Marcus Ermler / 03.04.2019 / 06:26 / Foto: Pixabay / 92 / Seite ausdrucken

Organspende als letzter Dienst an der Volks-Gemeinschaft

Wenn es in Deutschland eines gibt, was nicht tot zu kriegen ist, ist es der Glauben an das kollektive Heil volksgemeinschaftlicher Taten. Alle für die Klimarettung, alle für den Frieden, alle für den Sozialismus, alle für den Endsieg. Diese totalitäre Geisteshaltung scheint so tief in der deutschen Volksseele verhaftet zu sein, dass der immer wiederkehrende Ausbruch dieses Wahns offenkundig der Selbstbestätigung der Prädestination des Deutschseins über allen anderen Völkern dienen soll. 

Jens Spahns Organspendegesetz, das er gemeinsam mit dem SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach, dem CSU-Abgeordneten Georg Nüßlein sowie der Linkspartei-Abgeordneten Petra Sitte vorgestellt hat, ist ein erneut herausragender Ausdruck dieser Absage an die Selbstbestimmung wie Eigenverantwortung des Individuums. Denn alle sind, wenn sie denn nicht widersprechen, für Organspende.

Selbstbestimmung bedeutet jedoch auch, sich bis zu seinem Ableben nicht mit seinem Tod beschäftigen zu müssen und so weder eine positive noch negative Stellung zur Entnahme der eigenen Organe nach dem Tod zu beziehen. Was in gleichem Maße auch für die Verwandten gilt, die in Spahns doppelter Widerspruchslösung als letzte Instanz auch Einspruch erheben können sollen. Hierzu vielleicht aber auch keine definitive Position einnehmen können oder wollen!

Kein sich selbst als „liberal“ definierender Staat kann und darf diesbezüglich eine Positionierung seiner Staatsbürger einfordern, da dies einen maximal staatlich sanktionierten Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen darstellt. Und was tangiert die Persönlichkeitsrechte mehr als der eigene Tod beziehungsweise die Reflexion eben dessen!?

Kein Menschenrecht auf die Organe Anderer

Vielmehr gilt hier Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Weshalb, so weiter in Artikel 1, wir uns „zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft“ bekennen. Und diese Würde und diese unverletzlichen wie unveräußerlichen Menschenrechte gelten laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eben auch über den Tod hinaus.

Von einem Menschenrecht auf die Organe anderer Menschen hingegen ist dort keine Rede. Von einem Recht also, welches den deutschen Staat zum Sachwalter gehirntoten Menschenmaterials machen würde. Einem Recht demnach, dass die nach dem Gehirntod lebendig konservierte Materie zur freien Verfügbarkeit der Allgemeinheit deklarierte. Was das individuelle Recht auf Menschenwürde zur Pflicht des menschlichen Körpers als Ersatzteillager des Kollektivs pervertierte.

Statt also die Würde des Menschen auch in den Tod zu individualisieren und dem EGMR Folge zu leisten, herrscht das blindwütige Kollektiv, das schon immer besser gewusst haben wollte, was für den Einzelnen das Beste ist. Oder um es mit Karl Lauterbachs Worten zu sagen:

Weil ich somit mit einer kleinen Pflicht – ich bin wenigstens bereit zu sagen, ob ich spenden will oder nicht, ich bin bereit zu widersprechen – einen großen Nutzen für die Gesellschaft schaffe [...] Wenn er sich nicht damit beschäftigen will, ist er automatisch Spender, weil wir dann unterstellen, dass er bereit wäre zu spenden […] [Denn:] Über 10.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Organ. Jeder fünfte, der in Deutschland auf der Warteliste ist, stirbt, während er wartet.“

Gehirntote Körper der Staatsbürger als Eigentum des Staates

Ein Kannibalismus der Guten, der die gehirntoten Körper der Staatsbürger als Eigentum des Staates betrachtet und sie der Volksgemeinschaft zur Einverleibung vorwirft. Allen Widerspruchslösungen zum Trotz entmündigt dies vollständig von Eigenverantwortung und Selbstbestimmung, eben über das eigene Leben und den eigenen Tod. Diese Einschätzung bestätigt auch Peter Dabrock, der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats. Für Dabrock wird „der Körper nach dem Hirntod [so] zu einem Objekt der Sozialpflichtigkeit“. 

Dieser Wahnwitz, mag er – wie es wiederholt von den Befürwortern des Spahnsches Gesetzes intoniert wird – auch in noch so vielen anderen EU-Staaten Usus sein, ist grundsätzlich ein Rückschritt hinter jede Aufklärung und Emanzipation. Es zählt nur das Wohl des Kollektivs, nicht das des Individuums. Zusammengefasst also: Die Organspende des Einzelnen als letzter hehrer Dienst an der deutschen Volksgemeinschaft.

