Martina Binnig, Gastautorin / 20.12.2023 / 06:15 / Foto: Pixabay / 81 / Seite ausdrucken

Ein weiterer EU-Sargnagel für mittelständische Unternehmen

Die EU zwingt Unternehmen nun, ihre gesamten „Wertschöpfungsketten“ auf „tatsächliche oder potenzielle nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt“ abzuklopfen. Bei Verstößen drohen hohe Strafen. Ein bürokratischer Irrsinn.

Seit knapp einem Jahr gilt in Deutschland das sogenannte Lieferkettengesetz. Vollständig heißt es Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: LkSG) und trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen in Deutschland, dafür zu sorgen und zu belegen, dass in ihren Lieferketten die Menschenrechte sowie Umweltstandards eingehalten werden, und definiert Anforderungen für die „Sorgfaltspflichten“ von Unternehmen. Bislang galt das Gesetz nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, ab 2024 betrifft es auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern.

Laut einer Umfrage des Bayerischen Rundfunks sieht die Realität allerdings eh schon so aus, dass große Unternehmen ihre Verpflichtungen durch Anfragen an kleine und mittlere Unternehmen weitergeben, sodass die damit einhergehende Bürokratie inzwischen auch das Handwerk erreicht hat. So stellt Dr. Frank Hüpers, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Handwerkstags, fest:

„Handwerksbetriebe sehen sich teilweise mit bis zu 85-seitigen Fragebögen konfrontiert, die einen betriebseigenen Verhaltenskodex und verschiedene Managementsysteme fordern. Ohne spezielle Fachabteilungen kann ein normaler Handwerksbetrieb diese Fragebögen nicht beantworten.“ 

Doch bald droht der Bürokratieaufwand noch erheblich zu wachsen, denn die EU hat gerade weit strengere Vorschriften zur „Sorgfaltspflicht von Unternehmen“ auf den Weg gebracht. Wie einer Pressemitteilung der EU-Kommission vom 14. Dezember zu entnehmen ist, gilt die neue Richtlinie, die von der EU-Kommission im Februar 2022 vorgeschlagen worden war und auf die sich das EU-Parlament und der Rat nun geeinigt haben, künftig für EU-Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro. Für Branchen „mit hohem Schadenspotenzial“ (beispielsweise Textilindustrie, Landwirtschaft, Fischerei, Lebensmittelherstellung, Abbau von mineralischen Rohstoffen) greift sie sogar schon ab 250 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von 40 Millionen Euro. Außerdem sind Unternehmen aus Drittländern betroffen, die in der EU einen Nettoumsatz von 150 Millionen Euro erwirtschaften. Die Kommission wird daher eine Liste der Nicht-EU-Unternehmen veröffentlichen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.

Bei Sorgfaltspflichtverletzungen zivilrechtlich haftbar

Zu den großen Unternehmen mit beschränkter Haftung in der EU (500+ Mitarbeiter und netto 150 Millionen Euro Umsatz weltweit) zählen derzeit etwa 9.400 Unternehmen; zur zweiten Gruppe (250+ Mitarbeiter und Nettoumsatz 40 Millionen Euro „in schlagkräftigen Branchen“) 3.400 Unternehmen und zu den Nicht-EU-Unternehmen insgesamt etwa 4.000 Unternehmen. Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind von den vorgeschlagenen Vorschriften zwar nicht direkt, aber eben wegen der Weiterleitung von Anfragen durchaus indirekt betroffen. Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten sollen Aufsichtsbehörden damit beauftragen, die Einhaltung der Richtlinie zu überwachen und gegebenenfalls Ermittlungen bei den Unternehmen durchzuführen.

Die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz: CSDDD) gilt jedoch nicht nur für die Unternehmen selbst, sondern auch für ihre Tochtergesellschaften und ihre „Wertschöpfungsketten“. Unternehmen müssen fortan Maßnahmen ergreifen, um „tatsächliche oder potenzielle nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt zu ermitteln, zu bewerten und erforderlichenfalls zu priorisieren“; um „potenzielle nachteilige Auswirkungen zu verhindern oder abzuschwächen“ und um „tatsächliche nachteilige Auswirkungen abzustellen, zu minimieren und zu beheben“. Dafür müssen sie „ein Meldesystem und ein Beschwerdeverfahren einrichten und betreiben, die Wirksamkeit der Strategien und Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht kontrollieren und die Öffentlichkeit über die Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht unterrichten“

