Marcus Ermler / 03.04.2019 / 06:26 / Foto: Pixabay / 92 / Seite ausdrucken

Organspende als letzter Dienst an der Volks-Gemeinschaft

Wenn es in Deutschland eines gibt, was nicht tot zu kriegen ist, ist es der Glauben an das kollektive Heil volksgemeinschaftlicher Taten. Alle für die Klimarettung, alle für den Frieden, alle für den Sozialismus, alle für den Endsieg. Diese totalitäre Geisteshaltung scheint so tief in der deutschen Volksseele verhaftet zu sein, dass der immer wiederkehrende Ausbruch dieses Wahns offenkundig der Selbstbestätigung der Prädestination des Deutschseins über allen anderen Völkern dienen soll. 

Jens Spahns Organspendegesetz, das er gemeinsam mit dem SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach, dem CSU-Abgeordneten Georg Nüßlein sowie der Linkspartei-Abgeordneten Petra Sitte vorgestellt hat, ist ein erneut herausragender Ausdruck dieser Absage an die Selbstbestimmung wie Eigenverantwortung des Individuums. Denn alle sind, wenn sie denn nicht widersprechen, für Organspende.

Selbstbestimmung bedeutet jedoch auch, sich bis zu seinem Ableben nicht mit seinem Tod beschäftigen zu müssen und so weder eine positive noch negative Stellung zur Entnahme der eigenen Organe nach dem Tod zu beziehen. Was in gleichem Maße auch für die Verwandten gilt, die in Spahns doppelter Widerspruchslösung als letzte Instanz auch Einspruch erheben können sollen. Hierzu vielleicht aber auch keine definitive Position einnehmen können oder wollen!

Kein sich selbst als „liberal“ definierender Staat kann und darf diesbezüglich eine Positionierung seiner Staatsbürger einfordern, da dies einen maximal staatlich sanktionierten Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen darstellt. Und was tangiert die Persönlichkeitsrechte mehr als der eigene Tod beziehungsweise die Reflexion eben dessen!?

Kein Menschenrecht auf die Organe Anderer

Vielmehr gilt hier Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Weshalb, so weiter in Artikel 1, wir uns „zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft“ bekennen. Und diese Würde und diese unverletzlichen wie unveräußerlichen Menschenrechte gelten laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eben auch über den Tod hinaus.

Von einem Menschenrecht auf die Organe anderer Menschen hingegen ist dort keine Rede. Von einem Recht also, welches den deutschen Staat zum Sachwalter gehirntoten Menschenmaterials machen würde. Einem Recht demnach, dass die nach dem Gehirntod lebendig konservierte Materie zur freien Verfügbarkeit der Allgemeinheit deklarierte. Was das individuelle Recht auf Menschenwürde zur Pflicht des menschlichen Körpers als Ersatzteillager des Kollektivs pervertierte.

Statt also die Würde des Menschen auch in den Tod zu individualisieren und dem EGMR Folge zu leisten, herrscht das blindwütige Kollektiv, das schon immer besser gewusst haben wollte, was für den Einzelnen das Beste ist. Oder um es mit Karl Lauterbachs Worten zu sagen:

Weil ich somit mit einer kleinen Pflicht – ich bin wenigstens bereit zu sagen, ob ich spenden will oder nicht, ich bin bereit zu widersprechen – einen großen Nutzen für die Gesellschaft schaffe [...] Wenn er sich nicht damit beschäftigen will, ist er automatisch Spender, weil wir dann unterstellen, dass er bereit wäre zu spenden […] [Denn:] Über 10.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Organ. Jeder fünfte, der in Deutschland auf der Warteliste ist, stirbt, während er wartet.“

Gehirntote Körper der Staatsbürger als Eigentum des Staates

Ein Kannibalismus der Guten, der die gehirntoten Körper der Staatsbürger als Eigentum des Staates betrachtet und sie der Volksgemeinschaft zur Einverleibung vorwirft. Allen Widerspruchslösungen zum Trotz entmündigt dies vollständig von Eigenverantwortung und Selbstbestimmung, eben über das eigene Leben und den eigenen Tod. Diese Einschätzung bestätigt auch Peter Dabrock, der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats. Für Dabrock wird „der Körper nach dem Hirntod [so] zu einem Objekt der Sozialpflichtigkeit“. 

Dieser Wahnwitz, mag er – wie es wiederholt von den Befürwortern des Spahnsches Gesetzes intoniert wird – auch in noch so vielen anderen EU-Staaten Usus sein, ist grundsätzlich ein Rückschritt hinter jede Aufklärung und Emanzipation. Es zählt nur das Wohl des Kollektivs, nicht das des Individuums. Zusammengefasst also: Die Organspende des Einzelnen als letzter hehrer Dienst an der deutschen Volksgemeinschaft.

