indubio / 14.01.2021 / 12:00 / 32 / Seite ausdrucken

Indubio Folge 92 – Verfassungs-Beschwerde

Dr. Pieter Schleiter, Richter am Landgericht Berlin, erörtert seine beim Bundesverfassungsgericht erhobene Beschwerde gegen diverse Corona-Verordnungen und Maßnahmen im Gespräch mit dem Düsseldorfer Rechtsanwalt und Publizisten Carlos A. Gebauer und Burkhard Müller-Ullrich. 

Hier finden Sie den kompletten Text der Verfassungsbeschwerde zum Download.

Hinweis: Dr. Pieter Schleiter spricht in diesem Podcast ausschließlich als Privatperson und ausdrücklich nicht in seiner Eigenschaft als Richter.

Ergänzender Hinweis:

Dr. Pieter Schleiter, der Autor der Verfassungsbeschwerde, weist ergänzend auf Folgendes hin: § 28a Abs. 5 IfSG bestimmt unter anderem, dass die gegenwärtig in Rede stehenden Rechtsverordnungen mit einer allgemeinen Begründung zu versehen sind, wie in der Verfassungsbeschwerde näher ausgeführt wurde. Dies wird in dem Podcast auf Grund der Dynamik des Gesprächs nicht hinreichend deutlich. Ein solches Begründungserfordernis findet sich indes nicht in der Verfassung. Die Aufnahme in das Grundgesetz ist für die Zukunft zu erwägen.

Technischer Hinweis: INDUBIO kann man auch auf YouTube oder über die gängigen Podcast-Apps (Apple, Deezer, Soundcloud usw.) anhören.

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Thomas Taterka / 14.01.2021

Die Frage, die geklärt werden muß, ist nicht allein juristischer Natur , sondern grundsätzlicher Art : - sollen wir, d.h. die Bürger, uns künftig ” zu Tode anpassen ” an das haltlose Stückwerk von Politik und Medien - oder vertreten beide noch die Interessen von Menschen , die einer Bedrohung ausgesetzt sind ?  Ist womöglich der Dilettantismus der Politik und die Unverantwortlichkeit der Medien zu einer größeren Bedrohung für die Bürger geworden als selbst eine Pandemie , weil sie aus jeder Krise mit mehr Einfluß hervorgeht, wohingegen der Bürger immer rat- und hilfloser zurückbleibt durch die hemmungslose Verwüstung seiner ureigensten Interessen seitens der öffentlichen Meinung und der unaufkündbaren Geltungssucht karrieregesteuerter Politiker , die ganze Bevölkerungen in ihrem natürlichen Freiheitsverständnis, - für Ziele , die sie gar nicht mehr offen auszusprechen wagen , schlichtweg hemmungslos missbrauchen?  Sind Krisen solcher Art in den Regierungen und Medien sogar willkommen, weil sie deren Überlebenszeit verlängern, ganz gleich, was sie in der Bevölkerung anrichten ? -—Beatmen Krisen mittlerweile hirntote Regierungen und ihre Hilfsinstitutionen und halten sie so am Leben, gegen die vitalen Interessen ihrer Bürger?

Manfred Lang / 14.01.2021

@B.Dietrich: Man muss sich nicht nur bei Stephan Harbarth aufhalten. Schauen Sie sich nur die besonderen Qualifikationen der Bundesverfassungsrichter an. Der Herausstechende ist für mich der ehem. CDU-Ministerpräsident des Saarlandes Peter Müller. Vorher als Qualitätsjurist so gut wie nicht in Erscheinung getreten. Können Sie sich vielleicht vorstellen, dass eine Richterwahlgremium des Bundestages einen Herrn Gauweiler, nicht Herrn Gauland (!!), zum Bundesverfassungsrichter wählen würde? Dazu fehlt mir das Vertrauen in die Redlichkeit der politischen Gremienwähler. Wenn Sie sich das Personal des Bundesverfassungsgericht genauer anschauen, dann gibt es für mich einige Zweifel, dass deren Wahl nur der fachlichen Kompetenz geschuldet ist. Wenn Sie sich noch mit Landesverfassungsgerichte befassen, dann werden Sie über Personen stolpern, die linksextremistischen Vereinigung angehör(t)en. Und keiner von unseren Superdemokraten inklusive Mutti Merkel jault schmerzgeplagt auf. Ganz zu schweigen davon, dass unsere Bandeskunzlerin die Abwahl einer solchen extrem linken Verfassungsrichterin zu einer Koalitionsfrage machen würde.

Rainer Niersberger / 14.01.2021

Uebrigens wird wohl immer noch eine Technik des Regimes noch nicht richtig gewürdigt, naemlich die der unklaren Begriffe und der unbestimmten Rechtsbegriffe. Letztere sind ein bekanntes Phaenomen, Erstere neu. Das Ziel ist klar. Die Normen sollen einen weitestmoeglichen Spielraum eröffnen, besonders fuer die Exekutive, und gerichtlich schwer ueberpruefbar sein. Zu dem, besonders gerne vom BVerfG, den Machthabern eingeraeumten Ermessensspielraum kommen weitere Oeffnungs - und damit Einschaetzungsraeume dazu. Am Beispiel Corona und Infektionsschutz gesetz gut erkennbar, letztlich aber eine Methode “Merkel” , mit der ihr seitens der Legislative freie Hand eingeräumt wird, formalrechtlich oder vordergründig in Ordnung, materiellrechtlich nichts anderes als eine Aufhebung der Gewaltenkontrolle und des Rechtsschutzes. Und das BVerfG als oberster Norm - und GG-waechter mit seinen willigen Juristen und Ideologinnen spielt fleißig mit.

