Marcus Ermler / 03.04.2019 / 06:26 / Foto: Pixabay / 92 / Seite ausdrucken

Organspende als letzter Dienst an der Volks-Gemeinschaft

Wenn es in Deutschland eines gibt, was nicht tot zu kriegen ist, ist es der Glauben an das kollektive Heil volksgemeinschaftlicher Taten. Alle für die Klimarettung, alle für den Frieden, alle für den Sozialismus, alle für den Endsieg. Diese totalitäre Geisteshaltung scheint so tief in der deutschen Volksseele verhaftet zu sein, dass der immer wiederkehrende Ausbruch dieses Wahns offenkundig der Selbstbestätigung der Prädestination des Deutschseins über allen anderen Völkern dienen soll. 

Jens Spahns Organspendegesetz, das er gemeinsam mit dem SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach, dem CSU-Abgeordneten Georg Nüßlein sowie der Linkspartei-Abgeordneten Petra Sitte vorgestellt hat, ist ein erneut herausragender Ausdruck dieser Absage an die Selbstbestimmung wie Eigenverantwortung des Individuums. Denn alle sind, wenn sie denn nicht widersprechen, für Organspende.

Selbstbestimmung bedeutet jedoch auch, sich bis zu seinem Ableben nicht mit seinem Tod beschäftigen zu müssen und so weder eine positive noch negative Stellung zur Entnahme der eigenen Organe nach dem Tod zu beziehen. Was in gleichem Maße auch für die Verwandten gilt, die in Spahns doppelter Widerspruchslösung als letzte Instanz auch Einspruch erheben können sollen. Hierzu vielleicht aber auch keine definitive Position einnehmen können oder wollen!

Kein sich selbst als „liberal“ definierender Staat kann und darf diesbezüglich eine Positionierung seiner Staatsbürger einfordern, da dies einen maximal staatlich sanktionierten Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen darstellt. Und was tangiert die Persönlichkeitsrechte mehr als der eigene Tod beziehungsweise die Reflexion eben dessen!?

Kein Menschenrecht auf die Organe Anderer

Vielmehr gilt hier Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Weshalb, so weiter in Artikel 1, wir uns „zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft“ bekennen. Und diese Würde und diese unverletzlichen wie unveräußerlichen Menschenrechte gelten laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eben auch über den Tod hinaus.

Von einem Menschenrecht auf die Organe anderer Menschen hingegen ist dort keine Rede. Von einem Recht also, welches den deutschen Staat zum Sachwalter gehirntoten Menschenmaterials machen würde. Einem Recht demnach, dass die nach dem Gehirntod lebendig konservierte Materie zur freien Verfügbarkeit der Allgemeinheit deklarierte. Was das individuelle Recht auf Menschenwürde zur Pflicht des menschlichen Körpers als Ersatzteillager des Kollektivs pervertierte.

Statt also die Würde des Menschen auch in den Tod zu individualisieren und dem EGMR Folge zu leisten, herrscht das blindwütige Kollektiv, das schon immer besser gewusst haben wollte, was für den Einzelnen das Beste ist. Oder um es mit Karl Lauterbachs Worten zu sagen:

Weil ich somit mit einer kleinen Pflicht – ich bin wenigstens bereit zu sagen, ob ich spenden will oder nicht, ich bin bereit zu widersprechen – einen großen Nutzen für die Gesellschaft schaffe [...] Wenn er sich nicht damit beschäftigen will, ist er automatisch Spender, weil wir dann unterstellen, dass er bereit wäre zu spenden […] [Denn:] Über 10.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Organ. Jeder fünfte, der in Deutschland auf der Warteliste ist, stirbt, während er wartet.“

Gehirntote Körper der Staatsbürger als Eigentum des Staates

Ein Kannibalismus der Guten, der die gehirntoten Körper der Staatsbürger als Eigentum des Staates betrachtet und sie der Volksgemeinschaft zur Einverleibung vorwirft. Allen Widerspruchslösungen zum Trotz entmündigt dies vollständig von Eigenverantwortung und Selbstbestimmung, eben über das eigene Leben und den eigenen Tod. Diese Einschätzung bestätigt auch Peter Dabrock, der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats. Für Dabrock wird „der Körper nach dem Hirntod [so] zu einem Objekt der Sozialpflichtigkeit“. 

Dieser Wahnwitz, mag er – wie es wiederholt von den Befürwortern des Spahnsches Gesetzes intoniert wird – auch in noch so vielen anderen EU-Staaten Usus sein, ist grundsätzlich ein Rückschritt hinter jede Aufklärung und Emanzipation. Es zählt nur das Wohl des Kollektivs, nicht das des Individuums. Zusammengefasst also: Die Organspende des Einzelnen als letzter hehrer Dienst an der deutschen Volksgemeinschaft.

