Anabel Schunke / 12.04.2019 / 06:15 / Foto: Achgut.com / 104 / Seite ausdrucken

Oma Ingrid und das Gefühl für Ungerechtigkeit

„Oma Ingrid“ muss hinter Gitter, titelten diverse Nachrichtenseiten. Die Empörung in den sozialen Netzwerken ist auch zwei Tage später groß. Das liegt zum einen daran, dass „Oma Ingrid“ stolze 85 Jahre alt und auf den Rollstuhl angewiesen ist. Zum anderen rückt die Frage der Gerechtigkeit in einem Land, das mittlerweile selbst schwere Straftäter laufen lässt, zunehmend in den Fokus. 

Nun muss fairerweise gesagt werden, dass „Oma Ingrid“ Wiederholungstäterin ist. Aber auch bei ihrem ersten Vergehen kam Ingrid Millgramm, wie „Oma Ingrid“ eigentlich heißt, nicht sehr glimpflich davon. Damals beobachtete eine Verkäuferin die Rentnerin dabei, wie sie preisreduziertes Gulasch aus der Fleischtheke in einen Gefrierbeutel füllte. Das Amtsgericht Memmingen verurteilte sie daraufhin zu einer Strafe von 1.800 Euro. Ein hartes Urteil, wenn man bedenkt, dass die Rentnerin den Diebstahl mit ihrer Altersarmut rechtfertigte.

Millgramm gibt an, ihr halbes Leben gearbeitet zu haben. Mit ihrem zweiten Mann lebte sie im Wohlstand. Elegante Landhausmöbel, gutes Essen. Fehlinvestitionen trieben sie in den Ruin. Die Aktienfonds waren nichts mehr wert. Und im selben Jahr starb ihr Mann. Heute lebt „Oma Ingrid“ von 725 Euro Witwenrente. Grundsicherung erhält sie nicht. Damit gehört sie zu den drei Millionen Rentnern in Deutschland, die als „armutsgefährdet“ gelten. Nach eigenen Angaben bleiben ihr monatlich weniger als 100 Euro zum leben. 

Nun stellt sich die Frage: Muss man Mitgefühl mit einer Frau haben, die die meiste Zeit ihres Lebens gut gelebt hat und durch falsche Investitionen arm wurde? Die Meinungen gehen hier auseinander. Mitgefühl ist subjektiv und der Flaschensammler vor dem Stadion für viele nicht minder mitleiderregend. 

Eine kleine Fassade zum Selbstschutz

Zur Wahrheit gehört ebenso, dass „Oma Ingrid“ nicht nur Lebensmittel mitgehen ließ, sondern auch Kosmetikartikel. Haarklemmen, Puder, Wimperntusche. Selbst vor Gericht trägt sie schicke Kleidung. Vermutlich Überbleibsel aus besseren Zeiten. Eine kleine Fassade zum Selbstschutz, die sie sich erhalten hat. 

Sechsmal ließ sich die Rentnerin beim Klauen erwischen. Sie saß schon einmal im Gefängnis. Nach ihrem fünften Diebstahl musste sie im Oktober 2017 hinter Gitter. Nach 55 Tagen wurde sie, deren Fall schon damals viel Aufmerksamkeit erzeugte, frühzeitig aus der Haft entlassen. Ihre Bewährungshelferin erklärte vor Gericht: „Sowohl psychisch als auch physisch hat sie die Haft sehr mitgenommen.“ Nach eigenen Angaben wollte die Rentnerin so etwas nie wieder erleben. 

Aber was hat es nun mit Oma Ingrid auf sich? Ist sie eine notorische Wiederholungstäterin, oder muss man sich vielleicht fragen, wie groß die Not einer Frau ist, die mit 85 Jahren erneut das Risiko eingeht, im Gefängnis zu landen? Sind ein paar Haarklemmen, Wimperntusche und Puder Luxusartikel, die kein Mensch braucht, oder legt die Art der Gegenstände vielmehr Zeugnis über eine Frau ab, die den eigenen gesellschaftlichen und sozialen Abstieg nicht verwunden hat? Das letzte bisschen schöner Schein zur Erhaltung der eigenen Würde angesichts eines Lebens in Altersarmut? 