Unternehmen, die diese Vorschriften nicht einhalten, können sanktioniert werden. Der Rat der EU wird in seiner Pressemitteilung vom 14. Dezember konkreter: Unternehmen müssen demnach mit Geldstrafen rechnen, die bis zu fünf Prozent ihres jeweiligen Nettoumsatzes betragen können. Außerdem müssen Unternehmen, wenn sie nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt oder die Menschenrechte durch ihre Geschäftspartner feststellen und diese nicht verhindern können, die entsprechenden Geschäftsbeziehungen beenden. Darüber hinaus kann die Einhaltung der CSDDD auch als Kriterium für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gelten. Außerdem sollen Unternehmen bei Sorgfaltspflichtverletzungen sogar zivilrechtlich haftbar sein und lokal Geschädigte gegen die Mutterunternehmen in Europa auf Schadensersatz klagen können.

„Geschäftsmodell“ auf die „Klimakrise“ ausrichten

Generell verpflichtet die Richtlinie Unternehmen dazu, sicherzustellen, dass ihr Geschäftsmodell mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar ist, also dazu beiträgt, die Erderwärmung auf 1,5-Grad-Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen. Mit „vorindustriell“ ist allerdings das Ende der Kleinen Eiszeit im 19. Jahrhundert gemeint. Die mittelalterliche Warmzeit vor 1.000 Jahren wird beispielsweise bei den Modellierungen des Weltklimarats (Intergovernmental Panel on Climate Change, kurz: IPCC), auf die sich auch die Bundesregierung bezieht, völlig außer Acht gelassen.

Dabei ist der IPCC unter Wissenschaftlern durchaus umstritten. Dennoch fordern EU und Bundesregierung von den Unternehmen, ihr „Geschäftsmodell“ auf die „Klimakrise“ auszurichten. Auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ist etwa zu lesen: „Das Abkommen von Paris bildet ein anspruchsvolles Klimaregime mit universeller Geltung und völkerrechtlichen Pflichten für alle Staaten.“ Und weiter wird versprochen: „Bei allen Maßnahmen, die sich aus der Umsetzung des Abkommens von Paris ergeben, sollen der Wirtschaft möglichst keine zusätzlichen bürokratischen oder finanziellen Belastungen entstehen.“ Die Realität sieht nun deutlich anders aus.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) kritisierte denn auch, dass das EU-Lieferkettengesetz Unternehmen ein unkalkulierbares Haftungsrisiko aufbürde, da von ihnen eine Kontrolle erwartet werde, die außerhalb ihrer eigenen Einflussmöglichkeiten liege. Und auch der Arbeitgeberverband BDA warnte vor einer Abwanderung von Unternehmen. Nicht zuletzt wird die Wirksamkeit des Gesetzes infrage gestellt. So wies laut dem Nachrichtenmagazin Spiegel die Organisation „Save the Children“ auf gravierende Probleme hin, die schon das deutsche Lieferkettengesetz mit sich bringt:

Das Gesetz soll eigentlich Kinderarbeit verhindern. Stattdessen bewirkt es jedoch, dass Kinder oft in noch schlechteren Arbeitsbedingungen landen, da sie, wenn entlang der Lieferkette mehr Druck ausgeübt wird, außerhalb von industriellen Betrieben Arbeit finden müssen. In der Demokratischen Republik Kongo gebe es beispielsweise beim Abbau von Kobalt, der als Rohstoff für Elektroautos immer wichtiger wird, rund um die industriellen Minen häufig noch weitere ungesicherte Abbaustellen mit deutlich prekäreren Arbeitsbedingungen. Europäische Unternehmen seien oft ahnungslos, was die Subunternehmen ihrer Geschäftspartner angeht.

