Anabel Schunke / 12.04.2019 / 06:15 / Foto: Achgut.com / 104 / Seite ausdrucken

Oma Ingrid und das Gefühl für Ungerechtigkeit

„Oma Ingrid“ muss hinter Gitter, titelten diverse Nachrichtenseiten. Die Empörung in den sozialen Netzwerken ist auch zwei Tage später groß. Das liegt zum einen daran, dass „Oma Ingrid“ stolze 85 Jahre alt und auf den Rollstuhl angewiesen ist. Zum anderen rückt die Frage der Gerechtigkeit in einem Land, das mittlerweile selbst schwere Straftäter laufen lässt, zunehmend in den Fokus. 

Nun muss fairerweise gesagt werden, dass „Oma Ingrid“ Wiederholungstäterin ist. Aber auch bei ihrem ersten Vergehen kam Ingrid Millgramm, wie „Oma Ingrid“ eigentlich heißt, nicht sehr glimpflich davon. Damals beobachtete eine Verkäuferin die Rentnerin dabei, wie sie preisreduziertes Gulasch aus der Fleischtheke in einen Gefrierbeutel füllte. Das Amtsgericht Memmingen verurteilte sie daraufhin zu einer Strafe von 1.800 Euro. Ein hartes Urteil, wenn man bedenkt, dass die Rentnerin den Diebstahl mit ihrer Altersarmut rechtfertigte.

Millgramm gibt an, ihr halbes Leben gearbeitet zu haben. Mit ihrem zweiten Mann lebte sie im Wohlstand. Elegante Landhausmöbel, gutes Essen. Fehlinvestitionen trieben sie in den Ruin. Die Aktienfonds waren nichts mehr wert. Und im selben Jahr starb ihr Mann. Heute lebt „Oma Ingrid“ von 725 Euro Witwenrente. Grundsicherung erhält sie nicht. Damit gehört sie zu den drei Millionen Rentnern in Deutschland, die als „armutsgefährdet“ gelten. Nach eigenen Angaben bleiben ihr monatlich weniger als 100 Euro zum leben. 

Nun stellt sich die Frage: Muss man Mitgefühl mit einer Frau haben, die die meiste Zeit ihres Lebens gut gelebt hat und durch falsche Investitionen arm wurde? Die Meinungen gehen hier auseinander. Mitgefühl ist subjektiv und der Flaschensammler vor dem Stadion für viele nicht minder mitleiderregend. 

Eine kleine Fassade zum Selbstschutz

Zur Wahrheit gehört ebenso, dass „Oma Ingrid“ nicht nur Lebensmittel mitgehen ließ, sondern auch Kosmetikartikel. Haarklemmen, Puder, Wimperntusche. Selbst vor Gericht trägt sie schicke Kleidung. Vermutlich Überbleibsel aus besseren Zeiten. Eine kleine Fassade zum Selbstschutz, die sie sich erhalten hat. 

Sechsmal ließ sich die Rentnerin beim Klauen erwischen. Sie saß schon einmal im Gefängnis. Nach ihrem fünften Diebstahl musste sie im Oktober 2017 hinter Gitter. Nach 55 Tagen wurde sie, deren Fall schon damals viel Aufmerksamkeit erzeugte, frühzeitig aus der Haft entlassen. Ihre Bewährungshelferin erklärte vor Gericht: „Sowohl psychisch als auch physisch hat sie die Haft sehr mitgenommen.“ Nach eigenen Angaben wollte die Rentnerin so etwas nie wieder erleben. 

Aber was hat es nun mit Oma Ingrid auf sich? Ist sie eine notorische Wiederholungstäterin, oder muss man sich vielleicht fragen, wie groß die Not einer Frau ist, die mit 85 Jahren erneut das Risiko eingeht, im Gefängnis zu landen? Sind ein paar Haarklemmen, Wimperntusche und Puder Luxusartikel, die kein Mensch braucht, oder legt die Art der Gegenstände vielmehr Zeugnis über eine Frau ab, die den eigenen gesellschaftlichen und sozialen Abstieg nicht verwunden hat? Das letzte bisschen schöner Schein zur Erhaltung der eigenen Würde angesichts eines Lebens in Altersarmut? 

