Die Schlussweise des – ansonsten von mir in seiner Eloquenz bewunderten – Rechtsexperten, dass er es nicht gut heiße wenn ein privater Medienkonzern die gesamte Meinung beeinflussen könne und er der Jurist deshalb für öffentlich-rechtliche Staatsfernseh-Medien sei, ist für mich nicht nachvollziehbar, weil auch mit unserer Vergangenheit argumentierend - was ja immer wieder und für Alles herangezogen – der Eindruck zweier gleichwertiger Rechtsgüter oder zweier ähnlich verderblicher Übel hervorgerufen wird; der Äquivalenz der Medien Macht eines Privatunternehmers und der einer übergriffigen Obrigkeit. Bei dem unsäglichen Missbrauchs-Exzess der Nazizeit, ist das Übel übergriffiger Obrigkeit weit, ja absolut schlimmer einzuordnen, als die Macht eines Medienmoguls. Gegen die Medienmacht wurden Kartellrecht und andere Instrumente etabliert, die Instrumente gegen die Medienmacht der Obrigkeit aber haben sich alle als stumpf und korrupt und erwiesen. Die stets präsente deutsche Vergangenheit, aber insbesondere die scheußliche Wiedergeburt der Pressegleichschaltung in Gestalt von ARD und ZDF verbieten kategorisch eine Argumentation welche die Gleichsetzung von Obrigkeits-Medienmacht und privater Medienmacht als Verletzung quasi gleichwertiger Rechtsgüter insinuiert und so der Einführung einer nicht vorhandenen Äquivalenz derselben in den öffentlichen Diskurs Vorschub leistet.
Ihr Optimismus, nur etwas gebrochen durch Carlos Gebauer, in Ehren. Solange z.B. in der Bundeswehr die Impfverweigerung bestraft wird, kann man überhaupt nicht davon sprechen, daß wir Corona hinter uns haben. Herr Gebauer hat Recht, die nächste “Pandemie” wird sicher erklärt werden. Abgesehen von der Schadensersatzklagen muß die Aufarbeitung der Corona-Zeit dazu führen, die Gewaltenteilung zu rekonstruieren bzw. auch neu zu konstruieren. Gerade bei diesem massiven Eingriff in die Grundrechte ist es das ureigenste Interesse jedes Staatsbürgers, daß die besten Lösungen gefunden werden. Die Chance dazu hat man nur bei funktionierender Gewaltenteilung. So Herr Gebauer ab Minute 28: Hervorragend, so klar und deutlich habe ich das bisher noch niemals gehört! Gewaltenteilung bedeutet allerdings nicht nur, daß die staatlichen Gewalten getrennt sind und die Gerichte staatliches Handeln kontrollieren (Wobei über dem BverfG „nur der Himmel ist!“ Puh!). Es bedeutet vor allem, daß eine konkurrierende Elite nicht schon im Bundestag geächtet wird, denn sie hat das größte Interesse, der Regierung Fehler nachzuweisen. Deshalb gilt es, ihre Argumente öffentlich zu beraten. Sie vertritt je nach Bundesland schon bis zu 27% der Wahlbürger. Dieses Gift der Ächtung hat die ganze Gesellschaft durchdrungen. Dann haben auch die Richter Angst vor Ächtung. Vornehmste und wichtigste Aufgabe des Wahlbürgers ist, das unter allen Umständen zu verhindern. Will man unsere Demokratie retten, darf man nie eine Partei, die so etwas tut - eine praktizierende totalitäre Partei - wählen! Auf Deutsch: CDUCSUSPDFDPGRÜN sind z.Zt. unwählbar, weil sie die Demokratie abschaffen.
Juristen findet man nicht nur bei Gericht, sondern in allen Behörden als Leiter der Exekutive. Deren Verfügungen waren oft will - kürlich und schä(n)dlich (Kinder ganztäglich mit Maske!). Das man sich als Richter und Bürger davor gebeugt hat (Abschaffung der Grundrechte), ist ein Armutszeugnis an sich. Das ein Freund und Helfer die Berufung auf’s GG als unerlaubte Meinungsäußerung verbietet, sagt was aus über die Qualität mancher Freunde, ist aber nur albern. Aber schlimmer und potentiell gefährlicher als Juristen, empfinde ich die Mediziner, die entgegen aller Erkenntnisse ein potentiell gefährliches aber objektiv unwirksames “Mittel” in fast 100% der über 70jährigen inokuliert haben - und in KINDER!!! Ein Armutszeugnis ist aber auch, dass Leuten wie Blome, Kretschmann, Spahn, you name them, immer noch zugehört wird. Die Ignoranz ist endemisch.
Und was ist mit der Haftung der 500.000 Impfärzte, Herr Gebauer? Oder den Schwestern/Brüdern, die dann tatsächlich gespritzt haben? Nach dem Mauerfall wurden doch auch die Grenzer verurteilt, die am Ende der Befehlskette abgedrückt haben.
Der ehemalige Ministerpräsident Filbinger, als dann seine Vergangenheit als gnadenloser Richter bei den Nazis bekannt wurde: „Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht genannt werden“. Soviel zur Aufarbeitung der Taten der Coronatäter. Wenn es einen mit Strafe trifft, das mag dann noch funktionieren. Nur wenn alle Täter in Politik, Medien und Verwaltungen sich mit dieser Erklärung retten, dann kommen die damit ungestraft durch und die Wiederholung z. B. beim Klima ist möglich.
Das Einzige was an der Maßnahme gut war. Man konnte live miterleben, was für Sadisten und geistig minderbemittelte Gestalten hier im Land leben. Und wie und durch wen hier Macht ausgeübt wird. Ich war vorher schon kritisch, aber jetzt glaube ich denen noch nicht mal die Uhrzeit.
Ein paar der juristischen Achgut-Illusionen gingen hier zum Fenster raus. - Sehr gut Carlos A. Gebauer: Realität ist gefragt - und juristisch-fachmännisches Durchlüften! - Auch Gunter Frank dürfte heute einiges dazulernen über den Unterschied von Straf-, Verwaltungs- und Privatrecht… - Und auch das wäre super. Felix perrefort. ihre Überlegungen zum internen Zusammenhang von Exekutive, Judikative und Legislative sind natürlich richtig, aber - - - von klassischer Natur. Also: Das ist alles gut bekannt, und bedingt die Knifflichkeit bzw. die “Spannung” im Falle der Einzelentscheidungen, von der Carlos A. Gebauer wiederholt sprach.
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