Anabel Schunke / 12.04.2019 / 06:15 / Foto: Achgut.com / 104 / Seite ausdrucken

Oma Ingrid und das Gefühl für Ungerechtigkeit

„Oma Ingrid“ muss hinter Gitter, titelten diverse Nachrichtenseiten. Die Empörung in den sozialen Netzwerken ist auch zwei Tage später groß. Das liegt zum einen daran, dass „Oma Ingrid“ stolze 85 Jahre alt und auf den Rollstuhl angewiesen ist. Zum anderen rückt die Frage der Gerechtigkeit in einem Land, das mittlerweile selbst schwere Straftäter laufen lässt, zunehmend in den Fokus. 

Nun muss fairerweise gesagt werden, dass „Oma Ingrid“ Wiederholungstäterin ist. Aber auch bei ihrem ersten Vergehen kam Ingrid Millgramm, wie „Oma Ingrid“ eigentlich heißt, nicht sehr glimpflich davon. Damals beobachtete eine Verkäuferin die Rentnerin dabei, wie sie preisreduziertes Gulasch aus der Fleischtheke in einen Gefrierbeutel füllte. Das Amtsgericht Memmingen verurteilte sie daraufhin zu einer Strafe von 1.800 Euro. Ein hartes Urteil, wenn man bedenkt, dass die Rentnerin den Diebstahl mit ihrer Altersarmut rechtfertigte.

Millgramm gibt an, ihr halbes Leben gearbeitet zu haben. Mit ihrem zweiten Mann lebte sie im Wohlstand. Elegante Landhausmöbel, gutes Essen. Fehlinvestitionen trieben sie in den Ruin. Die Aktienfonds waren nichts mehr wert. Und im selben Jahr starb ihr Mann. Heute lebt „Oma Ingrid“ von 725 Euro Witwenrente. Grundsicherung erhält sie nicht. Damit gehört sie zu den drei Millionen Rentnern in Deutschland, die als „armutsgefährdet“ gelten. Nach eigenen Angaben bleiben ihr monatlich weniger als 100 Euro zum leben. 

Nun stellt sich die Frage: Muss man Mitgefühl mit einer Frau haben, die die meiste Zeit ihres Lebens gut gelebt hat und durch falsche Investitionen arm wurde? Die Meinungen gehen hier auseinander. Mitgefühl ist subjektiv und der Flaschensammler vor dem Stadion für viele nicht minder mitleiderregend. 

Eine kleine Fassade zum Selbstschutz

Zur Wahrheit gehört ebenso, dass „Oma Ingrid“ nicht nur Lebensmittel mitgehen ließ, sondern auch Kosmetikartikel. Haarklemmen, Puder, Wimperntusche. Selbst vor Gericht trägt sie schicke Kleidung. Vermutlich Überbleibsel aus besseren Zeiten. Eine kleine Fassade zum Selbstschutz, die sie sich erhalten hat. 

Sechsmal ließ sich die Rentnerin beim Klauen erwischen. Sie saß schon einmal im Gefängnis. Nach ihrem fünften Diebstahl musste sie im Oktober 2017 hinter Gitter. Nach 55 Tagen wurde sie, deren Fall schon damals viel Aufmerksamkeit erzeugte, frühzeitig aus der Haft entlassen. Ihre Bewährungshelferin erklärte vor Gericht: „Sowohl psychisch als auch physisch hat sie die Haft sehr mitgenommen.“ Nach eigenen Angaben wollte die Rentnerin so etwas nie wieder erleben. 

Aber was hat es nun mit Oma Ingrid auf sich? Ist sie eine notorische Wiederholungstäterin, oder muss man sich vielleicht fragen, wie groß die Not einer Frau ist, die mit 85 Jahren erneut das Risiko eingeht, im Gefängnis zu landen? Sind ein paar Haarklemmen, Wimperntusche und Puder Luxusartikel, die kein Mensch braucht, oder legt die Art der Gegenstände vielmehr Zeugnis über eine Frau ab, die den eigenen gesellschaftlichen und sozialen Abstieg nicht verwunden hat? Das letzte bisschen schöner Schein zur Erhaltung der eigenen Würde angesichts eines Lebens in Altersarmut? 

