Souveränitätsbewusstsein: Ein deutsches Defizit?

Die Klagen Polens und Ungarns werfen die politische Frage auf: Bleiben die EU-Mitgliedstaaten bei der Organisation ihrer Justiz souverän oder müssen sie Einwirkungen der Europäischen Kommission hinnehmen?

Vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wird gegenwärtig ein für die Zukunft der europäischen Rechtsordnung wichtiges Verfahren verhandelt. Es geht um die Klagen Polens und Ungarns gegen den sogenannten Rechtsstaatmechanismus, mit dem Zahlungen aus dem EU-Budget ausgesetzt werden können. Die dabei rechtlich entscheidende Frage, ob die von den europäischen Gewalten in Anspruch genommene Verordnung sich auf Art. 2/7 des Europäischen Vertrags (EUV) oder auf Art. 352 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) stützen kann, ist dabei gewiss von juristischer, aber nicht so sehr von politischer Bedeutung. Denn die politische Frage lautet: Bleiben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Organisation ihrer Justiz souverän oder müssen sie Einwirkungen der Europäischen Kommission unter Berufung auf die Rechtsstaatsgarantie des Art. 2 EVU dulden und gegebenenfalls auch die Suspendierung von finanziellen Subventionen aus dem EU-Haushalt hinnehmen?

Die Wellen schlagen hoch, zumal Polen bereits aus geschichtlichen Gründen widerständig und souveränitätsbewusst ist, sein Souveränitätsbewusstsein aber mit einem Nationalismus verbindet, der („Jetzt sind wir dran!“) auf dem Standpunkt steht: „Her mit dem Brüsseler Geld, man schuldet es uns schon lange, und nun lasst uns bitte in Ruhe.“

Glücklicherweise ist dies nicht die Meinung aller Polen. Hiervon zeugen eindrucksvoll die Proteste liberal-bürgerlicher Kreise in der polnischen Hauptstadt. Die Debatte, die juristisch durch ein Marionetten-Verfassungsgericht in Warschau unterlegt wird, das mit handverlesenen Parteigängern der herrschenden PiS-Partei besetzt ist und ein kurzes, nahezu begründungsloses Urteil vorlegte, mit dem polnisches Verfassungsrecht über die Europäischen Verträge gestellt wird, ist gleichwohl politisch stimulierend. Hat sie doch dazu geführt, dass das Vertragsverletzungsverfahren von Frau von der Leyen gegen ihr eigenes Land wegen des EZB-Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5.5.2020 in einem ganz neuen Licht erscheint.

Wie viel von der nationalen Eigenständigkeit soll übrigbleiben?

Zum einen geht es juristisch um das Verhältnis von europäischer Rechtsordnung und nationaler Verfassungsidentität, zu der zweifelsohne in Deutschland eine Verfassungsgerichtsbarkeit gehört. Zum anderen erhält der Bürger Gelegenheit, über das Verhältnis der EU-Hoheitsträger zu den nationalen Rechtsordnungen nachzudenken.

In einer Zeit, in der Brüssel pausenlos unter Berufung auf die Binnenmarktklausel des Art. 114 AEUV immer neue Verordnungen mit Zentralisierungstendenz beschließt und sich mittels des „Wiederaufbaufonds“ in die nationale Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten massiv einmischt, ist Nachdenken darüber geboten, wie viel von der nationalen Eigenständigkeit – noch dazu in juristisch-identitären Bereichen – übrigbleiben soll.

So hat – kein Wunder für den Beobachter der französischen Szene – der Streit zwischen Brüssel/Luxemburg und Warschau auch in Paris Wellen geschlagen. Der prononciert nationalistische Journalist Éric Zemmour wollte es nicht versäumen, in die polnische Kerbe zu hauen und darauf hinzuweisen, dass die französische Souveränität über den europäischen Gewalten stehe. Schnell folgte ihm die Präsidentschaftsbewerberin Pécresse, um aus französischer Sicht klarzustellen, dass es kraft EU-Vertrages kein übernationales Recht gäbe.

