Die Pressefreiheit siegt, Twitter und die Antisemiten verlieren

Die Achse des Guten obsiegte vor dem Landgericht in Karlsruhe gegen Twitter, das unseren Account gesperrt hatte. Das Verfahren bot zugleich einen Einblick in die Geisteswelt anonymer und antisemitischer Inhaber von Twitter-Accounts, die einen Werbeboykott gegen Achgut.com inszenieren. Dazu schrieb das Gericht einen bemerkenswerten Satz in sein Urteil. 

Wenn man aus Saal 130 am Landgericht in Karlsruhe aus dem Fenster schaut, fällt der Blick direkt auf den schönen Botanischen Garten der Stadt. Ein schöner Platz, um über das Leben als solches nachzudenken, wahlweise um ein im Saal verkündetes Urteil zu reflektieren. Bedauerlicherweise machte der Fahrplan der Deutschen Bahn dieses Vorhaben zunichte, ich gelobe aber, es beim nächsten Termin in Karlsruhe nachzuholen, denn das Urteil im Verfahren 13 O 50/22 KfH Achgut Media GmbH gegen Twitter erfüllt mich mit der inneren Gelassenheit, die man dafür mitbringen sollte.

„Gerichtsurteil gegen X: Sperrung von Achgut-Account war unzulässig“, berichtete nach dem Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung gestern selbst Der Spiegel: „Wie aus der Urteilsbegründung des Landgerichts Karlsruhe hervorgeht, hat Twitter aus Sicht des Gerichts mit der Sperrung einen Wettbewerber zum eigenen Vorteil eingeschränkt, zudem sei das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit betroffen“. Etwas detaillierter wird der Casus von dpa erklärt: „Hintergrund des Streits war laut Angaben des Gerichts, dass ab Sommer 2022 einige Nutzer des damaligen Twitter-Dienstes eine große Zahl von Boykottaufrufen an Unternehmen versandt haben sollen, die auf dem Blog Werbung geschaltet haben. Achgut habe sich mit Tweets dagegen gewehrt. Diese habe Twitter als Verstöße gegen die eigenen Regeln aufgefasst und den Account von Achgut gesperrt“.  

Achgut-Anwalt Joachim Steinhöfel resümiert, das Gericht habe die „Notwehr gegen konzertierte Boykottaufrufe für zulässig erklärt, die das Ziel der Schwächung oder Ausschaltung der ‚Achse‘ zum Ziel hatten“ und fügt hinzu: „Die Entscheidung ist daher bedeutend für die Durchsetzung der Pressefreiheit in den sozialen Medien.“ Wenn teilweise behauptet werde, es sei „Rechtsfortbildung“, dass auch X/Twitter sich an deutsches Wettbewerbsrecht zu halten habe, zeuge dies von mangelnder fachlicher Vertrautheit mit den einschlägigen Rechtsfragen.

„Unzulässig, unbegründet, aussichtslos und rechtsmissbräuchlich“

Steinhöfel ist übrigens ein sehr angenehmer Tischnachbar, besonders vor Gericht, wenn man auf Seiten der Meinungsfreiheit steht, wo es schon mal einsam werden kann. Am Landgericht in Karlsruhe hatte ich diesen Eindruck aber von Anfang an nicht, das Gericht hatte schon bei der Formulierung der vorausgegangenen Eilentscheidung so gründlich gearbeitet, dass sie im Hauptverfahren bestätigt wurde. In verbindlicher Klarheit wurde nun entschieden:

  • 1. Der Beschuss im einstweiligen Verfügungsverfahren vom 11.10.2022 wird bestätigt.
  • 2. Die Verfügungsbeklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits. Der Streithelfer trägt die Kosten der Streithilfe selbst.