Um ehrlich zu sein, spielt das gar keine Rolle. Genauso wenig wie die obligatorischen Besserwisser-Kommentare der Juristen in den Kommentarspalten zum Thema. Es gibt einen Punkt, an dem man dem gemeinen Bürger gewisse Dinge auch mit noch so viel Juristen-Sprech nicht mehr schlüssig erklären kann. Und der ist dann erreicht, wenn ein kritisches Maß an Urteilen erreicht ist, die für ihn nicht mehr nachvollziehbar sind. Wenn er beginnt, die Fähigkeit des Justizsystems, so etwas wie Gerechtigkeit herzustellen, grundsätzlich in Frage zu stellen. Dann zählen auch Sätze wie „Es gibt kein Recht im Unrecht“ nicht mehr. Wenn etwas in der Tiefe schiefläuft, dann erscheint auch der Vergleich von Äpfeln und Birnen plötzlich legitim. 

Schwere Körperverletzung mit Todesfolge und ein paar Haarklemmen 

Die Ursünde, die in diesem Zusammenhang am deutschen Justizsystem begangen wurde, war die „Grenzöffnung“ Angela Merkels im September 2015, das damit einhergehende Credo, aus illegal legal zu machen einschließlich aller mannigfaltigen Konsequenzen und Rechtsbrüche, die daraus folgten. Wenn ein abgelehnter Asylbewerber seinen Aufenthalt in einem Land durch einen Mord verlängern kann, dann ist das System in sich dysfunktional, weil Strafen wie ein Gefängnisaufenthalt vom Bürger nicht mehr als solche empfunden werden. Genauso verhält es sich mit Strafen, die ins Verhältnis gesetzt werden. Zwei Jahre auf Bewährung für eine schwere Körperverletzung mit Todesfolge sind nicht viel, wenn man liest, dass eine 85-jährige Rentnerin für ein bisschen Sahnesteif und Haarklemmen vier Monate ins Gefängnis geht. Für den normalen Bürger spielt es keine Rolle, ob es sich um unterschiedliche Taten handelt und ob es juristisch korrekt ist, diese miteinander zu vergleichen. Es geht um die Verhältnismäßigkeit. Und ab dem Zeitpunkt, an dem ein genereller Zweifel am Rechtsstaat um sich greift, ist auch das Vergleichen von Strafmaßen erlaubt. 

Ein Rechtsstaat, der nur noch jene zu verfolgen scheint, die er, wie eine alte Frau im Rollstuhl mit festem Wohnsitz und Identität, dingfest machen kann, während er zugleich Verbrechen von Migranten oftmals gar nicht mehr nachgeht, muss sich das gefallen lassen. Wer reihenweise Verfahren – unter anderem wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlages wie im Falle des Froschclubs in Frankfurt/Oder oder des sexuellen Missbrauchs an Kindern – aus Gründen der Überlastung einstellt, der muss Bürger ertragen, die zunehmend wütend reagieren, wenn Menschen, die weit weniger auf dem Kerbholz haben, überhaupt verurteilt werden. Kurzum: Wer versuchten Totschlag oder schweren Kindesmissbrauch in 50 Fällen zu Delikten erklärt, die am Ende nicht einmal mit Bewährung geahndet werden, der braucht sich nicht über Bürger wundern, die Vergehen wie Gulasch- und Wimperntuschen-Diebstahl überhaupt nicht mehr als zu verurteilende Verbrechen wahrnehmen. 

Warum ist „King Abode“, der libysche Intensiv-Asylbewerber, dessen ellenlanges Strafregister unter anderem ebenso Diebstahl umfasst, noch auf freiem Fuß? Weshalb ist er überhaupt noch hier? Warum musste Abode seine 1.400 Euro wegen Sachbeschädigung nicht zahlen?