Übrigens: Das letzte politische Instrumentarium in Deutschland, welches eine Abkehr von der Individualmedizin postulierte und so die Gesundheit des Einzelnen einem volksgemeinschaftlichen Popanz unterordnete, war das NS-Konzept zur „Gesundheitsführung“ des stellvertretenden Reichsärzteführers Friedrich Bartels aus dem Jahr 1936. Aber das sei nur zur historischen Einordnung für die sich dem Erhalt der Volksgemeinschaft verpflichteten Politiker erwähnt.

Foto: Pixabay

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Marcel Elsener / 03.04.2019

@Georg Bender Der Kollektivismus besteht darin, dass alle kollektiv zu Organspendern erklärt werden, soweit sie nicht individuell ausdrücklich widersprechen (bzw. deren Angehörige widersprechen). Jede denkbare Gesellschaft besteht faktisch aus Individuen; aber deswegen kann eine Gesellschaft trotzdem kollektivistisch verfasst sein. Auch Sie als Wehrpflichtiger sind beispielsweise individuell wehrpflichtig. Irgendwie haben Sie wohl den Begriff Kollektivismus nicht verstanden. Wie einige hier korrekt geschrieben haben, muss das entnommene Organ noch lebendig sein, ansonsten taugt es nicht mehr zur Transplantation. Der Spender ist streng genommen eben noch nicht tot, auch wenn juristisch bei nicht mehr messbaren Hirnaktivitäten (vulgo Hirntod) der gesamte Organismus als tot definiert wird; diese juristische Definition ist jedoch biologisch (und damit naturwissenschaftlich gesehen) unhaltbar. Eines der vielen Beispiele, wo Juristen sich irgendetwas zusammendefinieren, weil es ihnen gerade so in den Kram passt. Rabulistik ist ein typisch juristischer Trick. Dessenungeachtet geht es tatsächlich um die ethische Frage, ob man irgendwelche Menschen einfach ohne deren Einwilligung zu Ersatzteillagern degradieren darf. Dass in Österreich Menschenfledderei betrieben werden darf, sofern es der Staat tut, beantwortet die ethische Frage nicht. Und dass Österreich (und auch kein anderes europäisches Land) als liberal bezeichnet werden kann, ist offensichtlich. Allerdings wissen inzwischen die wenigsten, was Liberalismus eigentlich beinhaltet, weshalb der grassierende Antiliberalismus kaum mehr jemandem auffällt.

Lutz Herzer / 03.04.2019

Das spezielle Problem der Widerspruchslösung ist überwiegend juristischer Natur und mündet in der Frage: unter welchen Umständen ist es zulässig, aus dem Mangel eines Widerspruchs eine Zustimmung abzuleiten? Es gibt Situationen, in denen ein konkludentes Schweigen als Zustimmung zu etwas betrachtet werden kann. Allerdings muss das Schweigen bewusst, d.h. in Verbindung mit Aufgeklärtheit über die Tragweite der zum Ausdruck gebrachten Erklärung, und temporär vollzogen werden. Auch und gerade in Fällen von körperlichen Eingriffen bedarf eine Zustimmung zwingend der vorherigen Aufklärung, so wie es z.B. vor jeder Operation üblich ist. Ausnahmen davon werden in der Rettungsmedizin gemacht, wenn Patienten nicht in der Lage sind, Willenserklärungen abzugeben. Der mutmaßliche Wille des von den Maßnahmen Betroffenen, am Leben erhalten zu werden, ist dann ausreichend. Hingegen kann ein mutmaßlicher Wille, im Falle des sog. Hirntods Organe zugunsten Dritter entnommen zu bekommen, nicht durch Schweigen ohne zeitlichen Bezug zum Ausdruck gebracht werden. Dies scheitert bereits am Mangel der Aufklärung über den Eingriff und über die Zuverlässigkeit der Hirntoddiagnostik. Letztere ist nicht ermittelbar, da der Hirntod in Fällen von Fehldiagnosen lediglich etwas später eintreten würde, sobald die Organentnahme durchgeführt wird. Hinterher dürfte die Rechtsmedizin kaum in der Lage sein, den Hirntod als Folge der Organentnahme zu ermitteln.

Anders Dairie / 03.04.2019

Sie müssen davon ausgehen, dass Ärzte eine Art Handwerker-Verhältnis zum Sterbenden haben.  Sie wissen, dass dieser Prozess nicht umkehrbar ist. Der Laie glaubt hoffend an Wunder, Zufälle, Möglichkeiten.  Das ist dummes Zeugs.  Ärzte machen anständig ihren Job, so gut sie es halt können.  Ich ahne,  dass sie bei der Einlieferung sofort sehen, wer sterben wird.  Es dauert anhand der Prüfung diverser Körperreflexe nur Minuten,  um den Tod sicher festzustellen.  Man soll sich vergleichweise erinnern:  Der Kommissar drückt die Halsschlagader und sagt:  “...der ist tot !” Und sogar diesen Blödsinn glauben die Leute.  Noch vor ein paar Dutzend Jahren war das die Routine.  Übrigens, sind nicht die Passanten die wahren Straftäter, die die Erste Hilfe scheuen?  Ein Transplantations-Gesetz macht die Ärzte nicht zu “Götter in Weiß”.  Waren sie das nicht längst? 