Übrigens: Das letzte politische Instrumentarium in Deutschland, welches eine Abkehr von der Individualmedizin postulierte und so die Gesundheit des Einzelnen einem volksgemeinschaftlichen Popanz unterordnete, war das NS-Konzept zur „Gesundheitsführung“ des stellvertretenden Reichsärzteführers Friedrich Bartels aus dem Jahr 1936. Aber das sei nur zur historischen Einordnung für die sich dem Erhalt der Volksgemeinschaft verpflichteten Politiker erwähnt.

Foto: Pixabay

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Regina Becker / 03.04.2019

Mehrmals habe ich hier gelesen: wer keine Organe spenden will, der soll im Bedarfsfall auch keine erhalten…. Den Kommentatoren ist hoffentlich klar, dass sie damit versuchen, eine freiwillige Spende in eine angstbedingte Zwangsabgabe umzuwandeln. Im Übrigen: eine Organspende gibt noch längst keine Sicherheit, dass man im Bedarfsfall ein geeignetes Spenderorgan erhalten würde; dann heißt es: Pech gehabt. Die Transplantationen sind für einige Beteiligte ein Riesengeschäft. Die Organe der Hirntoten kosten nichts, doch die medizinischen Leistungen sind kostenintensiv - hier gehen Millionenbeträge über den Tisch. Nur der Spender geht leer (finanziell und körperlich) aus. Wie wäre es denn, wenn man als registrierter Organspender von Krankenkassenbeiträgen und Zuzahlungen freigestellt wird? Man zeigt seinen registrierten Organspenderausweis vor und schon ist man Premiumpatient, der kostenlos und privilegiert behandelt wird. Das wäre doch mal ne Maßnahme; und nicht immer alles nur zum Nulltarif, während andere daran verdienen können. Ist aber dann auch ein komisches Gefühl, wenn man in einem hübschen Einzelzimmer auf eine OP wartet und dann ausgerechnet an den Bedarf an Spenderorganen denken muss.

Alexandra Hinkel / 03.04.2019

Ich bin der Meinung,das es jedem selbst über lassen bleiben sollte ob er spendet oder nicht. Gut meine Organe kann ich nicht spenden,da ich Rheumatoide Arthritis habe . Aber was jetzt hier abläuft ist das Schreckenskabinett des Doktor fipes anders kann man es nicht ausdrücken. Es wird immer von Demokratie geplappert,und hier sollte keiner wirklich die Möglichkeit des wiederspruches haben. Das ist ja fast schon Kommunismus in rein Form. Und wieso wird nie die über aus hohe Sterblichkeit angesprochen nach organverpflanzungen. Ich kann dies nicht verstehen,mein Schwager hatte eine zweifach Transplantation von Herz und Niere er wurde im Dezember operiert und verstarb im Februar an Organversagen . Also kann doch niemand sagen,das man danach auch weiter lebt. Dann muss man auch die psychischen und physischen Aspekte einer organverpflanzung ansprechen. Weil die Empfänger leiden oft hoellenquahlen .

Sebastian Anders / 03.04.2019

Man kann zu jedem Thema verschiedener Meinung sein und Hinweise auf weitere Aspekte sind meistens hilfreich. In den bisherigen Leserzuschriften werden sachliche und überlegenswerte Einwände gegen den Entwurf von Herrn Spahn und seinen Mitstreitern vorgebracht, z.B. zu der Bewertung des Hirntodes als tatsächlichen Tod des einzelnen Menschen. Der ursprüngliche Beitrag von Herrn Ermler ist jedoch demagogisch und diffamierend. Das einem selbst nicht zusagende Angehen eines realen und dringlichen Problems (Hunderte, wenn nicht Tausende sterben jedes Jahr unnötigerweise) durch Andere als Umsetzung von Nazi-Denken zu suggerieren, ist nicht freiheitlich sondern schäbig, argumentativ und moralisch gesehen.  Ähnlich verhält es sich mit der falschen Darstellung von (relativ leicht beseitigbaren) Mißständen bei der Organspende bisher als wesentliche Ursachen des Mangels an Spenderorganen. Herr Ermler kann und soll natürlich nicht zur Verwendung von Organen seines Körpers gezwungen werden (wird er ja auch nicht); es steht ihm aber nicht zu, sich bei Widerspruch als im gleichem Maße zur Gemeinschft (Herr Ermler würde wohl auf die “Volksgemeinschaft” verweisen) beitragend wie potentielle Organspender darzustellen.

