Claudio Casula / 14.07.2023 / 13:00 / Foto: TimsAI / 78 / Seite ausdrucken

Flughafensicherheit: Oma gefilzt, Klima-Kleber ungestört

Gestern Morgen verschafften sich Klimaextremisten der „Letzten Generation“ Zugang zu zwei Hochsicherheitsbereichen: den Flughäfen in Hamburg und Düsseldorf. Wie konnten die Täter aufs Rollfeld gelangen? Wurde hier weggesehen?

Jeder, der schon einmal einen Flughafen betreten hat, weiß, dass es sich dabei um einen Hochsicherheitsbereich handelt. Ständig wird gewarnt, dass man sein Gepäck nicht unbeaufsichtigt lassen darf, Koffer werden durchleuchtet, alle Passagiere vom Säugling bis zum Greis gefilzt. Meiner Frau haben sie am Flughafen Frankfurt/Main mal mehrere in Tel Aviv erworbene Becher mit Sesampaste (dort vom sonst sehr pingeligen Sicherheitspersonal nicht beanstandet) abgenommen und umgehend entsorgt, weil man im weitesten Sinne Flüssiges nur in geringsten Mengen bei sich führen darf.

Die Security-Maßnahmen werden heute vorrangig von den Mitarbeitern spezialisierter privater Sicherheitsdienste durchgeführt. Sie übernehmen die eigentlich hoheitlichen, also staatlichen, Aufgaben gemäß § 5 LuftSiG. Die behördliche Zuständigkeit für die Flughafensicherheit liegt beim Bundesinnenministerium (BMI), der Bundespolizei (BPOL) sowie den Luftsicherheitsbehörden der Länder. Da Airports als potenzielles Ziel von Terroristen gelten, schützen in einigen Ländern sogar Soldaten die Flughäfen, deren Gelände zwar nicht hermetisch abgeriegelt, aber doch mit Streifengängen, Videokameras, Bewegungsmeldern, Alarmanlagen etc. vollüberwacht wird.

Und jetzt die 1-Million-Dollar-Frage: Wie kann es sein, dass in einem Bereich, in dem man selbst Urgroßmütter im Terminal auf verdächtige Gegenstände abklopft, zehn Klimahansel mit einem handelsüblichen Bolzenschneider einen Zaun durchtrennen und aufs Rollfeld gelangen können, wie gestern Morgen in Hamburg und Düsseldorf geschehen?

Sind hier sämtliche Überwachungsinstrumente gleichzeitig ausgefallen? Hat das Wachpersonal geschlafen? Oder, ketzerischer Gedanke: Wurde absichtlich weggesehen, weil kein Interesse daran besteht, die Klimaextremisten der „Letzten Generation“ bei ihren gefährlichen Eingriffen in den Straßen-, Bahn- und Luftverkehr zu stören? Deren vermeintlich vornehmes Motiv, vor dem Untergang des Planeten zu warnen und „zum Handeln“ aufzurufen, wird ja vom polit-medialen Komplex geteilt. Schon am selben Abend durfte eine Sprecherin der „Letzten Generation“ die Blockade des Rollfeldes in den tagesthemen der ARD verteidigen.

Da waren alle Klimaextremisten, die auf das Gelände des Helmut-Schmidt-Flughafens eingedrungen waren, längst wieder auf freiem Fuß – „mangels Haftgründen“. Zwar hatte eine Maschine im Landeanflug noch einmal durchstarten und der Flugbetrieb vier Stunden ausgesetzt werden müssen, was zahllose Reisende, die in die Ferien starten wollten, darunter viele Familien mit kleinen Kindern, zum endlosen Warten verdammte, aber es war ja nichts passiert. Bis eines Tages was passiert. Aber das „Wehret den Anfängen“ gilt ja immer nur für die Anderen.

 

Claudio Casula arbeitet als Autor, Redakteur und Lektor bei der Achse des Guten.

