Susanne Baumstark / 10.12.2019 / 06:29 / Foto: Stephan Pick / 85 / Seite ausdrucken

„Reihenweise Skandalurteile“

Man darf gespannt sein, wie es dem Dinslakener Amtsrichter Thorsten Schleif (39) künftig noch ergeht, fragten sich einige Beobachter schon im Oktober. Er hat nämlich ein Buch geschrieben mit dem Titel „Urteil: ungerecht“. Der Richterschaft attestiert er laut RP Online „eine gefährliche Kombination aus Ignoranz und Arroganz“, mangelhafte Ausbildung, schlechte Ausstattung, intransparentes Beförderungswesen und gefährliche Überlastung. „Der Rechtsstaat sei in derart schlechtem Zustand und stehe vor dem Abgrund … Das Misstrauen der Bevölkerung in die Rechtsprechung wachse.“ Im Strafrecht seien Richter in Aussagepsychologie kaum kompetenter als Laien. Die Gefahr der Fehlurteile sei groß. „Auch um die Unabhängigkeit der Justiz sei es schlechter bestellt als in vielen anderen europäischen Ländern.“ Angepasste Ja-Sager bekämen meist die Spitzenposten. „Damit sei die Justiz als dritte Staatsgewalt erschreckend schlecht gegen Missbrauch gefeit.“

Es gebe außerdem „reihenweise Skandalurteile“: „Aus Unsicherheit, aber auch, um vom Bundesgerichtshof keine Rechtsfehler attestiert zu bekommen, verhängten sie möglichst milde Strafen.“ Bei Amazon heißt es zum Buch: „Brutale Gewalttäter erhalten lächerlich milde Strafen, Wiederholungstäter entgehen längst fälligen Haftbefehlen, weil die Verfahren viel zu lange dauern, Freiheitsstrafen werden wieder und wieder zur Bewährung ausgesetzt … Anhand zahlreicher zum Teil erschreckender Beispiele beschreibt Schleif, wie in Deutschland Richter herangezogen werden, die den Herausforderungen ihres Berufs und unserer Gesellschaft nicht mehr gewachsen sind.“

Das „Wutgeheul von Richter Schleif“

Die von den Medien herangezogenen Gegenpositionen sind diesmal besonders witzig: Laut Düsseldorfer Justizministerium sei das Buch „nicht mit dem Ministerium abgestimmt“. Und den Direktor des Amtsgerichts Gelsenkirchen – zur dortigen Kompetenz siehe den Fall Sami A. – lässt man schlichtweg das Gegenteil sagen: „Die deutsche Justiz stehe im internationalen Vergleich gut da … der Rechtsstaat funktioniere, und die Bürger hätten Vertrauen in ihre Justiz.“

Ganz besonders genervt – so kennt man ihn – ist Thomas Fischer, früherer Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs. Für Spiegel Online durfte er in die Tasten hämmern: Der Amtsrichter aus Dinslaken „starrt uns an, als wolle er gleich fragen, ob wir Probleme haben und eins aufs Maul brauchen“. Das „Wutgeheul von Richter Schleif“ ist offensichtlich Fischers Projektion, der sich im Beitrag gleich an all jenen abarbeitet, die inhaltlich ähnlich wie Thorsten Schleif argumentieren.

Dazu gehören: der eben als Innenstaatssekretär verhinderte Polizeigewerkschafter Rainer Wendt, Jens Gnisa vom Deutschen Richterbund („Ein Richter schlägt Alarm“) oder die Polizeibeamtin und Buchautorin Tania Kambouri. Auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, warnte „vor einer Erosion und einem Versagen des Rechtsstaates auf vielen Ebenen“: „Selbst die Verfolgung eines noch so hehren Zieles - 'und sei es die Weltenrettung' - erlaube es nicht, sich über die Rechte anderer hinwegzusetzen ... In seinem neuen BuchDie Warnung' warnt Papier vor einer "Ökodiktatur".

Papier moniert, dass zu viele Ermittlungsverfahren in Deutschland eingestellt und Haftbefehle vielfach nicht vollzogen würden. Die Justiz sei unterfinanziert. Ein Versagen des Rechtsstaates sieht der ehemalige Verfassungsrichter auch in dem Umstand, dass im Görlitzer Park in Berlin Drogendealer weitgehend unbehelligt ihren Geschäften nachgehen können“ (siehe hier). Richter Thorsten Schleif ließ verlauten, er habe 250 positive Aussagen, vielfach von Richterkollegen, aus dem ganzen Bundesgebiet bekommen. Als „Nestbeschmutzer“ habe er viel mehr „Gegenwehr“ erwartet. 

