Von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt, ohne Ankündigung und nach ultrakurzer Debatte zu später Stunde hat der Bundestag Ende voriger Woche überraschend eine Verschärfung des Volksverhetzungs-Paragrafen 130 StGB beschlossen. Warum so heimlich?
War bisher nur die Billigung von Straftaten (Paragraf 140 Strafgesetzbuch) sowie die Leugnung und Verharmlosung des Holocausts (Paragraf 130 Absatz 3) strafbar, so stellt nun ein neuer Absatz 5 auch das „öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen“ von „Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“ unter Strafe – „wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören“. Eine wahrscheinlich gewollt schwammige Formulierung (Stichwort „Gummiparagraf“), die Staatsanwaltschaften bedenklich viel Interpretationsspielraum lässt. Aufstachelung zum Hass wird ja mittlerweile schon jedem vorgeworfen, der die Kompetenz von Politikern ohne jegliche Ausbildung infrage stellt oder über die Korpulenz einer Parteivorsitzenden witzelt.
Nun gibt es folgenden Hintergrund: Die Änderung musste offiziell wegen der Umsetzung einer EU-Richtlinie erfolgen. Gegen die Bundesrepublik war laut Bundesjustizministerium ein von der EU-Kommission im Dezember 2021 angestrengtes Vertragsverletzungsverfahren anhängig. Die Kommission hatte gerügt, dass Deutschland den vom 28. November 2008 stammenden EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus nur unzureichend umgesetzt habe. So sei nach deutschen Recht das öffentliche Leugnen oder das gröbliche Verharmlosen von Völkerrechtsverbrechen nicht unter Strafe gestellt.
Hier stellt sich allerdings die Frage, warum die Gesetzesverschärfung, mit der die öffentliche Billigung, Leugnung und gröbliche Verharmlosung „ausdrücklich pönalisiert“ werden soll (entsprechende Straftaten können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe belegt werden) vom federführenden Rechtsausschuss in einem unscheinbaren, sachfremden Gesetz zum Bundeszentralregister versteckt und dann im Schweinsgalopp durchs Parlament gepeitscht wurde. Wie die taz schreibt:
„Die Verschärfung des Strafrechts beruhte auf einer zunächst nicht öffentlichen ,Formulierungshilfe‘ des Justizministeriums von Marco Buschmann (FDP). Völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit beschloss der Rechtsausschuss am Mittwoch, den Vorschlag in einem harmlosen Gesetz zum Bundeszentralregister unterzubringen. So konnte auf eine erste Lesung verzichtet werden. Und schon einen Tag später hat der Bundestag die Änderung abschließend beschlossen – als letzten Tagesordnungspunkt kurz vor 23 Uhr.“
„Hau-Ruck-Verfahren“
Die Ampelfraktionen stimmten dafür, ebenso wie die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, deren rechtspolitischer Sprecher Günter Krings zwar das „Hau-Ruck-Verfahren“ kritisierte und die Umstände für „ärgerlich wie bedenklich“ hielt, da es sich um einen wichtigen Straftatbestand handele, aber die Verschärfung „in der Sache richtig“ fand.
Die AfD und die Linke stimmten dagegen. Laut Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte Amira Mohamed Ali, Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag: „Inhaltlich führt die Verschärfung dazu, dass nun deutsche Staatsanwaltschaften beurteilen müssen, ob ein Kriegsverbrechen vorliegt.“ Das sei jedoch „gerade bei den aktuellen Vorgängen“ kompliziert. Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Thomas Seitz, monierte die Intransparenz des Verfahrens. Auch sei die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit weiterhin zu unbestimmt.
Überall Leugner, Verharmloser, Volksverhetzer
Mit dem Ukraine-Krieg habe die Verschärfung des Paragrafen 130 StGB nichts zu tun, behauptet Justizminister Buschmann. Schon bisher sei die Leugnung und Verharmlosung von Kriegsverbrechen als Volksverhetzung strafbar gewesen. Allerdings sind entsprechende Gerichtsurteile nicht bekannt. Bisher war nur die Billigung des russischen Angriffskriegs justiziabel. Noch einmal die taz:
„Die beschlossene weitreichende Regelung wäre EU-rechtlich auch nicht zwingend gewesen. Denn der EU-Rahmenbeschluss von 2008 lässt den EU-Staaten durchaus gewisse Spielräume. So können sie etwa nur die Leugnung und Verharmlosung solcher Kriegsverbrechen unter Strafe stellen, die bereits durch ein internationales Gericht endgültig festgestellt wurden. Darauf kommt es nun aber nicht an. Es genügt für die Strafverfolgung von gröblich verharmlosenden Meinungsäußerungen, dass eine Staatsanwaltschaft bestimmte Handlungen als Kriegsverbrechen einstuft.“
Der Verdacht drängt sich auf, dass allzu viel Differenzierung und grundsätzliche Zweifel an offiziellen Darstellungen nun noch stärker als bisher Gefahr laufen, kriminalisiert zu werden. Nicht zuletzt brachte das kritische Hinterfragen der grundrechtseinschränkenden Maßnahmen in der Corona-Krise den Urhebern umgehend den Vorwurf ein, „Corona-Leugner“ zu sein und die ach so tödliche „Pandemie“ zu verharmlosen. Eine abweichende Meinung zu äußern, wird desto mehr zum Drahtseilakt, je schmaler der Graubereich zwischen zulässiger Meinungsäußerung und strafbaren Aussagen wird. Was wahr ist und was falsch und was man für wahr halten darf und was nicht, bestimmt zunehmend der Obrigkeitsstaat. Gesund ist das für eine freiheitliche Demokratie nicht. Das scheint auch der Regierung bewusst zu sein, sonst hätte sie die Gesetzesnovelle nicht einer derart fishy riechenden Nacht-und-Nebel-Aktion durchs Parlament geschmuggelt.
