Das Irrenhaus Doofland dreht sich immer schneller um die eigene Achse. Inwieweit die neuesten Vorhaben der beiden Politclowns Spahn und Lauterbach mit der im GG verbrieften Menschenwürde vereinbar sein sollen, erschließt sich mir nicht. Wenn ich also einen Unfall erleide, nicht ansprechbar bin und kein Papier bei mir trage, in welchem ich ausdrücklich “Nein” zur Organentnahme steht, kann man mich nach Gusto ausschlachten, dass von mir nur noch eine leere Hülle ohne Herz, Nieren, Leber, Augen und Ohren nachbleibt. Was für eine schauerliche Perspektive. Es gibt Kulturen, in denen nur ein physisch total intakter Mensch in die Welt der Toten übersiedeln kann. Das gilt es zu berücksichtigen, wenn zum Beispiel ein angeblich hirntoter Buddhist in die Fänge jener Barbaren fällt, die schon mit dem Skalpell in der Hand auf seine Organe warten. Haben Spahn und Lauterbach das bedacht? Wahrscheinlich fehlt denen für derlei Überlegungen sowohl die Sensibilität als auch die Bildung. Und hier noch eine Frage: Wie steht es um das Höchstalter der Organspender? Darf man auch noch einen achtzig- oder hundertjährigen Körper zerlegen? Fragen über Fragen, die von unseren selbsternannten “Experten” noch beantwortet werden müssen.
Mir graut vor den Schweinereien in den Krankenhäusern. Da werden Wartelisten manipuliert und Patienten gegen Bestechungsgeld vorgezogen - dafür sterben andere. Die Skandale zeigten, dass ‘Ärzte’ ohne valide Kontrolle und Überwachung - gottgleich - über Leben und Tod entscheiden. Wer garantiert, dass ein Patient auf der Kippe, nicht vorschnell für ‘Hirntot’ erklärt wird, weil der reiche Landsmann seine Nieren braucht? Wer garantiert, dass der betreffende Arzt den Patienten in der ‘Widerspruchsdatei’ auch wirklich findet - oder finden will? Ach - das tut mir aber leid - ich dachte - aber jetzt sind sie raus - die Organe. Es gibt Tests, die gemacht werden, um den Hirntot ‘nachzuweisen’, DANACH ist der Patient wirklich für immer fertig. Wenn der Körper tagelang physikalisch am ‘Leben’ gehalten wird - bis klar ist, wer welches Organ, wann bekommt - entstehen dann lebende Lagerhallen? Angehörige von Spendern wissen Entsetzliches zu berichten. Übrigens - jeder Migrant, der unsere Grenze überschreitet reiht sich automatisch in die Wartelisten ein. Die Ärzte mit Migrationshintergrund beunruhigen mich bei diesem Thema ganz besonders, man schaue sich die Skandale an. Und wenn die Organe nach der neuen Gesetzgebung nicht mehr knapp sind? Entsteht der Exportmarkt. Und wenn sich das rentiert - gibt es wider genug ‘Ärzte’, welche die Leute für Hirntot erklären - damit exportiert werden kann. Alles nur üble Nachrede? Ja natürlich. Generalverdacht. Verdächtig. Widerspruchslösungen sind eine perfide Gemeinheit, weil nur ein Teil der Menschen soviel Kontrolle über das eigene Leben haben, um sich darum kümmern zu können. Ein behinderter Mensch im Pflegeheim ist ohne Chance. Alter Mensch ohne Angehörige auch. Wer keine Angst vor der Spende hat, soll möchten und dürfen können - aber der Zwang dieser Regierung gibt mir in Summe ein Lebensgefühl - wie im Film von 1973: “... - Jahr 2022 - die überleben wollen” - ‘Soylent Green ist Menschenfleisch’.
Immer wieder - auch hier - lese und höre ich, dass viel mehr Menschen bereit wären, Organe zu spenden, wenn diese konkret und einzeln angesprochen würden. Also, wo ist dann das Probelm? Es gibt genug Möglichkeiten, dieses zu tun: 1. Bei jeder Order eines neuen Personalausweises oder Reisepasses gibt es ein zusätzliches Merkblatt mit Erklärung zur Organspende. Dazu kann die beantragende Person auch noch konkret darauf angesprochen werden. Dann kann die Spendenbereitschaft auf dem Ausweis mit vermerkt werden. 2. Jedes Jahr gehen 100.000e Menschen zum Arzt oder werden in Krankenhäusern behandelt. Also Anträge und Hinweise in den Praxen SICHTBAR auslegen und in den Krankenhäusern wieder vernünftige Entlassungsgespräche führen, in denen auch dieses Thema angesprochen wird. Wenn es stimmt, dass so viele Bürger zu einer Spende bereit wären, wenn sie nur richtig darauf hingewiesen würden, dann sollte sich so das Problem sicherlich bald lösen lassen. Vielleicht noch ein kleiner Hinweis zum Schluss: Macht doch einfach die Bereitschaft zur Organspende als Bedingung für eine Einbürgerung!