Der sogenannte Streithelfer war in Gestalt eines Anwaltes erst kurz vor dem Termin, schrieb seinerzeit dpa, „mit seinem Mandanten von der Initiative 'Aktion Arschloch' kurzfristig als 'Streithelfer' aufseiten von X dem Rechtsstreit beigetreten“. Und er wollte unbedingt über etwas reden, um das es in dem Verfahren überhaupt nicht ging, nämlich die Frage, ob die Gegenwehr von Achgut gegen die anonymen Urheber der antisemitisch ausgerichteten Boykott-Kampagne irgendwie nicht nett genug erfolgte. Zu diesem Zwecke trat nun ein Musiklehrer von der „Aktion Arschloch“ (siehe oben dpa) aus der Anonymität heraus, erschien allerdings nicht persönlich. Ich konnte mich während der Verhandlung des Eindrucks nicht erwehren, dass diese ungebetene „Streithilfe“ auch den Twitter-Anwälten ein wenig peinlich war. Joachim Steinhöfel bezeichnete die Intervention von Anfang an als „unzulässig, unbegründet, aussichtslos und rechtsmissbräuchlich“, womit er recht behielt. Das von wenig Sachkenntnis getrübte Begehren wurde abgelehnt, und die „Streithelfer“ müssen ihre Gerichtskosten selbst bezahlen.

Das Gericht ließ sich in seinem Urteil auch die folgenden Hinweise nicht nehmen. Ich empfehle den Adressaten, sich diese güldenen Worte übers Bett zu hängen: 

„Konzertierte Boykottaufrufe wie im Streitfall sind geeignet, die wirtschaftliche Existenz des zu boykottierenden Unternehmens zu vernichten. Die Klägerin kann ohne ausreichende Werbeeinnahmen nicht wirtschaften. Von Spenden allein kann sie auf Dauer nicht leben. Ein anderes Ziel als die wirtschaftliche Schädigung der Klägerin, um sie als Verbreiterin von – aus Sicht der #ach bessercrew falschen und schädlichen – Meinungen im gesellschaftspolitischen Meinungskampf zu schwächen oder sogar auszuschalten, ist nicht ersichtlich oder behauptet“.

Damit es kein Vertun gibt, heißt es außerdem:

„Zum anderen beschneidet die Sperre die Möglichkeit der [Achse], auf die von ihr bzw. ihren Autoren auf achgut.com geäußerten Meinungen hinzuweisen. Insofern sind ihre Grundrechte auf Meinungs- und Pressefreiheit betroffen. Dies wiegt besonders schwer, weil sich die Klägerin – ohne dass man ihre pointierten Meinungsäußerungen inhaltlich gutheißen müsste – jedenfalls in Themenbereichen zu Wort meldet, die für die Öffentlichkeit von besonderem lnteresse sind. Insofern kann die Klägerin in hohem Maße den Schutz des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG in Anspruch nehmen.“

Zur Abrundung deshalb hier noch eine kleine Liste der Tweets und antisemitischen Karikaturen, die aus Kreisen der sogenannten AchBesserCrew im Laufe der Zeit abgesondert wurden:

„in welchem KZ war Broder doch gleich noch, als im August 1946 geborener?“

„Gut wäre ein Staubsauger, der Weinthal gleich mit aufsaugt. Aber notfalls kann man diesem Menschen ja auch den Stecker ziehen.“

„Solange Israel mit seiner widerrechtlichen Siedlungspolitik und einer Form der Apartheid gegenüber seinen arabischen Bürgern weiter macht, bereitet es den Nährboden für die Hamas.“

„‚Die unter anderem von Henryk M. Broder herausgegebene "Achse des Guten" ist der einflussreichste Autorenblog Deutschlands.‘ Wie wurde der Einfluss gemessen? Von wem? Gibt es zahlen? NB: ‚Der Stürmer‘ war übrigens auch einflussreich. Ein Qualitätsmerkmal ist das nicht.

„Ja. Broder benutzt seine Herkunft für eigene Agitationszwecke. Damit wird er den Opfern nicht gerecht.“

„Broder hätte einen super Job in Auschwitz bekommen.“ 

„[Benjamin Weinthal sei Spam] Mit viel Knorpel. Und aus Schwein. Haltbarkeitsdatum 2004 abgelaufen. Kann weg.“

„Broder kann gut schreiben und ist kreativ. Ich erkenne das an. Aber sich ewig als den verfolgen Juden hinzustellen ist inzwischen zur reinen Masche verkommen.“

„des offen transphoben und mit Antisemitismus kokettierenden Autors #Broder“

„der mit Antisemitismus und Holocaust-Verharmlosung kokettierende, #AFD-Nahe #Broder“

