Mandat verzichten. Weil die Wähler aber eine zweite Präferenz angeben können sollen, wird dann über diesen Weg ein anderer Kandidat ermittelt: Erststimmen und Ersatzstimmen werden addiert, der Kandidat mit der höchsten Zahl erhält das Mandat.

Vereinfachung sieht anders aus. Außerdem schwindet so der Einfluss der Bürger mittels Kandidaten mit Ecken und Kanten, die sich vielleicht nicht immer geschmeidig an die Parteilinie anpassen. Zudem sollen die Stimmen umbenannt werden, weil es wohl immer noch Leute gibt, die mit der Erststimme ihre präferierte Partei wählen („Grüne, die find‘ ich am besten!“) und mit der Zweitstimme die, die sie am Zweitbesten finden („SPD!“). Die Zweitstimme soll künftig Listenstimme genannt werden, die Erststimme Personenstimme. Missverständnisse dürften auch hier nicht ausgeschlossen sein.

Neues Ungemach dräut am Horizont

Zudem berichtet der Deutschlandfunk:

Bei die (sic!) Bundestagswahl 2021 war es bei der Zahl von 299 Wahlkreisen geblieben. Aber es wurden erstmals Überhangmandate teilweise mit Listenplätzen der Partei in anderen Ländern verrechnet. Zudem wurden bis drei Überhangmandate einer Partei nicht ausgeglichen, weil die Regelgröße des Bundestages von 598 Abgeordneten überschritten wurde. Wie von Experten vor der Wahl prognostiziert, hatte diese Änderung des Wahlrechts nur eine geringe Auswirkung auf die Größe des Parlaments: Der Bundestag ist mit 736 so groß wie noch nie.

Nach Einschätzung des Wahlforschers Robert Vehrkamp ist das Anwachsen des Bundestages um 26 Abgeordnete auf das Wahlergebnis der CSU zurückzuführen. Diese habe 45 der 46 Direktmandate in Bayern gewonnen, nach dem Zweitstimmenanteil hätten ihr aber nur 34 Sitze zugestanden, so der Wissenschaftler der Bertelsmann Stiftung am 27. September 2021. Die CSU hat also elf Überhangmandate, von denen seien – wie von der Wahlrechtsänderung vorgesehen – drei nicht ausgeglichen worden. Die anderen acht Überhangmandate hätten aber zu 126 Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien geführt."

Die Zahl der Wahlkreise soll nun von 299 auf 280 verkleinert werden.

Sollten die Reformvorschläge umgesetzt werden, säßen am Ende weniger Wahlkreissieger im Parlament als bisher. Ob das dem Wählerwillen entspricht, ist die Frage. Schon jetzt fläzen sich zu viele Menschen in Abgeordnetensesseln, die ihre Privilegien einzig dem Listenplatz ihrer Partei verdanken. Eine Ricarda Lang, eine Emilia Fester oder ein Kevin Kühnert etwa, die keinen Beruf erlernt haben und im Leben kein Direktmandat erringen würden, sondern allein durch ihre hohen Positionen bei den Jusos bzw. in der Grünen Jugend parteiintern berücksichtigt werden müssen.

Die Ampel-Reformer halten die Schwächung der Direktwahl allerdings für vertretbar, wie die ZEIT berichtet:

Vor Jahren haben fast ausschließlich Vertreter von Union und SPD darum konkurriert, alle anderen waren eh chancenlos. Der Sieger gewann oft mit mehr als 50 Prozent der Stimmen. Heute aber kriegen auch Kandidierende von Grünen, AfD, Linken oder FDP viele Erststimmen, was dazu führt, dass Wahlkreise "oftmals auch mit Ergebnissen von weit unter 30 Prozent gewonnen werden", wie es im FAZ-Gastbeitrag heißt. Anders gesagt: Weil die Sieger oft sowieso nur noch von einer Minderheit gewählt sind, sind sie gar nicht mehr die glasklaren Vertreter des örtlichen Volkswillens. Die Veränderung des Parteiensystems und die Ausdifferenzierung des Wahlverhaltens hat die Erststimme gewissermaßen bereits entwertet.“

Ohne Listenstimmen kann dann also kein Wahlkreissieger mehr ins Parlament, was das Wahlrecht auch formal noch stärker an den Parteien ausrichtet, wie die ZEIT schreibt. Ob das gut oder schlecht ist, ist die Frage. Darüber hinaus dräut neues Ungemach am Horizont. Schon berät eine Kommission über weitere Reformen wie eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre oder eine Verlängerung der Legislaturperiode.