Wer sich mit der Materie etwas auseinandergesetzt hat, weiß, dass der “Hirntod” lediglich eine euphemistische Krücke ist, um nicht sagen zu müssen, dass der Mensch, dem man die Organe entnimmt, eben noch nicht ganz tot ist und auch gar nicht sein darf! Die Ärzte wissen das auch, daher geben sie den “hirntoten” Organspendern Schmerzmittel vor der Entnahme! Das wäre doch bei wirklich Toten nicht nötig, oder? Darüber hinaus gibt es nur ein relativ kleines Zeitfenster, in dem man die Organe verwendungsfähig entnehmen kann. Ist der Hirntod nämlich wirklich eingetreten, dann geht der gesamte Körper relativ rasch in den Zustand des programmierten Zelltods (Apoptose) über. Damit werden die Organe unbrauchbar. Der Spender muss also noch leben! Und die Zeit zwischen dem quasiletalen Ereignis und der Entnahme muss möglichst kurz sein, keine Zeit also für aufwändige Recherchen, ob eine Widerspruchslösung vorliegt, der Betreffende Krebs, eine Autoimmunerkrankung oder HIV hat (alles Erkrankungen, die kontraindiziert für eine Organspende sind! Oder demnächst nicht mehr, wenn es um die Erreichung politischer Ziele geht?). Der Umstand, dass Politiker wie Spahn CDU aber auch Baerbock GRÜNE oder Lauterbach SPD, die von diesen Dingen mit Sicherheit keine Ahnung, dafür aber eine starke Meinung haben, an unser aller Grundrechten herumfummeln wie die Affen am Zünder einer scharfen Atombombe, lässt tief blicken, was den Zustand unserer Gesellschaft und unseres Rechtsstaats angeht. Dieser Rechtsstaat verkommt immer mehr zu einem amoralischen, unethischen und kriminellen Linksstaat. Warum lassen wir solche Leute nur gewähren? Nur weil die am lautesten schreien können?
Die von Herrn Spahn geplante Lösung ist richtig und sinnvoll. Diese Lösung ist in mehr oder weniger ganz Europa etabliert und funktioniert problemlos bei deutlich höheren Spendezahlen als in Deutschland. Die bisherige Lösung, die damals im Bundestag einstimmig verabschiedet wurde (Merke: Im Bundestag einstimmig verabschiedete Gesetze sind das Papier nicht wert, auf denen sie stehen), hat in den letzten Jahren hunderten bis tausenden Menschen auf der Warteliste den Tod gebracht. Die neue Lösung sollte aus meiner Sicht sogar noch weiter gehen: Wer sich der organspende verweigert, sollte auch kein Organ bekommen. Hier werden Diskussionen geführt, über die die anderen Europäer nur lachen und die Leidenden auf den Wartelisten nur weinen können.
Die Widerspruchslösung gilt in Bulgarien, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, der Türkei, Ungarn und Zypern. Die Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht der Angehörigen gilt in Belgien, Estland, Finnland, Litauen und Norwegen. Alles sozialistische Länder ? Welchen Artikel würde der Autor wohl verfassen, wenn morgen über ihn oder einen seiner nahen Angehörigen das Todesurteil gesprochen würde, es sei denn es wird ein Herz, eine Niere oder eine Leber transplantiert, die durchschnittliche Wartezeit aber 10 Jahre beträgt ? Sich in seiner rigorosen Ablehnung der Widerspruchslösung auch noch auf das GG zu berufen, erscheint mir reichlich bigott und selbstgerecht. Jeder kann widersprechen und der Staat kann sehr wohl verlangen, dass sich jeder einmal im Leben oder ggf. auch immer wieder mit der Frage auseinandersetzt, ob er Organspender werden will oder nicht, siehe oben.
Auch wenn es schwer fällt liebe Leserschreibergemeinde. Organspende nach dem Tot funktioniert nicht. Das Herz muss schlagen, sonst geht gar nichts. Und auch wenn das Wort Hirntod speziell für die Organspende erfunden wurde, in Deutschland erleiden das zur Zeit ca. 4000 Personen. Damit ist hier schon eine natürliche Grenze für das Ernten der Organe aus lebenden Organismen gesetzt. Ob das in Zukunft so bleibt kann jeder selbst beurteilen, der bis drei zählen kann.
Ohne Einwilligung des Betroffenen ist schon eine Betäubungsspritze oder Blutabnahme Körperverletzung ! Die Organentnahme wird am noch am Leben erhaltenen Körper gemacht, sonst wären die wichtigen Organe wie, Herz, Leber, Lunge unbrauchbar . Erst nach der Entnahme der Organe werden die lebenserhaltenden Maschinen abgeschaltet :Der dann entleerte Körper stirbt und erst dann kann ein Totenschein ausgestellt werden . Aber welche Todesursache wird im Totenschein angegeben ? Die Angehörigen bekommen den nicht in die Hand . Warum nicht ? Der Begriff Hirntod wurde gewählt um die Organentnahme zu ermöglichen und sich nicht einer Anklage wegen Raubmordes auszusetzen. Bei diesem Thema denke ich immer an Michael Schumacher, was wäre wenn ?
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