Um ehrlich zu sein, spielt das gar keine Rolle. Genauso wenig wie die obligatorischen Besserwisser-Kommentare der Juristen in den Kommentarspalten zum Thema. Es gibt einen Punkt, an dem man dem gemeinen Bürger gewisse Dinge auch mit noch so viel Juristen-Sprech nicht mehr schlüssig erklären kann. Und der ist dann erreicht, wenn ein kritisches Maß an Urteilen erreicht ist, die für ihn nicht mehr nachvollziehbar sind. Wenn er beginnt, die Fähigkeit des Justizsystems, so etwas wie Gerechtigkeit herzustellen, grundsätzlich in Frage zu stellen. Dann zählen auch Sätze wie „Es gibt kein Recht im Unrecht“ nicht mehr. Wenn etwas in der Tiefe schiefläuft, dann erscheint auch der Vergleich von Äpfeln und Birnen plötzlich legitim. 

Schwere Körperverletzung mit Todesfolge und ein paar Haarklemmen 

Die Ursünde, die in diesem Zusammenhang am deutschen Justizsystem begangen wurde, war die „Grenzöffnung“ Angela Merkels im September 2015, das damit einhergehende Credo, aus illegal legal zu machen einschließlich aller mannigfaltigen Konsequenzen und Rechtsbrüche, die daraus folgten. Wenn ein abgelehnter Asylbewerber seinen Aufenthalt in einem Land durch einen Mord verlängern kann, dann ist das System in sich dysfunktional, weil Strafen wie ein Gefängnisaufenthalt vom Bürger nicht mehr als solche empfunden werden. Genauso verhält es sich mit Strafen, die ins Verhältnis gesetzt werden. Zwei Jahre auf Bewährung für eine schwere Körperverletzung mit Todesfolge sind nicht viel, wenn man liest, dass eine 85-jährige Rentnerin für ein bisschen Sahnesteif und Haarklemmen vier Monate ins Gefängnis geht. Für den normalen Bürger spielt es keine Rolle, ob es sich um unterschiedliche Taten handelt und ob es juristisch korrekt ist, diese miteinander zu vergleichen. Es geht um die Verhältnismäßigkeit. Und ab dem Zeitpunkt, an dem ein genereller Zweifel am Rechtsstaat um sich greift, ist auch das Vergleichen von Strafmaßen erlaubt. 

Ein Rechtsstaat, der nur noch jene zu verfolgen scheint, die er, wie eine alte Frau im Rollstuhl mit festem Wohnsitz und Identität, dingfest machen kann, während er zugleich Verbrechen von Migranten oftmals gar nicht mehr nachgeht, muss sich das gefallen lassen. Wer reihenweise Verfahren – unter anderem wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlages wie im Falle des Froschclubs in Frankfurt/Oder oder des sexuellen Missbrauchs an Kindern – aus Gründen der Überlastung einstellt, der muss Bürger ertragen, die zunehmend wütend reagieren, wenn Menschen, die weit weniger auf dem Kerbholz haben, überhaupt verurteilt werden. Kurzum: Wer versuchten Totschlag oder schweren Kindesmissbrauch in 50 Fällen zu Delikten erklärt, die am Ende nicht einmal mit Bewährung geahndet werden, der braucht sich nicht über Bürger wundern, die Vergehen wie Gulasch- und Wimperntuschen-Diebstahl überhaupt nicht mehr als zu verurteilende Verbrechen wahrnehmen. 

Warum ist „King Abode“, der libysche Intensiv-Asylbewerber, dessen ellenlanges Strafregister unter anderem ebenso Diebstahl umfasst, noch auf freiem Fuß? Weshalb ist er überhaupt noch hier? Warum musste Abode seine 1.400 Euro wegen Sachbeschädigung nicht zahlen?

Warum muss eine 78-jährige Rentnerin in München 60 Euro Strafe für’s Schwarzfahren bezahlen, weil ihr Ticket erst zwei Minuten später gültig war, während Asylbewerber nicht kontrolliert werden, weil das „Eintreiben des erhöhten Beförderungsentgeltes meist erfolglos ausfällt“? Fragen über Fragen, die immer lauter gestellt werden. 

