Susanne Baumstark / 10.12.2019 / 06:29 / Foto: Stephan Pick / 85 / Seite ausdrucken

„Reihenweise Skandalurteile“

Man darf gespannt sein, wie es dem Dinslakener Amtsrichter Thorsten Schleif (39) künftig noch ergeht, fragten sich einige Beobachter schon im Oktober. Er hat nämlich ein Buch geschrieben mit dem Titel „Urteil: ungerecht“. Der Richterschaft attestiert er laut RP Online „eine gefährliche Kombination aus Ignoranz und Arroganz“, mangelhafte Ausbildung, schlechte Ausstattung, intransparentes Beförderungswesen und gefährliche Überlastung. „Der Rechtsstaat sei in derart schlechtem Zustand und stehe vor dem Abgrund … Das Misstrauen der Bevölkerung in die Rechtsprechung wachse.“ Im Strafrecht seien Richter in Aussagepsychologie kaum kompetenter als Laien. Die Gefahr der Fehlurteile sei groß. „Auch um die Unabhängigkeit der Justiz sei es schlechter bestellt als in vielen anderen europäischen Ländern.“ Angepasste Ja-Sager bekämen meist die Spitzenposten. „Damit sei die Justiz als dritte Staatsgewalt erschreckend schlecht gegen Missbrauch gefeit.“

Es gebe außerdem „reihenweise Skandalurteile“: „Aus Unsicherheit, aber auch, um vom Bundesgerichtshof keine Rechtsfehler attestiert zu bekommen, verhängten sie möglichst milde Strafen.“ Bei Amazon heißt es zum Buch: „Brutale Gewalttäter erhalten lächerlich milde Strafen, Wiederholungstäter entgehen längst fälligen Haftbefehlen, weil die Verfahren viel zu lange dauern, Freiheitsstrafen werden wieder und wieder zur Bewährung ausgesetzt … Anhand zahlreicher zum Teil erschreckender Beispiele beschreibt Schleif, wie in Deutschland Richter herangezogen werden, die den Herausforderungen ihres Berufs und unserer Gesellschaft nicht mehr gewachsen sind.“

Das „Wutgeheul von Richter Schleif“

Die von den Medien herangezogenen Gegenpositionen sind diesmal besonders witzig: Laut Düsseldorfer Justizministerium sei das Buch „nicht mit dem Ministerium abgestimmt“. Und den Direktor des Amtsgerichts Gelsenkirchen – zur dortigen Kompetenz siehe den Fall Sami A. – lässt man schlichtweg das Gegenteil sagen: „Die deutsche Justiz stehe im internationalen Vergleich gut da … der Rechtsstaat funktioniere, und die Bürger hätten Vertrauen in ihre Justiz.“

Ganz besonders genervt – so kennt man ihn – ist Thomas Fischer, früherer Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs. Für Spiegel Online durfte er in die Tasten hämmern: Der Amtsrichter aus Dinslaken „starrt uns an, als wolle er gleich fragen, ob wir Probleme haben und eins aufs Maul brauchen“. Das „Wutgeheul von Richter Schleif“ ist offensichtlich Fischers Projektion, der sich im Beitrag gleich an all jenen abarbeitet, die inhaltlich ähnlich wie Thorsten Schleif argumentieren.

Dazu gehören: der eben als Innenstaatssekretär verhinderte Polizeigewerkschafter Rainer Wendt, Jens Gnisa vom Deutschen Richterbund („Ein Richter schlägt Alarm“) oder die Polizeibeamtin und Buchautorin Tania Kambouri. Auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, warnte „vor einer Erosion und einem Versagen des Rechtsstaates auf vielen Ebenen“: „Selbst die Verfolgung eines noch so hehren Zieles - 'und sei es die Weltenrettung' - erlaube es nicht, sich über die Rechte anderer hinwegzusetzen ... In seinem neuen BuchDie Warnung' warnt Papier vor einer "Ökodiktatur".

Papier moniert, dass zu viele Ermittlungsverfahren in Deutschland eingestellt und Haftbefehle vielfach nicht vollzogen würden. Die Justiz sei unterfinanziert. Ein Versagen des Rechtsstaates sieht der ehemalige Verfassungsrichter auch in dem Umstand, dass im Görlitzer Park in Berlin Drogendealer weitgehend unbehelligt ihren Geschäften nachgehen können“ (siehe hier). Richter Thorsten Schleif ließ verlauten, er habe 250 positive Aussagen, vielfach von Richterkollegen, aus dem ganzen Bundesgebiet bekommen. Als „Nestbeschmutzer“ habe er viel mehr „Gegenwehr“ erwartet. 

Ab morgen veröffentlich Achgut.com eine dreiteilige Serie mit Auszügen aus Thorsten Schleifs „Urteil ungerecht".

Foto: Stephan Pick

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Leserpost

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Heinz Gerhard Schäfer / 10.12.2019

@ Ha Jo Wolf, @ Karla Kuhn: zu “ich frage mich schon lange, warum sich nicht die Kommentatoren von Achgut zusammenschließen” und “WARUM schließen sich nicht ALLE “Warner” zusammen, um gegen die seit einigen Jahren herrschende unselige Situation aufzustehen ?” .... die Vorschläge kann ich nur unterstützen,- aber wie kommen wir zusammen? Facebook fällt aus, da hätte Herr Steinhöfel zu viel Arbeit, bleibt eine eine eigene Web-Seite gründen! Ich werde mir das einmal überlegen!

