„der Geschädigte N….”? Mir fällt nicht ein Politiker der SPD oder der Grünen ein dessen Nachname mit N beginnt. Und nach Lage der Dinge kann es sich ja nur um jemanden dieser Parteien handeln. (Anzeigehansel) Gut der Co Vorsitzende der Grünen fängt mit N an, aber so eine persona non grada zu beschimpfen macht ja keinen Spaß. Also wer könnte dem Schreiber so auf die Nerven gegangen sein?
Könnte sein, dass die Polizei hier nur ihren Job machen muss und die Sache eigentlich selbst dämlich findet. Oder es hat auch bei dem Sachverhalt ansich eine Verwirrung gegeben und besagter Text wurde per Mail an und nicht von Herrn B. gesendet, von einem seiner vielen Freunde, der sich damit bei ihm für einen kritischen Artikel bedanken wollte. Man darf nur den Humor nicht verlieren. Auf eine neue, lustige Woche!
Herr Broder, hier irren Sie. Selbstverständlich kann man am 22.08.2023 zwischen 00:01 und 23:59 eine Email verschicken, das ist immerhin eine Zeitspanne von 23 Stunden und 58 Minuten. Und der Zeitpunkt 22.08.2.23 um 12:54 liegt in diesem Zeitraum fast pathetisch in der Mitte. Sicherlich haben Sie den Geschädigten N. (hier wohl nicht das N-Wort), offensichtlich ein Mensch maskulinen Geschlechts, nur das aller Beste gewünscht. Soll ja gesund sein und entspannen, dieses “Selbst-F******”. Beleidigt kann N. (nicht das N-Wort) eigentlich nur sein, wenn Sie ihn damit auf eine Schwäche hingewiesen haben, nämlich sich nicht selbst f***** zu können, da der Herr N. ein Schlappschwanz ist, also doch nicht mehr ganz maskulin. Ich würde gerne raten, wer N. sein könnte, sicher nicht Herr Netanjahu. Wie wäre es mit Nouropour? Nixon? ........? Schönen Abend noch !
Mit „Tatzeit“ der „22.8.2023 zwischen 00:01 und 23:59 Uhr“ ist vermutlich nur “irgendwann am 22.8.” gemeint, also zwischen 22.08 00:01 Uhr und 22.08 23:59 Uhr
Bin ich auch der Meinung, dass auf einen groben Klotz auch ein grober Keil gehört. Sehr wahrscheinlich war der Keil hier angebracht. Wünsche viel Spaß mit den weiteren Korrespondenzen :):)
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