Anabel Schunke / 12.04.2019 / 06:15 / Foto: Achgut.com / 104 / Seite ausdrucken

Oma Ingrid und das Gefühl für Ungerechtigkeit

„Oma Ingrid“ muss hinter Gitter, titelten diverse Nachrichtenseiten. Die Empörung in den sozialen Netzwerken ist auch zwei Tage später groß. Das liegt zum einen daran, dass „Oma Ingrid“ stolze 85 Jahre alt und auf den Rollstuhl angewiesen ist. Zum anderen rückt die Frage der Gerechtigkeit in einem Land, das mittlerweile selbst schwere Straftäter laufen lässt, zunehmend in den Fokus. 

Nun muss fairerweise gesagt werden, dass „Oma Ingrid“ Wiederholungstäterin ist. Aber auch bei ihrem ersten Vergehen kam Ingrid Millgramm, wie „Oma Ingrid“ eigentlich heißt, nicht sehr glimpflich davon. Damals beobachtete eine Verkäuferin die Rentnerin dabei, wie sie preisreduziertes Gulasch aus der Fleischtheke in einen Gefrierbeutel füllte. Das Amtsgericht Memmingen verurteilte sie daraufhin zu einer Strafe von 1.800 Euro. Ein hartes Urteil, wenn man bedenkt, dass die Rentnerin den Diebstahl mit ihrer Altersarmut rechtfertigte.

Millgramm gibt an, ihr halbes Leben gearbeitet zu haben. Mit ihrem zweiten Mann lebte sie im Wohlstand. Elegante Landhausmöbel, gutes Essen. Fehlinvestitionen trieben sie in den Ruin. Die Aktienfonds waren nichts mehr wert. Und im selben Jahr starb ihr Mann. Heute lebt „Oma Ingrid“ von 725 Euro Witwenrente. Grundsicherung erhält sie nicht. Damit gehört sie zu den drei Millionen Rentnern in Deutschland, die als „armutsgefährdet“ gelten. Nach eigenen Angaben bleiben ihr monatlich weniger als 100 Euro zum leben. 

Nun stellt sich die Frage: Muss man Mitgefühl mit einer Frau haben, die die meiste Zeit ihres Lebens gut gelebt hat und durch falsche Investitionen arm wurde? Die Meinungen gehen hier auseinander. Mitgefühl ist subjektiv und der Flaschensammler vor dem Stadion für viele nicht minder mitleiderregend. 

Eine kleine Fassade zum Selbstschutz

Zur Wahrheit gehört ebenso, dass „Oma Ingrid“ nicht nur Lebensmittel mitgehen ließ, sondern auch Kosmetikartikel. Haarklemmen, Puder, Wimperntusche. Selbst vor Gericht trägt sie schicke Kleidung. Vermutlich Überbleibsel aus besseren Zeiten. Eine kleine Fassade zum Selbstschutz, die sie sich erhalten hat. 

Sechsmal ließ sich die Rentnerin beim Klauen erwischen. Sie saß schon einmal im Gefängnis. Nach ihrem fünften Diebstahl musste sie im Oktober 2017 hinter Gitter. Nach 55 Tagen wurde sie, deren Fall schon damals viel Aufmerksamkeit erzeugte, frühzeitig aus der Haft entlassen. Ihre Bewährungshelferin erklärte vor Gericht: „Sowohl psychisch als auch physisch hat sie die Haft sehr mitgenommen.“ Nach eigenen Angaben wollte die Rentnerin so etwas nie wieder erleben. 

Aber was hat es nun mit Oma Ingrid auf sich? Ist sie eine notorische Wiederholungstäterin, oder muss man sich vielleicht fragen, wie groß die Not einer Frau ist, die mit 85 Jahren erneut das Risiko eingeht, im Gefängnis zu landen? Sind ein paar Haarklemmen, Wimperntusche und Puder Luxusartikel, die kein Mensch braucht, oder legt die Art der Gegenstände vielmehr Zeugnis über eine Frau ab, die den eigenen gesellschaftlichen und sozialen Abstieg nicht verwunden hat? Das letzte bisschen schöner Schein zur Erhaltung der eigenen Würde angesichts eines Lebens in Altersarmut? 

