Das ist ein weiteres Beispiel dafür, dass rechtsstaatliche Normen und demokratische Grundsätze bei der politischen Willensbildung in der Berliner Republik einfach nicht mehr gefragt sind. Wieder mal begründen die Parlamentarier ihr verantwortungsloses Verhalten damit, dass sie doch nur gezwungen wären, EU-Vorgaben umzusetzen. Wenn aber das „öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen“ von „Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“ unter Strafe gestellt wird - wer legt dann fest, was darunter zu verstehen ist? Hier wird einer willkürlichen Instrumentalisierung geschichtlicher Tatsachen für die politische Gegnerbekämpfung Tür und Tor geöffnet. Wer künftig noch versucht, z. B. zwischen dem Antisemitismus und dem Kolonialismus auch nur zu differenzieren, wird sich warm anziehen müssen. Wer dagegen z. B. die Zurückdrängung der Indianer durch die europäischen Siedler moralisch auftrumpfend auf eine Stufe mit den NS-Verbrechen an den Juden stellt, wird sich juristisch bestätigt fühlen dürfen. Wohin die Reise geht, zeigt das Beispiel des israelischen Historikers Gideon Greif: Eine Ehrung der Arbeit dieses absolut seriösen Mannes durch den Bundespräsidenten wurde Anfang diesen Jahres im letzten Moment aus politischen Rücksichten abgeblasen. Greif wurde unterstellt, das Massaker von Srebrenica verharmlost zu haben, weil er sich um eine differenzierte Analyse bemüht hatte. So etwas ist für Leute, die ein eindeutiges Freund-Feind-Denken pflegen, eine unerträgliche Provokation (Alexander Wendt hat über diesen Fall auf seinem Blog ein ausgezeichnetes Dossier veröffentlicht: “Der Präsident und die Genozid-Frage”). Es stellt sich auch die Frage, ob ein so kluger Mann wie Christopher Clark in Zukunft noch öffentlich sagen darf, dass die Behauptung, Russland würde in der Ukraine einen Genozid veranstalten, übertrieben sei. Theoretisch könnten ihn interessierte Kreise schon für eine solche Aussage vor den Kadi zerren.
Ich habe grad 180 Tagessätze wegen angeblicher Volkesverhetzung in einem drittklassigen Tschät am Bein. Welcome to the dschungle… be careful!
Deutsche als “Köterrasse” zu bezeichnen ist aber hoffentlich noch erlaubt? So viel Meinungsfreiheit muss bleiben.
Das Bombardieren einer Hochzeitsgesellschaft mittels Drohnen zur “Ausschaltung” von Einzelpersonen ist ein Kriegsverbrechen. Das Verharmlosen dieser Tat als Kollateralschaden oder Krieg gegen den Terror ist also jetzt strafbar? Auch wenn die Verhamlosung nicht auf dem Boden der Bundesrepublik geschieht? Wie ist das mit der “Befürwortung” von Raktenangriffen von Gaza aus nach Israel, wie dies auf “propalästinensischen” Demos geschieht? Was ist mit “Bomber Harris do it again”, jetzt strafbar?
Man kann nicht alle politischen Gegner wie Ballweg einfach wegsperren, wenn man es gewohnheitsmäßig machen möchte muss man sich schon ein Gesetz basteln. Das hat das Regime nun getan.
Eingangsfrage: Warum so heimlich? Antwort: Weil es ein weiteres Instrument ist, Gedanken und Stimme des Volkes zu unterdrücken und notfalls zu bestrafen !
@Chris vom Berg: Die Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden und Haftplätze werden aktuell nicht ausreichen, allen Aufmuckern, Besserwissern, Aufweichlern und GG-Verteidigern des Grundgesetzes (a.k.a. Aufwiegler)! Herr zu werden und ihrer “gerechten Strafe” zuzuführen. Allein in Sachsen gehen jede Woche z.Z. ca. 50.000 auf die Straße. Man wird zu der bewährten Methode greifen: bestrafe Einen so hart wie möglich und erziehe (heißt in diesem Fall “bringe zum Schweigen”) Tausende.
Also ich würde rein gefühlsmäßig meinen, das könnte auch ins Auge gehen. Aber “Ignorieren” ist nicht mit aufgeführt. Menschenrechtsverbrechen in D oder sonst wo dürfen weiterhin ignoriert werden. Aber ich werde mich jedenfalls künftig zusammenreißen, wenn ich etwas billige oder missbillige, das andere für ein Verbrechen halten könnten. Indianerehrenwort!
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