Karl Schmidt / 03.04.2019

Ich werde meinen Spendeausweis vernichten und einer Organspende widersprechen, wenn sich Spahn durchsetzt. Grundsätzlich hat niemand ein Recht auf Überleben - auf Leben ja; auf Überleben nein. Wer durch Krankheit oder Unfall auf Organspenden angewiesen ist, muss auf die freiwillige Hilfe von Mitmenschen hoffen. Ansprüche an andere Menschen hat weder er selbst noch der Staat, der seinen Bürgern ohnehin keine Beachtung mehr schenkt, wenn sie von ihm z. B. Schutz verlangen. Ohne Zwang, ohne dass jemand aus moralischer Überheblichkeit Ansprüche stellt, wäre ich dazu bereit. Als Ameise lasse ich mich von Politikern nicht behandeln. Mein Körper wird zu keinem Zeitpunkt einer Figur wie Lauterbach gehören. Er verweigert mir nicht nur die uneingeschränkte Freiheit über meinen Körper (ich muss ihn nämlich generell nicht über meinen Tod hinaus gegen eine Verwertung verteidigen), seine gesamte Politik ist auch auf die Verweigerung von Solidarität mit den eigenen Bürgern gerichtet. Beides (Freiheitsentzug und die Verweigerung von Schutz) entzieht jeder Diskussion den Boden. Diese Leute sind Amokläufer, dreist und arrogant. Und sie sind nicht meine Herren. Wenn sie spenden wollen, ist das ihre Sache. Ihre Meinung tangiert mich nicht und ist für mich schon gar nicht verbindlich. Sie respektieren mich weder als Mensch noch als Bürger. Für sie bin ich nicht mehr als eine Medizin für andere. Das ist Denken in industriellen Prozessen: maximal effektiv und nützlich. Bei der Migration nach Merkelart stellt übrigens niemand dieser Herrschaften solche Fragen. Wenn es um die Ausschlachtung der Menschen geht, die schon länger hier leben, gibt es (auch) keine Grenzen. Nicht mit mir.

Helmut Driesel / 03.04.2019

Bin da hundertprozentig Ihrer Meinung. Es wundert mich bloß, dass nicht geregelt ist, wem die konfiszierten Organe eingesetzt werden dürfen und wem nicht. Aus meiner Perspektive sollte doch so eine Art Testament für die Verwendung der entnommenen Organe dem Einverständnis beigeordnet werden. Das wäre im Sinne des Grundgesetzes, denn Eigentum erlischt mit dem Tode ja nicht sondern geht an rechtmäßig bestimmte Erben über. Insbesondere, wenn es einen größeren Wert hat. Es mag ja Menschen geben, denen die Vorstellung ein Graus ist, im Falle eines frühen Todes als Ersatzteillager für Herrn Junker oder Herrn Schulz oder anderen Gruselfiguren zu dienen. Oder für kapitalstarke Clanchefs aus dem russischen oder arabischen Raum? Oder wer von Euch linken oder christlichen Eiferern möchte ein zweites Leben als AFD-Niere?

Hermann Martin / 03.04.2019

Vorab: Ich habe größten Respekt für jeden, der sich dafür entscheidet, seine Organe zu spenden. Auf individueller Ebene gibt es dafür auch eine christliche Begründung. Aber wie sieht es aus damit, wenn potenzielle Organspender nicht auch aufgeklärt werden über die negativen Begleitumstände? Darüber höre ich in der Diskussion fast nichts. Wieviele Spendenwillige wussten bei ihrer Entscheidung darüber Bescheid? Natürlich ist das Interesse der Empfänger wichtig - warum aber nicht genauso auch die Interessen derer, die “geben” ? Ja, unser Land ist nahezu das einzige, das (noch) die Zustimmungsregelung statt der Widerspruchslösung hat. Wenn wir aber auf so vielen Gebieten moralischer Vorreiter sein wollen, warum gerade auf diesem Gebiet nicht? Ist es nicht ein moralisches Unterdrucksetzen, wenn mir gesagt wird, dass Menschen “an fehlender Organspende” sterben, statt an ihrer Krankheit? (Sollte mir jemand Zynismus vorwerfen: Ich habe zwei gute Bekannte, von denen einer ein Spenderherz bräuchte, und der zweite vor kurzem eines bekommen hat, ich kenne also sehr gut das menschliche Konfliktpotenzial!) Aber der entscheidende Grund für das Beibehalten der Zustimmungsregelung ist doch, dass es den Werten eines freiheitlichen Rechtsstaates zuwiderläuft, dass ich das grundsätzliche Eigentumsrecht an meinem Körper erst ausdrücklich einfordern muss, damit es geachtet wird… Ein wesentliches Kennzeichen aller christlichen Regeln ist nun mal die Freiwilligkeit - es ist nirgends überliefert, dass Jesus jemanden zwingt oder überwältigt, auch nicht zum Guten!

