Das ging ja fix! Kaum zwei Jahre und vier Monate nach ihrer recht gewagten Forderung, die ihr nicht genehme Ministerpräsidentenwahl eines Landesparlaments „rückgängig zu machen“, ist Angela Merkel jetzt vom Bundesverfassungsgericht gerügt worden.
Mit ihrer Äußerung habe Merkel das Recht auf Chancengleichheit der Parteien (in diesem Fall das der AfD, C.C.) verletzt, so das Bundesverfassungsgericht. Dem FDP-Kandidaten Thomas Kemmerich, der sich im Februar 2020 mit den Stimmen von CDU, AfD und seiner Partei hatte wählen lassen und sogleich zum Rücktritt gedrängt wurde, hilft das zwar auch nicht weiter, aber wenigstens hat sich Karlsruhe zu einer pseudokritischen Geste aufgerafft, denn natürlich hat die Rüge für die umstrittene Altkanzlerin, die längst entspannt im Margot-Honecker-Büro sitzt, keinerlei Konsequenzen.
Die Ungeheuerlichkeit, die verfassungskonforme Wahl eines Landesministerpräsidenten annullieren lassen zu wollen, obwohl sie als Kanzlerin erstens nicht zuständig und zweitens zu Neutralität verpflichtet war, bleibt für Merkel folgenlos. Sie hat dafür gesorgt, dass ihr enger Parteifreund Stephan Harbarth (wirkte auch an der gedruckten Lobhudelei „Die hohe Kunst der Politik: Die Ära Angela Merkel“ mit) im Juni 2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts wurde. Seither winkt Karlsruhe ganz gerne von der Regierung verhängte Maßnahme durch, erklärt Ausgangssperren für „mit dem Grundgesetz vereinbar“ und Schulschließungen für „angemessen“.
Sich selbst entlastet
Da hatte sich die Einladung zum gemeinsamen Abendessen im Kanzleramt am 30. Juni 2021, bei dem auch über die „Bundesnotbremse“ gesprochen wurde, doch gelohnt! Der naheliegende Befangenheitsantrag gegen Harbarth wurde genau vier Monate später abgelehnt – vom Bundesverfassungsgericht, das damit den eigenen Präsidenten entlastete.
Das ist das Land, das Merkel in 16 Jahren aus der alten Bundesrepublik gemacht hat. Ob vielleicht auch diese kritischen Anmerkungen schon in den neuen Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ fallen? Mit viel bösem Willen könnte man sie als „Verächtlichmachung von demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates und ihrer Entscheidungen“ einordnen. Woraus wir lernen: Vor Politikern und Institutionen, die simple Kritik bereits als massive Bedrohung betrachten, während sie selbst täglich an der Delegitimierung des Staates werkeln, und sei es durch das Rückgängigmachen einer Wahl, sollte man auf der Hut sein.

Wie erwähnt: Es hat keine folgen.Weddr für sie, noch für sonst irgendjemanden oder irgendwas.Sie lacht uns aus.Und die Richter, die dieses selbstverständliche Urteil so lange hinausgezögert haben, sind weiter im Amt.Delegitimierung wird weiter beobachtet.Alles geht weiter.
Guten Abend Herr Casula, die netten Herren und Damen aus Karsruhe mussten auch mal, ganz bewusst verspätet gegen „Etwas“ sein, sonst hielte sich das Gerücht mit dem Abendessenplausch weiterhin. Dumm nur , dass es keiner glauben wird.
Bei dem drakonischen Urteil im Schnellverfahren, habe ich vor Freude fast in meine Steineier getreten.
Ja, die Stunde der Finsternis kommt über die Menschheit. Dagegen war das Mittelalter ein harmloses Kaffee-Kränzchen.
Um es kurz zu machen: ich werde diese ganzen existenziellen Verfehlungen Angela Merkel, dieser Kaltmamsell, niemals verzeihen.
Konsequenzen? Keine sehr wahrscheinlich. Das ist der Unterschied zwischen Verantwortungsethik und Gesinnungsethik, übrigens.
Die Körpersprache finde ich noch bemerkenswert. Vielleicht ist es nur ein subjektiver Eindruck, doch der Herr oben auf dem Bild gibt Merkel nicht die Hand, er gibt ihr artig Pfötchen. Seine Handfläche ist oben und der Arm ist viel weiter ausgestreckt, als Merkels Arm. Der Mann lächelt untergeben und macht dabei einen leichten Diener. Merkel guckt den Mann nicht an, sondern von oben herab auf sein Pfötchen. Sie bewegt sich nicht, hat den rechten Arm sogar noch angewinkelt und zieht den Mann förmlich zu sich. Ihrem Mund könnte gerade ein „jaaa, guuuter Junge“ entschlüpft sein. Wie gesagt, alles nur subjektiv.