Henryk M. Broder / 27.11.2023 / 15:00 / Foto: Tim Maxeiner / 45 / Seite ausdrucken

Die Polizei ermittelt

Die Berliner Polizei hat alle Hände voll zu tun. Umso schöner, dass sie die Zeit findet, sich um kleine, aber nicht unwichtige Fälle zu kümmern.

Wie wir alle wissen, ist die Berliner Polizei vollkommen überfordert und überlastet. Die Polizisten leisten Überstunden ohne Ende, sie müssen Hausbesetzer ausquartieren, Klimakleber vom Asphalt lösen, die Drogenszene im Görlitzer Park im Auge behalten und sich jeden Tag von autonomen Idioten als „Bullen“ und „Faschos“ beschimpfen lassen. 

Umso erstaunlicher ist, dass auch kleinere Vorgänge nicht unerledigt bleiben. Ich bekam dieser Tage ein Schreiben von der Polizeidirektion 2 in Wilmersdorf, in dem mir mitgeteilt wurde, ich werde „beschuldigt am 22.8.2023 um 12:54 Uhr eine Email von Ihrer Email- Adresse… an den Geschädigten N. mit den Worten ‚fick dich endlich selbst und verschon mich mit deinem scheiß‘ versandt zu haben“. Durch diese Worte fühle sich „der Geschädigte N. beleidigt, dies stellt eine strafbare Handlung gemäß § 185 StGB dar“.

Man gebe mir Gelegenheit, mich zu dieser Beschuldigung schriftlich zu äußern. Als „Tatort“ wurde „Internet“ angegeben, als „Tatzeit“ der „22.8.2023 zwischen 00:01 und 23:59 Uhr“, was ich aus zwei Gründen seltsam fand. Erstens wurde im Anschreiben als Tatzeit 12:54 Uhr genannt, zweitens kann ich keine E-Mail zwischen 00:01 und 23:59 versandt haben, sondern allenfalls andersrum, also zwischen 23:59 und 00:01 Uhr; wenn es nicht 12:54 Uhr war. 

Tja, die Ermittlungen in dieser Sache könnten sich als mühsam erweisen. Dass eine E-Mail von meiner E-Mail-Adresse abgeschickt wurde, ist mitnichten ein hinreichender Beleg dafür, dass ich es war, der sie abgeschickt hat. Ebenso dubios ist, dass zwei Tatzeiten angegeben werden, wobei eine von einer Uhr stammt, die rückwärts läuft. Viele Ungereimtheiten bei einer Sache, die Fingerspitzengefühl und Sorgfalt erfordert. 

Foto: Tim Maxeiner

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netiquette:

Dr. med. Jesko Matthes / 27.11.2023

Die genannte Tätigkeit gelingt auf jeden Fall mit Fingerspitzengefühl und Sorgfalt besser.

Bernhard Freiling / 27.11.2023

Da müssen Sie durch. Vielleicht hilft es ja: Göring-Eckardt konnte ungestraft die Gegner der Ehe für Alle auf einer Kundgebung “Arschlöcher” nennen. # OT, weil zu Ihrem Fundstück kein Kommentar möglich ist. Es ist erschreckend, wie solche Worte wie “Geiselaustausch” in dem genannten Zusammenhang nicht sofort zur Empörung führen. Geisel gegen Freilassung verurteilter Verbrecher, die, wenn sie nach Gaza heimkehren, wie Helden empfangen und mit deutschem Geld gepämpert werden. Es ist schlicht nur noch zum “im Strahl Kotzen”. Diesen Pfeifen der Tagesschau und im Außenministerium und den Parlamentariern, die die Hamas-Hilfsgelder regelmäßig durchwinken, direkt auf die Schuhe oder in die Visagisten-geschönte Fratze.

Johannes Schumann / 27.11.2023

Von 00:01 bis 23:59 ist doch ein gültiger Zeitraum, wenn auch sehr weit gefasst. Es meint praktisch den ganzen Tag. Nur von 0:00 bis 0:01 wird ausgeschlossen, warum auch immer. Da aber Mails Zeitstempel aufweisen, ist ein so großer Zeitraum sehr seltsam. Viele Informationen sind in Mails kodiert, die der Anwender normalerweise gar nicht sieht. Eine Analyse der Mail in unformatierter Form würde ich als Polizei zuerst vornehmen, bevor ich den vermeintlichen Täter angehe, denn es ist nicht Ihre Wortwahl, Herr Broder. Wenn Sie Beleidigungen austeilen, dann ist das kreativer und lustiger. Aber “fick dich endlich selbst” hört sich sehr nach einem jungen zornigen Antifanten an. Sind Sie denn mit N. persönlich bekannt, dass Sie da Konservation pflegen?

Erwin Blauer / 27.11.2023

Schade Herr Broder ,  Sie haben das Polozeischreiben   hier nicht sichtbar gemacht   und auf Ihre geistreiche Antwort,  bin ich   sehr gespannt .

Frank Baumann / 27.11.2023

Ehrlich gesagt wundert es mich, daß nicht morgens um sechs das Sonderrollkommando bei Ihnen vor und kurz danach hinter der Tür stand. Schließlich sind Sie ein bekannter Delegitimierer, der schon sehr häufig durch seine ebenso staatsfeindliche, wie renitente Gesinnung und dem Tragen von Cordhosen auffällig geworden ist.

Jürgen Fischer / 27.11.2023

Warum sollte zwischen 0:01 und 23:59 nicht möglich sein? Das erweitert den Zeitrahmen sogar so, dass es 12:54 mit einschließt. (Ich hätte nie gedacht, dass ich mal Partei für die Berliner Polizei ergreife)

Matthias Böhnki / 27.11.2023

Hallo Herr Broder, eh Sie sich unvorbereitet in ein Scharmützel begeben im Hoffen gut gerüstet zu sein: Selbstverständlich können Sie am 22.08.2023 zwischen 00:01Uhr und 23:59Uhr eine Email versendet haben. Klammert quasi nur 2 min vom 22.08.2023 aus, trotzdem schrullig - man hätte ja dann auch nur vom 22.08.2023 als Tatzeit reden brauchen. Die Versenderei zwischen 23:59Uhr und 00:01Uhr würde zwei Tage ankratzen. Also Vorsicht! Außerdem: was für ein Duktus ?! Geschieht Ihnen recht…...:-D

Rudi Hoffmann / 27.11.2023

Aber Herr Broder ,  es wird doch alles neu gedacht und in Berlin gehen die Uhren   schon neu und eben anders !

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