Es ist inzwischen soweit mit der Qualität der Richterschaft, dass sich prozessierende Anwälte vorsehen müssen ! Es ist obergerichtlich festgestellt, dass ein Anwalt, der nicht nachdrücklich (!) auf fachliche Fehler der Richter mit Rechtsmitteln reagiert, sich haftpflichtig macht. Nicht der unbeleckte Richter, vielleicht ein junger Schnösel mit Prädikatsexamen ist verantwortlich für Fehler, sondern der zahme Anwalt. Damit ist die Staatshaftung wegen blinder Hühner gebannt. Rechtsstaat gab es mal früher ! Jedoch, es ist auch erschreckend, mit welchem Dreck sich Richter befassen müssen und eintunken, in einer—nach allen Seiten offenen—Gesellschaft. Wer Kinder in der Szene hat, nur diese Empfehlung: Alles, nur kein Strafrecht !
Nur ganz am Rande (wegen unterschiedlicher Auffassung von Recht und Gerechtigkeit) zum Thema gehörend: @Jens Richter und @Bernhard Freiling zu „Tod durch Sturz“ von gestern: Der Begriff „Zivilcourage“ kommt in Boris Reitschusters langem Beitrag genau zwei Mal vor, aber nur darauf konzentrieren Sie sich für Ihre Meinungsbildung. Ihre Auffassung von Zivilcourage ist eine andere als meine. Sie geben ihr ausschließlich den physischen Aspekt, als ob Zivilcourage grundsätzlich auf die Verteidigung gegen körperliche Angriffe (gegen Personen) beschränkt sein müsste. Meiner Auffassung nach gehört zur Zivilcourage auch •••das Eintreten für gesellschaftliche sowie ethische Werte und Normen. Und das schließt in meinen Augen auch angemessenes Verhalten bei einer Vereidigungszeremonie ein oder auf einem Weihnachtsmarkt, wo Gegröle und Konservendosen-Kicken bisher nicht zum Standard gehörten. Gegen Hooligans bei Fußballspielen oder vergleichbaren Ereignissen, die geeignet sind, die öffentliche Ordnung zu stören, vorzugehen, ist wegen ihrer schieren Masse nicht möglich; dagegen müsste dann schon eine prä-merkelistische Bundeswehr eingesetzt werden, da auch die Polizei entmachtet ist. Sie reduzieren den mich sprachlos machenden Angriff auf leider zu arglose Menschen auf dem Augsburger Christkindlesmarkt auf empfundene RUHESTÖRUNG. Für mich ist es eine Störung der öffentlichen Ordnung. Aber die hat das Land ja mittlerweile tatsächlich abgeschafft. -//- Zur Zivilcourage gehört m.E. auch, seine vom Mainstream abweichende Meinung offen zu bekunden.
Die Justizverwaltungen in den Bundesländern haben vor einem bessonders Angst, dass ein RICHTER über das Innenleben loslegt, dies als Ermutigung für andere wirkt, die letztlich diese Verwaltungen zu Reformen zwingen, gar desavouieren und die Minister kippen. Herrn RiaAG, SCHLEIF, stehen schwere Zeiten bevor. Das trifft leider die Anständigen. Sie müssen Schleif ins Leere laufen lassen oder mundtot machen! Die rüde Tonlage der Gegenkritik zeigt das Kom-mende an. Schleif braucht Achsen-Unterstützung: Eingaben beim Präs. des betreff. AG ( siehe ger. Ortsverzeichnis) unter Verweis auf das GG.
Handelt es sich um den ehem. LANDRICHTER FISCHER, der anfangs der 2000-er den Vizekanzler JOSCHKA F. in FFM nicht vereidigen ließ, als es um die Frage ging, ob Joschka mit dem RAF-Terroristen KLEIN eine WG geteilt hatte? Weil Joschka das bestritt, jedoch vor einem Meineid furchtbar Angst hatte, dass er ihm das Außenamt koste. Beinahe hätte Joschka die persönl. Vergangenheit in der Szene doch eingeholt, jedoch Landrichter Fischer war gnädig…. Zur Abrundung sei gesagt, dass Klein wohl mit Joschkas Käfer erwischt worden war , mit einer scharfen Schusswaffe an Bord?
Für die kritischen Reaktionen auf sein Buch gilt wohl: qed.
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