Gibt es auch etwas Positives an der Reform? Eigentlich nur eines: Der Bundestag würde wieder verkleinert, einige unserer „Volksvertreter“ würden nicht wieder ins Parlament einziehen. Was allerdings zu verschmerzen wäre: Die meisten würden zweifellos von den Lücken, die sie im Plenarsaal hinterlassen, vollständig ersetzt.

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Leserpost

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Han Huber / 19.05.2022

Worum es geht? Der Partei noch mehr Macht - und sonst nix. In der CH kommit keine Kandidatin, kein Kandidat ins Parlament ohne die direkten Stimmen resp. niemand ist von der Gunst der Parteiführung abhängig. Anzahl Sitze bleibt konstant, ein seit Jahrhunderten bewährtes, einfaches System. Warum nicht Bewährtes übernehmen mit den nötigen quantitativen Anpassungen… ? Ahnen Sie‘s?

Andreas Berlin / 19.05.2022

Ich verwette meiner Oma ihr klein’ Häuschen, dass die Verminderung der Zahl der Abgeordneten nur als Feigenblatt zu verstehen ist. Die passen schon auf, die Brüder, dass sie nicht so weit vom Trog platziert werden oder, wie der selige Herr Westerwelle zu sagen pflegte: “Wenn der Teich trocken gelegt werden soll, darf man nicht die Frösche fragen!” Die Reduzierung wird am Ende nur die Zahl derer betreffen, bei denen man noch von einer wirklich Wahl sprechen kann, also die, die sich aus einem Wahlkreis durch gute Bürgerpolitik nach oben gearbeitet und das Vertrauen der Menschen gewonnen haben. Die sind den Berufspolitikern ohne Abschluss eh ein Dorn im Auge, weil sie die Wirklichkeit mitbringen. Die wollen viel lieber unter sich in Wolkenkuckucksheim bleiben und CO², Chlorophyll und die Photosynthese abschaffen oder Gesetzesvorlagen, Erleichterungen, Sprachrohre für Transmenschen auf den Weg bringen, deren Probleme zwar nur 0,7% der Bevölkerung betreffen, aber die tagein tagaus aus dem Bundestag in die Medien trompetet werden. Und wer nicht mit trompetet, der wird mit Titeln aus der Geschichte nach 1933 dekoriert. Andere wiederum beklagen, dass sie als Abgeordnete ihre Jugend opfern müssen und lassen sich das dann zumindest fürstlich ausgleichen. Und von denen, liebe Mitleser, von denen, die nicht einmal ein Mindestmaß an Demokratieverständnis aufbringen und mit von Bürgern gewählten Volksvertretern auf Augenhöhe sprechen und sie in die ihnen zustehenden Funktionen wählen, von denen soll eine vernünftige, zukunftsorientierte Reform des Bundestages auf den Weg gebracht werden? Mein Sohn würde sagen: “Hahaha, Papi!”

Dr Stefan Lehnhoff / 19.05.2022

150 Wahlkreise reichen. Parteien verbieten. Stichwahl, wenn einer unter 50% hat. Gewählt werden kann nur jemand über50, einmal für 5 Jahre, er MUSS danach in Rente oder Ehrenamt. Kompetenzen stark beschneiden, Subsidiaritätsprinzip Ernst nehmen. Wählen dürfen nur Deutsche über 21 Jahre und Ohne 2. Staatsbürgerschaft. Abgeordnete können auch abgewählt werden. Das wären nur die ersten Schritte für die Zukunft. Bis dahin gilt Tucholsky: Wenn Wahlen was ändern würden, wären sie verboten.