Ferenc v.Szita - Dámosy / 10.12.2019

...à propos Skandalurteile - da ist Deutschland bei weitem nicht das einzige Land, wo die Gerichte dem politisch-korrekten EU-Mainstream um jeden Preis entsprechen wollen: erst unlängst ist nämlich die ungarische Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orbán vom eigenen (wohlgemerkt: eigenen ungarischen!) Obersten Gerichtshof dazu verurteilt worden, sich bei der Helsinki-Menschenrechtskommission öffentlich zu entschuldigen sowie etlichen obskuren Schleuser-NGOs Schadenersatz zu zahlen -und warum…? weil (jetzt kommts!) Orbán es gewagt hatte, eine Volksbefragung durchzuführen, ob afroarabische Masseneinwanderung erwünscht ist oder nicht, ferner weil er vor den Machenschaften des George Soros öffentlich in einer Plakataktion gewarnt hatte (igitt: Volksbefragungen in einer Demokratie? das ist doch ein absolutes NoGo…!!!) ...na wer sagts denn? solch skurrile Urteile, wo doch in Ungarn angeblich die “Unabhängigkeit der Gerichte gefährdet” und die Justiz “pro-Orbán-befangen” ist…

Sabine Schönfelder / 10.12.2019

Steffen@Hübner, Harbarth ist ein arroganter Wadenbeißer ohne Hintergrund. Selbst zum ‘richtigen’ Professor an der UNI Heidelberg reichte es nicht, sondern nur zum Honorarprofessor. Das bedeutet in der Regel, daß der Träger kostenlos arbeitet und dafür den Titel tragen darf. Er ist nicht habilitiert. Braucht er auch nicht (das Geld), denn er arbeitete als Anwalt bei einer Mannheimer Großkanzlei. Sein Jahresgehalt soll deutlich über vierhunderttausend Euro betragen haben, neben seinem Gehalt als Bundestagsabgeordneter. Alles, was er jetzt verkörpert, hat er nicht seiner Kompetenz oder Qualifikation als Anwalt zu verdanken, sondern geduldigem und ausgiebigem Katzbuckeln vor der herrschenden politischen Agenda und seiner ausgezeichneten Beziehung zu ‘Mutti’. Als Hardliner und Anhänger des Migrationsvertrags führte er in Deutschland gleichzeitig Herrn Broders ‘Lieblings-Berufsbild’ ein, den ANTISEMITISMUSBEAUFTRAGTEN. Er ist DER Klassiker eines politischen Günstlings, deshalb besonders ‘einseitig’ engagiert und mit besonderem Fanatismus ausgestattet. Er ist der erste reinrassige Anwalt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts wird. Ich würde ihm, aufgrund seiner Verbundenheit zu Merkel, für die er in nahezu zermürbendem Engagement den Migrationspakt (auch über Artikel in der FAZ) verkaufte, ein gewisses Talent zur Hinterfotzigkeit unterstellen. Gleich und gleich gesellt sich gerne.

Martin Stumpp / 10.12.2019

@HaJo Wolf eine ausgezeichnete Idee. Ich wäre auf jeden Fall dabei.

Peter Wachter / 10.12.2019

#armin_ulrich, uffbasse, ein Schutzsuchender fühlte sich von einer Bio-Kartoffel provoziert, der war aber Kampfsportler und verletzte den Schutzsuchenden, der sich Wehrende wurde wegen vorsetzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe und Scherzensgeld verurteilt, warum, s.h. hier:  Nach der sog. Rechtsmissbrauchstheorie ist gegenüber einem absichtlich provozierten Angriff eine Notwehr wegen des Rechtsmissbrauchs nicht möglich. Hierfür wird die Begründung vorgebracht, dass der Rechtsbewährungsgedanke ein allgemeiner Rechtsgrundsatz ist, der für jemanden, der sich absichtlich in eine gefährliche Lage bringt, nicht gilt, da dieser nicht unter den Schutz der Rechtsordnung fällt (BGHSt 26, 256, 257; Wessels/Beulke/Satzger Strafrecht AT, 46. Aufl. 2016, Rn. 522; Schünemann JuS 1979, 275, 278; Lackner/Kühl/Kühl StGB, 29. Aufl. 2018, § 32 Rn. 14 f.).  Zumindest sah das der Richter so!

Karl Dreher / 10.12.2019

Das Problem liegt in der äußerst mangelhaften sachlichen und personellen Ausstattung von Polizei, Staatsanwaltschaft und Richterschaft einerseits und dem in der Justiz maßgeblichen Kriterium der “Erledigungen” (von Verfahren) andererseits. Da hilft auch keine elektronische Akte (welch’ Mißgeburt, sie wirkt so, wie “finanzsparsamst” und justiz-praxisfremd sie umgesetzt wird, äußerst kontraproduktiv). Das ist wie bei (z.B.) Bundeswehr, Polizei und Lehrern: Wenn der Staat seine Pflichtaufgaben nicht langfristig verläßlich und auskömmlich wahrnimmt, können seine Staatsdiener die an sie (zu Recht) gestellen Ansprüche nicht erfüllen. Ergebnis: Jeder reagiert (verständlich) auf seine Weise ...

Wolfgang Nirada / 10.12.2019

Die deutsche Gerichtsbarkeit hat schon seit dem Mittelalter einen sensationell guten Ruf. Marinerichter Filbinger hat das treffend erkannt.

Cornelius Angermann / 10.12.2019

Furchtbare Juristen waren schon immer die Wegbereiter und Unterstützer von Terrorregimen. Und das Merkelregime IST EIN TERRORREGIME! Dass es durch eine Frau repräsentiert wird, macht es keinen Deut besser!

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