Das Bundesverfassungsgericht hätte nun die (ich benutzedas Wort ungern, da das Politestablishment es mittlerweile inflationär für jedes banale Ereignis verwendet) „historische“ Chance, zur Rettung der deutschen Gesellschaft, seiner Kultur und seiner Sicherheit beizutragen. Wetten, dass es sie nicht nutzen wird?
Ich erinnere mich noch an die Worte des halbseidenen Kanzleramtsministers Pofalla von Merkels Gnaden an den Ehrenwerten Abgeordneten Bosbach: “Was interessiert mich das Grundgesetz ...”, den Rest spare ich mir. Wäre die BRD tatsächlich noch ein Rechtsstaat, hätte sich der Hochverräter vor Gericht verantworten müssen.
Sehr verdienstvoll, zweifellos. Aber glaubt denn irgendwer das BVerfG würde außerhalb der politisch gewollten Normen urteilen? Den nötigen Anschasuungsunterricht geben dafür ja alle Entscheidungen in Sachen Euro,ESM etc. Was herauskommen könnte, wäre wohl nur die Bestätigung des Vorranges des Europarechtes gegenüber dem GG und diese Selbstabdankung würde vom mainstream allenfalls auf Seite acht gemeldet werden, wenn überhaupt. Immer daran denken, dass Art 146 GG und der darin formulierte Auftrag von der Politik völlig mißachtet wird. Vielleicht stellt das BVerfG ja fest, ein Verstoß gegen die Verfassung sei schon deswegen nicht möglich weil es keine gibt.
Da wird Fr. Merkel die Grenzöffnung nun endlich legalisieren lassen können - ohne ihre CDU-Abgeordneten mit einer lästigen Debatte nebst Abstimmung bloß zu stellen (oder sich selbst, wer weiß.. nun werden wir es nicht mehr erfahren).
Was für eine gute Nachricht, dass nach weit über 2 Jahren der andauernde Ausnahmezustand vom Recht auf den richtigen Tisch kommt. Herzlichen Dank an die AfD und die Unterzeichner der Erklärung 2018! Würde sich eigentlich je nach Entscheidung des VG die Pflicht ergeben, dass der Bundestag nachträglich über die Aussetzung des Einreise- und Aufenthaltsrechtes abstimmen muss? Oder zumindest darüber, ob das jetzt ein unbefristeter Dauerzustand werden soll? Müsste dann nicht sogar das Grundgesetz geändert werden?
Lieber Herr Maxeiner, Was für eine befreiende Nachricht. Auch wenn wir nicht wissen, und vielleicht auch nicht verstehen, wie im Detail alles aussieht, so ist das doch in dieser “Wahnsinnigen Entscheidung” und den immer wieder abgewürgten Diskussionen endlich ein Lichtblick. Gut, dass nun ein hohes Gericht Stellung beziehen muss. Ich danke all den Autorinnen und Autoren der Achse, welche Sich bis hierher ausgedrückt, recherchiert, erklärt und sich schlussendlich viel Spott und gar Bedrohung ausgesetzt haben. Ich bin gespannt zu lesen, was nun die Öffentlich Rechtlichen Medien und die “alte gedruckte Presse” für weitere Stellungnahmen auf uns ergiessen. Spannend auf jeden Fall. Danke!! b.schaller
- Ein Entscheidungstermin ist noch nicht absehbar. -Die Entscheidung über die Grenzöffnung ist nicht einsehbar. Jegliche Tätigkeit des Staatsapparats nicht feststellbar!
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