Souveränitätsbewusstsein: Ein deutsches Defizit?

Die Klagen Polens und Ungarns werfen die politische Frage auf: Bleiben die EU-Mitgliedstaaten bei der Organisation ihrer Justiz souverän oder müssen sie Einwirkungen der Europäischen Kommission hinnehmen?

Vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wird gegenwärtig ein für die Zukunft der europäischen Rechtsordnung wichtiges Verfahren verhandelt. Es geht um die Klagen Polens und Ungarns gegen den sogenannten Rechtsstaatmechanismus, mit dem Zahlungen aus dem EU-Budget ausgesetzt werden können. Die dabei rechtlich entscheidende Frage, ob die von den europäischen Gewalten in Anspruch genommene Verordnung sich auf Art. 2/7 des Europäischen Vertrags (EUV) oder auf Art. 352 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) stützen kann, ist dabei gewiss von juristischer, aber nicht so sehr von politischer Bedeutung. Denn die politische Frage lautet: Bleiben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Organisation ihrer Justiz souverän oder müssen sie Einwirkungen der Europäischen Kommission unter Berufung auf die Rechtsstaatsgarantie des Art. 2 EVU dulden und gegebenenfalls auch die Suspendierung von finanziellen Subventionen aus dem EU-Haushalt hinnehmen?

Die Wellen schlagen hoch, zumal Polen bereits aus geschichtlichen Gründen widerständig und souveränitätsbewusst ist, sein Souveränitätsbewusstsein aber mit einem Nationalismus verbindet, der („Jetzt sind wir dran!“) auf dem Standpunkt steht: „Her mit dem Brüsseler Geld, man schuldet es uns schon lange, und nun lasst uns bitte in Ruhe.“

Glücklicherweise ist dies nicht die Meinung aller Polen. Hiervon zeugen eindrucksvoll die Proteste liberal-bürgerlicher Kreise in der polnischen Hauptstadt. Die Debatte, die juristisch durch ein Marionetten-Verfassungsgericht in Warschau unterlegt wird, das mit handverlesenen Parteigängern der herrschenden PiS-Partei besetzt ist und ein kurzes, nahezu begründungsloses Urteil vorlegte, mit dem polnisches Verfassungsrecht über die Europäischen Verträge gestellt wird, ist gleichwohl politisch stimulierend. Hat sie doch dazu geführt, dass das Vertragsverletzungsverfahren von Frau von der Leyen gegen ihr eigenes Land wegen des EZB-Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5.5.2020 in einem ganz neuen Licht erscheint.

Wie viel von der nationalen Eigenständigkeit soll übrigbleiben?

Zum einen geht es juristisch um das Verhältnis von europäischer Rechtsordnung und nationaler Verfassungsidentität, zu der zweifelsohne in Deutschland eine Verfassungsgerichtsbarkeit gehört. Zum anderen erhält der Bürger Gelegenheit, über das Verhältnis der EU-Hoheitsträger zu den nationalen Rechtsordnungen nachzudenken.

In einer Zeit, in der Brüssel pausenlos unter Berufung auf die Binnenmarktklausel des Art. 114 AEUV immer neue Verordnungen mit Zentralisierungstendenz beschließt und sich mittels des „Wiederaufbaufonds“ in die nationale Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten massiv einmischt, ist Nachdenken darüber geboten, wie viel von der nationalen Eigenständigkeit – noch dazu in juristisch-identitären Bereichen – übrigbleiben soll.

So hat – kein Wunder für den Beobachter der französischen Szene – der Streit zwischen Brüssel/Luxemburg und Warschau auch in Paris Wellen geschlagen. Der prononciert nationalistische Journalist Éric Zemmour wollte es nicht versäumen, in die polnische Kerbe zu hauen und darauf hinzuweisen, dass die französische Souveränität über den europäischen Gewalten stehe. Schnell folgte ihm die Präsidentschaftsbewerberin Pécresse, um aus französischer Sicht klarzustellen, dass es kraft EU-Vertrages kein übernationales Recht gäbe.

Souveränitätsbewusstsein wird mit Nationalismus gleichgesetzt

Mit souveränistischen Diskursen kann man in Frankreich immer punkten, weil von links bis rechts Konsens darüber besteht, dass die Nation über allem stehe. Nicht so in Deutschland. Hier eröffnete die Europäische Kommission wegen eines verfassungsgerichtlichen Urteils – das einer Gerichtsbarkeit entstammt, die in Unabhängigkeit von der Bundesregierung zur EZB-Politik Recht gesprochen hat – ein Vertragsverletzungsverfahren.