Warum muss eine 78-jährige Rentnerin in München 60 Euro Strafe für’s Schwarzfahren bezahlen, weil ihr Ticket erst zwei Minuten später gültig war, während Asylbewerber nicht kontrolliert werden, weil das „Eintreiben des erhöhten Beförderungsentgeltes meist erfolglos ausfällt“? Fragen über Fragen, die immer lauter gestellt werden. 

Das grundsätzliche Gefühl wachsender Ungerechtigkeit

Wenn mich die Erfahrung der letzten Jahre in diesem Job eines gelehrt haben, dann die Tatsache, dass Meldungen, die gegen das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen gehen, um ein Vielfaches schlimmer bewertet werden als alles andere. Die Leute haben sich an den Terror gewöhnt, die Messerattacken und sexuellen Übergriffe, aber nicht an das grundsätzliche Gefühl wachsender Ungerechtigkeit. Das liegt mitunter daran, dass sich die Ungerechtigkeit nicht durch einen plötzlichen Schrecken in Form eines LKW auf einem Weihnachtsmarkt zeigt, sondern durch immer neue Offenbarungen, die sich erst nach und nach in voller Blüte zeigen. Anders als die Akteure des Terrors setzt der deutsche Rechtsstaat, je mehr er angesichts der Last der Zuwanderung zusammenbricht, immer noch einen drauf. Was man vor einigen Jahren noch als Satire abgetan hätte, ist heute bittere Realität. 

Das heißt nicht, dass es nicht schon vor 2015 empfundene Ungerechtigkeiten gab oder es in diesem Land einzig und allein aufgrund der Asylpolitik bergab geht, aber es war jene kopflose Politik und die mit ihr einhergehende Überlastung des deutschen Staates und seiner Gesellschaft, die seine Probleme unter das Brennglas legte. Angesichts des zunehmenden Legitimationsverlustes und der Wut vieler Menschen täte die Politik gut daran, sich dieser Probleme endlich anzunehmen. 

Foto: Achgut.com

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Michael Lorenz / 12.04.2019

Ich habe soeben einen Einspruch gegen meinen Bußgeldbescheid von 15 Euro plus Gebühr wegen 8 (i. W.: acht) km/h zu schnellen Fahrens eingelegt und ihn mit genau den o.g. Sachverhalten begründet. Natürlich werde ich damit nicht durchkommen, aber trotzdem ziehe ich die Sache bis zum Erscheinen des Gerichtsvollziehers durch. So viel Spaß muss sein!

Enrique Mechau / 12.04.2019

Die Deutschen sind völlig wahnsinnig geworden und eine geordnete Justiz gibt es schon lange nicht mehr; die Richter sind natürlich völlig überlastet mit Ihren privaten Gutachten etc. Außerdem ist ein verurteilter Verbrecher in den Medien nur noch eine Randnotiz; mit der Rollstuhl-Oma bekommt man aber die bundesweite Aufmerksamkeit - wahrscheinlich ist das für die nächste Besoldungsgruppe - und giult als “harter” Hund. Bravo Deutschland für die Verwaltungsbeamten!

Joachim Nettelbeck / 12.04.2019

Liebe Frau Schunke, man muss hier freilich auch noch dazusagen, dass die Dame alle Hilfsangebote stets abgelehnt hat (dieses Detail ist in den aktuellen Artikeln schon gar nicht mehr enthalten). Ich denke, dass nicht das Urteil gegen Frau M. das Problem ist. Das Problem, das eigentlich gegen das Gerechtigkeitsempfinden verstößt (wie Sie ja auch konstatieren), ist die Ungleichbehandlung, mit der “Kleinkriminalität” von Flüchtlingen oft gar nicht mehr verfolgt wird.

Thomas Rießinger / 12.04.2019

Ein verbrecherischer Staat kriminalisiert den normalen Bürger und entkriminalisiert den Verbrecher.