Um ehrlich zu sein, spielt das gar keine Rolle. Genauso wenig wie die obligatorischen Besserwisser-Kommentare der Juristen in den Kommentarspalten zum Thema. Es gibt einen Punkt, an dem man dem gemeinen Bürger gewisse Dinge auch mit noch so viel Juristen-Sprech nicht mehr schlüssig erklären kann. Und der ist dann erreicht, wenn ein kritisches Maß an Urteilen erreicht ist, die für ihn nicht mehr nachvollziehbar sind. Wenn er beginnt, die Fähigkeit des Justizsystems, so etwas wie Gerechtigkeit herzustellen, grundsätzlich in Frage zu stellen. Dann zählen auch Sätze wie „Es gibt kein Recht im Unrecht“ nicht mehr. Wenn etwas in der Tiefe schiefläuft, dann erscheint auch der Vergleich von Äpfeln und Birnen plötzlich legitim. 

Schwere Körperverletzung mit Todesfolge und ein paar Haarklemmen 

Die Ursünde, die in diesem Zusammenhang am deutschen Justizsystem begangen wurde, war die „Grenzöffnung“ Angela Merkels im September 2015, das damit einhergehende Credo, aus illegal legal zu machen einschließlich aller mannigfaltigen Konsequenzen und Rechtsbrüche, die daraus folgten. Wenn ein abgelehnter Asylbewerber seinen Aufenthalt in einem Land durch einen Mord verlängern kann, dann ist das System in sich dysfunktional, weil Strafen wie ein Gefängnisaufenthalt vom Bürger nicht mehr als solche empfunden werden. Genauso verhält es sich mit Strafen, die ins Verhältnis gesetzt werden. Zwei Jahre auf Bewährung für eine schwere Körperverletzung mit Todesfolge sind nicht viel, wenn man liest, dass eine 85-jährige Rentnerin für ein bisschen Sahnesteif und Haarklemmen vier Monate ins Gefängnis geht. Für den normalen Bürger spielt es keine Rolle, ob es sich um unterschiedliche Taten handelt und ob es juristisch korrekt ist, diese miteinander zu vergleichen. Es geht um die Verhältnismäßigkeit. Und ab dem Zeitpunkt, an dem ein genereller Zweifel am Rechtsstaat um sich greift, ist auch das Vergleichen von Strafmaßen erlaubt. 

Ein Rechtsstaat, der nur noch jene zu verfolgen scheint, die er, wie eine alte Frau im Rollstuhl mit festem Wohnsitz und Identität, dingfest machen kann, während er zugleich Verbrechen von Migranten oftmals gar nicht mehr nachgeht, muss sich das gefallen lassen. Wer reihenweise Verfahren – unter anderem wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlages wie im Falle des Froschclubs in Frankfurt/Oder oder des sexuellen Missbrauchs an Kindern – aus Gründen der Überlastung einstellt, der muss Bürger ertragen, die zunehmend wütend reagieren, wenn Menschen, die weit weniger auf dem Kerbholz haben, überhaupt verurteilt werden. Kurzum: Wer versuchten Totschlag oder schweren Kindesmissbrauch in 50 Fällen zu Delikten erklärt, die am Ende nicht einmal mit Bewährung geahndet werden, der braucht sich nicht über Bürger wundern, die Vergehen wie Gulasch- und Wimperntuschen-Diebstahl überhaupt nicht mehr als zu verurteilende Verbrechen wahrnehmen. 

Warum ist „King Abode“, der libysche Intensiv-Asylbewerber, dessen ellenlanges Strafregister unter anderem ebenso Diebstahl umfasst, noch auf freiem Fuß? Weshalb ist er überhaupt noch hier? Warum musste Abode seine 1.400 Euro wegen Sachbeschädigung nicht zahlen?

Warum muss eine 78-jährige Rentnerin in München 60 Euro Strafe für’s Schwarzfahren bezahlen, weil ihr Ticket erst zwei Minuten später gültig war, während Asylbewerber nicht kontrolliert werden, weil das „Eintreiben des erhöhten Beförderungsentgeltes meist erfolglos ausfällt“? Fragen über Fragen, die immer lauter gestellt werden. 

Das grundsätzliche Gefühl wachsender Ungerechtigkeit

Wenn mich die Erfahrung der letzten Jahre in diesem Job eines gelehrt haben, dann die Tatsache, dass Meldungen, die gegen das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen gehen, um ein Vielfaches schlimmer bewertet werden als alles andere. Die Leute haben sich an den Terror gewöhnt, die Messerattacken und sexuellen Übergriffe, aber nicht an das grundsätzliche Gefühl wachsender Ungerechtigkeit. Das liegt mitunter daran, dass sich die Ungerechtigkeit nicht durch einen plötzlichen Schrecken in Form eines LKW auf einem Weihnachtsmarkt zeigt, sondern durch immer neue Offenbarungen, die sich erst nach und nach in voller Blüte zeigen. Anders als die Akteure des Terrors setzt der deutsche Rechtsstaat, je mehr er angesichts der Last der Zuwanderung zusammenbricht, immer noch einen drauf. Was man vor einigen Jahren noch als Satire abgetan hätte, ist heute bittere Realität. 