Andreas Rühl / 14.01.2021

Mit einer Entscheidung Karlsruhes wird bereits im Jahre 2024 zu rechnen sein.

Peer Doerrer / 14.01.2021

Ich danke Herrn Dr. Pieter Schleiter, Richter am Landgericht Berlin , recht herzlich für seine unermüdliche Arbeit . Leider wird es keinen Erfolg geben . Wenn man sich die Vita der Richter des Verfassungsgerichtes ansieht und liest 4 x von der SPD empfohlen bzw dann auch gewählt hat man Zweifel an irgendwas wie Unabhängigkeit .  Wenn diese Damen und Herren gegen die Regierung entscheiden schaffen sich doch selbst ab . Mit welchem Recht stellen Parteien unabhängige Richter auf ? Die vertreten doch ihre Parteien im Auftrage und nicht unabhängig . Wer sitzt denn im öffentlichen Rundfunk zum Beispiel ? Und wer hat brav wieder gegen die Bevölkerung gestimmt ?

Renate Bahl / 14.01.2021

Toll! Es keimt ein Hoffnungsschimmer auf. Dr. Schleiter ist ein mutiger Mann, hoffentlich ist er in jeder Hinsicht gut abgesichert. Sollte die Klage angenommen werden, waere das ein wichtiger Schritt zurück zur Rechtsstaatlichkeit, an der ich zurzeit (ver)zweifele. Bitte halten Sie uns, lieber Herr Müller - Ullrich, auf dem Laufenden. Danke für diesen Beitrag.

Moritz Schauer / 14.01.2021

Ich bin zu tiefst beeindruckt von der nahezu unfaßbar hochhaushohen moralischen Integrität und den ausgeprägten ethischen Grundsätzen des von mir freilich fortan hoch geschätzen Herrn Dr. Schleiter. Herr Gebauer hat das bereits in vergangenen Episoden hier mehrmals bewiesen. Diese Unterhaltung unter diesen drei ehrenwerten Herren war Hochgenuß und Motivation zugleich. Motivation für mich, um durchzuhalten, um mit der politischen und ehrenamtlichen Arbeit weiterzumachen, um standhaft zu bleiben. Ein journalistischer Leckerbissen auf der sonst mit wahl- wie zahllos faden Menüs gespickten Karte der deutschen Medienwelt!

Rainer Niersberger / 14.01.2021

Dann wollen wr mal hoffen, dass das weitgehend politisch okkupierte Gerichte, genauer, von den okkupiert, die diese Politik machen, zum Verfassungsrecht zurueckfindet. Zweifel sind angebracht. Diese Zweifel schimmerten sogar in diesem Gespräch hin und wieder durch, wenn, fuer mich sowohl rechtlich wie logisch sehr fragwürdig, die Entscheidungen der Machthaber zu Beginn quasi entschuldigt oder sogar gerechtfertigt werden. Man sollte erkennen, dass der weitere Fortgang bis heute nur eine nahezu zwangsläufige Folge der Aktionen im Maerz ist. Selbstredend gab es auch und erst Recht im Maerz keine Indizien oder gar Fakten, die diese!! Massnahmen begruendet haetten, Schweden laesst auch hier gruessen. Die daraufhin ergriffenen partiell noch deutlich weitergehenden Entscheidungen erfolgten bestenfalls auf der Basis diffuser Ängste oder Befuerchtungen. Wenn so etwas Schule macht oder wie hier akzeptiert wird, darf man sich ueber die Folgen nicht wundern. Der (Grund) rechtsvorbehalt, der Ermittlungs- und Abwaegungsgrundsatz gilt von Anfang an und nicht erst nach einer rechtsfreien Zeit von x Monaten. Das hat, wie man aktuell sehen kann, sehr gute Gruende, denn ein Zurueck oder Weniger ist bereits aus machttaktischen Gruenden illusionaer. Im Maerz begann die Missachtung jeder Rechtsstaatlichkeit und das, es sei wiederholt, ohne auch nur halbwegs belastbare Fakten. Bilder duerften hier wohl kaum ausreichen. Uebrigens verzeichnet ein mir bekanntes Seniorenheim in Bayern im Dezember, d. h. nach Beginn des verschärften Lockdown, 17 Tote, etwa 14 %. der Bewohner. Einige liegen noch im Krankenhaus. Man sperrt 80 Mio Resistente ein, um dann trotzdem die wenig Resistenten nicht zu schützen. Offensichtlicher geht gewolltes Versagen nun wirklich nicht. Ich gehe davon aus, dass die Herren wissen, was hierzulande jenseits des Rechts politisch warum und wohin laeuft. Weitere Verschaerfungen sind ja bereits angekündigt. Ohne Personalwechsel wird es nicht gehen.

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