Anabel Schunke / 12.04.2019 / 06:15 / Foto: Achgut.com / 104 / Seite ausdrucken

Oma Ingrid und das Gefühl für Ungerechtigkeit

„Oma Ingrid“ muss hinter Gitter, titelten diverse Nachrichtenseiten. Die Empörung in den sozialen Netzwerken ist auch zwei Tage später groß. Das liegt zum einen daran, dass „Oma Ingrid“ stolze 85 Jahre alt und auf den Rollstuhl angewiesen ist. Zum anderen rückt die Frage der Gerechtigkeit in einem Land, das mittlerweile selbst schwere Straftäter laufen lässt, zunehmend in den Fokus. 

Nun muss fairerweise gesagt werden, dass „Oma Ingrid“ Wiederholungstäterin ist. Aber auch bei ihrem ersten Vergehen kam Ingrid Millgramm, wie „Oma Ingrid“ eigentlich heißt, nicht sehr glimpflich davon. Damals beobachtete eine Verkäuferin die Rentnerin dabei, wie sie preisreduziertes Gulasch aus der Fleischtheke in einen Gefrierbeutel füllte. Das Amtsgericht Memmingen verurteilte sie daraufhin zu einer Strafe von 1.800 Euro. Ein hartes Urteil, wenn man bedenkt, dass die Rentnerin den Diebstahl mit ihrer Altersarmut rechtfertigte.

Millgramm gibt an, ihr halbes Leben gearbeitet zu haben. Mit ihrem zweiten Mann lebte sie im Wohlstand. Elegante Landhausmöbel, gutes Essen. Fehlinvestitionen trieben sie in den Ruin. Die Aktienfonds waren nichts mehr wert. Und im selben Jahr starb ihr Mann. Heute lebt „Oma Ingrid“ von 725 Euro Witwenrente. Grundsicherung erhält sie nicht. Damit gehört sie zu den drei Millionen Rentnern in Deutschland, die als „armutsgefährdet“ gelten. Nach eigenen Angaben bleiben ihr monatlich weniger als 100 Euro zum leben. 

Nun stellt sich die Frage: Muss man Mitgefühl mit einer Frau haben, die die meiste Zeit ihres Lebens gut gelebt hat und durch falsche Investitionen arm wurde? Die Meinungen gehen hier auseinander. Mitgefühl ist subjektiv und der Flaschensammler vor dem Stadion für viele nicht minder mitleiderregend. 

Eine kleine Fassade zum Selbstschutz

Zur Wahrheit gehört ebenso, dass „Oma Ingrid“ nicht nur Lebensmittel mitgehen ließ, sondern auch Kosmetikartikel. Haarklemmen, Puder, Wimperntusche. Selbst vor Gericht trägt sie schicke Kleidung. Vermutlich Überbleibsel aus besseren Zeiten. Eine kleine Fassade zum Selbstschutz, die sie sich erhalten hat. 

Sechsmal ließ sich die Rentnerin beim Klauen erwischen. Sie saß schon einmal im Gefängnis. Nach ihrem fünften Diebstahl musste sie im Oktober 2017 hinter Gitter. Nach 55 Tagen wurde sie, deren Fall schon damals viel Aufmerksamkeit erzeugte, frühzeitig aus der Haft entlassen. Ihre Bewährungshelferin erklärte vor Gericht: „Sowohl psychisch als auch physisch hat sie die Haft sehr mitgenommen.“ Nach eigenen Angaben wollte die Rentnerin so etwas nie wieder erleben. 

Aber was hat es nun mit Oma Ingrid auf sich? Ist sie eine notorische Wiederholungstäterin, oder muss man sich vielleicht fragen, wie groß die Not einer Frau ist, die mit 85 Jahren erneut das Risiko eingeht, im Gefängnis zu landen? Sind ein paar Haarklemmen, Wimperntusche und Puder Luxusartikel, die kein Mensch braucht, oder legt die Art der Gegenstände vielmehr Zeugnis über eine Frau ab, die den eigenen gesellschaftlichen und sozialen Abstieg nicht verwunden hat? Das letzte bisschen schöner Schein zur Erhaltung der eigenen Würde angesichts eines Lebens in Altersarmut? 

