Merkel hat als Bundeskanzlerin die Verfassung gebrochen. Das ist die eindeutige Wahrheit. Damit ist Sie eine Vefassungsbrecherin.
Das Landgericht hat sich somit ein weiteres Dinner mit Mutti der Herzen verdingt. Passiert ja nix und der Kommunist in Erfurt lacht! Der Schaden ist nicht wieder gut zu machen und das ist das Gute an Sache!
“Die Entscheidung ist mit 5 : 3 Stimmen ergangen.” Es ist also knapp gewesen. Selbst beim Zweiten Senat des BVG. Dem ersten Senat sitzt Präsident Harbarth vor, der Frau Merkel gut bekannt ist. Das Urteil hat wohl keine Konsequenzen. Trotzdem bin ich gespannt, ob es nicht vielleicht noch “rückgängig gemacht” werden kann.
Aber sie hat die “Haare” schoen, koennten aber auch kuenstliche Fusseln sein.
@Martin Schmitt: “Kartoffelrepublik” paßt auch sehr gut. Übrigens sehe ich keinen Unterschied zur Weißrussland (Belarus), daß vor zwei Jahren so vehement kritisiert wurde (siehe Wahl in Berlin). Im Vergleich dazu sind die meisten afrikanischen Staaten ein Muster an Demokratie.
Pack verträgt sich - Pack schlägt sich ... manchmal und dann nur so zum Schein. Abscheuliches Theater!
Wenn’s scheiße ist, Streu Glitter drauf. Dieses Gericht hat in meinen Augen jegliche Legitimität verloren. Die Rüge an die Antidemokratin Merkel ist ein Witz der übelsten Sorte.
Guten Morgen Karlsruhe. Auch schon wach? Frage: Was hat das jetzt für Konsequenzen für Merkel? Keine! Also hätte sich Karlsruhe auch die Mühe sparen können. Hat Karlsruhe dann aktuell nichts Wichtigeres zu tun? Nein, wie es scheint. Was soll das Karlsruhe? Ruhe in Frieden Karl. Wer sowas wie Karlsruhe hat braucht kein Karlsruhe mehr.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.