„der ‚Meister des Antisemitismus-Kokettieren‘ #Broder“

„Diesen Leuten geht es nicht um die Bekämpfung von Antisemitismus, sonder darum, jeden Kritiker einer radikali-zionistischen Expansion Israel als Antisemiten zu framen und so mundtot zu machen. Das schadet Israel und der jüdischen Sache ungemein.“

„Aber das Jude-Sein ist ein Freibrief für Broder, nicht hetzen und lügen und der Antisemitismusbekämpfung nicht schaden zu können?“

„Broder ist ein mieser Rechtspopulist der glaubt eine wildcard zu besitzen indem er jedem Kritiker Anfisemitismus vorwirft. Dabei ist ER es, der Holocaustrelativierung betreibt und der Antisemitismusbekämpfung einem Bärendienst erweist. Broder interessiert nur Broder.“

„Ja, @henrykmbroder ist der Holocaust vollkommen egal. Eine Punchline für seine Polemiken. Ein Mittel, um seine politischen Feinde anzugreifen. Sein Lebensunterhalt. That's it.“

[Benjamin Weinthal] ist Teil der Holocaust-Industrie.“

„@henrykmbroder hat kein Problem mit Vernichtungslagern. Er würde nur gern bestimmen[,] wer drin sitzt.“

Und dazu noch die antisemitische „Broderstilzchen“-Karikatur: hier und hier.

 

Lesen Sie zum gleichen Thema auch: 

Die „Compliance“ von Antisemiten

Vom Anfang einer üblen Affäre.

 

Das Verfahren Achgut.com gegen Twitter wird von Joachim Steinhöfel mit seiner Initiative „Meinungsfreiheit im Netz“ getragen. Wir bedanken uns herzlich.

Foto: Library of Congress/ Harris & Ewing/

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Leserpost

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Andreas Bitz / 26.09.2023

Könnten Sie bitte nich Rolle und Identität z.B. des Musuklehrers von der sich selbst zutreffend als Gruppe „Arschloch“ bezeichnenden Streithelfer nachtragen? Danke.

S. Marek / 26.09.2023

@ Gert Köppe, leider haben Sie Recht in allem was die EU, die WHO und UN anbetrifft. Deswegen “Raus aus der EU, raus aus der WHO und raus aus der UN. So schnell wie möglich! Die Freiheit für die Menschen ist sonst nicht anders mehr zu erlangen.”.

A.Schröder / 26.09.2023

Betroffene, Ausgestossene, Gesperrte und Gelöschte - wert Euch! Die achse macht es vor!

Sabine Ehrke / 26.09.2023

Islam und Sozialismus im Geiste Brüder, immer wieder. Bleibt weiter zu hoffen, die Justiz ist nicht überall diesen Brüdern verfallen. Mein Glückwunsch zum Gewinn dieser Etappe.

Gidon David / 26.09.2023

Alles, was wir hier im besten Deutschland aller Zeiten konstatieren, sind m.E. Anzeichen eines auferstehenden, “woken” inter-nationalsozialistischen Faschismus. Die Gewürze links, grün, rot oder öko ließen sich, je nach Gusto, hinzustreuen. In der Farbmischung unzweifelhaft als “braun” wahrzunehmen, rottet man sich u.a. als “Hammerbande”, “Aktion Arschloch” oder unter rot-schwarzer Fahne als “Schwarzer Block” in SA-Manier zusammen, um Andersdenkende physisch, sozial und gesellschaftlich zu vernichten. Dieser fanatische, erbarmungslose Vernichtungswille und das erschreckende Maß an Entmenschlichung des politischen Meinungsgegners, dem alles anzutun, als legitim erachtet wird, sind in meinen Augen die hässliche Fratze eines auftrebenden Neo-Faschismus sozialistischer Provenienz, welcher sich ironischerweise selbst “Antifaschismus” schimpft - genauso, wie es Ignazio Silone vorhergesagt haben soll. Und in der Tat versteigen sich auch die neuen revolutionären Bünde (ital. “fasci revoluzionari”), dem Mussolinischen Vorbild des “Fascismo” folgend, auf entschlossene Gewaltanwendung, Einschüchterung, Denunziation und Zerstörung des politischen Gegenüber. Allen selbsternannten “Demokraten”, welche gerne hinter jedem Strauch und jeder Meinung einen “Nazi” wittern und diesen Begriff inflationär verharmlosen, wobei sie den wahren Faschismus partout nicht sehen wollen, möchte ich in Analogie zu Rosa Luxemburg zurufen: «Die Würde des Menschen ist immer auch die Würde des anders Denkenden und mithin nach Art. 1 GG ebenso unantastbar, wie die Würde des vermeintlich richtig Denkenden!» Ein Beherzigen dieses Grundrechts hätte sicher weder Bhakdi, Reitschuster, noch viele andere “Dissidenten” des Regierungsnarrativs außer Landes getrieben, selbst eine “Cancel Culture” (Auslöschkultur) und das schändliche Treiben etablierter Denunziations- und “Melde”-Strukturen hätten keine Daseinsberechtigung. Quo vadis Deutschland? Wehrest Du immer noch den Anfängen, oder steckst Du schon mittendrin?

