Die Achse des Guten obsiegte vor dem Landgericht in Karlsruhe gegen Twitter, das unseren Account gesperrt hatte. Das Verfahren bot zugleich einen Einblick in die Geisteswelt anonymer und antisemitischer Inhaber von Twitter-Accounts, die einen Werbeboykott gegen Achgut.com inszenieren. Dazu schrieb das Gericht einen bemerkenswerten Satz in sein Urteil.
Wenn man aus Saal 130 am Landgericht in Karlsruhe aus dem Fenster schaut, fällt der Blick direkt auf den schönen Botanischen Garten der Stadt. Ein schöner Platz, um über das Leben als solches nachzudenken, wahlweise um ein im Saal verkündetes Urteil zu reflektieren. Bedauerlicherweise machte der Fahrplan der Deutschen Bahn dieses Vorhaben zunichte, ich gelobe aber, es beim nächsten Termin in Karlsruhe nachzuholen, denn das Urteil im Verfahren 13 O 50/22 KfH Achgut Media GmbH gegen Twitter erfüllt mich mit der inneren Gelassenheit, die man dafür mitbringen sollte.
„Gerichtsurteil gegen X: Sperrung von Achgut-Account war unzulässig“, berichtete nach dem Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung gestern selbst Der Spiegel: „Wie aus der Urteilsbegründung des Landgerichts Karlsruhe hervorgeht, hat Twitter aus Sicht des Gerichts mit der Sperrung einen Wettbewerber zum eigenen Vorteil eingeschränkt, zudem sei das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit betroffen“. Etwas detaillierter wird der Casus von dpa erklärt: „Hintergrund des Streits war laut Angaben des Gerichts, dass ab Sommer 2022 einige Nutzer des damaligen Twitter-Dienstes eine große Zahl von Boykottaufrufen an Unternehmen versandt haben sollen, die auf dem Blog Werbung geschaltet haben. Achgut habe sich mit Tweets dagegen gewehrt. Diese habe Twitter als Verstöße gegen die eigenen Regeln aufgefasst und den Account von Achgut gesperrt“.
Achgut-Anwalt Joachim Steinhöfel resümiert, das Gericht habe die „Notwehr gegen konzertierte Boykottaufrufe für zulässig erklärt, die das Ziel der Schwächung oder Ausschaltung der ‚Achse‘ zum Ziel hatten“ und fügt hinzu: „Die Entscheidung ist daher bedeutend für die Durchsetzung der Pressefreiheit in den sozialen Medien.“ Wenn teilweise behauptet werde, es sei „Rechtsfortbildung“, dass auch X/Twitter sich an deutsches Wettbewerbsrecht zu halten habe, zeuge dies von mangelnder fachlicher Vertrautheit mit den einschlägigen Rechtsfragen.
„Unzulässig, unbegründet, aussichtslos und rechtsmissbräuchlich“
Steinhöfel ist übrigens ein sehr angenehmer Tischnachbar, besonders vor Gericht, wenn man auf Seiten der Meinungsfreiheit steht, wo es schon mal einsam werden kann. Am Landgericht in Karlsruhe hatte ich diesen Eindruck aber von Anfang an nicht, das Gericht hatte schon bei der Formulierung der vorausgegangenen Eilentscheidung so gründlich gearbeitet, dass sie im Hauptverfahren bestätigt wurde. In verbindlicher Klarheit wurde nun entschieden:
- 1. Der Beschuss im einstweiligen Verfügungsverfahren vom 11.10.2022 wird bestätigt.
- 2. Die Verfügungsbeklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits. Der Streithelfer trägt die Kosten der Streithilfe selbst.
Der sogenannte Streithelfer war in Gestalt eines Anwaltes erst kurz vor dem Termin, schrieb seinerzeit dpa, „mit seinem Mandanten von der Initiative 'Aktion Arschloch' kurzfristig als 'Streithelfer' aufseiten von X dem Rechtsstreit beigetreten“. Und er wollte unbedingt über etwas reden, um das es in dem Verfahren überhaupt nicht ging, nämlich die Frage, ob die Gegenwehr von Achgut gegen die anonymen Urheber der antisemitisch ausgerichteten Boykott-Kampagne irgendwie nicht nett genug erfolgte. Zu diesem Zwecke trat nun ein Musiklehrer von der „Aktion Arschloch“ (siehe oben dpa) aus der Anonymität heraus, erschien allerdings nicht persönlich. Ich konnte mich während der Verhandlung des Eindrucks nicht erwehren, dass diese ungebetene „Streithilfe“ auch den Twitter-Anwälten ein wenig peinlich war. Joachim Steinhöfel bezeichnete die Intervention von Anfang an als „unzulässig, unbegründet, aussichtslos und rechtsmissbräuchlich“, womit er recht behielt. Das von wenig Sachkenntnis getrübte Begehren wurde abgelehnt, und die „Streithelfer“ müssen ihre Gerichtskosten selbst bezahlen.