„Sargnagel für die internationale Wettbewerbsfähigkeit“

Der SWR strahlte bereits im März dieses Jahres einen Beitrag aus, in dem die Chefin eines kleinen pfälzischen Unternehmens zitiert wird mit: „Dieses Gesetz ist ein Bürokratie-Monster. Glauben Sie wirklich, dass auch nur einem Kind, das zur Arbeit gezwungen wird, dadurch geholfen wird? Die großen Unternehmen, die haben für diese Aufgaben Nachhaltigkeitsabteilungen. So was hat kein Mittelständler. Wir machen das zwischen Abendessen und Frühstück!“ Doch dadurch könnten Unternehmen schlichtweg lahmgelegt werden. Auch die FAZ stellte am 15. Dezember zur EU-Richtlinie fest: „Die Europäische Union will Unternehmen strafbewehrt verpflichten, bis ins letzte Glied ihrer globalen Lieferketten sehr hohe Wertvorstellungen durchzusetzen. Das Gesetz ist aus vielen Gründen ein Fehler.“ 

Die Berliner Zeitung wies am 14. Dezember zudem darauf hin, dass durch das EU-Lieferkettengesetz Geschäfte mit China für Europa zum Hochrisiko werden, und der Stern sprach am 15. Dezember von „unzumutbaren Verschärfungen“, wobei er sich auf den wirtschaftspolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Reinhard Houben berief. Das Handelsblatt zitierte den Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) Thilo Brodtmann mit der Aussage, dass das Brüsseler Vorhaben der „nächste Sargnagel für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie“ sei. Selbst die Süddeutsche Zeitung titelte: „Wieso das Lieferkettengesetz armen Ländern schadet.“ Und BR24 gab folgende Einschätzung von Dr. Dirk Jandura wieder, dem Präsidenten des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA): „Die geplante Europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) ist für die Außenhandelsnation Deutschland ein absoluter Tiefpunkt. Die Vorhaben des Europäischen Parlaments schießen völlig über das Ziel hinaus und übertreffen selbst noch das verunglückte deutsche Lieferkettengesetz.“

Bei derart geballter Kritik kann es gut sein, dass es bei der als Formsache geltenden Billigung der politischen Einigung von Parlament und Rat noch zu Überraschungen kommen wird. Zuletzt hatte das EU-Parlament immerhin schon bei der EU-Gebäuderichtlinie, dem Renaturierungsgesetz und dem Pestizidgesetz Widerstand gezeigt. Die Lieferkettenrichtlinie würde 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten und müsste von den Mitgliedstaaten dann innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

Allerdings kommt sie nicht allein: Die EU hat bereits ein Europäischen CO₂-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz: CBAM) installiert, durch das Unternehmen ab 2026 den CO₂-Gehalt ihrer Lieferungen erfassen und gegebenenfalls dafür zahlen müssen. Die Idee dahinter ist, dass der CO₂-Preis importierter Waren an den Preis für CO₂-Zertifkate angeglichen werden soll, die europäische Firmen für ihre Produkte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ETS) erwerben müssen. Die Folge wäre, dass nur noch Länder, die die gleichen Klimaziele wie die EU verfolgen, dann noch in die EU exportieren könnten.

Mit der sogenannten Entwaldungsverordnung will die EU zudem dafür sorgen, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann in die EU eingeführt werden dürfen, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Diese Verordnung ist am 30. Juni 2023 in Kraft getreten und muss nach einer Übergangszeit von 18 Monaten ab dem 30. Dezember 2024 angewendet werden. Durch die Lieferkettenrichtlinie sehen sich Unternehmen nun zum wiederholten Mal mit drohenden Strafzahlungen durch EU-Vorgaben konfrontiert: Schon durch das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz: DSA) oder auch durch das Gesetz für die Künstliche Intelligenz hat sich die EU-Kommission in die Lage versetzt, bei Verstößen beträchtliche Geldstrafen von Unternehmen einziehen zu können.

Natürlich wurde das neue Lieferkettengesetz zum Teil auch positiv aufgenommen. Vor allem von der Initiative Lieferkettengesetz. Sie betont, dass die Richtlinie gerade wegen der aktuellen Krisen nötig sei. Wörtlich heißt es auf der Website dieser Initiative: „Dabei können Unternehmen, die ihre Lieferketten besser kennen, leichter auf Krisen reagieren. So zeigen Untersuchungen u.a. der OECD, dass sozial und ökologisch handelnde Unternehmen mit der Corona-Krise besser umgehen konnten. Gleichzeitig haben sie mittel- bis langfristig bessere Aussichten, sich von der Krise wieder zu erholen.“

Unterstützt wird die Initiative Lieferkettengesetz unter anderem von Greenpeace, Brot für die Welt, Amnesty International, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Misereor, Germanwatch, Oxfam Deutschland, Verdi, DGB und dem CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, in dem circa 60 Menschenrechtsorganisationen, kirchliche und entwicklungspolitische Organisationen, Verbraucher- und Umweltverbände sowie Gewerkschaften zusammenarbeiten und sich für eine „am Gemeinwohl orientierte verbindliche Unternehmensverantwortung“ engagieren. 