Das grundsätzliche Gefühl wachsender Ungerechtigkeit

Wenn mich die Erfahrung der letzten Jahre in diesem Job eines gelehrt haben, dann die Tatsache, dass Meldungen, die gegen das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen gehen, um ein Vielfaches schlimmer bewertet werden als alles andere. Die Leute haben sich an den Terror gewöhnt, die Messerattacken und sexuellen Übergriffe, aber nicht an das grundsätzliche Gefühl wachsender Ungerechtigkeit. Das liegt mitunter daran, dass sich die Ungerechtigkeit nicht durch einen plötzlichen Schrecken in Form eines LKW auf einem Weihnachtsmarkt zeigt, sondern durch immer neue Offenbarungen, die sich erst nach und nach in voller Blüte zeigen. Anders als die Akteure des Terrors setzt der deutsche Rechtsstaat, je mehr er angesichts der Last der Zuwanderung zusammenbricht, immer noch einen drauf. Was man vor einigen Jahren noch als Satire abgetan hätte, ist heute bittere Realität. 

Das heißt nicht, dass es nicht schon vor 2015 empfundene Ungerechtigkeiten gab oder es in diesem Land einzig und allein aufgrund der Asylpolitik bergab geht, aber es war jene kopflose Politik und die mit ihr einhergehende Überlastung des deutschen Staates und seiner Gesellschaft, die seine Probleme unter das Brennglas legte. Angesichts des zunehmenden Legitimationsverlustes und der Wut vieler Menschen täte die Politik gut daran, sich dieser Probleme endlich anzunehmen. 

Foto: Achgut.com

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Tim Drage / 12.04.2019

Die Autorin widerspricht sich selbst, wenn sie als “Ursünde” der Ungerechtigkeit die Grenzöffnung Merkels bezeichnet und später aber sagt, dass es die Überlastung der Justiz schon davor gab. Sie vermischt auch “Erhöhtes Beförderungsentgelt”, wobei es sich um eine zivilrechtliche “Strafe” handelt,mit dem Strafrechtsanspruch des Staates Auch sagt eine Geldstrafe von 1800€ nichts über die Strafhöhe aus, hier hätte die Autorin Tagessätze mit deren Geldwert gegenüber stellen müssen. Frau Schunke bedient sich hier “journalistischer” Mittel, die gerade auf achgut.com zu Recht immer wieder angeprangert werden. Natürlich ist es ein Unding, dass mutmaßliche Gewaltverbrecher aus der U-Haft entlassen werden müssen, weil die Justiz mit ihren Hauptverfahren nicht hinterher kommt. Das gehört zu Recht thematisiert. Ungerechtigkeiten gab es schon früher, ich nenne hier Helmut Kohl, den Berliner Filz, unter dem Berlin (Bankenskandal) an den Rand des Ruins geführt wurde. Die sind nicht schlimmer oder besser als vor 10 oder 20 Jahren. Nur wurde das Volk inzwischen sensibler

Stefan Lanz / 12.04.2019

Tja, da bleibt einem die Spucke - mal wieder - weg… Als Polizist kenne ich diese justizielle Unwucht ja ausgiebig, aber festzustellen, es gibt keine Trendwende, ist privat, wie beruflich schon sehr hart. Das empfinde nicht nur ich so, sondern der Großteil meiner Kollegen… Zum Fall selber: Wäre es ein Intensivtäter mit Migrationshintergrund islamischer Art oder gar ein Flüchtling, dann wäre das jetzt schon zum xten Mal eingestellt worden - 100%ig. Man hätte ihn für psychisch gestört dargestellt und ihm therapeutische Hilfe zuteil kommen lassen. Man hätte ihn bedauert und den Kopf gestreichelt, vermeintlich sagend, dass das schon wieder werde… Aber so ist das natürlich gänzlich was anderes, was ganz ganz anderes. Die Justiz koppelt mit Ihren Entscheidungen immer mehr Menschen, übrigens nicht nur Deutsche, ab, da ist nix mehr mit “Im Namen des Volkes”, das sind rein subjektive Entscheidungen, im Namen der Grossmütigkeit. Der, der schon länger hier lebt, kann auf diese nicht hoffen, im Gegenteil.