Um ehrlich zu sein, spielt das gar keine Rolle. Genauso wenig wie die obligatorischen Besserwisser-Kommentare der Juristen in den Kommentarspalten zum Thema. Es gibt einen Punkt, an dem man dem gemeinen Bürger gewisse Dinge auch mit noch so viel Juristen-Sprech nicht mehr schlüssig erklären kann. Und der ist dann erreicht, wenn ein kritisches Maß an Urteilen erreicht ist, die für ihn nicht mehr nachvollziehbar sind. Wenn er beginnt, die Fähigkeit des Justizsystems, so etwas wie Gerechtigkeit herzustellen, grundsätzlich in Frage zu stellen. Dann zählen auch Sätze wie „Es gibt kein Recht im Unrecht“ nicht mehr. Wenn etwas in der Tiefe schiefläuft, dann erscheint auch der Vergleich von Äpfeln und Birnen plötzlich legitim. 

Schwere Körperverletzung mit Todesfolge und ein paar Haarklemmen 

Die Ursünde, die in diesem Zusammenhang am deutschen Justizsystem begangen wurde, war die „Grenzöffnung“ Angela Merkels im September 2015, das damit einhergehende Credo, aus illegal legal zu machen einschließlich aller mannigfaltigen Konsequenzen und Rechtsbrüche, die daraus folgten. Wenn ein abgelehnter Asylbewerber seinen Aufenthalt in einem Land durch einen Mord verlängern kann, dann ist das System in sich dysfunktional, weil Strafen wie ein Gefängnisaufenthalt vom Bürger nicht mehr als solche empfunden werden. Genauso verhält es sich mit Strafen, die ins Verhältnis gesetzt werden. Zwei Jahre auf Bewährung für eine schwere Körperverletzung mit Todesfolge sind nicht viel, wenn man liest, dass eine 85-jährige Rentnerin für ein bisschen Sahnesteif und Haarklemmen vier Monate ins Gefängnis geht. Für den normalen Bürger spielt es keine Rolle, ob es sich um unterschiedliche Taten handelt und ob es juristisch korrekt ist, diese miteinander zu vergleichen. Es geht um die Verhältnismäßigkeit. Und ab dem Zeitpunkt, an dem ein genereller Zweifel am Rechtsstaat um sich greift, ist auch das Vergleichen von Strafmaßen erlaubt. 

Ein Rechtsstaat, der nur noch jene zu verfolgen scheint, die er, wie eine alte Frau im Rollstuhl mit festem Wohnsitz und Identität, dingfest machen kann, während er zugleich Verbrechen von Migranten oftmals gar nicht mehr nachgeht, muss sich das gefallen lassen. Wer reihenweise Verfahren – unter anderem wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlages wie im Falle des Froschclubs in Frankfurt/Oder oder des sexuellen Missbrauchs an Kindern – aus Gründen der Überlastung einstellt, der muss Bürger ertragen, die zunehmend wütend reagieren, wenn Menschen, die weit weniger auf dem Kerbholz haben, überhaupt verurteilt werden. Kurzum: Wer versuchten Totschlag oder schweren Kindesmissbrauch in 50 Fällen zu Delikten erklärt, die am Ende nicht einmal mit Bewährung geahndet werden, der braucht sich nicht über Bürger wundern, die Vergehen wie Gulasch- und Wimperntuschen-Diebstahl überhaupt nicht mehr als zu verurteilende Verbrechen wahrnehmen. 

Warum ist „King Abode“, der libysche Intensiv-Asylbewerber, dessen ellenlanges Strafregister unter anderem ebenso Diebstahl umfasst, noch auf freiem Fuß? Weshalb ist er überhaupt noch hier? Warum musste Abode seine 1.400 Euro wegen Sachbeschädigung nicht zahlen?

