Dieses Urteil ist bloß eine Unschärfe, ein kieselkleiner Stolperstein auf dem Weg in die Diktatur. Es wird gar nichts ausrichten. Hier und dort gibt es ein letztes Aufzucken, gespeist aus traurigen Resten dessen, was einmal eine Demokratie war. Kein Grund zur Euphorie.
Auch wenn das im verhängnisvollen aktuellen politischen Umfeld noch keine konkreten Konsequenzen zeitigt ist dies ein hoffnungsvoller Ansatz. Für eine korrekte Zitierfähigkeit des Urteils ist jedoch die Originalquelle mit Aktenzeichen unabdingbar. Hat diese jemand der Autoren oder ein juristisch kompetenter Leser vorliegen? Dafür wäre ich wirklich dankbar. Durch das Googeln von zitierten Textteilen liess sie sich leider nicht finden. Ich hoffe sehr, dieses Urteil wurde wirklich in dieser Form ausgesprochen.
Der Link zum Urteil in 2020news ist tot, auf der website des AG Weimar ist nichts zu finden. Kann mir jemand sagen, wo der Text zu dem Urteil gelesen werden kann? Danke!
@Herr Dr. R. Möller: Was bewegt Sie dazu, uns Kommentatoren so zu verunglimpfen und der Obrigkeitshörigkeit zu verdächtigen? Sehr seltsamer Kommentar von Ihnen, mit Verlaub, Herr Dr. Möller!
Sieh an, ein Lichtlein am Ende des Tunnels. Es brennt aber nur so lange man den Artikel (Dank dafür) liest, dann ist es schon wieder am erlöschen. Das Urteil, wenn es nicht von der nächsten Instanz kassiert wird, hat nur Auswirkung auf den Kläger und die Stadt Weimar und auf sonst niemanden und bezieht sich auf einen Vorgang vor 9 Monaten. Das nächste Amtsgericht kann schon wieder anders entscheiden. Beim Durchschnittsstrottel in D kommt das sowieso nicht an, weil die Schmierenpresse plus ÖRR das einfach ignorieren werden. Ich will gar nicht wissen wieviele von den Gehirngewaschenen das Urteil ganz anders sehen, “unverantwortlich, Coronaleugner bei Gericht, allgemeingefährlich” usw. Trotzdem Höchstachtung vor diesem Amtrichter.
Wohlgemerkt hat ein Richter…. nicht das deutsche Volk. Das Urteil ist der Anstand eines Richters, im Umkehrschluß ist es eine Schade für das Volk, was durch den einen, der es anders machte, zum Mitläufer per se wird. Goldhagen hatte Recht, mit diesem Urteil, daß vor jedem Aufstand erscheint, den es nie geben wird, um so mehr. Es ist die Leistung einer Person, nur einer ! Das spricht das Volk nicht frei, sondern unterstellt, daß das Recht im Volke weniger als in seinen Organen beheimatet ist. Das ist ein vernichtender Beweis für die tiefe ,undemokratische Veranlagung der deutschen Kultur. P.S. und ich hoffe bis ,zum Schluß, daß ich mit allem Unrecht haben wird, denn im Unheil Recht zu behalten ist das Furchtbarste, was man sich nur denken kann.
Nachtrag 1: @ Frau Birkhild Jaspert-Gärtner: Wäre eine tolle Sache eine Abschrift des Volltextes verfügbar zu haben, auch für weitere Klagen. Die SCHULDFRAGE ist aber an eine ganze andere Adresse, nämlich der in Berlin handelnden und deren Lakaien zu richten. Weiß nicht, wo das Problem für einen tatsächlich guten Juristen liegen sollte, ADORO und Gefolge die objektive und subjektive Schuld nachzuweisen, schuldiger kann man doch kaum sein, und Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht!
Das Urteil eines Richters, der danach -und alle Vorgesetzten werden dies einstimmig bestätigen- wohl plötzlich den dringenden Wunsch geäußert hat, im Keller des Gerichts Akten abstauben zu dürfen. Und die Erfüllung dieses lang herbeigesehnten Wunsches konnte man ihm doch nicht verweigern; ...oder ?
AG Weimar: „Es gab keine ‚epidemische Lage von nationaler Tragweite‘, wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab dem 28.03.2020 festgestellt hat.“ Hier könnten Juristen sich darüber streiten, ob diese Feststellung einer konkreten Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht bedurft hätte. Ich würde das ja gerne verneinen, da dieser temporären Feststellung der Normencharakter fehlt. Rein formal handelt es sich jedoch um einen Bestandteil des Infektionsschutzgesetzes, welches nicht von der einfachen Gerichtsbarkeit außer Kraft gesetzt werden kann. Das gilt insbesondere für die sonstigen im Urteil festgestellten Verfassungswidrigkeiten. Ich bin schon sehr gespannt, wie die Sache weitergehen wird.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.