Chris Groll / 12.04.2019

Sehr geehrte Frau Schunke, wie immer ein sehr guter Artikel. Ich möchte eigentlich gar nichts mehr sagen, zu den vielen Ungerechtigkeiten und Fehlentwicklungen in diesem Staat. Es bringt doch eh nichts.  Es wird sich nichts ändern. Die Deutschen finden ja alles super bzw. sehen das alles nicht so schlimm und die Wähler schlafen weiter.  Es wird irgendwann ein bitteres Erwachen geben für alle “Gutmenschen”.

U. Unger / 12.04.2019

Ihren Ausführungen kann man sich anschließen Frau Schunke. Lediglich eine Gemeinsamkeit fällt auf, nämlich die, dass Menschen, die kaum etwas, oder nichts mehr zu verlieren haben, generell hohe Tendenzen aufweisen Ihre Täterschaft unendlich zu verlängern. Die trainierte Mentalität von Oma Ingrid und King Abode ist die gleiche, auf unterschiedlichem Niveau. Nicht mehr illegal, sondern scheißegal! Eine existenzielle Gefahr, für jede Gesellschaft, die nur selten friedlich und gut ausgegangen ist, historisch. Persönlich schätze ich den Zusammenbruch der DDR so ein, sonst??? Die egal Mentalität, behaupte ich, trägt jeder latent in sich, mit individuellen Ausprägungen und Hemmschwellen, sowie damit verbundenen Gruppen- und Massenphenomänen. Moden sind davon sicher die harmlosesten.

Sabine Lotus / 12.04.2019

Mal abgesehen von der um sich greifenden Bekloppteritis der Rechtsprechungen im Ländle, erinnert mich dieser ‘Oma-Case’ an ein Phänomen, von dem ich vor kurzem laß: Es scheint in Japan einen neuen Trend unter Armuts- und Einsamkeitsrentnern zu geben, sich für Bagatelldelikte hinter SchedischJapanische Gardinen bringen zu lassen. Grundsätzlich ja eigentlich kein schlechter Plan: Drei Mahlzeiten, Dach über’m Kopf, auf ihre Gesundheit wird ein wenig geachtet, bißchen Gesellschaft….und ob sie mit ihren Minirenten hier, da oder dort eingekerkert sind, spielt dann doch wohl auch keine große Rolle mehr. Könnte es sein, daß dieses Phänomen hier gerade überschwappt? Die gesellschaftliche Entwicklung ist ja ungefähr ähnlich. Nur das Japan nicht so bekloppt ist, sich auch noch die Aggressivitätsarmut der halben dritten Welt einzuschippern. Dort ist es dann demzufolge wahrscheinlich im Kittchen auch noch etwas angenehmer.

Malte Hiermann / 12.04.2019

“Ein Rechtsstaat, der nur noch jene zu verfolgen scheint, ...“ ist schon die erste unzulässige These.

Klaus Klinner / 12.04.2019

Um der Gerechtigkeit Genüge zu tun, dürfen statt dessen geständige Totschläger mit Migrationshintergrund schonmal auf freiem Fuss bleiben, da “keine Fluchtgefahr besteht”. Dies konnte man gerade in den letzten Tagen in unserer Presse mehrfach lesen. Also bitte keine Panik wegen einer alten Dame.

Rüdiger Kuth / 12.04.2019

Ich darf HEUTE meinen Sohn zu einem Fachanwalt für Strafrecht begleiten. Warum? Irgendwelcher Teenie-Spökes im Internet - sonst nichts, begangen um Ende 2017 mit 16 Jahren. Dazu gab es diese Woche auch noch eine Hausdurchsuchung am frühen Morgen bei uns als absolut unbescholtenem Haushalt, mit Beschlagnahme von PC, Tablet und zwei alten Smartphones. Einfach nur zum Kotzen.

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