Das heißt nicht, dass es nicht schon vor 2015 empfundene Ungerechtigkeiten gab oder es in diesem Land einzig und allein aufgrund der Asylpolitik bergab geht, aber es war jene kopflose Politik und die mit ihr einhergehende Überlastung des deutschen Staates und seiner Gesellschaft, die seine Probleme unter das Brennglas legte. Angesichts des zunehmenden Legitimationsverlustes und der Wut vieler Menschen täte die Politik gut daran, sich dieser Probleme endlich anzunehmen. 

Foto: Achgut.com

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Andreas Rühl / 12.04.2019

Ihr Beitrag ist unsäglich unsinnig. Sie selbst vergleichen Äpfeln mit Birnen. Wer sich durch mehrfache Verurteilung als Diebin nicht am Riemen reissen kann, verdient nicht das geringste “Mitleid”. Ein soziales System wie unseres bestraft vor allem auch, um den Geltungsanspruch einer sozialen Norm - hier das Eigentum und den Besitz - aufrecht zu erhalten. Dass es Verwerfungen gibt, die als “Ungerechtigkeit” empfunden werden, ist allerdings richtig. Damit steht aber der Rechtstaat nicht in Frage. Und schon gar nicht durch eine Mitleidskampagne in den “Medien”. Aus. Jeder Satz mehr ist gefährlicher Unfug.

HaJo Wolf / 12.04.2019

Es macht keinen Spaß mehr, Achse zu lesen. Jedesmal erhebt sich mein Blutdruck in ungesunde Höhen und ich bekomme Nackenschmerzen vom vielen zustimmenden Nicken. Und die Frage, warum das Volk nichts gegen diese Politik der Selbstzerstörung tut, bleibt auch noch immer unbeantwortet. Das Vertrauen in unser Rechtssystem ist längst bei vielen (den meisten?) verschwunden. Und das nicht erst, seit Merkel im September 2015 das Recht fortgesetzt brach (und noch bricht), sondern auch schon vorher durch die “Unterwerfung” Deutschlands unter die autoritäre EUrokratie mit Vorschriften, die nur Alkoholiker und Geistesgestörte erfinden konnten. Ich bedauere Sie, Frau Schunke, denn Sie müssen mit dieser Zukunft leben - ich werde, hoffentlich, den finalen Zusammenbruch Deutschlands nicht mehr erleben.

Klaus Peter / 12.04.2019

Erinnert an die Abschiebung des politischen Desidenten zurück nach Vietnam vor ein paar Tagen. Die Starken lässt man laufen bzw. im Land, an die wagt man sich nicht. Die Schwachen müssen dafür um so mehr büßen - als Vorzeigebestrafte, damit jederman*in*div sieht, unser Rechtstaat funktioniert noch.

Hans Walter Müller / 12.04.2019

Wer ist “das Landgericht”, das solche alten Leute ins Gefängnis schickt, wegen solchen Geringfügigkeiten. Nennt doch bitte die Namen der Richter, die solche Urteile im Namen des Volkes sprechen. Diese Richter sollen ihre Namen in der Zeitung lesen, damit sie sich auch persönlich verantwortlich fühlen. Diese, meine Forderung gilt übrigens nicht nur für diesen Fall, sondern für alle Urteile, über die in der Presse berichtet wird. Natürlich auch bei fragwürdigen Freisprüchen oder extrem milden Urteilen, die oft das Volk - in dessen Namen die Urteile gefällt werden - nicht nachvollziehen kann. Diese Veröffentlichung der Verantwortlichen für derartige Urteile würde m.E. manches Urteil anders aussehen lassen - wenn man sich nicht mehr in der Öffentlichkeit hinter “dem Landgericht” o. Ä. verstecken kann.  PS: Gilt natürlich auch für Staatsanwälte, die manche Verfahren wg. Geringfügigkeit gar nicht eröffnen, oder mittels “Deal” eine öffentliche Verhandlung verhindern bzw. sich die Arbeit erleichtern. Wenn eine Straftat vorliegt (nach dem Gesetz) muss ein Urteil erfolgen - im Strafrahmen den das Gesetz vorsieht (leichte Fälle mit Entlastungsgründen am unteren - schwere Fälle am oberen Ende). Weitere Entlastungsgründe sind nicht zu berücksichtigen, da die Gesetze üblicherweise einen Strafrahmen – eben wg. der unterschiedlichen Umstände - enthalten

