Claudio Casula / 19.05.2022 / 15:00 / Foto: Pixabay / 51 / Seite ausdrucken

Wahlrechtsreform: Weniger Abgeordnete, weniger Demokratie

Vertreter der Ampel-Parteien haben ihre Vorschläge zu einer Reform des Wahlrechts vorgelegt. Nur böse Zungen werden von einer Verschlimmbesserung sprechen.

Im Alten Rom war der altehrwürdige Senat die wichtigste Institution, besonders in der Zeit der Republik. Seine Mitglieder, die Senatoren, waren durchweg bedeutende und im Reich allgemein anerkannte Männer. Unter Lucius Cornelius Sulla Felix, 79 v. Chr. nach Diktatur verreist, umfasste er 600 Mitglieder. Jahrzehnte später vergrößerte ihn Julius Cäsar auf 900 bis 1.000, bevor der erste römische Kaiser Augustus ihn wieder auf 600 stutzte, „um die Exklusivität zu erhöhen“, wie es heißt. Klasse statt Masse. Immerhin bestimmten diese Männer über das Schicksal eines Reiches, das zur Zeit des Augustus bereits mehr als dreieinhalb Millionen Quadratkilometer umfasste.

Die deutlich kleinere Bundesrepublik des Jahres 2022 n.Chr. leistet sich das nach der Volksrepublik China mit ihren etwa 3.000 Abgeordneten im Nationalen Volkskongress (bei 1,3 Milliarden Einwohnern) zweitgrößte Parlament weltweit; statt der ursprünglich vorgesehenen 598 Mitglieder umfasst es inzwischen 736, wobei die Quantität allgemein in reziprokem Verhältnis zur Qualität der Abgeordneten steht. 

Der Bundestag, in den letzten Wahlperioden durch zahlreiche Überhang- und Ausgleichsmandate immer weiter angeschwollen, ist also viel zu groß, da ist man sich weitgehend einig. Aufgeblähte Fraktionen, Arbeitsgruppen und Ausschüsse erschweren die Abläufe und machen die parlamentarische Arbeit schwerfälliger. Dann muss die Platzfrage gelöst werden. Und nicht zuletzt sind da die Kosten. Abgeordnete und Mitarbeiter, die Verwaltung des Bundestags, die Öffentlichkeitsarbeit, Mieten und Dienstleistungen sowie sonstige Personalkosten für Beamte und Mitarbeiter kosten den deutschen Steuerzahler fast eine Milliarde Euro pro Jahr. Detailliert schildert das die NZZ in diesem lesenswerten Artikel.

Ersatzstimme, Listenstimme, Personenstimme

Wie die Tagesschau berichtet, sollen, um den Bundestag künftig deutlich zu verkleinern, einem Vorschlag aus den Ampelfraktionen zufolge die Überhangmandate und damit auch die Ausgleichsmandate abgeschafft werden. Die 138 Mandate, die der Bundestag derzeit größer als vorgesehen ist, sind sämtlich Überhang- und Ausgleichsmandate. Diese Überhangmandate entstehen dadurch, dass einzelne Parteien mehr Wahlkreise gewinnen, als es ihrem Zweitstimmenanteil entspricht. Dafür erhalten die anderen Fraktionen dann Ausgleichsmandate, damit das Verhältnis wieder stimmt. Hier also muss der Hebel angesetzt werden.

Drei Abgeordnete der Ampelparteien – Sebastian Hartmann (SPD), Till Steffen (Grüne) und Konstantin Kuhle (FDP) – haben den Reformplan vorgestellt. Er soll schon heute zur Diskussion in die Wahlrechtskommission des Bundestags eingebracht werden. Falls das Gesetzgebungsverfahren bereits nach der Sommerpause startet, könnte die Reform bereits bei der kommenden Bundestagswahl zum Tragen kommen.