Gunther Laudahn / 26.09.2023

Nach wie vor ist es mir schleierhaft, wie die Menschen so etwas wie Twitter (X) einfach als gottgegeben hinnehmen. Es ist doch völlig klar, daß diese Internetklitschen nie im Leben durch Werbung oder Spenden finanziert werden. Also: Wer bezahlt Musk? Und wer bezahlte Twitter vor Musk? Rein rechtlich bleibt zu bemerken, daß Heiko Maas, der größte Verräter unter den Sozen, mit dem Netzdurchwirkungsgesetz jedwede Rechtslage ausgehebelt hatte und die Betreiber von Internetquatschplatformen quasi per Hausrecht Posts löschen, Reichweiten beschränken und User blocken dürfen und müssen. Und dafür lassen sie sich fürstlich bezahlen.

Albert Pelka / 26.09.2023

Ich gestehe: In meinen privatesten Rachetraumstündchen wünschte ich mir zuweilen genau das, dass eine deutsches Gericht um der Widerherstellung des Rechtes willen genau sowas beschlösse: .”... 1. Der BESCHUSS im einstweiligen Verfügungsverfahren vom 11.10.2022 wird bestätigt…...”

Christian Steinberger / 26.09.2023

Hier ist live die sogenannte mittelbare Drittwirkung der Grundrechte am Werk. Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat. Sie gelten eigentlich nicht zwischen Privaten. Mit Corona zeigte sich, dass der Staat Zensurmaßnahmen im Interesse seiner Heilsversprechen an private „Söldner“ auslagerte.  Meist an geostrategisch wesentliche Konzerne, deren Macht jene der Nationalstaaten um ein Vielfaches übersteigt. Welche wie alle Söldner nicht nur wirtschaftliche, sondern auch politische Eigenleben entfalten (können). Private kann man aber nicht wie den Staat vor dem Verfassungsgericht wegen Grundrechtsverletzungen klagen. Weil Private ebenso Träger von Grundrechten (zB Eigentum) sind. Allerdings ist das Machtgefälle zwischen dem Bürger/Journalisten und etwa dem Konzern, der sich namentlich das Alphabet anmaßt, extrem groß. Deshalb denken manche über die unmittelbare Wirkung von Grundrechten gegen diese Riesen nach. Damit käme man jedoch in Teufels Küche der Gewaltenteilung, zumal damit den Verfassungsgerichten de facto Gesetzgebungskompetenz eingeräumt werden würde. Die mittelbare Drittwirkung der Meinungsfreiheit wie hier über grundrechtskonforme Auslegungen der Zivilgerichte gibt es zwar. Allerdings handelt es sich um Einzelfallentscheidungen. Nur wenige Medien können sich das relativ hohe Klagerisiko auch leisten. Das Klagerisiko ist deshalb so hoch, weil die Meinungsfreiheit des Einzelnen angreifende allgemeine Geschäftsbedingungen der Konzerne von den Parlamenten (vgl.: Konsumentenschutz) als heiße Kartoffel nicht angegangen werden. Obwohl es zu den Pflichten der Parlamentarier gehört, der Meinungsfreiheit gegenüber den Betreibern demokratischer Infrastruktur zum Durchbruch zu verhelfen. Derzeit findet eher das Gegenteil statt: Mit schwammigen „Hate-Crime“-Regeln werden die Plattformbetreiber dazu angehalten, im Zweifel zu löschen. „Hass“ im Internet ist tatsächlich ein Problem. Zensur ist jedoch das weit größere.

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