Ab morgen veröffentlich Achgut.com eine dreiteilige Serie mit Auszügen aus Thorsten Schleifs „Urteil ungerecht".

Foto: Stephan Pick

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Anders Dairie / 10.12.2019

Es ist inzwischen soweit mit der Qualität der Richterschaft, dass sich prozessierende Anwälte vorsehen müssen !  Es ist obergerichtlich festgestellt, dass ein Anwalt, der nicht nachdrücklich (!) auf fachliche Fehler der Richter mit Rechtsmitteln reagiert, sich haftpflichtig macht. Nicht der unbeleckte Richter, vielleicht ein junger Schnösel mit Prädikatsexamen ist verantwortlich für Fehler, sondern der zahme Anwalt.  Damit ist die Staatshaftung wegen blinder Hühner gebannt. Rechtsstaat gab es mal früher !  Jedoch, es ist auch erschreckend, mit welchem Dreck sich Richter befassen müssen und eintunken, in einer—nach allen Seiten offenen—Gesellschaft.  Wer Kinder in der Szene hat, nur diese Empfehlung:  Alles, nur kein Strafrecht !

Ilona Grimm / 10.12.2019

Nur ganz am Rande (wegen unterschiedlicher Auffassung von Recht und Gerechtigkeit) zum Thema gehörend: @Jens Richter und @Bernhard Freiling zu „Tod durch Sturz“ von gestern: Der Begriff „Zivilcourage“ kommt in Boris Reitschusters langem Beitrag genau zwei Mal vor, aber nur darauf konzentrieren Sie sich für Ihre Meinungsbildung. Ihre Auffassung von Zivilcourage ist eine andere als meine. Sie geben ihr ausschließlich den physischen Aspekt, als ob Zivilcourage grundsätzlich auf die Verteidigung gegen körperliche Angriffe (gegen Personen) beschränkt sein müsste. Meiner Auffassung nach gehört zur Zivilcourage auch •••das Eintreten für gesellschaftliche sowie ethische Werte und Normen. Und das schließt in meinen Augen auch angemessenes Verhalten bei einer Vereidigungszeremonie ein oder auf einem Weihnachtsmarkt, wo Gegröle und Konservendosen-Kicken bisher nicht zum Standard gehörten. Gegen Hooligans bei Fußballspielen oder vergleichbaren Ereignissen, die geeignet sind, die öffentliche Ordnung zu stören, vorzugehen, ist wegen ihrer schieren Masse nicht möglich; dagegen müsste dann schon eine prä-merkelistische Bundeswehr eingesetzt werden, da auch die Polizei entmachtet ist. Sie reduzieren den mich sprachlos machenden Angriff auf leider zu arglose Menschen auf dem Augsburger Christkindlesmarkt auf empfundene RUHESTÖRUNG. Für mich ist es eine Störung der öffentlichen Ordnung. Aber die hat das Land ja mittlerweile tatsächlich abgeschafft.  -//- Zur Zivilcourage gehört m.E. auch, seine vom Mainstream abweichende Meinung offen zu bekunden.

Anders Dairie / 10.12.2019

Die Justizverwaltungen in den Bundesländern haben vor einem bessonders Angst,  dass ein RICHTER über das Innenleben loslegt, dies als Ermutigung für andere wirkt, die letztlich diese Verwaltungen zu Reformen zwingen, gar desavouieren und die Minister kippen. Herrn RiaAG, SCHLEIF,  stehen schwere Zeiten bevor.  Das trifft leider die Anständigen.  Sie müssen Schleif ins Leere laufen lassen oder mundtot machen!  Die rüde Tonlage der Gegenkritik zeigt das Kom-mende an. Schleif braucht Achsen-Unterstützung:  Eingaben beim Präs. des betreff. AG ( siehe ger. Ortsverzeichnis) unter Verweis auf das GG.

Anders Dairie / 10.12.2019

Handelt es sich um den ehem. LANDRICHTER FISCHER, der anfangs der 2000-er den Vizekanzler JOSCHKA F.  in FFM nicht vereidigen ließ, als es um die Frage ging,  ob Joschka mit dem RAF-Terroristen KLEIN eine WG geteilt hatte?  Weil Joschka das bestritt,  jedoch vor einem Meineid furchtbar Angst hatte, dass er ihm das Außenamt koste.  Beinahe hätte Joschka die persönl. Vergangenheit in der Szene doch eingeholt,  jedoch Landrichter Fischer war gnädig….  Zur Abrundung sei gesagt, dass Klein wohl mit Joschkas Käfer erwischt worden war , mit einer scharfen Schusswaffe an Bord?

Frank Dom / 10.12.2019

Für die kritischen Reaktionen auf sein Buch gilt wohl: qed.

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