Martin Stumpp / 12.04.2019

Liebe Frau Schunke wieder einmal ein ausgezeichneter Artikel mit einer klaren Darstellung des Sachverhalts und einer präzisen Analyse. In den meisten Medien werden dagegen nur Emotionen gekocht.  Zwei Anmerkungen hätte ich allerdings: Ein Staat, der nur noch jene verfolgt, die er, wie eine alte Frau im Rollstuhl mit festem Wohnsitz und Identität, dingfest machen kann, während er zugleich Verbrechen von Migranten oftmals gar nicht mehr nachgeht ist kein Rechtsstaat sondern ein Unrechtsstaat. Und diese Entwicklung hat m.E. nichts mit der Grenzöffnung zu tun, sondern mit einem schon immer bestehenden Webfehler des deutschen Rechtssystems. Richtig ist allerdings, dass durch Grenzöffnung und Merkel’s Credo aus illegal legal zu machen, was nichts anderes ist als die Vorgabe Recht letztlich willkürlich anzuwenden, die Malaise erst offen zu Tage tritt. So gab es keinen Aufschrei und niemand hat sich beschwert als in der mündlichen Verhandlung am 09.10.2001 (Urteil am 06.03.2002) die Beklagten durch die Kläger vertreten wurden, die zudem alle Sachverständigen und die Richter gestellt haben. Ein solches Verfahren ist definitiv in keinem Rechtsstaat möglich, denn in diesem Verfahren wurden alle Werte die Deutschland und Europa angeblich ausmachen mit Füßen getreten. An diesem Verfahren wurde mehr als deutlich, dass Gesetze nicht das Papier wert sind auf dem sie stehen, sofern sie den Mächtigen nicht in den Kram passen. Das intransparente Richterwahlsystem, das es erlaubt auch Schöffen nach politischer Gesinnung aufzusuchen, die weite Spanne mit der ein und dasselbe Delikt bestraft werden kann und die nahezu vollständige Unantastbarkeit der Richter tun ein übriges. Eine Lanze für die Richter muss man aber in jedem Fall brechen. Die meisten bemühen sich nach Kräften das Chaos noch einigermaßen zu begrenzen und das unter zum Teil unsäglichen Bedingungen.

Andreas Rochow / 12.04.2019

So wird Nulltoleranz-Politik zur traurigen Lachnummer. Der Sozialstaat hat sich übernommen. Der Rechsstaat wurde durch seine Vorreiterin vorsätzlich ins Schlingern gebracht. Anhalten geht nicht mehr. Das ist wie im Krieg, aber für den Ganz Großen Guten Zweck. Es geht um die ganze Menschheit (“planetarische Leitplanken” Umweltministerin Schulz) da kann nicht auf den Einzelfall Rücksicht genommen werden. Panimajesch?

Christoph Lechermann / 12.04.2019

Das ist genau der Punkt. Es geht nicht darum, ob etwas juristisch gerecht ist, sondern ob die Bevölkerung es als gerecht wahrnimmt. Auch ist die Leidensfähigkeit in Bezug auf Gefängnisstrafen auch unterschiedlich, mal kurz konstruiert: ein im Beruf stehender Mensch, der “mal Scheiße baut” und dann 4 Monate weggesperrt wird,  für den hat der Knast in Deutschland wahrscheinlich eine sehr heilende Wirkung, wenn es ihn nicht sogar aus der Bahn wirft. Jemand, der in anderen Teilen der Welt sozialisiert ist, dem kommt unser Knast wahrscheinlich wie ein Sanatorium vor, zu verlieren hat er auch seine geregelte Existenz nicht, weil er sie vorher schon nicht hatte. Ich glaube, man muss den Strafvollzug für Menschen überdenken, die keinen Aufenthaltstitel für Deutschland besitzen,  MdB Roman Reusch hatte dazu einmal einen interessanten Vorschlag gebracht.

Johannes Schuster / 12.04.2019

Wenn zwei Weltkriege und der bürokratische Massenmord immerhin noch vom deutschen Rechtsverständnis gedeckt waren, was soll das alles wundern. Ohne Alliierte kippt das Land in seine alte Lage zurück, weil der souveräne Schwerpunkt ohne alliierte Massenanteile sich halt eben nach dem Krieg nicht verändert hat. Es ist das große Projekt der Deutschen Goldhagen unbedingte Gültigkeit zu verleihen.  Und dieses Projekt wird die Geschichte bewerten, nicht die deutsche Innenpolitik.

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