Es wird zu Recht von vielen sachverständigen Kritikern immer wieder betont, dass PCR-Tests zur klinischen Diagnostik weder geeignet noch zugelassen und per se NICHT in der Lage seien, eine INFEKTION NACHZUWEISEN (1). Inzwischen hat schon das eine oder andere Gericht diese Faktenlage akzeptiert, ohne jedoch in jedem Falle daraus den logischen Schluss zu ziehen, dass diese Einschätzung nicht nur für Abermillionen einzelner PCR-Tests gilt, sondern auch für deren Gesamtmenge oder für beliebige Teilmengen von dieser. Alle bisher im Rahmen der “Corona-Pandemie” durchgeführten Tests, gleichgültig, ob dadurch “Infizierte”, “Erkrankte”, “intensivmedizinisch Behandelte” oder “Verstorbene” generiert wurden, stehen, soweit nicht zusätzliche klinische Diagnostik durchgeführt wurden, damit unter dem begründeten “Generalverdacht”, falsch positiv zu sein. Ein weiterer Faktor kommt erschwerend hinzu: Die üblichen PCR-Tests sind in ihrer Anwendung bezüglich wesentlicher Parameter NICHT STANDARDISIERT (2). Aus diesem Grunde sind keine zwei durchgeführte Testergebnisse ohne weiteres miteinander vergleichbar. Es steht zweifelsfrei fest: In dem Modus, wie die auf dem Markt befindlichen PCR-Tests üblicherweise durchgeführt wurden und werden, sind sie in keiner Weise geeignet, ein auch nur annähernd reales Bild des Infektionsgeschehens zu liefern. Sie eröffnen allerdings ein extrem breites Handlungsfeld für Manipulation vielfältigster Art. Wahrscheinlich ist genau dieses auch der Grund für ihren weltweiten Einsatz.
Auch die Richter am BayVGH arbeiten ganz offensichtlich nach den zwei grundlegenden Thesen der Linksgrünen, die das sind: 1. Es kann nicht sein, was nicht sein darf. 2. Was nicht passt, wird passend gemacht. Zum Glück für die Richter hat die Justizia verbundene Augen.
Die deutsche Justiz ist eine Hure der Politik. Mittelalterliche Schauprozesse. Lediglich auf unterster Instanz gibt es vereinzelt noch klassische, echte, un-resettete, tatsächliche Richter wie der in Weimar. Unser neues Mittelalter 2.0 wird leider auch diese letzten verbliebenen “Galilei” noch inquisitieren.
Aufgrund von positiven PCR Tests sind schon vielfach Menschen zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Und dass, obwohl keiner der Betroffenen irgendwelche Symptome zeigte. Das ist so bei HIV, wenn es um die Frage geht, ob A den B angesteckt hat. Sollte die PCR Methode bei HIV so viel besser funktionieren als bei SARS-CoV2?
Das Urteil: “Das weitergehende sinngemäße Argument des Antragstellers, dass mittels PCR-Tests keine aktuelle Infektiosität der Testperson nachgewiesen werden könne und deshalb die Voraussetzungen des IfSG für Schutzmaßnahmen nach den §§ 28 und 28a IfSG nicht durch den Verweis auf das mittels PCR-Tests ermittelte Infektionsgeschehen nachgewiesen werden könnten, beruht auf einer unzutreffenden Interpretation der gesetzlichen Grundlagen und ist deshalb irrelevant “ Die primäre gesetzliche Grundlage für die Anwendung des Tests ist die Medizinprodukteverordnung. Danach gilt die Gebrauchsanweisung des Tests, dabei entscheidend auch die Zweckbestimmung. Alle Gebrauchsanweisungen, die ich bisher gelesen habe, weisen darauf hin, dass ein positiver PCR-Test nicht sicher eine Infektion nachweist. Zur Zweckbestimmung beispielsweise des Roche-PCR-Tests gehört auch, dass dieser bei Anzeichen einer Influenza (Fieber, u.a.) eingesetzt wird. Rechtlich gesehen ist ein Test ohne solche Anzeichen in diesem Fall ein ‘off-label-use”, d.h. missbräuchliche Anwendung. Offensichtlich ist den Verwaltungsrichtern und den Regierungen die Medizinprodukteverordnung unbekannt. Das gilt auch für die Verpflichtung, FFP2-Masken zu tragen. Deren Gebrauchsanweisungen enthalten Warnhinweise und verweisen auf nationale Gesetze, in diesem Fall das Arbeitsschutzgesetz. Auch vielerlei Empfehlungen von RKI oder Instituten (Wiederverwendbarkeit durch Backofenbehandlung) sind Makulatur - es gilt nur die Gebrauchsanweisung. Idiotisch wird die Vorgabe der Regierung, wenn Masken im Freien getragen werden sollen. Was machen denn ältere Leute, bei denen bevorzugt bei kalten Temperaturen die Nase läuft? Die ziehen sich ständig die Maske zur Seite und putzen sich die Nase. Genau das sollte nach Gebrauchsanweisung nicht sein.