Foto: TimsAI

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Jakob Mendel / 14.07.2023

Soweit ich weiß, zahlt man mit jeder Flugbuchung Flughafengebühren, von der u. a. am Flughafen tätige Sicherheitsfirmen bezahlt werden. Wie wir seit dem offenbar problemlosen Vordringen der „Letzten Generation“ auf die Rollfelder von Berlin-Schönefeld (etwas länger her), Hamburg (gestern) und Düsseldorf (ebenfalls gestern) wissen, ist es mit der Sicherheit am Flughafen abseits der Kontrollen von Fluggästen und Gepäck jedoch nicht weit her. Das wirft m. E. die Frage auf, wie erfolgversprechend Klagen der betroffenen Fluggäste auf (Teil-)Rückzahlung der Flughafengebühr und Schmerzensgeld wären. Bekämen die Fluggäste recht, wäre das vielleicht ein Anreiz für die Flughäfen, auch jenseits der erwähnten Kontrollen auf die Sicherheit zu achten.

Georg Dobler / 14.07.2023

Und die Schadensersatzfrage ?? Verspätete und ausgefallene Flüge. Auf andere Lande-Flughäfen umgeleitete Flüge. Das heisst: Erhöhter Treibstoffverbrauch. Verpasste Geschäftstermine in unbekannter Anzahl. Taxi-Fahrten. Zug-oder Taxifahrten vom “falschen” Flughafen oder lange Privat-Abholungen. Rückführung der auf dem falschen Airport gelandeten Maschinen.  Unendliche Schwierigkeiten von privaten Urlaubern, deren Flug ausfiel. Da kommt eine 7 - stellige reine Schadenssumme plus unbeschreiblichem menschlichem Ärger zusammen.  Privater, beruflicher und geschäftlicher Zeitverlust. Wer klagt dies ein? Wer treibt dies ein? Wer hat privat die Kohle für die Anwalts-Voraus-Kosten? Werden wenigstens die Rechtsabteilungen der Fluggesellschaften tätig? Kriegen die von der Polizei die Personalien (Datenschutz)? Vom zusätzlichen CO2-Ausstoß rede ich jetzt nicht, der interessiert die Klimaspinner sowieso nicht.

Christoph Horrix / 14.07.2023

Das kennen wir aus den guten alten Zeiten, wenn ich im Geschichtsunterricht richtig aufgepasst habe. Die SA drangsaliert unliebsame Bürger und der Staat unternimmt nicht gegen die Verbrechen, schaut wohlgefällig zu und hindert ev die Feuerwehr beim Löschen.  Darf man dazu Staatsterrorismus sagen? Frage an Juristen.

Frank Box / 14.07.2023

Deutschland ist zu einer Ineptokratie verkommen! - In einer Ineptokratie wählen die Ungebildeten die Unfähigsten an die Spitze. Manche sehen diese Staatsform als zwingende Folge des reinen Verhälniswahlrechts, wo man nicht einzelne Personen, sondern nur noch Parteien als Ganzes wählen kann. Das neue Wahlrecht, das das direkt gewählte Mandat massiv beschneidet, geht ganz klar in diese Richtung. Auf diese Weise gelangen dann nur noch reine Parteiapparatschiks an die Statsspitze, die sonst über keinerlei Fähigkeiten mehr verfügen; sei es Bildung oder Ausbildung. - FRAGE: Wie sind die Zukunftsaussichten einer solchen Staatsform? - ANTWORT: Eine Ineptokratie ist ZWINGEND dem Untergang geweiht!

Dr. Joachim Lucas / 14.07.2023

Ein Land, das politische Kritiker kriminalisiert und Kriminelle hofiert ist kein Rechtsstaat mehr (frei nach Alexander Solschenizyn).

G. Männl / 14.07.2023

.. genau das habe ich mich auch gefragt. Vorsätzliche Gefährdung des Luftverkehrs ist kein Haftgrund? Na da. Wenn der Pilot wegen Mangel an Treibstoff nicht hätte durchstarten können? Oder wenn er nach dem Aufsetzen durch gestartet wär. Umher fliegende Menschenteile wären auf jeden Fall mal die richtigen Bilder gewesen.

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