Wie soll das im Einzelnen funktionieren? Der SPIEGEL schreibt:

„Nach der Reform würde nicht mehr jeder Kandidat, der in seinem Wahlkreis nach Erststimmen siegt, sicher in den Bundestag einziehen. Eine weitere Neuerung in dem Vorschlag ist, eine Ersatzstimme einzuführen. Mit ihr sollen Wählerinnen und Wähler ihre Zweitpräferenz für einen Direktkandidaten ausdrücken. Das soll verhindern, dass es Wahlkreise gibt, die über keinen Abgeordneten im Bundestag verfügen.“

Der Grundsatz des Verhältniswahlrechts soll dabei gewahrt bleiben. Ebenso die personengebundene Komponente, bestimmte Kandidaten sollen weiter über eine Erststimme in den Bundestag gewählt werden können. Bei gleichzeitigem Wegfall der Überhangs- und Ausgleichsmandate muss also ein neuer Mechanismus greifen: über die neu einzuführende Ersatzstimme, wenn das Mandat nicht mehr an den nach Erststimmen erstplatzierten Wahlkreiskandidaten fallen kann. Gewinnt eine Partei nach dem Zweitstimmenanteil weniger Mandate als ihre Direktkandidaten Wahlkreise holen, muss der Kandidat, der den geringsten Stimmenanteil bekommen hat, auf sein Mandat verzichten. Weil die Wähler aber eine zweite Präferenz angeben können sollen, wird dann über diesen Weg ein anderer Kandidat ermittelt: Erststimmen und Ersatzstimmen werden addiert, der Kandidat mit der höchsten Zahl erhält das Mandat.

Vereinfachung sieht anders aus. Außerdem schwindet so der Einfluss der Bürger mittels Kandidaten mit Ecken und Kanten, die sich vielleicht nicht immer geschmeidig an die Parteilinie anpassen. Zudem sollen die Stimmen umbenannt werden, weil es wohl immer noch Leute gibt, die mit der Erststimme ihre präferierte Partei wählen („Grüne, die find‘ ich am besten!“) und mit der Zweitstimme die, die sie am Zweitbesten finden („SPD!“). Die Zweitstimme soll künftig Listenstimme genannt werden, die Erststimme Personenstimme. Missverständnisse dürften auch hier nicht ausgeschlossen sein.

Neues Ungemach dräut am Horizont

Zudem berichtet der Deutschlandfunk:

Bei die (sic!) Bundestagswahl 2021 war es bei der Zahl von 299 Wahlkreisen geblieben. Aber es wurden erstmals Überhangmandate teilweise mit Listenplätzen der Partei in anderen Ländern verrechnet. Zudem wurden bis drei Überhangmandate einer Partei nicht ausgeglichen, weil die Regelgröße des Bundestages von 598 Abgeordneten überschritten wurde. Wie von Experten vor der Wahl prognostiziert, hatte diese Änderung des Wahlrechts nur eine geringe Auswirkung auf die Größe des Parlaments: Der Bundestag ist mit 736 so groß wie noch nie.

Nach Einschätzung des Wahlforschers Robert Vehrkamp ist das Anwachsen des Bundestages um 26 Abgeordnete auf das Wahlergebnis der CSU zurückzuführen. Diese habe 45 der 46 Direktmandate in Bayern gewonnen, nach dem Zweitstimmenanteil hätten ihr aber nur 34 Sitze zugestanden, so der Wissenschaftler der Bertelsmann Stiftung am 27. September 2021. Die CSU hat also elf Überhangmandate, von denen seien – wie von der Wahlrechtsänderung vorgesehen – drei nicht ausgeglichen worden. Die anderen acht Überhangmandate hätten aber zu 126 Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien geführt."

Die Zahl der Wahlkreise soll nun von 299 auf 280 verkleinert werden.

Sollten die Reformvorschläge umgesetzt werden, säßen am Ende weniger Wahlkreissieger im Parlament als bisher. Ob das dem Wählerwillen entspricht, ist die Frage. Schon jetzt fläzen sich zu viele Menschen in Abgeordnetensesseln, die ihre Privilegien einzig dem Listenplatz ihrer Partei verdanken. Eine Ricarda Lang, eine Emilia Fester oder ein Kevin Kühnert etwa, die keinen Beruf erlernt haben und im Leben kein Direktmandat erringen würden, sondern allein durch ihre hohen Positionen bei den Jusos bzw. in der Grünen Jugend parteiintern berücksichtigt werden müssen.