Andreas Rochow / 03.04.2019

@ Archi W. Bechlenberg - Selbstverständlich ist die Entscheidungen zum Schicksal der evtl. noch lebensrettend einsetzbaren Organe individuell und müssen nicht begründet und verteidigt werden. Nicht einmal zum Nachdenken darüber gibt es eine moralische Pflicht oder gar gesetzliche Vorgaben! Mein Vorschlag: Das Thema an sich heranlassen und prüfen, ob man bereit wäre, sich ein lebensrettendes Organ implantieren zu lassen.

Cornelia Buchta / 03.04.2019

Ich habe also meine Organe, Augenhornhaut, Blutgefäße, Haut, Herzklappen, Sehnen und Bänder, Knochen, Eihaut der Fruchtblase (Liste von Organspende Website) nur vom Staat gemietet. Nach dem Hirntod werden sie wieder dem Wohle der Gemeinschaft zugeführt?  Das vorher freiwillige und von bestimmten persönlichen Motiven motivierte Ja, wird nun zum Normalfall erklärt. Der Nein-Sager oder Unentschlossene muss sich moralisch gegen den Druck behaupten. Er muss vor seinem eigenen Gewissen seine Ablehnung rechtfertigen. Ich kann mir nicht helfen: ich empfinde diese Neuregelung als Drückermethode.

Andreas Rochow / 03.04.2019

@ Gunter Frank - Ihren populären Lösungsvorschlag - Geben und Nehmen - ist einer von vielen, die wir im ärztlichen Kollegenkreis ausgiebig diskutiert haben. Er wurde verworfen, weil es keine andere als die medizinische Indikation geben darf! Die Privilegierung von Spender-JA-Bedürftigen und Benachteiligung von Spender-NEIN-Bedürftigen auf Organvergabe-Wartelisten stellte eine Entscheidung dar, die therapeutische Maßnahmen von sachfremden Vorleistungen abhängig machte. Ein solches Vorgehen ist medizinethisch nicht vertretbar. Therapie ist niemals eine “Belohnung” für etwas und darf nicht als “Strafe” für etwas versagt werden!

Andreas Möller / 03.04.2019

Nicht auszudenken, würde mein Hirntod willkürlich festgestellt, nur weil ich auf einer Liste als irgendein böser Sympathisant (z.B. Achse-Leser und -Kommentator…) oder gar mehr für sonst was stehe. Gäbe es Garantien dafür, dass dem nicht so wäre? Selbst wenn, ich würde sie bei der fortschreitenden Totalisierung unseres Staates sowie der Digitalisierung und Überwachung nicht glauben. Außerdem, Moslems ist es nach ihrem Glauben verboten Organspender zu sein. Meinetwegen, aber dürfen die dann meine Organe bekommen?  Diese/meine Organe sind ja immerhin seit Jahrzehnten mit Alkohol, Schweinefleisch und ähnlichem am Leben erhalten worden. Sollten Moslems dann demnächst hier in der Mehrheit sein, was ja irgendwann der Fall sein wird, dann dürfen/müssen wir alle spenden, von denen aber nichts empfangen? Müssen neben dem festzustellenden Hirntod auch erst Glaubensfragen geklärt werden? Eventuell sogar noch politische? Soll ich Menschen, die den Niedergang unseres Landes betreiben oder zumindest durch Wahlen und Duckmäusertum forcieren, auch noch mit einer lebensverlängernden Maßnahme durch meine Organe unterstützen? Fragen über Fragen. Ich glaube ich komme für mich persönlich zu dem Ergebnis, dass ich weder spenden noch empfangen möchte. Sterben müssen wir irgendwann alle mal, also was soll´s?

Ann-Katrin Singer / 03.04.2019

Erinnern möchte ich an den letzten Organspendeskandal 2010/2011, nach dem sich die Spenderzahlen deutlich verringert haben. Herr Spahn reduziert uns nun zu ausweidendem Biomaterial, gleichzeitig ist völlig offen, ob und wie Missbrauchsfälle verhindert werden sollen, wie z.B. Organtourismus durch Reiche, die mal kurz nach Deutschland einreisen, um sich hier zu bedienen. Herrn Spahn interessieren scheinbar auch Gerichtsurteile und Gesetze wenig, wie z.B. 2017 als das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass unter bestimmten Umständen Todkranke freiwillig aus dem Leben scheiden können. Herr Spahn weigerte sich jedoch, das Urteil umzusetzen. Insofern darf man gespannt sein, wie es in Sachen Organspende weiter geht, auf die Umsetzung von Gerichtsentscheidungen darf man wohl eher nicht hoffen.

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