Um ehrlich zu sein, spielt das gar keine Rolle. Genauso wenig wie die obligatorischen Besserwisser-Kommentare der Juristen in den Kommentarspalten zum Thema. Es gibt einen Punkt, an dem man dem gemeinen Bürger gewisse Dinge auch mit noch so viel Juristen-Sprech nicht mehr schlüssig erklären kann. Und der ist dann erreicht, wenn ein kritisches Maß an Urteilen erreicht ist, die für ihn nicht mehr nachvollziehbar sind. Wenn er beginnt, die Fähigkeit des Justizsystems, so etwas wie Gerechtigkeit herzustellen, grundsätzlich in Frage zu stellen. Dann zählen auch Sätze wie „Es gibt kein Recht im Unrecht“ nicht mehr. Wenn etwas in der Tiefe schiefläuft, dann erscheint auch der Vergleich von Äpfeln und Birnen plötzlich legitim. 

Schwere Körperverletzung mit Todesfolge und ein paar Haarklemmen 

Die Ursünde, die in diesem Zusammenhang am deutschen Justizsystem begangen wurde, war die „Grenzöffnung“ Angela Merkels im September 2015, das damit einhergehende Credo, aus illegal legal zu machen einschließlich aller mannigfaltigen Konsequenzen und Rechtsbrüche, die daraus folgten. Wenn ein abgelehnter Asylbewerber seinen Aufenthalt in einem Land durch einen Mord verlängern kann, dann ist das System in sich dysfunktional, weil Strafen wie ein Gefängnisaufenthalt vom Bürger nicht mehr als solche empfunden werden. Genauso verhält es sich mit Strafen, die ins Verhältnis gesetzt werden. Zwei Jahre auf Bewährung für eine schwere Körperverletzung mit Todesfolge sind nicht viel, wenn man liest, dass eine 85-jährige Rentnerin für ein bisschen Sahnesteif und Haarklemmen vier Monate ins Gefängnis geht. Für den normalen Bürger spielt es keine Rolle, ob es sich um unterschiedliche Taten handelt und ob es juristisch korrekt ist, diese miteinander zu vergleichen. Es geht um die Verhältnismäßigkeit. Und ab dem Zeitpunkt, an dem ein genereller Zweifel am Rechtsstaat um sich greift, ist auch das Vergleichen von Strafmaßen erlaubt. 

Ein Rechtsstaat, der nur noch jene zu verfolgen scheint, die er, wie eine alte Frau im Rollstuhl mit festem Wohnsitz und Identität, dingfest machen kann, während er zugleich Verbrechen von Migranten oftmals gar nicht mehr nachgeht, muss sich das gefallen lassen. Wer reihenweise Verfahren – unter anderem wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlages wie im Falle des Froschclubs in Frankfurt/Oder oder des sexuellen Missbrauchs an Kindern – aus Gründen der Überlastung einstellt, der muss Bürger ertragen, die zunehmend wütend reagieren, wenn Menschen, die weit weniger auf dem Kerbholz haben, überhaupt verurteilt werden. Kurzum: Wer versuchten Totschlag oder schweren Kindesmissbrauch in 50 Fällen zu Delikten erklärt, die am Ende nicht einmal mit Bewährung geahndet werden, der braucht sich nicht über Bürger wundern, die Vergehen wie Gulasch- und Wimperntuschen-Diebstahl überhaupt nicht mehr als zu verurteilende Verbrechen wahrnehmen. 

Warum ist „King Abode“, der libysche Intensiv-Asylbewerber, dessen ellenlanges Strafregister unter anderem ebenso Diebstahl umfasst, noch auf freiem Fuß? Weshalb ist er überhaupt noch hier? Warum musste Abode seine 1.400 Euro wegen Sachbeschädigung nicht zahlen?