Warum muss eine 78-jährige Rentnerin in München 60 Euro Strafe für’s Schwarzfahren bezahlen, weil ihr Ticket erst zwei Minuten später gültig war, während Asylbewerber nicht kontrolliert werden, weil das „Eintreiben des erhöhten Beförderungsentgeltes meist erfolglos ausfällt“? Fragen über Fragen, die immer lauter gestellt werden. 

Das grundsätzliche Gefühl wachsender Ungerechtigkeit

Wenn mich die Erfahrung der letzten Jahre in diesem Job eines gelehrt haben, dann die Tatsache, dass Meldungen, die gegen das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen gehen, um ein Vielfaches schlimmer bewertet werden als alles andere. Die Leute haben sich an den Terror gewöhnt, die Messerattacken und sexuellen Übergriffe, aber nicht an das grundsätzliche Gefühl wachsender Ungerechtigkeit. Das liegt mitunter daran, dass sich die Ungerechtigkeit nicht durch einen plötzlichen Schrecken in Form eines LKW auf einem Weihnachtsmarkt zeigt, sondern durch immer neue Offenbarungen, die sich erst nach und nach in voller Blüte zeigen. Anders als die Akteure des Terrors setzt der deutsche Rechtsstaat, je mehr er angesichts der Last der Zuwanderung zusammenbricht, immer noch einen drauf. Was man vor einigen Jahren noch als Satire abgetan hätte, ist heute bittere Realität. 

Das heißt nicht, dass es nicht schon vor 2015 empfundene Ungerechtigkeiten gab oder es in diesem Land einzig und allein aufgrund der Asylpolitik bergab geht, aber es war jene kopflose Politik und die mit ihr einhergehende Überlastung des deutschen Staates und seiner Gesellschaft, die seine Probleme unter das Brennglas legte. Angesichts des zunehmenden Legitimationsverlustes und der Wut vieler Menschen täte die Politik gut daran, sich dieser Probleme endlich anzunehmen. 

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Stefan Leikert / 12.04.2019

Kerstin Heisigs Buch heißt “Das Ende der Geduld”. Das war 2010. Gar nicht ist das Ende erreicht. Wie stellen Sie, Frau Schunke,  sich das Platzen der Eiterblase vor, wenn bei dem Rest der brauchbaren Leute hier tatsächlich die Geduld am Ende ist. (Kein Fragezeichen!) Aus Hollywood kennen wir ein paar schöne Produkte, die so etwas schildern (Rambo, Falling Down, um nur 2 zu nennen). Kann ich mir für die deutsche Seele aber nicht vorstellen. Mir scheint, wir sind auf Untergang programmiert. Und das meine ich nicht defätistisch sondern beschreibend. Eine prototypische Erzählung ist für mich Bonifatius’ Fällen der Donareiche. Das hat man zugelassen, vielleicht dabei zugesehen, vielleicht mit der Faust - in der Tasche. Erschlagen wurde dieser Unheilige erst über 20 Jahre später.

Matthias Thiermann / 12.04.2019

Vielleicht sollte der Clan der Oma mal eine intensive Gewissenserforschung beim Richter anregen? Mancherorts hilft so was.

Andreas Günther / 12.04.2019

“Angesichts des zunehmenden Legitimationsverlustes und der Wut vieler Menschen, täte die Politik gut daran, sich dieser Probe endlich anzunehmen.” Schön formuliert. Das war früher Sache der CDU oder auch einer SPD unter Helmut Schmidt. Aber schauen sie sich doch an, von was für Leuten wir heute regiert werden. Seit es der CDU nur noch darum geht, Wahlen zu gewinnen oder wenigstens stärkste Partei zu bleiben, haben die anderen, die Strafen am liebsten nur gegen “Umweltsünder”, Vergehen gegen eine geschlechtergerechte Sprache oder ähnlichen Irrsinn verhängen wollen, freie Bahn. Die Sache mit “Oma Ingrid” sehen wohl alle ähnlich, aber schon beim gnadenlosen Eintreiben der Strafgelder von Autofahrern oder GEZ-Verweigerern gehen die Meinungen auseinander, da empören sich meist nur die Betroffenen. Ich kenne das jetzt dominierende verlogene Milieu seit Jahrzehnten (Studenten-WG, später berufsbedingt). Die kennen in der Regel keine Toleranz gegen politisch Andersdenkende, sondern bestenfalls Taktiererei. Ob Merkel nun die Naivste (also irgendwie gretamäßig) oder die Verlogenste ist, weiß ich nicht, aber sie trägt die Hauptschuld an der ganzen Misere.

