Claudio Casula / 15.06.2022 / 13:30 / Foto: Imago / 78 / Seite ausdrucken

Karlsruhe rügt Merkel

Das ging ja fix! Kaum zwei Jahre und vier Monate nach ihrer recht gewagten Forderung, die ihr nicht genehme Ministerpräsidentenwahl eines Landesparlaments „rückgängig zu machen“, ist Angela Merkel jetzt vom Bundesverfassungsgericht gerügt worden. 

Mit ihrer Äußerung habe Merkel das Recht auf Chancengleichheit der Parteien (in diesem Fall das der AfD, C.C.) verletzt, so das Bundesverfassungsgericht. Dem FDP-Kandidaten Thomas Kemmerich, der sich im Februar 2020 mit den Stimmen von CDU, AfD und seiner Partei hatte wählen lassen und sogleich zum Rücktritt gedrängt wurde, hilft das zwar auch nicht weiter, aber wenigstens hat sich Karlsruhe zu einer pseudokritischen Geste aufgerafft, denn natürlich hat die Rüge für die umstrittene Altkanzlerin, die längst entspannt im Margot-Honecker-Büro sitzt, keinerlei Konsequenzen.

Die Ungeheuerlichkeit, die verfassungskonforme Wahl eines Landesministerpräsidenten annullieren lassen zu wollen, obwohl sie als Kanzlerin erstens nicht zuständig und zweitens zu Neutralität verpflichtet war, bleibt für Merkel folgenlos. Sie hat dafür gesorgt, dass ihr enger Parteifreund Stephan Harbarth (wirkte auch an der gedruckten Lobhudelei „Die hohe Kunst der Politik: Die Ära Angela Merkel“ mit) im Juni 2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts wurde. Seither winkt Karlsruhe ganz gerne von der Regierung verhängte Maßnahme durch, erklärt Ausgangssperren für „mit dem Grundgesetz vereinbar“ und Schulschließungen für „angemessen“.

Sich selbst entlastet

Da hatte sich die Einladung zum gemeinsamen Abendessen im Kanzleramt am 30. Juni 2021, bei dem auch über die „Bundesnotbremse“ gesprochen wurde, doch gelohnt! Der naheliegende Befangenheitsantrag gegen Harbarth wurde genau vier Monate später abgelehnt – vom Bundesverfassungsgericht, das damit den eigenen Präsidenten entlastete.

Das ist das Land, das Merkel in 16 Jahren aus der alten Bundesrepublik gemacht hat. Ob vielleicht auch diese kritischen Anmerkungen schon in den neuen Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ fallen? Mit viel bösem Willen könnte man sie als „Verächtlichmachung von demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates und ihrer Entscheidungen“ einordnen. Woraus wir lernen: Vor Politikern und Institutionen, die simple Kritik bereits als massive Bedrohung betrachten, während sie selbst täglich an der Delegitimierung des Staates werkeln, und sei es durch das Rückgängigmachen einer Wahl, sollte man auf der Hut sein. 

Foto: Imago

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Leserpost

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Thomas Hechinger / 15.06.2022

So ist es. Ein Staat, der sich nicht an seine eigene Verfassung hält, in dem Wahlen abgehalten werden, die demokratischen Mindeststandards widersprechen (Berlin 2021), in dem ein Verfassungsschutz Gegner der Regierung (nicht des Staates) unter den Generalverdacht der Delegitimierung stellt, delegitimiert sich selbst. Eigentlich müßte Herr Haldenwang jetzt gegen sich selbst eine Untersuchung einleiten. Aber dieser Herr versteht vermutlich nicht einmal den Sarkasmus, der im letzten Satz steckt. Mein Gott! Was wir nur für Repräsentanten haben! Vermutlich sind wir zu einem großen Teil selbst daran schuld. Wie heißt es so schön: Jedes Volk bekommt die Regierung, die es verdient. Und offenbar haben wir keine bessere verdient.

Roland Stolla-Besta / 15.06.2022

Daß das Bundesverfassungsgericht immerhin nach schon zwei Jahren und vier Monaten die Entscheidung unserer Bundes-Oma gerügt hat, ist doch nur noch ein Witz. Aber was sind schon zwei Jahre gemessen an der Ewigkeit! Mittlerweile bin ich, ich muß es ganz unter uns gestehen, durchaus ein Fall für dieses Dingsbums, wie heißt das nochmal? „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Nein, ich verliere täglich immer mehr Achtung vor diesem Affenzirkus. Hallo, Ihr Verfassungsschützer*innen*außen*div, meine Adresse habt Ihr ja schon, ist doch dieser Blog sicherlich auch schon unter Eurer Beobachtung. Bitte meldet Euch mal bei mir!

Sirius Bellt / 15.06.2022

Viel Fassade, aber es macht einen guten Eindruck.

Yon Bureitxa / 15.06.2022

Ich schäme mich dafür, dass ich seinerzeit Frau Merkel meine Stimme gab - und somit unter anderem auch dazu beigetragen habe, dass die ex-Kanzlerin Herrn Harbarth in das Amt hieven konnte. Mein Vertrauen in dieses einst als urdemokratische Kontrollinstanz gedachte BVerfG ist seit längerem dahin, und zwar ziemlich. Und das auch noch vor dem Hintergrund BfV und der neuerdings dafür zuständigen Ministerin.

Martin Schmitt / 15.06.2022

Vielleicht sollte man den Begriff “Bananenrepublik” mal erneuern, da in nördlichen Gefilden ja normalerweise keine Bananen wachsen - vielleicht “Gurkenrepublik” oder so was in der Art, obwohl Gurken kommen ja ursprünglich auch aus der neuen Welt so weit ich weiß - also eher “Rübenstaat”, aber da gibt es bestimmt kreativere Bezeichnungen. Auf Wikipedia kann man dann irgendwann lesen daß Deutschland als Synonym Pate für den Begriff stand…..

Volker Kleinophorst / 15.06.2022

Konsequenzen: NULL. Und die Neuwahl in Thüringen hat man auch schön unter den Tisch fallen lassen.

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