Könnten Sie bitte nich Rolle und Identität z.B. des Musuklehrers von der sich selbst zutreffend als Gruppe „Arschloch“ bezeichnenden Streithelfer nachtragen? Danke.
@ Gert Köppe, leider haben Sie Recht in allem was die EU, die WHO und UN anbetrifft. Deswegen “Raus aus der EU, raus aus der WHO und raus aus der UN. So schnell wie möglich! Die Freiheit für die Menschen ist sonst nicht anders mehr zu erlangen.”.
Betroffene, Ausgestossene, Gesperrte und Gelöschte - wert Euch! Die achse macht es vor!
Islam und Sozialismus im Geiste Brüder, immer wieder. Bleibt weiter zu hoffen, die Justiz ist nicht überall diesen Brüdern verfallen. Mein Glückwunsch zum Gewinn dieser Etappe.
Alles, was wir hier im besten Deutschland aller Zeiten konstatieren, sind m.E. Anzeichen eines auferstehenden, “woken” inter-nationalsozialistischen Faschismus. Die Gewürze links, grün, rot oder öko ließen sich, je nach Gusto, hinzustreuen. In der Farbmischung unzweifelhaft als “braun” wahrzunehmen, rottet man sich u.a. als “Hammerbande”, “Aktion Arschloch” oder unter rot-schwarzer Fahne als “Schwarzer Block” in SA-Manier zusammen, um Andersdenkende physisch, sozial und gesellschaftlich zu vernichten. Dieser fanatische, erbarmungslose Vernichtungswille und das erschreckende Maß an Entmenschlichung des politischen Meinungsgegners, dem alles anzutun, als legitim erachtet wird, sind in meinen Augen die hässliche Fratze eines auftrebenden Neo-Faschismus sozialistischer Provenienz, welcher sich ironischerweise selbst “Antifaschismus” schimpft - genauso, wie es Ignazio Silone vorhergesagt haben soll. Und in der Tat versteigen sich auch die neuen revolutionären Bünde (ital. “fasci revoluzionari”), dem Mussolinischen Vorbild des “Fascismo” folgend, auf entschlossene Gewaltanwendung, Einschüchterung, Denunziation und Zerstörung des politischen Gegenüber. Allen selbsternannten “Demokraten”, welche gerne hinter jedem Strauch und jeder Meinung einen “Nazi” wittern und diesen Begriff inflationär verharmlosen, wobei sie den wahren Faschismus partout nicht sehen wollen, möchte ich in Analogie zu Rosa Luxemburg zurufen: «Die Würde des Menschen ist immer auch die Würde des anders Denkenden und mithin nach Art. 1 GG ebenso unantastbar, wie die Würde des vermeintlich richtig Denkenden!» Ein Beherzigen dieses Grundrechts hätte sicher weder Bhakdi, Reitschuster, noch viele andere “Dissidenten” des Regierungsnarrativs außer Landes getrieben, selbst eine “Cancel Culture” (Auslöschkultur) und das schändliche Treiben etablierter Denunziations- und “Melde”-Strukturen hätten keine Daseinsberechtigung. Quo vadis Deutschland? Wehrest Du immer noch den Anfängen, oder steckst Du schon mittendrin?
Nach wie vor ist es mir schleierhaft, wie die Menschen so etwas wie Twitter (X) einfach als gottgegeben hinnehmen. Es ist doch völlig klar, daß diese Internetklitschen nie im Leben durch Werbung oder Spenden finanziert werden. Also: Wer bezahlt Musk? Und wer bezahlte Twitter vor Musk? Rein rechtlich bleibt zu bemerken, daß Heiko Maas, der größte Verräter unter den Sozen, mit dem Netzdurchwirkungsgesetz jedwede Rechtslage ausgehebelt hatte und die Betreiber von Internetquatschplatformen quasi per Hausrecht Posts löschen, Reichweiten beschränken und User blocken dürfen und müssen. Und dafür lassen sie sich fürstlich bezahlen.
Ich gestehe: In meinen privatesten Rachetraumstündchen wünschte ich mir zuweilen genau das, dass eine deutsches Gericht um der Widerherstellung des Rechtes willen genau sowas beschlösse: .”... 1. Der BESCHUSS im einstweiligen Verfügungsverfahren vom 11.10.2022 wird bestätigt…...”
Hier ist live die sogenannte mittelbare Drittwirkung der Grundrechte am Werk. Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat. Sie gelten eigentlich nicht zwischen Privaten. Mit Corona zeigte sich, dass der Staat Zensurmaßnahmen im Interesse seiner Heilsversprechen an private „Söldner“ auslagerte. Meist an geostrategisch wesentliche Konzerne, deren Macht jene der Nationalstaaten um ein Vielfaches übersteigt. Welche wie alle Söldner nicht nur wirtschaftliche, sondern auch politische Eigenleben entfalten (können). Private kann man aber nicht wie den Staat vor dem Verfassungsgericht wegen Grundrechtsverletzungen klagen. Weil Private ebenso Träger von Grundrechten (zB Eigentum) sind. Allerdings ist das Machtgefälle zwischen dem Bürger/Journalisten und etwa dem Konzern, der sich namentlich das Alphabet anmaßt, extrem groß. Deshalb denken manche über die unmittelbare Wirkung von Grundrechten gegen diese Riesen nach. Damit käme man jedoch in Teufels Küche der Gewaltenteilung, zumal damit den Verfassungsgerichten de facto Gesetzgebungskompetenz eingeräumt werden würde. Die mittelbare Drittwirkung der Meinungsfreiheit wie hier über grundrechtskonforme Auslegungen der Zivilgerichte gibt es zwar. Allerdings handelt es sich um Einzelfallentscheidungen. Nur wenige Medien können sich das relativ hohe Klagerisiko auch leisten. Das Klagerisiko ist deshalb so hoch, weil die Meinungsfreiheit des Einzelnen angreifende allgemeine Geschäftsbedingungen der Konzerne von den Parlamenten (vgl.: Konsumentenschutz) als heiße Kartoffel nicht angegangen werden. Obwohl es zu den Pflichten der Parlamentarier gehört, der Meinungsfreiheit gegenüber den Betreibern demokratischer Infrastruktur zum Durchbruch zu verhelfen. Derzeit findet eher das Gegenteil statt: Mit schwammigen „Hate-Crime“-Regeln werden die Plattformbetreiber dazu angehalten, im Zweifel zu löschen. „Hass“ im Internet ist tatsächlich ein Problem. Zensur ist jedoch das weit größere.
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