Henryk M. Broder / 27.11.2023 / 15:00 / Foto: Tim Maxeiner / 45 / Seite ausdrucken

Die Polizei ermittelt

Die Berliner Polizei hat alle Hände voll zu tun. Umso schöner, dass sie die Zeit findet, sich um kleine, aber nicht unwichtige Fälle zu kümmern.

Wie wir alle wissen, ist die Berliner Polizei vollkommen überfordert und überlastet. Die Polizisten leisten Überstunden ohne Ende, sie müssen Hausbesetzer ausquartieren, Klimakleber vom Asphalt lösen, die Drogenszene im Görlitzer Park im Auge behalten und sich jeden Tag von autonomen Idioten als „Bullen“ und „Faschos“ beschimpfen lassen. 

Umso erstaunlicher ist, dass auch kleinere Vorgänge nicht unerledigt bleiben. Ich bekam dieser Tage ein Schreiben von der Polizeidirektion 2 in Wilmersdorf, in dem mir mitgeteilt wurde, ich werde „beschuldigt am 22.8.2023 um 12:54 Uhr eine Email von Ihrer Email- Adresse… an den Geschädigten N. mit den Worten ‚fick dich endlich selbst und verschon mich mit deinem scheiß‘ versandt zu haben“. Durch diese Worte fühle sich „der Geschädigte N. beleidigt, dies stellt eine strafbare Handlung gemäß § 185 StGB dar“.

Man gebe mir Gelegenheit, mich zu dieser Beschuldigung schriftlich zu äußern. Als „Tatort“ wurde „Internet“ angegeben, als „Tatzeit“ der „22.8.2023 zwischen 00:01 und 23:59 Uhr“, was ich aus zwei Gründen seltsam fand. Erstens wurde im Anschreiben als Tatzeit 12:54 Uhr genannt, zweitens kann ich keine E-Mail zwischen 00:01 und 23:59 versandt haben, sondern allenfalls andersrum, also zwischen 23:59 und 00:01 Uhr; wenn es nicht 12:54 Uhr war. 

Tja, die Ermittlungen in dieser Sache könnten sich als mühsam erweisen. Dass eine E-Mail von meiner E-Mail-Adresse abgeschickt wurde, ist mitnichten ein hinreichender Beleg dafür, dass ich es war, der sie abgeschickt hat. Ebenso dubios ist, dass zwei Tatzeiten angegeben werden, wobei eine von einer Uhr stammt, die rückwärts läuft. Viele Ungereimtheiten bei einer Sache, die Fingerspitzengefühl und Sorgfalt erfordert. 

Foto: Tim Maxeiner

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Marcus Weizenbeer / 27.11.2023

Verehrter Herr Broder, die “Tatzeit” 12:54 Uhr liegt “in der Tat” im Zeitraum zwischen 00:01 und 23:59 Uhr, sogar einigermaßen genau in der Mitte dieser Zeitspanne. Insofern passt das ganze, zumindest rein rechnerisch, doch durchaus ... ;-))

A. Ostrovsky / 27.11.2023

Und nun auch noch sowas! Ich hatte Sie immer für einen gesetzestreuen Bürger gehalten. Da bin ich nun erschüttert. Aber so ein unfreundlicher Text auch ... Wer ist denn der Geschädigte, N., mit dem Sie per Du sind??  Aber der Tatort “Neulend” ist gar nicht gesetzeskonform. Sie können doch nicht tatsächlich im Internet gewesen sein, wo auch immer das ist, wenn Sie in Wahrheit in Berlin waren. Also nicht nur zwei verschiedene Tatzeiten, auch zwei verschiedene Tatorte. Haben Sie denn keine Zeugen, dass Sie in Berlin waren? Hat sich denn zur Tatzeit wenigstens der Geschädigte “im Internet” befunden? Sonst ist ja keine Tat mäglich, wenn sich Täter und Opfer nicht zur selben Zeit am selben Ort befinden. Wenn das nicht erfüllt ist, haben Sie ein Alibi. Der N. müsste beweisen, dass er zur Tatzeit überhaupt am Tatort war, während Sie beweisen müssten, dass Sie zur Tatzeit nicht am Tatort waren.