Kaum zu glauben: Wegen eines verfassungsgerichtlichen Urteils soll die Bundesrepublik Deutschland die europäischen Verträge verletzt haben. Auf diesen Griff Brüssels nach souveräner Staatlichkeit, die auch die EU-Befugnis umfasst, im Namen der europäischen Rechtsordnung deutsche Gerichte in die Schranken zu weisen, fand die Bundesregierung nur eine lapidare, kleinmütige, juristisch wenig qualifizierte Antwort, die darauf zielte, den Konflikt mit der EU – insbesondere wegen der „deutschen“ Präsidentin von der Leyen – nicht hochkochen zu lassen. Noch verwunderlicher ist es, dass es in der deutschen Bürgergesellschaft keinen Protest gegen die Anmaßungen der Brüsseler Elite gegeben hat. Von Unterschriftenlisten deutscher Staatsrechtslehrer abgesehen, äußerte sich kein Unmut der Bürger. Und auch die deutschen Politiker benahmen sich einmal mehr wie Bundes-Heinzelmännchen. Sie nahmen das Problem nicht einmal zur Kenntnis oder versuchten, es zu marginalisieren.

Zu lange ist Souveränitätsbewusstsein mit Nationalismus gleichgesetzt worden. Zu lange ist von den deutschen Befürwortern des Binnenmarktes die EU-Veranstaltung als eine Abrüstung nationaler Souveränität qualifiziert worden. Diese Irrungen haben dazu geführt, dass die Deutschen ihr Souveränitätsbewusstsein auf die Identifikation mit der Fußball-Nationalmannschaft und der nun vergangenen Währung beschränkt hatten und im Übrigen der Meinung waren, in Europa aufgehen zu müssen, wenn nur der Binnenmarkt den deutschen Produkten guten Absatz beschere.

Und die Bundes-Heinzelmännchen klatschen dazu

Es ist bezeichnend, dass in einem Land, welches den Aufklärungsdenker Rousseau hervorgebracht hat, der Begriff der Souveränität hoch im Kurs steht und das Souveränitätsbewusstsein entsprechend entwickelt ist. So heißt es bei Rousseau, dass die Souveränität niemals veräußert werden könne und dass dieselbe unteilbar sei. [1] Souveränität, also die Entscheidungsbefugnis eines Volkes über seine Bestimmung – so wie sie de Gaulle stets am Herzen lag – ist ein hohes Gut und darf nicht mit Nationalismus verwechselt werden. Der populistische links-grüne Diskurs, der sich in der Bundesrepublik Deutschland über die öffentlich-rechtlichen Medien verbreitet, suggeriert das Gegenteil. Die Bundes-Heinzelmännchen klatschen dazu und applaudieren so dem Untergang ihres Landes. Daher lesen wir noch einmal Rousseau:

„Aber da unsere Staatsmänner die Souveränität in ihrem Ursprung nicht zerteilen können, zerteilen sie sie in ihrem Bezug. Sie teilen sie auf in Kraft und Willen, in Legislative und Exekutive, in Steuerhoheit, Gerichtshoheit, Recht und Kriegsführung in innerer Verwaltung und die Befugnis, mit dem Ausland zu verhandeln: Bald werfen sie all diese Teile wirr durcheinander und bald unterscheiden sie sie säuberlich. Sie machen aus dem Souverän ein Phantasiewesen, aus den zusammengewürfelten Stücken bestehend.“ [2]

Es ist zu hoffen, dass sich Volkssouveränität – also die Voraussetzung von Demokratie – alsbald im Bewusstsein der deutschen Bürgergesellschaft wieder heimisch machen wird. Dies setzt voraus, dass die politische Klasse sich überhaupt über dieses wertvollste Gut eines Gemeinwesens im Klaren wird. Davon scheinen wir in Deutschland noch weit entfernt zu sein.

[1] Vgl. Jean-Jacques Rousseau, Gesellschaftsvertrag, 2. Buch 1. Kapitel, 2. Kapitel.