Die Ampel-Reformer halten die Schwächung der Direktwahl allerdings für vertretbar, wie die ZEIT berichtet:

Vor Jahren haben fast ausschließlich Vertreter von Union und SPD darum konkurriert, alle anderen waren eh chancenlos. Der Sieger gewann oft mit mehr als 50 Prozent der Stimmen. Heute aber kriegen auch Kandidierende von Grünen, AfD, Linken oder FDP viele Erststimmen, was dazu führt, dass Wahlkreise "oftmals auch mit Ergebnissen von weit unter 30 Prozent gewonnen werden", wie es im FAZ-Gastbeitrag heißt. Anders gesagt: Weil die Sieger oft sowieso nur noch von einer Minderheit gewählt sind, sind sie gar nicht mehr die glasklaren Vertreter des örtlichen Volkswillens. Die Veränderung des Parteiensystems und die Ausdifferenzierung des Wahlverhaltens hat die Erststimme gewissermaßen bereits entwertet.“

Ohne Listenstimmen kann dann also kein Wahlkreissieger mehr ins Parlament, was das Wahlrecht auch formal noch stärker an den Parteien ausrichtet, wie die ZEIT schreibt. Ob das gut oder schlecht ist, ist die Frage. Darüber hinaus dräut neues Ungemach am Horizont. Schon berät eine Kommission über weitere Reformen wie eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre oder eine Verlängerung der Legislaturperiode.

Gibt es auch etwas Positives an der Reform? Eigentlich nur eines: Der Bundestag würde wieder verkleinert, einige unserer „Volksvertreter“ würden nicht wieder ins Parlament einziehen. Was allerdings zu verschmerzen wäre: Die meisten würden zweifellos von den Lücken, die sie im Plenarsaal hinterlassen, vollständig ersetzt.

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Daniel Dockerill / 19.05.2022

Wie wär’s denn damit: Es bleibt bei der Aufteilung 299 Direktmandate und 299 Listenmandate. Aber das Prinzip der Verhältniswahl wird nur auf die Listenmandate angewandt. Die Direktmandate werden ungeachtet des Properzes bei den Listenmandaten schlicht nach dem Prinzip der Mehrheitswahl vergeben. Das wäre dann mal eine Wahlrechtsreform, die ihren Namen verdient und die Herrschaft der Parteienklüngel gehörig stutzte.

Wolfgang Richter / 19.05.2022

Dabei wäre es doch ganz einfach: Zuerst einmal wird die Größe des Bundestages festgelegt, aktuell gesetzlich festgelegt auf 598. Dies gilt für 100 % Wahlbeteiligung. Ist selbige geringer, reduziert sich schon mal siese Zahl entsprechend %ual. Direktmandate gelten nur dann, wenn der Kandidat 50 % + 1 Stimme in seinem Wahlkreis bekommen hat. Und der Rest wird nach bewährtem Muster an die Listen verteilt. Das sollte a) die sich zur Wahl stellenden Kandidaten anspornen, hält b) den gesamten “Laden” in einem überschaubaren Rahmen. Und Steuergeld gibts auch nur entsprechend anteilig der besetzten Mandate. Damit bekommt die Mehrheit der Wahlberechtigten, die Partei der Nichtwähler, weil von den Darstellern nicht überzeugt, indirekt auch eine Stimme, denn zahlen dürfen sie ja auch.

Corinne Henker / 19.05.2022

Wenn der Bundestag kleiner wird und auf diese Weise weniger Steuergeld verschwendet wird (woran ich allerdings noch nicht so recht glauben mag), soll es mir recht sein. Ob Linke, Grüne, CDU/CSU, SPD oder FDP: es ist doch sowieso derselbe rot-grüne Einheitsbrei. Eine Scheindemokratie eben.

P. Giebler / 19.05.2022

Der Vorschlag für die Wahlrechtsreform hat einen entscheidenden Fehler. Es stärkt den ohnehin schon zu großen Einfluss der Parteien. Um den Bundestag zu verkleinern und die Macht zu dezentralisieren, würde ich die Direktmandate so belassen, wie sie sind. Bezüglich der Wahllisten könnte weiterhin dieselbe Anzahl von Sitzen erhalten bleiben, dies allerdings ohne Überhangmandate und gekürzt entsprechend der Wahlbeteiligung. Unter der Annahme, dass einem Bundesland 100 Listenmandate zustehen würden, wäre diese Zahl auf 55 zu kürzen, wenn die Wahlbeteiligung (gerundet) nur bei 55 Prozent läge. Dies würde einerseits den Einfluss der Direktmandatsträger stärken, andererseits aber auch deren Verantwortung erhöhen, da sie den Wählern in ihren Wahlkreisen Rede und Antwort stehen müssten.  Ich gehe davon aus, dass mit der Reduzierung der Listenmandate auch der Einfluss von Lobbyisten abnehmen würde.