Übrigens: Das letzte politische Instrumentarium in Deutschland, welches eine Abkehr von der Individualmedizin postulierte und so die Gesundheit des Einzelnen einem volksgemeinschaftlichen Popanz unterordnete, war das NS-Konzept zur „Gesundheitsführung“ des stellvertretenden Reichsärzteführers Friedrich Bartels aus dem Jahr 1936. Aber das sei nur zur historischen Einordnung für die sich dem Erhalt der Volksgemeinschaft verpflichteten Politiker erwähnt.

Foto: Pixabay

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Leserpost

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Werner Kirmer / 03.04.2019

Schon der Name “Spende” ist Schande. Das ist ein hochprofitables Geschäft der Medizinindustrie. den Menschen wird wie bei jeder Versicherung suggeriert, sie können ihre Eigenverantwortung für ihr Leben ruhig anderen überlassen.

toni Keller / 03.04.2019

wir fassen zusammen: für Frauen gilt unbedingt und immer und ausschließlich,  und wer das anders sieht ist im besten Fall ein übler Reaktionär: Mein Bauch gehört mir! Aber alle anderen Organe gehören dem Staat! Oder wie darf ich das verstehen? Man kann nicht einerseits das Recht der Mutter auf ihre Ruhe, ihre Karriere und ihre Selbstbestimmung höher ansiedeln als das des Kindes, dass aller Wahrscheinlichkeit nach noch leben wird, wenn die Mutter schon tot ist, und dann dieses Recht aufheben, wenn es um die Sorge für einen der der jungen Frau ansonsten unbekannt ist, geht. Es ist eigentlich dieses mit zweierlei Maß messen, was die derzeitige Politik so schrecklich macht. Werte und Normen werden nicht mehr allgemein formuliert, sondern ja nach dem Fall mal so, mal so definiert.

Steffen Huebner / 03.04.2019

Ein Milliardengesundheitsmarkt wartet und es ist wohl vor allem das begründete (!) fehlende Vertrauen in das gesetzestreue humanistische Handeln der Akteure, welches fern geschäftlicher Interessen die quasi verpflichteten Organabgeber schaudern läßt. Fälle von Mißachtung der Richtlinien zur Feststellung des Hirntot, weil die Zeit drängte, sind durchaus bekannt geworden, auch Fälle von Korruption. Der Mensch will auch beim Sterben selbstbestimmter Eigentümer seines Körpers bleiben. Und wenn es nicht genügend freiwillige Spender gibt, dann gibt es eben nicht genügend.

Peter Thomas / 03.04.2019

Alles richtig, und alles falsch. Vernünftig und berechtigt ist, daß der Autor den Spahnschen Gesetzentwurf zur Organspende kritisiert, ihn als Angriff auf die Würde, die Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht des Individuums ablehnt. Irreführend und verleumderisch ist jedoch die von Ermler konstruierte Verbindung zu einer “Volksgemeinschaft”, einer “deutschen Volksseele” und einem deutschen Überlegenheitswillen über (alle) andere(n) Völker. Hier betreibt er, unüberlegt oder böswillig, negativen Rassismus - neudeutsch “Germanophobie” - und versichert sich ganz nebenbei der Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Guten (Merke: “Volk” ist böse, deutsches Volk ist doppelplusböse.) Dabei geht es den Herrschern in Berlin tatsächlich nicht um das Volk, und schon gar nicht um das deutsche Volk. Denen geht es um die “Überwindung” des Volkes in einer globalen (und freilich ewig illusionären) Menschengemeinschaft. Noch mehr aber geht es ihnen um Macht und um Geld.