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„von “Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen„ unter Strafe – “wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören„. Wenn das mal den Ideengebern nicht auf die eigenen Füße fällt, zB beim Thema “Butcha„ und den dort an die Straßenränder drapierten Leichen, wenn die Zeugen mehr werden, einen französischen “Hilfswilligen„ gibt es ja schon, die bezeugen können, daß russische Truppen zum Zeitpunkt des Geschehens diesen Raum schon lange und seit Tagen verlassen hatten.
@ Andreas Müller >> „Wieder mal eine politische Meisterleistung der FDP und ihres Justizministers.“ ### Zustimmung! Und ehrlich (ich möchte hier zum Thema politische „Meisterleistungen“ ausholen, ich bin da mit Verlaub mal so frei) … ich habe meine Bedenken, wie die deutsche Justiz in toto über einen Justiz-Herrn „M. B.“ denkt. Oder über eine Innen-Herrin „N. F.“, einen Finanz-Herrn „C. L.“, eine Außen-Herrin „A. B.“, oder einen Abwirtschafts-Herrn „R. H.“ denkt … usw. ## Das ist jetzt abseits des Themas, aber allein aus dem Bereich FamFG wissen meine Frau und ich seit mehreren Jahren gesichert, dass die dort Beschäftigten (inkl. Richterinnen u. Richter!), Jugendamtsangestellte und die Leute vom ASD vor lauter zunehmenden Arbeitsstress und buntem Irrsinn nur noch … also, sich am liebsten übergeben würden. Es geht da aber um sorgfältige Wägungen, was das Wohl und die gute Zukunft von Kindern betrifft, und (hoffentlich) unsere Kinder sind die Zukunft unseres Landes. ### Die Politik(!) verspielt mehr und mehr die bislang vernunftbasierte, menschlich besonnene Handlungsfähigkeit unseres Rechtsstaates. Und ich möchte versichern, dass die vielen (zumindest) uns z. T. über Jahre hinweg beruflich gut bekannten Richterinnen und Richter – Gottseidank(!) – noch sämtliche(!) Tassen im Schrank haben. NOCH! Auch diese exzellenten Leute werden nämlich, als ihr stets eigenes Hirnblut schwitzender Teil einer von subdummen Bundespolitikern geprügelten Judikative mehr und mehr im Schweinsgalopp verschlissen. Und das läuft gegen die Wand. Die Berliner Polit-Apparatschiks unterschreiben vermutlich alles, was denen ihre Pfründe sichert. ### Es werden immer mehr Millionen und Milliarden Staatsknete dorthin gespült, wo es nur noch „Service“, „Kunden“ oder „Dienstanbieter“ gibt, wo sich dann verlässlich und ganz flott die Dienstleister-Kassen füllen, wenn man nur den Opfern der seit vielen Jahren verfehlten Familienpolitik Hilfe- oder Komfortangebote macht. Es ist zum **tzen!
Um sicherzustellen, dass die Türkei laizistisch wird und bleibt, unterstellte Kemal Atatürk das Religionsministerium direkt sich, dem ersten Präsidenten der modernen Türkei.
Ganz offensichtlich hat er nicht damit gerechnet, dass sich Zeiten ändern können und die Absicht sich ins Gegenteil verkehren kann.
Man wird intelligente Formulierungen finden müssen.
(Setzt natürlich ebensolche Leser voraus.)
+ + + und „mein“ Postulat lautet mehr denn je: > Nur LUEGNER nennen ihre Kritiker LEUGNER < !!! – Luegner schließt BE-Logene und REIN-sowie LEICHT-Gläubige mit ein !!! – eingedenk der „Realität“, daß „sehr viele kritische“ UNTER-Lagen (Akten) teilweise erst nach „100“ JAHREN überhaupt „Das LICHT der WELT“ e r b l i c k e n !!! ;-)
Ich hoffe, daß die!!! in ihrem Eifer nicht gemerkt haben, daß es sich mit diesem Verbesserungsgesetz um ein Kuckucksei im eigenen Nest handelt.
Unabhängig vom äußerst bedenklichen Inhalt dieses Beschlusses, der ein weiteres Puzzleteil des Gesamtbildes ist: bei diesen Nacht- und Nebel-Aktionen stellt sich doch auch immer wieder die Frage, wieso die paar übriggebliebenen Figuren im Parlament überhaupt etwas beschließen dürfen. Wenn man sie zu dieser späten Stunde abzählen würde, braucht man da noch die zweite Hand, oder reicht auch eine? Es geht dort ja zu normalen Tageszeiten auch schon auffällig spärlich zu und die verzweifelte Kameraführung des Staatsfernsehens bei dem Versuch, besetzte Ränge zu erwischen, ist immer wieder amüsant.
Je größer dieses Parlament wird, umso überflüssiger wird es. Nominell aufgebläht, praktisch aber sinnentleert. Je zahlreicher dort sich selbst beweihräuchernde „Demokraten“ sitzen (bzw. sitzen sollten), umso mehr geht es mit der Demokratie den Bach runter und die wenigen, die wirklich demokratische Regeln anmahnen, werden sogar angefeindet.
Ich betrachte das Thema ganz prakmatisch – SIE KÖNNEN UNS NICHT ALLE VERHAFTEN! Ich hoffe Sie machen am nächsten Montag einen gemütlichen Spaziergang!