Warum muss eine 78-jährige Rentnerin in München 60 Euro Strafe für’s Schwarzfahren bezahlen, weil ihr Ticket erst zwei Minuten später gültig war, während Asylbewerber nicht kontrolliert werden, weil das „Eintreiben des erhöhten Beförderungsentgeltes meist erfolglos ausfällt“? Fragen über Fragen, die immer lauter gestellt werden. 

Das grundsätzliche Gefühl wachsender Ungerechtigkeit

Wenn mich die Erfahrung der letzten Jahre in diesem Job eines gelehrt haben, dann die Tatsache, dass Meldungen, die gegen das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen gehen, um ein Vielfaches schlimmer bewertet werden als alles andere. Die Leute haben sich an den Terror gewöhnt, die Messerattacken und sexuellen Übergriffe, aber nicht an das grundsätzliche Gefühl wachsender Ungerechtigkeit. Das liegt mitunter daran, dass sich die Ungerechtigkeit nicht durch einen plötzlichen Schrecken in Form eines LKW auf einem Weihnachtsmarkt zeigt, sondern durch immer neue Offenbarungen, die sich erst nach und nach in voller Blüte zeigen. Anders als die Akteure des Terrors setzt der deutsche Rechtsstaat, je mehr er angesichts der Last der Zuwanderung zusammenbricht, immer noch einen drauf. Was man vor einigen Jahren noch als Satire abgetan hätte, ist heute bittere Realität. 

Das heißt nicht, dass es nicht schon vor 2015 empfundene Ungerechtigkeiten gab oder es in diesem Land einzig und allein aufgrund der Asylpolitik bergab geht, aber es war jene kopflose Politik und die mit ihr einhergehende Überlastung des deutschen Staates und seiner Gesellschaft, die seine Probleme unter das Brennglas legte. Angesichts des zunehmenden Legitimationsverlustes und der Wut vieler Menschen täte die Politik gut daran, sich dieser Probleme endlich anzunehmen. 

Foto: Achgut.com

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Leserpost

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von Kullmann / 12.04.2019

Früher wurden Alte, Arme und Kranke als unsere Mitbürger vorrangig vom Staat beschützt, heute sind es vorrangig die fremden Schutzbefohlenen als Neubürger.

Ann-Katrin Singer / 12.04.2019

@Tim Drage Es ist zwar richtig, dass ein “Erhöhtes Beförderungsentgelt” lediglich eine “zivilrechtliche “Strafe” ist, allerdings falsch zu behaupten, dass der Staat beim Schwarzfahren keinen Strafrechtsanspruch hätte. Den hat der Staat sehr wohl und bestraft Schwarzfahren mit Gefängnis. Insofern vermischt die Autorin hier überhaupt nichts.

Andreas Rochow / 12.04.2019

Man soll mal durchrechnen, ob es nicht vernünftiger gewesen wäre, die Kosten der Justizvollzugsanstalt - immerhin 50 Tage Kost und Logis zulasten des Steuerzahlers - zu vermeiden. Der moralische und materielle Schaden,  den Oma Ingrid der Gesellschaft zugefügt hat, rechtfertigt diesen Strafexzess in keiner Weise! Ich habe immer wieder von Richtern und Anwälten zu hören bekommen, dass man Strafen, deren erzieherischer Erfolg von vornherein fragwürdig ist, nicht verhängen sollte. Da läuft etwas gründlich schief bei Rechtspflege und Rechtsprechung im aufgeregten Vorreiter-D!