Das Gericht ließ sich in seinem Urteil auch die folgenden Hinweise nicht nehmen. Ich empfehle den Adressaten, sich diese güldenen Worte übers Bett zu hängen:
„Konzertierte Boykottaufrufe wie im Streitfall sind geeignet, die wirtschaftliche Existenz des zu boykottierenden Unternehmens zu vernichten. Die Klägerin kann ohne ausreichende Werbeeinnahmen nicht wirtschaften. Von Spenden allein kann sie auf Dauer nicht leben. Ein anderes Ziel als die wirtschaftliche Schädigung der Klägerin, um sie als Verbreiterin von – aus Sicht der #ach bessercrew falschen und schädlichen – Meinungen im gesellschaftspolitischen Meinungskampf zu schwächen oder sogar auszuschalten, ist nicht ersichtlich oder behauptet“.
Damit es kein Vertun gibt, heißt es außerdem:
„Zum anderen beschneidet die Sperre die Möglichkeit der [Achse], auf die von ihr bzw. ihren Autoren auf achgut.com geäußerten Meinungen hinzuweisen. Insofern sind ihre Grundrechte auf Meinungs- und Pressefreiheit betroffen. Dies wiegt besonders schwer, weil sich die Klägerin – ohne dass man ihre pointierten Meinungsäußerungen inhaltlich gutheißen müsste – jedenfalls in Themenbereichen zu Wort meldet, die für die Öffentlichkeit von besonderem lnteresse sind. Insofern kann die Klägerin in hohem Maße den Schutz des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG in Anspruch nehmen.“
Zur Abrundung deshalb hier noch eine kleine Liste der Tweets und antisemitischen Karikaturen, die aus Kreisen der sogenannten AchBesserCrew im Laufe der Zeit abgesondert wurden:
„in welchem KZ war Broder doch gleich noch, als im August 1946 geborener?“
„Gut wäre ein Staubsauger, der Weinthal gleich mit aufsaugt. Aber notfalls kann man diesem Menschen ja auch den Stecker ziehen.“
„Solange Israel mit seiner widerrechtlichen Siedlungspolitik und einer Form der Apartheid gegenüber seinen arabischen Bürgern weiter macht, bereitet es den Nährboden für die Hamas.“
„‚Die unter anderem von Henryk M. Broder herausgegebene "Achse des Guten" ist der einflussreichste Autorenblog Deutschlands.‘ Wie wurde der Einfluss gemessen? Von wem? Gibt es zahlen? NB: ‚Der Stürmer‘ war übrigens auch einflussreich. Ein Qualitätsmerkmal ist das nicht.
„Ja. Broder benutzt seine Herkunft für eigene Agitationszwecke. Damit wird er den Opfern nicht gerecht.“
„Broder hätte einen super Job in Auschwitz bekommen.“
„[Benjamin Weinthal sei Spam] Mit viel Knorpel. Und aus Schwein. Haltbarkeitsdatum 2004 abgelaufen. Kann weg.“
„Broder kann gut schreiben und ist kreativ. Ich erkenne das an. Aber sich ewig als den verfolgen Juden hinzustellen ist inzwischen zur reinen Masche verkommen.“
„des offen transphoben und mit Antisemitismus kokettierenden Autors #Broder“
„der mit Antisemitismus und Holocaust-Verharmlosung kokettierende, #AFD-Nahe #Broder“
„der ‚Meister des Antisemitismus-Kokettieren‘ #Broder“
„Diesen Leuten geht es nicht um die Bekämpfung von Antisemitismus, sonder darum, jeden Kritiker einer radikali-zionistischen Expansion Israel als Antisemiten zu framen und so mundtot zu machen. Das schadet Israel und der jüdischen Sache ungemein.“
„Aber das Jude-Sein ist ein Freibrief für Broder, nicht hetzen und lügen und der Antisemitismusbekämpfung nicht schaden zu können?“
„Broder ist ein mieser Rechtspopulist der glaubt eine wildcard zu besitzen indem er jedem Kritiker Anfisemitismus vorwirft. Dabei ist ER es, der Holocaustrelativierung betreibt und der Antisemitismusbekämpfung einem Bärendienst erweist. Broder interessiert nur Broder.“
„Ja, @henrykmbroder ist der Holocaust vollkommen egal. Eine Punchline für seine Polemiken. Ein Mittel, um seine politischen Feinde anzugreifen. Sein Lebensunterhalt. That's it.“
„[Benjamin Weinthal] ist Teil der Holocaust-Industrie.“
„@henrykmbroder hat kein Problem mit Vernichtungslagern. Er würde nur gern bestimmen[,] wer drin sitzt.“
Und dazu noch die antisemitische „Broderstilzchen“-Karikatur: hier und hier.
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Vom Anfang einer üblen Affäre.
Das Verfahren Achgut.com gegen Twitter wird von Joachim Steinhöfel mit seiner Initiative „Meinungsfreiheit im Netz“ getragen. Wir bedanken uns herzlich.