[2] Rousseau op.cit. 2.Buch, 2. Kapitel

 

Prof. Dr. jur. Markus C. Kerber lehrt an der Technischen Universität Berlin öffentliche Finanzwirtschaft und Wirtschaftspolitik, Er ist Gründer von www.europolis-online.org

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J.G.R. Benthien / 22.10.2021

Polen ist ein souveräner Staat und darf so nationalistisch oder liberal sein, wie es will. Das geht die Deutschen nichts an, erst recht nicht nach der Causa Harbarth, die bewiesen hat, dass Politik und Recht schon viel zu weit verflochten sind.

Bernhard Ferdinand / 22.10.2021

Schon Roman Herzog hat davon gesprochen, dass ca. 90 % der Regelungen in EU aus Brüssel kommen, und von Bundesheinzelmännchen nur den ländlichen Bräuchen angepasst werden. Deshalb sind ja auch so viele bei Abstimmungen im BT abwesend – sie haben eh nix zu melden. Schäuble hat erklärt, dass Deutschland staatsrechtlich seit April 1945 kein souveräner Staat mehr ist, und spätestens seit 2015 ist es das durch Grenzniederlegung auch faktisch nicht mehr . Die Polen sehen ihr Land anders, und mögen es gar nicht, wenn schon wieder eine Deutsche „zurückschießen“ lässt. Aber keine Angst, Pfuschi hat es nicht mit der Artillerie, was sie schon bei ihrem Zerstörungswerk BW unter Beweis stellen durfte. Jeszcze Polska nie zginęła – Germania schon wieder.

HERMANN NEUBURG / 22.10.2021

Der Autor schreibt: “Es ist zu hoffen, dass sich Volkssouveränität – also die Voraussetzung von Demokratie – alsbald im Bewusstsein der deutschen Bürgergesellschaft wieder heimisch machen wird.”  Der alles entscheidende Denkfehler des Autors ist: sie, die Volkssouverenität wird seit 1945 ausgetrieben, verschwand 1949 und kehrte Formal 1990 in abgeschwächter Form wieder, aber im Bewusstsein der deutschen Bürgergesellschaft kann nicht etwas wieder heimisch werden,  was nie da war. Es müsste erst heimisch gemacht werden, und das wird nicht funktionieren.

Christian Feider / 22.10.2021

Werter Herr Kerber gehen Sie bitte bei der Beurteilung der ur-deutschen Bevölkerung,also der “Bio”-Deutschen,bitte nicht von dem medial verbreitetem Bild aus. Trotz der seit 30 Jahren inflationär geführten Offensive “gegen Rechts” sind sehr viele Menschen eben nicht mit dem Vorgehen der “medialen Mehrheit” einverstanden und verstehen Souveränität sehr wohl. Es ergibt sich schon aus dem riesigen Anteil der Nichtwähler sowie den wiederholten(und jedesmal medial/politisch bekämpften)Versuchen,abseits der Altparteien neue konservative Parteien an den Start zu bringen, das Bild,das es jenseits eben der veröffentlichten Meinung auch bei uns einen gesunden Bestand derer gibt,die Brüssel’s Übergriffigkeit ablehnen,besonders seit dem für Brüssel desaströs gescheitertem und von Ihm ignoriertem Ablehnen der “Verfassung” durch die Souveräne ganzer Staaten

Heiko Stadler / 22.10.2021

In Wirklichkeit ist es kein juristischer Streit, sondern es geht darum, ob es sich lohnt, sich für einem zweistelligen Milliardenbetrag in das totalitäre Gebilde EU einverleiben zu lassen oder ob man lieber auf das Geld verzichten soll, um Demokratie und Rechtsstaalichkeit zu behalten. Auf jeden Fall drücke ich den Polen ganz fest die Daumen.

Manni Meier / 22.10.2021

Es rächt sich nun, dass die in der Ära Adenauer-de Gaulle angestoßene Debatte, wollen wir ein “Europa der Vaterländer” oder einen “Bundesstaat Europa”, nie ausgetragen wurde.

Andreas Hub / 22.10.2021

Rousseau war Schweizer und wäre, würde er heute leben, Mitglied bei den Grünen.

lutzgerke / 22.10.2021

Warum sagt Polen nicht zu Uschi: Dann treten wir eben aus? Polen kann mit den USA Geschäfte machen, mit Asien, England, Lateinamerika, Indien, Ungarn, Griechenland, Russland, Afrika und dem Orient? Wenn man sich verändert, muß nur ein Abwicklungsplan da sein und der muß penibel eingehalten werden. Dann wird das ohne große Schwierigkeiten gelingen.

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