Das CorA-Netzwerk hatte übrigens einen Appell an die Bundesregierung gestartet, sich dafür einzusetzen, dass der Finanzsektor nicht von der Anwendung der EU-Lieferkettenrichtlinie ausgenommen wird. Doch genau das ist jetzt geschehen. Allerdings soll es „eine Überprüfungsklausel für eine mögliche zukünftige Einbeziehung dieses Sektors“ geben. So lange bleibt jedoch kurioserweise zum Beispiel die Finanzierung von Fabriken, in der die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllt werden, von der Richtlinie unberührt. Die neuen EU-Rechtsvorschriften sollen allerdings auch Entscheidungshilfen für Investoren bieten und damit „den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft“ fördern. Vor allem aber sollen sie „den ökologischen Wandel voranbringen und die Menschenrechte in Europa und darüber hinaus schützen“.

Stellt sich wieder einmal die zentrale Frage: Was ist, wenn sich die „Klimakrise“ zunehmend als Fiktion entpuppt und der EU-Plan, Europa durch den Grünen Deal zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu machen, die mittelständische Wirtschaft Deutschlands nachhaltig zerstört hat?

 

Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet u.a. als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft). Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.

Foto: Pixabay

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Wolfgang Richter / 20.12.2023

Immerhin - Damit wären Gunther von Hagens Körperwelten ab sofort Füllmaterial für “die Tonne”. Ansonsten - was sollen die beinahe täglichen Berichte zu den lebensfernen Ergüssen des Hirnschmalzes irgendwelcher EUrokraten. Austreten und gut ist es. Solange eine offensichtliche Mehrheit mit dem “Laden” einverstanden ist, soll selbige den Mist auch ausbaden. Mich betrifft es nicht. Ist wie mit den jetzt lamentierenden Bauern, deren Verband gerade noch irgend den “Grünen-Parteitag” mit Spenden unterstützt hat, sicher nicht aus der Privatschatulle der Verbandsfürsten.

Rained Hanisch / 20.12.2023

@Hans Klaas: Die Schlafschafe laufen stumpfsinnig weiter im Kreis. Zumindest im Westen. Eh die aufwachen….

Rolf Menzen / 20.12.2023

Das kommt halt dabei heraus, wenn man sich einen riesigen Haufen überbezahlter, dummer aber fleißiger Leute hält, die ihre Daseinsbestimmung darin sieht, permanent einen Haufen unsinniger Gesetze und Bestimmungen zu produzieren. Scheint eine Autoimmunerkrankung zu sein.

W. Renner / 20.12.2023

Könnte mal jemand bitte das Erschöpfungskettenmassaker der Regierenden auf die gleichen Auswirkungen untersuchen?

Lutz Liebezeit / 20.12.2023

Auslaufmodel Supermarkt? Arte Doku - sollte man sich mal anschauen.Wir haben das mit einem Umbau der Gesellschaft zugunsten der Konzerne zu tun. Die Refomiererei hat nur dazu geführt, ein unendliches Chaos anzurichten. Das war sicher der Zweck der Übung, sonst würde ein BDI-Präsident nicht so naiv gegen die AfD vorgehen, während er zu SPD und Grünen schweigt und Merkels Programm scheinbar geradezu klasse fand. Die Konzerne gewinnen, der Reichtum wird umgeschichtet, die Macht wird neu verteilt, die Börsen steigen aus unserer Sicht völlig unverständlich. Grüne und SPD gehen gegen bestimmte gesellschaftliche Gruppen vor und begünstigen damit die Aktien-Konzerne. Wir werden mit einer aufs Knochengerüst abgespeckten Kultur abgespeist.

Wolfgang Kolb / 20.12.2023

Endlich ein logischer Ansatz: Man begegnet den Fachkraeftemangel mit Deindustrialisierung.

Hans Kloss / 20.12.2023

Was passiert eigentlich wenn man gleichzeitig Importe blockiert und lokale Agrarindustrie zerstört? Wachen die Schlafschafe dann auf oder laufen dann weiter in Kreis?

armin wacker / 20.12.2023

Also ich verstehe, warum GB aus der EU raus ist. Soweit ich sehe ist AfD die einzige Partei, die das auch begriffen hat.

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