Souveränitätsbewusstsein wird mit Nationalismus gleichgesetzt

Mit souveränistischen Diskursen kann man in Frankreich immer punkten, weil von links bis rechts Konsens darüber besteht, dass die Nation über allem stehe. Nicht so in Deutschland. Hier eröffnete die Europäische Kommission wegen eines verfassungsgerichtlichen Urteils – das einer Gerichtsbarkeit entstammt, die in Unabhängigkeit von der Bundesregierung zur EZB-Politik Recht gesprochen hat – ein Vertragsverletzungsverfahren.

Kaum zu glauben: Wegen eines verfassungsgerichtlichen Urteils soll die Bundesrepublik Deutschland die europäischen Verträge verletzt haben. Auf diesen Griff Brüssels nach souveräner Staatlichkeit, die auch die EU-Befugnis umfasst, im Namen der europäischen Rechtsordnung deutsche Gerichte in die Schranken zu weisen, fand die Bundesregierung nur eine lapidare, kleinmütige, juristisch wenig qualifizierte Antwort, die darauf zielte, den Konflikt mit der EU – insbesondere wegen der „deutschen“ Präsidentin von der Leyen – nicht hochkochen zu lassen. Noch verwunderlicher ist es, dass es in der deutschen Bürgergesellschaft keinen Protest gegen die Anmaßungen der Brüsseler Elite gegeben hat. Von Unterschriftenlisten deutscher Staatsrechtslehrer abgesehen, äußerte sich kein Unmut der Bürger. Und auch die deutschen Politiker benahmen sich einmal mehr wie Bundes-Heinzelmännchen. Sie nahmen das Problem nicht einmal zur Kenntnis oder versuchten, es zu marginalisieren.

Zu lange ist Souveränitätsbewusstsein mit Nationalismus gleichgesetzt worden. Zu lange ist von den deutschen Befürwortern des Binnenmarktes die EU-Veranstaltung als eine Abrüstung nationaler Souveränität qualifiziert worden. Diese Irrungen haben dazu geführt, dass die Deutschen ihr Souveränitätsbewusstsein auf die Identifikation mit der Fußball-Nationalmannschaft und der nun vergangenen Währung beschränkt hatten und im Übrigen der Meinung waren, in Europa aufgehen zu müssen, wenn nur der Binnenmarkt den deutschen Produkten guten Absatz beschere.

Und die Bundes-Heinzelmännchen klatschen dazu

Es ist bezeichnend, dass in einem Land, welches den Aufklärungsdenker Rousseau hervorgebracht hat, der Begriff der Souveränität hoch im Kurs steht und das Souveränitätsbewusstsein entsprechend entwickelt ist. So heißt es bei Rousseau, dass die Souveränität niemals veräußert werden könne und dass dieselbe unteilbar sei. [1] Souveränität, also die Entscheidungsbefugnis eines Volkes über seine Bestimmung – so wie sie de Gaulle stets am Herzen lag – ist ein hohes Gut und darf nicht mit Nationalismus verwechselt werden. Der populistische links-grüne Diskurs, der sich in der Bundesrepublik Deutschland über die öffentlich-rechtlichen Medien verbreitet, suggeriert das Gegenteil. Die Bundes-Heinzelmännchen klatschen dazu und applaudieren so dem Untergang ihres Landes. Daher lesen wir noch einmal Rousseau:

„Aber da unsere Staatsmänner die Souveränität in ihrem Ursprung nicht zerteilen können, zerteilen sie sie in ihrem Bezug. Sie teilen sie auf in Kraft und Willen, in Legislative und Exekutive, in Steuerhoheit, Gerichtshoheit, Recht und Kriegsführung in innerer Verwaltung und die Befugnis, mit dem Ausland zu verhandeln: Bald werfen sie all diese Teile wirr durcheinander und bald unterscheiden sie sie säuberlich. Sie machen aus dem Souverän ein Phantasiewesen, aus den zusammengewürfelten Stücken bestehend.“ [2]

Es ist zu hoffen, dass sich Volkssouveränität – also die Voraussetzung von Demokratie – alsbald im Bewusstsein der deutschen Bürgergesellschaft wieder heimisch machen wird. Dies setzt voraus, dass die politische Klasse sich überhaupt über dieses wertvollste Gut eines Gemeinwesens im Klaren wird. Davon scheinen wir in Deutschland noch weit entfernt zu sein.