Th. Radl / 12.04.2019

Grundsätzlich sind die Diskussionen, ob und inwieweit man mehr Mitleid haben soll, wenn jemand 85 Jahre alt ist und ob man berücksichtigen soll, ob jemand mal einen Fehltritt getan hat oder “Gewohnheitsdieb” ist natürlich nicht nur zulässig sondern auch richtig. Aber in dem Moment, wenn das “Goldstück” (nach 100%Chulz), der polizeibekannte Serien-GEWALTTÄTER nach Hause geschickt wird, weil er so “haftsensibel” sei, ist diese ganze Diskussion auf der Stelle obsolet! Sie enttarnt nur noch ein erbärmliches Charakterbild derer, die da faseln und was vom Pferd erzählen, wenn sie “Rechtsstaat” sagen. Damit wird genau dieser marginalisiert und zur Farce! Deshalb: Ja! Mir tut die 85jährige “Oma” leid! Und wenn es ihr viele Jahre gut ging, dann deshalb, weil Ihr Mann (womöglich hart) dafür gearbeitet hat! Der (u.U. halbwüchsige) Kriminelle aus dem Maghreb oder Afghanistan kann so eine Vita nicht vorweisen! Und Nein! Der tut mir im Fall der Abschiebung nicht leid! Und würde ihm im Heimatland aufgrund der Scharia die Hand wegen Diebstahls abgeschlagen, schon gar nicht!

Sabina Franke / 12.04.2019

Frau Schunke, Sie haben in fast allem recht und das geschriebene Recht auf Ihrer Seite - wenn das denn noch eine relevante Kategorie im Reich der Raute ist. Der Fisch stinkt nicht nur vom Kopf her, er fault längst, und am Kopf am meisten. Dennoch, eines glaube ich nicht: Dass die “Leute ...  sich an den Terror…, die Messerattacken und sexuellen Übergriffe (gewöhnt haben)”. Nein, daran gewöhnt man sich nicht, aber man fühlt sich macht- und hilflos, wenn man die Idee des individuellen Gewaltverzichtes zwar teilt, aber erkennen muss, dass der Staat seinen Teil des Vertrages vorsätzlich nicht einhält und die Bürger in Wort und Tat in Bezug auf Ihre berechtigte Schutzerwartung sogar tagtäglich verhöhnt. Aber da war ja dann auch doch diese Aufforderung, die Regeln des Zusammenlebens tagtäglich neu auszuhandeln. Vielleicht sollten wir das endlich ernst nehmen? Ich glaube inzwischen, das wäre deutlich wirksamer als noch länger auf eine Besserung des völlig zerütteten moralischen und geistigen Zustandes der herrschenden Politikermafia zu hoffen.

Marc Blenk / 12.04.2019

Liebe Frau Schunke, die deutsche Rechtspraxis ist inzwischen umfänglich dysfunktional. Dahinter steckt eine Ideologie, die unterschwellig tatsächlich die eigene Bevölkerung zunehmend zu Funktionsmenschen (zahlen sollen sie) zweiter Klasse macht. Ich kam gestern aus Südafrika an. Das erste was ich am Flughafen Frankfurt erlebt habe, dass keine durchgängig offenen Passkontrollen nur für EU - Bürger existieren. Alle Pässe jeder Länder an demselben Schalter. Will sagen, hinter allem steckt eine Ideologie des ‘alle sind gleich’, dahinter, die zur Folge hat, dass in Wirklichkeit die eigene Bevölkerung am Ende die A….karte zieht. Das inzwischen der Rechtsstaat als solcher nicht mehr zu bezeichnen ist, zerstört auf kurz oder lang die Demokratie.

Kathrin Zimmer / 12.04.2019

Nein, Oma Ingrid tut mir nicht leid, zu mal sie ja als 5-malige Wiederholungstäterin festgestellt wurde. Aber: Was mein Gerechtigkeitssinn hier irgendwie stört: GEZ-Verweigerer und Omas werden weggesperrt, während Zuwanderer, die die einheimische Bevölkerung drangsalieren (beispielsweise das Ereignis vorigen Sommer im “Frosch”-Club Frankfurt/Oder, als 15 junge Syrer mit Eisenstangen und Schlagstöcken auf die Gäste losgingen), ungeschoren davon kommen. Wir leben nicht mehr in Deutschland, sind Anfang Januar ausgewandert. Aber ich verfolge natürlich weiter die deutsche Presse und was ich hier täglich lese, macht mich nur noch wütend….

Burkhard Mundt / 12.04.2019

Justitia muss ihren Frust ja an jemandem abladen. Und die Killer und Vergewaltiger sind oft schuldunfähig und landen daher in der Psychiatrie.

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