Peter Zinga / 12.04.2019

Jedem, was seine ist. Der Deutschen. Sie haben, was sie wollten. Amen.

Franck Royale / 12.04.2019

Dieses “grundsätzliche Gefühl wachsender Ungerechtigkeit” hatte es schon einmal in der deutschen Geschichte gegeben. Es entsprang einem Urbeben, es entwickelte sich über Jahre, es wurde von der europäischen Politik ignoriert, es zog sich kurz zurück, um dann wie eine Tsunami-Welle über das Land hereinzubrechen und alles zu zerstören.

Robert Jankowski / 12.04.2019

Was soll man dazu noch sagen? Dem Deutschen wird die GEZ abgezogen, das Knöllchen muss innerhalb weniger Tage gezahlt werden, dafür aber darf er sich auf dem katatstrofalen Wohnungsmarkt hinter den Neuzugängen aus Nahost einreihen, weil die alle einen Dringlichkeitsschein bekommen. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich? Dieser Satz ist mittlerweile eine aalglatte Lüge geworden. Aber das Schönste ist, dass die Leute, die hier offensichtlichst ungleich behandelt werden, oftmals auch weiterhin die etablierten wählen. Wie doof darf man sein?! Die Europawahl dürfte spannend werden, wenn man das stetige Anwachsen der EU Kritiker in den anderen Staaten ansieht. Geht wählen!

Hermann Freud / 12.04.2019

Da sieht sich also eine mittellose Person aufgrund ihrer Mittellosigkeit dazu genötigt Diebstähle zu begehen. Das das Verbrechen in die Kategorie des “Eierdiebstahls” fällt und vom klugen Händler derartige “Verluste” bereits eingepreist sind hält die Justiz aber nicht auf. Die Frage die sich mir stellt, wovon soll die Frau denn die 1800 € Strafe zahlen? Wer Sie ein wenig jünger könnte Sie ja noch versuchen eine Bank zu überfallen, Drogen im Park verkaufen oder Senioren auf offener Straße ausrauben. Strafen sind ein notwendiges Mittel des Rechtstaats, keine Frage. Aber müssen diese nicht auch in einem Verhältnis stehen? Denn zu den 1800 € Strafe werden ja auch noch die Kosten des Verfahrens auf die Beklagte zukommen. Diese Justiz erzeugt also im schlechtesten Fall Kriminalität, da sie dem Beschuldigten neben einem Strafmass noch eine finanzielle “Strafe” auferlegt, die ihm schlicht das Genick bricht. Das nennt man wohl Kundenpflege. Zu kriminellen “Flüchtlingen”, gerne mit Gewaltkriminalität kann man konsternieren, dass ein versuchter Todschlag ein prima Ausreisestopp mit qualitativ hochwertiger Rundumversorgung darstellt. Die “5 Jahre” investiert man doch als 17 Jähriger gerne in seine Zukunft, zumal die Integration im Gefängnis eine echte ist. Da kann man mit seinen neuen Freunden die persönliche Zukunft in aller Ruhe vorbereiten.

Ernst Falter / 12.04.2019

Das Schluss-Plädoyer erinnert mich an den rührenden Herrn Tipi bei Tichy, der auch immer noch so schreibt, als würden die Machthaber, die unser Land gerade zur Strecke bringen, tatsächlich zuhören. Tun sie nicht. Versprochen.

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