[1] Vgl. Jean-Jacques Rousseau, Gesellschaftsvertrag, 2. Buch 1. Kapitel, 2. Kapitel.

[2] Rousseau op.cit. 2.Buch, 2. Kapitel

 

Prof. Dr. jur. Markus C. Kerber lehrt an der Technischen Universität Berlin öffentliche Finanzwirtschaft und Wirtschaftspolitik, Er ist Gründer von www.europolis-online.org

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ralph bader / 22.10.2021

Man sollte zwischen der Verfassung und den gewöhnlichen Gesetzen eines Staates unterscheiden. Dementsprechend ergeben sich dann auch zwei Fragen hinsichtlich des Vorrangs von EU-Recht. In der hierzulande üblichen medialen Beschwafelung des Themas fällt bereits das üblicherweise unter den Tisch (deshalb ist es auch eine Beschwafelung und keine Diskussion oder dergleichen). Änderungen des Grundgesetzes werden in Art. 79 desselben behandelt. Zunächst einmal fällt hier eine Lücke auf, indem der Art. 79 nicht unter den nach Abs. 4 unveränderbaren Teilen des Grundgesetzes aufgeführt ist. Vielleicht hat man das seinerzeit als eine nicht erwähnungsbedürftige Selbstverständlichkeit angesehen; mein Vertrauen, daß da keine Schlaumeier auf Ideen kommen, ist aber begrenzt. Nach Art. 79 kann das Grundgesetz nur durch explizite Modifikation des Textes geändert werden; es kann also keine Nebengrundgesetze geben, insbesondere nicht in Form irgendwelcher EU-Verträge. Ein Vorrang solcher vor dem Grundgesetz müßte sich aus dem Grundgesetz selbst ergeben. Ich kann derartiges jedoch nicht finden. Am ehesten käme hier der Art. 24 in Betracht, “Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen” und dgl. Weshalb das, insoweit es grundgesetzliche Bestimmungen tangiert, sich nicht in einer entsprechenden Grundgesetzänderung niederschlagen müßte, wäre mir jedoch schleierhaft. Wenn nun EU-Recht als über dem Grundgesetz stehend erachtet wird, dann hat m.E. ein kalter Putsch stattgefunden. Ich erinnere mich dunkel, daß es im letzten Jahrtausend einmal als bedenklich angesehen wurde, als bei einer Untersuchung festgestellt wurde, daß ein Großteil der Jura-Studenten nicht angeben konnte, woran eine Hitlersche Machtergreifung nach Grundgesetz gescheitert wäre. Inzwischen ist die Verblödung offenbar so weit fortgheschritten, daß nicht einmal mehr die Machtergreifung bemerkt würde.

U. Langer / 22.10.2021

Ein Land, in dem die Regierungschefin vor laufender Kamera die Staatsflagge angewidert wegwerfen kann, ohne dass das eine öffentliche Diskussion hervorruft oder gar für sie irgendwelche politischen oder rechtliche Konsequenzen hat, ist bzgl. Souveränitätsbewusstsein nicht normal. Dafür ist es aber offensichtlich in Deutschland selbst für Herrn Prof.  Kerber als Autor bei Achgut völlig normal, Nachbarstaaten sofort “Nationaliismus” vorzuwerfen, wenn diese souverän handeln, ihr Verfassungsgericht als Marionette zu bezeichnen, wenn es dieses Souveränität verteidigt und ein Zitat zu nennen (“Her mit dem Brüsseler Geld…”), das offensichtlich eine reine Erfindeung des Autors ist und nur dazu da ist, den Nachbarstaat zu diffamieren. Deutschland hat fertig!

N.Lehmann / 22.10.2021

Das einzigst Gute an den verschwendeten letzten fast 2 Jahren ist, dass man mehr Zeit hatte seine Mitmenschen zu beobachten und mit entsetzen feststellen muss, die sind ja total verblödet. Vom engsten Bekanntenkreis bis zur Staatsführung absolut versagensbereit. Genau das hatten wir schon 1933. Ist das berühmte Pendel mit Abrissbirne für Freiheit und Demokratie. Der “Souverän” hat kein Bewusstsein, sonst wäre diese Blockflötengarde nicht “gewählt” worden. SO WHAT, NO MERCY!