George Samsonis / 19.05.2022

Eine echte Wahlrechtsreform wird an den GRÜNEN scheitern: Wie soll mit weniger Plätzen in den Parlamenten die LinksGrüne Traumkarriere “Vom Studienabbrecher zum Abgeordneten” gelingen ;-)) ??? P.S. Ich mag das System im Vereinigten Königreich: Mehrheitswahlrecht! Könnte für Dtl. bedeuten: Z.B. 299 Wahlkreise gleich 299 Abgeordnete. Dann müsste der jeweilige Kandidat die Wähler überzeugen, um das Mandat für den Wahlkreis zu erringen und nicht die Partei, um möglichst gut auf der Liste positioniert zu werden.

Dieter Ehrlich / 19.05.2022

Vorrang für die Resterampe????

A. Iehsenhain / 19.05.2022

“Die meisten würden zweifellos von den Lücken, die sie im Plenarsaal hinterlassen, vollständig ersetzt.” In Ihrer großen Zitatenschatztruhe, Herr Casula, eines der glänzendsten Schmuckstücke!

Lothar Hannappel / 19.05.2022

Die Stärkung der Einheitspartei ist wohl das Ziel.

Ludwig Luhmann / 19.05.2022

Eine kurze Liste der Leute, die teilweise seit weit über 20 Jahren auch im Namen von Klaus Schwab Politik im Sinne des WEF gemacht haben. Solange das und Wahlbetrug und andere Formen der Korruption und staatlich geförderte Massenmanipulation möglich ist, haben wir garantiert keine echte Demokratie!: Wolfgang Kubicki, Gro Harlem Brundtland (WHO WEF), Liz Truss (England Außenminist.), Maria Neira (WHO), Mathias Doepfner, Sandra Maischberger, Guido Westerwelle, Christian Wulff,François Villeroy de Galhau, Philip R. Lane, Roger Köppel, Pavel Durov (TELEGRAM), Mathias Döpfner, Ulrike Guérot, Kimbal Musk, Leonardo diCaprio, Tulsi Gabbard, Volodymyr Zelenskyy, Klitschko-Brüder, Børge Brende, Al Gore, Marc and Craig Kielburger, Jennifer Morgan, Chrystia Freeland, Vladimir Putin, Sir Elton John, Liz Truss, Yuval Noah Harari,  Narendra Modi, Jim Watson, Luisa Neubauer, Greta Thunberg Agenda Contributor, Alain Berset, (Jacques Chirac). Nicolas Sarkozy. Mette Frederiksen, Kai Georg Diekmann, Karl-Theodor Frhr. Zu Guttenberg, (Hubertus Heil), Silvana Koch-Mehrin, (Bilkay Öney), Cem Özdemir, Thomas de Maizière, Janet Yellen, Leo Varadkar, Magdalena Andersson, George Soros, Sigrid Kaag, Schäuble, Philipp Rösler, Altmaier, Sigmar Gabriel, Helge Braun, Yascha Mounk, Alexander Schallenberg, Sebastian Kurz, Merkel, Baerbock, Spahn, Söder, Olaf Scholz, von der Leyen, Andrzej Duda, Boris Johnson, Christine Lagarde, Mario Draghi, Tony Blair, Kyriakos Mitsotakis, Jean Claude Juncker,Gordon Brown, David Cameron, Theresa May, Justin Trudeau, Macron, Jacinda Ardern, Mark Rutte, Pete Buttigieg, Gavin Newsom, Jose Manuel Barroso, Nicolas Sarkozy, Nikki Haley, Jeff Bezos, Bill Gates, Steven Ballmer, Peter Thiel, Mark Zuckerberg, Sebastian Kurz, Jeffrey Zients, Jeremy Howard, Chelsea Clinton, Huma Abedin, Samantha Power, Bill Browder, Jonathan Soros, Kenneth Roth, Paul Krugman, Lawrence Summers, Alicia Garza, Stéphane Bancel, Lynn Forester de Rothschild, Marcel Fratzscher, Nathaniel Rothschild,

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