H. Krautner / 19.05.2022

“Weniger Abgeordnete, weniger Demokratie”            Witzige, nicht ernst zunehmende Feststellung.                  Der deutsche Bundestag ist wichtigstes Teil einer Scheindemokratie, Ort einer Show-Demokratie. Die Parteien bestimmen , wer Abgeordneter wird und nicht die Wähler. Deshalb vertreten logischerweise die Abgeordneten im Parlament auch die Interessen der Parteien und Parteiführungen und nicht die Interessen der Wähler.              Noch nie haben die Abgeordneten dies so hemmungslos deutlich gemacht, wie in den vergangenen rd. 20 Jahren. Insbesondere jedoch in den letzten 3 Jahren hat das Parlament nur noch die Funktion eines Scheinparlamentes, weil die Abgeordneten hier gemeinsam die Interessen der großen links-grüne Einheitspartei CDU.CSU.SPD.GRÜNE.FDP vertreten. Deshalb ist es doch grundsätzlich egal, ob das Parlament aus 100 oder aus 600 Abgeordnete besteht. Es ist nur eine Jobmaschine, mehr nicht.            DEMOKRATIE, sofern echte Demokratie und keine Scheindemokratie damit gemeint ist, so denke ich, ist ein großes Schreckgespenst für fast alle deutsche Politiker, allein schon das Wort DEMOKRATIE verusacht womöglich Alpträume bei diesen Leuten.        Eine Demokratie, allerdings in der Version light, wurde den Deutschen von den Allierten übergestülpt, es wurde nicht selber erkämpft. Was man sich nicht selber erarbeitet hat, ist auch nichts wert.

Uta Buhr / 19.05.2022

Trotz des angestrebten Reförmchens wird sich nichts ändern in dem zum größten Teil von ahnungslosen Pfeifen besetzten BT.  Doofland, “geführt” von - freundlich formuliert - der Arbeit nicht gerade zugeneigten Typen ohne jegliche Ausbildung der Spezies Lang, Fester, Kühnert und Konsorten ist ein Trauerspiel. Ich frage mich immer wieder, woher das Geld für die Alimentierung all der Abgeordneten und Mitarbeiter in diesem aufgeblähten Parlament kommen soll. Soweit mir bekannt ist, erhalten zurzeit gerade einmal 18 Millionen Steuerzahler den Betrieb Schlands mit seinen etwa 83 Millionen Bürgern aufrecht. Das kann doch nur in einem Desaster enden. Finis Germaniae!

Kenneth Gund / 19.05.2022

Weg mit der Parteistimme, stattdessen einfaches Mehrheitswahlrecht. Wer den Wahlkreis gewinnt, zieht ins Parlament ein, sonst niemand. Das würde die Demokratie sehr stark beleben, denn nicht nur flöge so mancher Taugenichts hochkant raus, es würde auch den Wettbewerb stärken. Aktuell gibt es unzählige Wahlkreise, um die nicht wirklich gekämpft wird, weil es sich nicht lohnt. Absicherung über die Liste, fertig. Es gibt viele Gegenden, da findet Opposition gar nicht mehr statt, man stellt als Direktkandidaten nur noch irgendwelche Fuzzis auf, damit jemand aufgestellt ist, ohne zu erwarten, dass die jemals gewählt werden - was meist die Kandidaten selbst gar nicht wollen, sondern nur im Dienste der Partei ihr Gesicht für die Wahlplakate hergegeben haben. Aber das wollen natürlich CDU und SPD nicht. Denn die wissen genau, dass ihnen Grüne und FDP so manchen Wahlkreis problemlos abluchsen könnten, würde dort ernsthaft gekämpft. Beide alten Volksparteien haben ihre Erbmonarchien, in denen die Erststimme traditionell ohne Wert ist.

Frank Bitterhof / 19.05.2022

Offen gestanden wäre mir die Größe des Parlaments egal, wenn sicher gestellt wäre, dass die sich wirklich genau die Gesetze ansehen, die sie da verabschieden (“durchwinken” wäre treffender). Kann mich noch an die Kritik erinnern, als Lauterbach & Co. im Januar den Genesenenstatus mal eben so auf 3 (-1) Monate ohne Evidenz verkürzt hatten. Dass diese willkürliche Verkürzung im neuen 22a Infektionsschutzgesetz im März jetzt aber irreversibel zementiert wurde, ist scheinbar keinem Abgeordneten aufgefallen.

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