Es mag stimmen, dass auch Richter an Oberverwaltungsgerichtshöfen nur Menschen sind, wobei es allerdings Kollegen gibt, die das anders sehen. Wie dem auch sei: Dass aber 5 Berufsrichtern Zirkelschlüsse am laufenden Band unterlaufen, also eine Verletzung der Denkgesetze, die sie mit Freuden bei jedem unterinstanzlichen Urteil auffinden und dann den Kollegen mit meist spürbaren Genuss ins Berufungsurteil unter die Nase reiben, ist schon eigenartig. Immerhin besteht ein Großteil der Ausbildung eines Juristen nur darin, ihm diese Denkgesetze als zweite Natur quasi ins Gehirn hinein zu prägen (und auch alle Prüfungen bestehen m.E. nur darin herauszufinden, ob der Kandidat oder die Kandidatin jetzt auch schon so unnatürlich (im Juristendeutsch: nicht laienhaft) denkt wie die Prüfer). Kurzum: Morgensterns Palmström lässt grüßen: “Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.” Was ich vermisse, ist das Fehler jeder Empathie mit den Betroffenen. Jetzt kann der Laie meinen, dass Richter, die das Recht anwenden, ja bekanntlich blind wie Justitia sind oder sein sollen. Nein, dem ist nicht so, ich zitiere mal die Gesinnungsprosa aus dem hess. Juristenausbildungsgesetz (hier § 28 I): “Während des Vorbereitungsdienstes soll die Rechtsreferendarin oder der Rechtsreferendar unter Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten die juristische Berufsausübung mit ihren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Grundlagen und Auswirkungen kennen lernen und Erfahrungen kritisch in dem Bewusstsein verarbeiten, dass erst aus der Kenntnis und Einbeziehung der gesellschaftlichen Probleme die Verwirklichung des demokratischen und sozialen Rechtsstaats möglich ist.” Auswirkungen! Wirtschaftliche Grundlagen! Kritisch im Bewusstsein verarbeiten! Der mittlerweile viel gescholtene Weimarer Amtsrichter hat das beispielhaft umgesetzt - und das wäre selbst dann der Fall gewesen, wenn er (gleichwohl) zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre.
Zu dem ersten Zitat der obersten Verwaltungsrichter: Da nicht anzunehmen ist, daß hohe Richter eine WHO-Mitteilung nicht lesen können, möchte ich als Erklärung etwas Anderes vorschlagen. Ein Beispiel aus der Arbeitswelt: ein Mitarbeiter an einem Universitätsinstitut wird gemobbt. Er fragt einen Freund aus einer anderen Abteilung: “Warum hilft mir denn Keiner?” Der Freund sagt zu ihm: “Robert, 90% der Menschen sind feige.” Lebenserfahrung - durch nichts zu ersetzen. Eine der tragenden Säulen jedes autoritären Regimes ist das Mitläufertum. Darüber wird seltsamerweise wenig geforscht.
„ Schauen wir nicht auf die Menschen, die argumentieren, sondern setzen wir uns mit ihren Argumenten auseinander! “ Sie wollen uns doch nicht ernsthaft erzählen, die Richter am bayVG wären objektiv und ihre Argumente nicht söderlich gefärbt!? Niemand ist objektiv in Dingen, die auch ihn selbst betreffen oder mitentscheidend für seine Existenzsicherung sind. Staatsbedienstete erst recht nicht.
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