Nico Schmidt / 27.11.2023

Sehr geehrter Herr Broder, Bitte teilen Sie mir die JVA mit, in die Sie kommen werden. Ich hole Sie dann ab. Vielleicht bekmmen Sie aber auch die Staatsanwältin,  die den Syrer nach einem Gewaltverbrechen wieder laufen gelassen hat, damit er eine Frau vergewaltigen konnte. Die Dame von der Staatsanwaltschaft wird dann versuchen, mit Ihren Eltern zu sprechen, damit Sie diszipliniert werden! Mfg Nico Schmidt

S.Schleizer / 27.11.2023

Kaufen sie sich ein größeres Türschloss, Herr Broder, und versuchen sie für eine Weile nicht um 6:01 Uhr morgens an ihrer Meldeadresse zu sein. Nett gemeinter Tipp. Oder hängen sie das Tatwerkzeug (Internetz) am besten in einer gut gekennzeichneten Tüte außen an ihre Haustüre.

Ralf Pöhling / 27.11.2023

Stichwort: Passwortdiebstahl. Entweder ich greife das Passwort eines E-Mail Account Inhabers per Fishing Mail ab, oder ich installiere auf seinem Rechner einen Keylogger und warte einfach, bis er sich einloggt und dabei sein Passwort auf der Tastatur eintippt, was ich dann direkt abgreifen kann. Et voila: Ich habe direkt Zugriff auf seinen E-Mail Account und kann von dort aus alles unter falschem Namen und falscher Adresse an irgendwen anders verschicken. Genau so arbeiten Botnetze, die Fake E-Mails unter falschem Namen an Dritte versenden, um auf diese Art und Weise wiederum an neue Mail Adressen zu kommen, die man dann wieder hacken kann. Sämtliche Spam Mails, die ich bekomme, kommen über diese Kanäle und täuschen dabei nochmals andere Absender vor. Das passiert sehr häufig auch den Mailservern von Unternehmen. Da werden dann von deren Mailservern Erpressungsmails verschickt, ohne dass die davon wissen. Ziel dabei ist die Verschleierung des eigentlichen Täters. Das Internet ist ein Sauhaufen voll mit kriminellem Gesochse, das jede Softwarelücke und die technische Unwissenheit der Nutzer gnadenlos ausnutzt. Wobei das kriminelle Gesochse nicht selten auch noch für andere Staaten oder manchmal sogar für den eigenen Staat arbeitet, was wiederum dazu führt, dass die eigene Polizei den Rotz aufräumen soll, den der Kerl in der Behörde nebenan selbst angerichtet hat. Was um so öfter passiert, wenn der Behördenapparat durch internationale Interessen korrumpiert ist.

Edgar Simmendinger / 27.11.2023

na ja, wir wissen doch alle…...unsere Polizei muß eben in diesen Zeiten Prioritäten setzen und kann nur die aller wichtigsten Delikte verfolgen. Dafür muß man Verständnis haben! Allerdings mit der Uhrzeit, das ist so eine Sache. Man könnte auch auf die Idee kommen, daß damit eben “innerhalb des besagten Tages” gemeint ist. Weil eine email nicht unbedingt zeitgleich beim Adressaten ankommt. Evtl. verstopft gerade ein Kernkraftwerk die Leitung. Oder Frau K.G.Eckhardt steht auf der selbigen. Ach nee, die kann ja nur auf Ihrer eigenen Leitung stehen, mein Fehler. Entschuldigung Ich wünsche einen schönen angenehmen Abend. :)))

Johannes Schuster / 27.11.2023

Es wurde keine Eigenschaft in Bezug auf eine Person beschrieben, das ist KEINE Beleidigung, sondern die Aufforderung zur Selbstbefriedigung. Also fickt Euch alle selbst und laßt mich mit so einem juristischen Scheiß in Ruh. Als ob man keine anderen Probleme hätte.  

Jürgen Teuber / 27.11.2023

Herr Broder. Das war gemein. Ich brauchte 2 Stunden, bis ich mich von meinem Lachanfall erholt hatte. Satire darf auch nicht alles.

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