RMPetersen / 22.10.2021

Nach dem Satz „Her mit dem Brüsseler Geld, man schuldet es uns schon lange, und nun lasst uns bitte in Ruhe.“ der im Artikel nicht als Zitat der EU-Integrationshardliner kenntlich gemacht, sondern offensichtlich vom Autor ernst gemeint ist, konnte man den politischen Verlauf ahnen: PiS böse, polnische Liberale (- die “modern” und EU-konform funktionieren) gut. Herr Kerber hat übersehen, dass auch die deutschen “Liberalen” der Übergriffigkeit der supranationalen Gremien und der Globalisten nicht widersprechen. Es wäre schön, eine für nationale Souveränität sensible FDP zu haben, aber die gibt es nicht. Insofern bleiben als Akteure zur Bewahrung der Souveränität nur die Konservativen.

J.G.R. Benthien / 22.10.2021

Polen ist ein souveräner Staat und darf so nationalistisch oder liberal sein, wie es will. Das geht die Deutschen nichts an, erst recht nicht nach der Causa Harbarth, die bewiesen hat, dass Politik und Recht schon viel zu weit verflochten sind.

Bernhard Ferdinand / 22.10.2021

Schon Roman Herzog hat davon gesprochen, dass ca. 90 % der Regelungen in EU aus Brüssel kommen, und von Bundesheinzelmännchen nur den ländlichen Bräuchen angepasst werden. Deshalb sind ja auch so viele bei Abstimmungen im BT abwesend – sie haben eh nix zu melden. Schäuble hat erklärt, dass Deutschland staatsrechtlich seit April 1945 kein souveräner Staat mehr ist, und spätestens seit 2015 ist es das durch Grenzniederlegung auch faktisch nicht mehr . Die Polen sehen ihr Land anders, und mögen es gar nicht, wenn schon wieder eine Deutsche „zurückschießen“ lässt. Aber keine Angst, Pfuschi hat es nicht mit der Artillerie, was sie schon bei ihrem Zerstörungswerk BW unter Beweis stellen durfte. Jeszcze Polska nie zginęła – Germania schon wieder.

HERMANN NEUBURG / 22.10.2021

Der Autor schreibt: “Es ist zu hoffen, dass sich Volkssouveränität – also die Voraussetzung von Demokratie – alsbald im Bewusstsein der deutschen Bürgergesellschaft wieder heimisch machen wird.”  Der alles entscheidende Denkfehler des Autors ist: sie, die Volkssouverenität wird seit 1945 ausgetrieben, verschwand 1949 und kehrte Formal 1990 in abgeschwächter Form wieder, aber im Bewusstsein der deutschen Bürgergesellschaft kann nicht etwas wieder heimisch werden,  was nie da war. Es müsste erst heimisch gemacht werden, und das wird nicht funktionieren.

Christian Feider / 22.10.2021

Werter Herr Kerber gehen Sie bitte bei der Beurteilung der ur-deutschen Bevölkerung,also der “Bio”-Deutschen,bitte nicht von dem medial verbreitetem Bild aus. Trotz der seit 30 Jahren inflationär geführten Offensive “gegen Rechts” sind sehr viele Menschen eben nicht mit dem Vorgehen der “medialen Mehrheit” einverstanden und verstehen Souveränität sehr wohl. Es ergibt sich schon aus dem riesigen Anteil der Nichtwähler sowie den wiederholten(und jedesmal medial/politisch bekämpften)Versuchen,abseits der Altparteien neue konservative Parteien an den Start zu bringen, das Bild,das es jenseits eben der veröffentlichten Meinung auch bei uns einen gesunden Bestand derer gibt,die Brüssel’s Übergriffigkeit ablehnen,besonders seit dem für Brüssel desaströs gescheitertem und von Ihm ignoriertem Ablehnen der “Verfassung” durch die Souveräne ganzer Staaten

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