Chris Lock / 12.04.2019

Sehr guter Artikel, der die rechtsstaatliche Schieflage sehr deutlich zeigt. Es geht garnicht darum, dass der Rechtsstaat großflächig versagen würde, das ist nicht der Fall. Es geht vielmehr darum, dass der Bürger die Ungerechtigkeiten inzwischen deutlich wahrnimmt. Da sind die Berliner Strafkammern, welche inzwischen warnen, dass alle Nicht-Haftsachen verjähren, weil diese Fälle nicht mehr bearbeitet werden können. Der Deutsche Richterbund warnt vor dem Kollaps. Da sehe ich andererseits jeden Tag, wie das Finanzamt Strafverfahren einleitet, z. B. weil jemand ein halbes Jahr zu spät gemeldet hat, dass kein Kindergeldanspruch mehr besteht. Die Tochter hatte ihre Lehre wegen Rauchgiftsucht abgebrochen und wurde auch noch schwanger, mit 16.  Oder weil ein kleiner Fuhrunternehmer auf seinem Grundstück Bäume umgemacht und das Holz für 1.500 Euro verkauft hat, ohne dies als Umsatz zu deklarieren weil er meinte, das habe doch nicht mit dem Fuhrgeschäft zu tun. Oder nehmen wir die hier erwähnte Oma Ingrid. Das passt doch nicht mehr zusammen. Und was hören wir in den Medien? Wir seien halt Prozesshansel geworden, so in der Sendung von Mario Barth dargestellt. Oder Seehofer verweist auf die zurückgehende Kriminalität - ohne zu merken, dass die Kriminalität der Araber-Clans und der unzähligen Drogendealer schon gar nicht mehr verfolgt wird und in der Statistik nicht mehr auftraucht. Ladenbesitzer zeigen Diebstähle oft schon nicht mehr an, weil dieselben Leute am nächsten Tag wieder vorbeikommen und eine lange Nase ziehen. Die Politik belügt sich und wundert sich, warum so viele Leute patzig und wütend werden und es wagen, nach der AfD zu rufen, weil man hofft, diese tauge besser als Sheriff. Wacht endlich auf!

Siegfried Heiden / 12.04.2019

Neulich eine TV Doku über einen Berliner Rentner.  Der hat 750,-€ netto Rente. Für 50,-€ kauft er sich eine Monatskarte für die Bahn, damit kann er bis nach Frankfurt /Oder fahren. Das macht er zwei oder dreimal im Monat, nimmt den großen Rucksack mit, und geht über die Grenze nach Polen, um dort Lebensmittel zu kaufen.  Auch dort kauft er nur günstige Sachen, damit sein schmales Budge reicht. Luxus ist eben nicht drin bei solch einer Armutsrente. Nach seinen Angaben spart er 30-50% durch seinen Polen-Trip ein. Demnächst zieht er dann nach Bulgarien um, sein Sauerstoffgerät , welches die Kasse zahlt, darf er mitnehmen. Ich fahre jeden Tag an einem Neubau vorbei, welcher ausschließlich für “Neubürger” gebaut wurde, Deutsche müssen leider draußen bleiben. Die dürfen den ganzen “Spaß” nur bezahlen.

Rainer Hanisch / 12.04.2019

Die Justizorgane sind doch schon seit langem nicht mehr Herr der Lage, allein gelassen in ihrer Hilflosigkeit werden sie von den “demokratisch” gewählten Politikern und ihren Lakaien auf allen gesellschaftlichen Ebenen. ebenso allein gelassen werden insbesondere diejenigen, die durch jahrelange Arbeit erst ermöglicht haben, dass Politiker in Saus und Braus leben können, monatliche Renten beziehen, die ein ehemaliger Arbeiter nicht mal im Jahr erhält. Gleichheit vor dem Gesetz? Vor welchem?

Dr. Inge Frigge-Hagemann / 12.04.2019

Wir haben offenbar inzwischen ein 2-Klassen-Rechtssystem, bei dem die ‘Bio-Deutschen’ gewöhnlich härter bestraft werden, alle ihre Daten sind ja bestens bekannt. Das macht eine Be- bzw. Verurteilung vermutlich leichter. Traurig, aber wahr.

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