Karla Kuhn / 03.04.2019

Spahn bei Hart aber Fair war für mich mit das schlimmste, was ich in den letzet Jahren gehört habe. NATÜRLICH ist Organspende FREIWILLIG aber für mich klang das so, und “Bist Du nicht willig, so brauch ich Gewalt”. Ständig ist dieser Mann daraufrumgeritten, daß doch SO viele Menschen auf Organe warten. Er hat damit vielen Menschen ein schlechtes Gewissen eingeredet. Ich möchte weder ein anderes Organ bekommen noch würde ich eines spenden !!  Organspende MUß nur auf FREIWILLIGER Basis OHNE gezielte Beeinflußung erfolgen, alles andere , so wie die WIDERSPRUCHSREGELUNG verstößt GEGEN das GG.  Spahn behauptete auch noch, viele Menschen, die sich NICHT mit der Organspende befassen, wären zu faul dazu. Das ist für mich DREIST ! Übrigens, Moslems dürfen schon wegen ihrem Glauben kein Organspender sein, sie müssen “unausgeschlachtet” ins Grab.  Falls ich jemals in die Lage kommen sollte zu entscheiden, ob von einem verstorbenen Angehörigen Organe entnommen werden dürfen, würde ich das verneinen.  Herr Dechant, was sie forden, ist der Vorschlag von Frau Bärböck und - für mich- genau so inakteptabel wie der Vorschlag von Spahn. AUCH das ist DRUCK. Wenn ich einen Ausweis verlängere oder wenn ich im Krankenhaus liege, möchte ich mich nicht mit der Organspende befassen. Ein Zuchauer Kommentar dazu “Ich habe eben meinen Spendeausweis zerissen, weil das keine Spende mehr ist, sondern ZWANG” , übrigens ist er nicht der einzige gewesen ”  Dann sollte sich auch JEDER noch an den ORGANSPENDESKANDAL erinnern !!

U. Unger / 03.04.2019

Hiermit stelle ich fest, dass scheinbar der Hirntod bei Jens Spahn, Karl Lauterbach, Georg Nüßlein, Petra Sitte eingetreten sein könnte. Die Organentnahme könnte sofort begonnen werden! Ohne Zweifel haben Sie jedwede Empathie zum selbst bestimmten Individuum verloren, falls Sie je welche hatten? Sie betrachten sich trotzdem als Vorbilder,? Nun, ich bin bereit dieses großzügige Angebot testweise bis zum Ende der Organverteilung o. g. Personen, ab Inkrafttreten für 2 Wochen gut zu heißen (satirisch!), danach mache ich meine ernsthaften Einwände geltend s.u.. Nun soll offensichtlich ein industrieller Transformationsmedizinischer Sektor (höchste Renditen!!!) zu Gunsten von Halbgöttern in weiß und Bundestag installiert werden, um die Auswüchse der Transplantationsmedizin (Wartelistenskandal und illegaler Organhandel) zu legalisieren, (staats)willkürliches Tötungsrecht inklusive. Streng genommen ist dieser Gesetzesentwurf nichts anderes als eine final totalitäre Kopfsteuer, die der Steuersklave unter Beibehaltung seiner zur Sklavengeburt verliehenen Steuernummer zu entrichten hat. Die Perversion der Würde: CDU, SPD. Ich fordere “Selbstbestimmung nach freiem Willen” und damit Achtung meiner wesentlichen Menschenwürde. Die Verfasser*Innen dieses Gesetzentwurfes fordere ich zum sofortigen Rücktritt auf, Mitglieder zum sofortigen Parteiaustritt! Ich lehne diesen “Familie Dr. Mengele” Gesetzesentwurf strikt ab, Sie alle dürfen Mitmachen! Nicht zuletzt möchte ich jedem Arzt uneingeschränkt weiter vertrauen können.

Ralf Pöhling / 03.04.2019

Ich bin vor knapp 30 Jahren mal mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gefahren worden. Während die Krankenwagenbesatzung und ich ein wenig herumscherzten um die Situation etwas zu entspannen, wurden die beiden Profis plötzlich todernst, als das Thema Organspendeausweis kam. Man hat mir damals den eindeutigen Rat gegeben, so einen Ausweis niemals zu unterschreiben. Andernfalls würde man mich im Krankenhaus eher sterben lassen, als mich zu retten. Nämlich dann, wenn denn die Organspende potentiell mehr Geld abwerfen würde. Eine Gesellschaft, die ihre Mitglieder von vornherein zur Organentnahme frei gibt, ist nicht human. Ganz im Gegenteil.

Frank Dieckmann / 03.04.2019

Herr Ermler, ich habe Ihnen diese deutlichen Worte garnicht zugetraut. Solch eine Stellungnahme im ÖRR bei einer Talkrunde und die wirkliche Debatte wäre eröffnet. Allerdings gehen auch Sie dem Framing auf den Leim. Es gibt garnicht zu wenige “Spender”, sondern zu wenig junge Menschen, die durch Unfälle tödliche Hirnverletzungen erleiden. Dem könnte man dadurch begegnen, daß man aus der Helmpflicht für Motorradfahrer und der Gurtpflicht für Autofahrer, beides eingeführt 1981, ein Helm- und Gurtverbot machte, denn jede Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit führt automatisch zu weniger “Organspendern”.

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