Matthias Claudius / 03.04.2019

Der Artikel bewertet die Widerspruchslösung aus freiheitlicher Sicht richtigerweise als inakzeptabel, aber dem Autor gelingt es nicht, zum Kern des Organtransplantations-Problems vorzudringen. Die Frage ob eine menschengemachte Regel (aktuelles Transplantationsgesetz, geforderte Widerspruchslösung) gerecht ist oder nicht, kann nicht mit einem Verweis auf andere menschengemachte Regeln (Grundgesetz, Menschenrechtserklärungen) beantwortet werden. Ohne diesen gegen den Rechtspositivismus gerichteten Gedanken weiter auszuführen und erstmal eine logisch konsistente Eigentumstheorie auszubreiten, behaupte ich, dass jedes logisch denkende Wesen, ausgestattet mit einer Mindestintelligenz, schnell intuitiv zustimmen wird, dass es bei der “Organfrage” um Eigentumsfragen handelt. Wem gehören die menschlichen Organe? Wer ist der rechtmäßige Eigentümer meiner Niere? Recht auf Eigentum bedeutet, die EXKLUSIVE Kontrolle über eine knappe(!) Ressource, d.h. eine Ressource um deren Kontrolle es eine Rivalität geben kann, inne zu haben. Exklusive Kontrolle über meine Organe wiederum impliziert jedoch, dass ich ein Recht auf einen Verkauf meiner Organe habe. Das aktuell gültige Transplantationsgesetz verletzt also bereits das grundlegendste Eigentumsrecht des Menschen, nämlich das Recht auf Selbsteigentum. Ein dem Verbot des Organhandels zugefügter Widerspruchszwang würde somit nur bereits bestehendes Unrecht zusätzlich vergrößern. Auf die utilitaristischen Vorteile einer Privatisierung und Liberalisierung des Organhandels will ich nicht eingehen, diese sind jedoch theoretisch und empirisch leicht zu belegen. Wem Menschenleben am Herzen liegen und die Unterproduktion an Organtransplantationen verringern möchte, muss sich für entsprechende ökonomische Anreize einsetzen. Die Lösung ist das Ende des Transplantations-Sozialismus und der Beginn eines Transplantations-Kapitalismus, der das Privateigentum an den eigenen Organen respektiert und Profite durch legalen Organhandel ermöglicht.

Prisca Kawubke / 03.04.2019

Was mich am meisten an dem neuen Vorschlag von Herrn Spahn stört, ist, dass die Freiheit des Individuums völlig ignoriert wird, z. B. die Freiheit, sich in diesen Dingen nicht entscheiden zu müssen bzw. dem Thema aus dem Weg zu gehen, wie der Autor sagt. Vielmehr wird in einem ersten Schritt ein Ziel festgesetzt: Die Zahl der Spenderorgane erhöhen. Und dann, zweitens, werden verschiedene Maßnahmen durchprobiert, bis man dem Ziel näher kommt oder es erfüllt. Hier waren das die Entscheidungslösung und jetzt die Widerspruchslösung. Was soll eigentlich geschehen, wenn - theoretisch - auch die Widerspruchslösung zu keiner Erhöhung der Spenderorgane führt? Was ist die nächste Maßnahme? Es spielt für diese Politiker offensichtlich überhaupt keine Rolle, dass der Bürger Freiheiten genießt. Die Freiheit kommt hier nicht vor. Stattdessen werden Rechte gegeneinander “abgewogen” und daraus Pflichten abgeleitet. Das Ziel wird nicht in Frage gestellt. Es wird einfach gesetzt. Ich meine vor kurzem gelesen zu haben, dass durch irgendeine Entscheidung eines Gerichtes § 1 uminterpretiert wird/worden ist (nicht in Bezug auf Organspende!): Das Recht auf Menschenwürde wird in Deutschland im Moment zu einem Recht wie andere Rechte. Dabei hat es bisher eine unaufhebbare Qualität gehabt und stand nicht zur Disposition. Leider kann ich mich nicht mehr an den Kritiker dieser neueren Tendenz erinnern…. Im Übrigen sei daran erinnert, dass die Organentnahme einen tötet - man bekommt nicht nach seinem Tod die Organe entnommen, sondern während des Lebens.

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